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Microsoft Windows - Windoof XP Aktivierung klappt nicht.

Scorpion - Sa 12 Jun, 2004 23:00
Titel: Windoof XP Aktivierung klappt nicht.
Hi @ All

Hab da mal ne Frage.
Und zwar habe ich versucht Win XP Home zu Aktivieren und bekam dann
die Nachricht das ich WIn Xp schon auf einem anderen Comp. Installiert hätte, was ja auch stimmt. Es stand da was von ich müsse eine neue Lizens für 84$ kaufen Evil or Very Mad . Das kanns ja woll nicht sein, Mr.Gates ist ja wahrlich schon Reich genug.
Hab mal bei Kazaa was rumgesucht aber leider nichts rechtes gefunden was auch funzt.
Hat mir da jemand einen Tipp oder gar ein Tool das hilfreich sein kann.
Habe keine lust mein altes 98 Win aufzuspielen.

Danke im Voraus.
Hobi - So 13 Jun, 2004 06:47
Titel:
wenn du das legal weiterführen willst wirst du nicht drum herum kommen dir eine weitere Lizens zu kaufen Sad

und bitte nicht hier im Forum nach illegalen Wegen fragen oder solche anbieten - sonst muss ich den Thread löschen Sad
Scorpion - So 13 Jun, 2004 13:43
Titel:
Sorry Hobi Embarassed

Wollte natürlich das Forum nicht in die Ilegalität treiben.

Finde es nur eine riesen Frechheit was Microsoft sich da wieder herausnimmt. Wenn ich ein Produkt KAUFE habe ich doch auch das Recht es auf ALLEN MEINEN PC's Aufzuspielen ohne weiter Lizensen zu kaufen.
Würde mich mal Interessieren ob sowas in Europa überhaupt Legal ist.

Aber du hast recht gehört nicht ins Forum.
2of11 - So 13 Jun, 2004 14:23
Titel:
So wie ich das sehe hast du dieses Recht eben NICHT.
Du hast vermutlich eine Einzelplatzlizenz erworben, was dir das Recht gibt Windows XP auf einem PC zu verwenden mit beliebig vielen nutzern. Mehrplatzlizenzen gibt es auch, dann darfst du es z.B. auf 3 Systemen einsetzen.
Spezieller Tipp hierbei: Erkundige dich mal nach Schüler/Studentenversionen, da diese wie ich das verstanden habe ggf. auch von deren Eltern erworben werden dürfen. Ganz sicher bin ich mir aber hier nicht. Sicher ist nur, dass man bei Office-Produkten jede mene Geld mit Schülerversionen sparen kann, außerdem denke ich, dass es auch Schülerversionen von Betriebssystemen gibt.
nellor - So 13 Jun, 2004 16:56
Titel:
@Scorpion
Das ist Ansichtssache, ich finde es OK. Wenn du Layout/CAD Software kaufst berechtigt es auch nicht diese auf 20 Rechner zu installieren...... dafür sind eben die Lizenzen. Das hat überhaupt nichts mit MS zu tun.
Und wenn ich eine Software schreibe dann fände ich es auch nicht gut wenn diese auf mehreren PCs installiert ist. Aber das Thema ist Ansichtssache.... Smile
roan - Fr 10 Dez, 2004 20:38
Titel:
ja der letzte beitrag war meiner meinung nach illegal, und deswegen hab ich ihn gelöscht. Es gibt aber eine legale lösung und die wäre einfach mit dem telefon aktivieren lasse. Was noch interessant wäre ist das die internet aktivierung nach 3 oder 5 monaten wieder geht, ich weiß es nicht mehr so genau, aber mit dem telefon geht es immer.
Shadowrun - Fr 10 Dez, 2004 20:56
Titel:
Jepp. mit Telefon läuft immer

Und außerdem ist es auch mit Einzelplatzlizenzen möglich für mehrere Rechner zu installieren. Und zwar wenn eine Gleichzeitige Nutzung unwahscheinlich ist.

Bei Word und Exel steht das glaube ich in den Bedingungen drinne
roan - Fr 10 Dez, 2004 21:12
Titel:
bei office xp hat man die lizens für einen pc und ein notebook
ronmue - Fr 10 Dez, 2004 23:54
Titel:
@Shadowrun

Stimmt nicht. Die Lizenz bezieht sich bei den OS Versionen von MS immer auf die Nutzung auf EINEM PC und nicht auf die gleichzeitige Nutzung.
Was du wahrscheinlich meintest, war, dass mehrere Benutzer auf dem Rechner arbeiten dürfen (eben nicht gleichzeitig, sondern immer nacheinander - ist zwar auch nicht ganz richtig, wenn man die "schnelle Benutzeranmeldung" betrachtet. Hier kann man ja als Benutzer A z.B. per FTP große Dateien aus dem Internet laden und als Benutzer B z.B. in Word einen Brief schreiben)

Bei jeder Installation auf einen Rechner, wird ein entsprechender Key erzeugt, der sich aus der Produkt ID des XP´s, der Prozessor SN, Mainboard SN, HD SN, SN GRAKA und Zufallszahlen zusammensetzt.

Wenn jetzt auf einen Rechner installiert wird, wo sich 2 der genannten Hardwarekomponenten unterscheiden, dann wird ein neuer Key verlangt. Ändert sich nur die HD oder nur das Motherboard, kann man die gleiche Aktivierungsnummer eingeben.

Alles andere ist illegal.

Ansonsten ist es richtig: Bei Aktivierungsproblemen immer telefonisch aktivieren.
Hier liegt allerdings noch eine Vermutung nahe: Die XP Version wurde mehr als 3 mal aktiviert. Sooft kann man jedenfalls die XP Version über Internet aktivieren. Danach erst wird eine weitere Aktivierung abgelehnt.

Vielleicht hat Scorpion ja das Betrienssystem 3 mal auf dem selben Rechner installiert und jedesmal aktiviert, ohne die Aktivierungsdatei vorher zu sichern und wieder einzuspielen.

@roan

das stimmt so nicht.
Hier nachzulesen:

http://office.microsoft.com/de-de/tou.aspx

Hier der entscheidende Absatz:

"1.1 Installation und Verwendung. Sie sind berechtigt, E I N E Kopie der Software gemäß dem Endbenutzer-Lizenzvertrag, der Ihrem Softwareprodukt beilag, zu installieren und zu verwenden. "

Die auf CD oder per Download bereitgestellte Software ist immer eine Kopie. Vielleicht hast du daher gemeint, dass man ja eine Kopie machen darf und diese installiert.

Bis dann
Ronald



Bis dann
Ronald
roan - Sa 11 Dez, 2004 19:45
Titel:
wie das stimmt so nicht, mir hat das bei meiner office xp lizens die nette dame am telefon so gesagt, und mir meinen home und mein notebook freigeschalten. Da vor wuste ich es auch nicht und ich habe nur die standart editon.
ronmue - So 12 Dez, 2004 01:10
Titel:
@roan

deshalb habe ich ja die Originalquelle als Link angegeben. Fakt ist: Du hast diese Eula bei der Installation (wahrscheinlich nicht gelesen - genauso wie ich diese auch bei jeder Software wegklicke - sie nervt halt Twisted Evil )akzeptiert und die gilt, selbst wenn dir von einer Mitarbeiterin MS 10 Kopien freigeschaltet werden.

Wenn dem so wäre, wie du es beschrieben hast (um es klarzustellen: Ich habe keinen Zweifel, dass es so bei dir gelaufen ist!), dann könnte ich ja in meinem Betrieb meiner Sekretärin, die nur immer am PC arbeitet, eine Version freischalten lassen und mir, der ich fast ausschließlich mit NB arbeite, die gleiche Version. Aber wie gesagt: Die Eula ist da nun mal eindeutig und stellt den Rahmen für die Nutzung dar.

Eines ist aber anzumerken: MS hat mittlerweile so viele Lizenzierungsmodelle, dass der einfache MS Mitarbeiter damit bei weitem überfordert ist. Du kannst bei MS dafür einen 3 Tage Kurs besuchen. Das ist kein Witz.

Es gibt aber ein Fall, wo es tatsächlich richtig wäre: Bei Anwendungssoftware (nicht Betriebssysteme) die im Rahmen eines Selectvertrages erworben wurden. Dies ist z.B. bei vielen meiner betreuten Kunden (Krankenhäuser - wenn diese einen Lehrauftrag haben - und Unikliniken) der Fall. Hier darf der Mitarbeiter eine Kopie auf seinem Arbeitsplatzrechner einsetzen und eine auf seinem Home PC oder Notebook, das gleiche gilt für Studenten und Schüler.

Du solltest dir aber den Namen der Mitarbeiterin sowie das Datum und die Uhrzeit der Aktivierung aufschreiben. Nur so zur Sicherheit.

Also bis dann
Ronald
roan - So 12 Dez, 2004 01:17
Titel:
ich rede ja auch von office xp und nicht win, ich habe jetzt mal auf die verpackung geschaut, da ist die lizens für eine workstation und für ein mobiles gerät dabei, office xp update, erste version. Wenn du willst mache ich ein foto, es kann sein das es geändert worden ist.
ronmue - So 12 Dez, 2004 01:29
Titel:
Nein Foto brauchst du nicht zu machen. Mich würde halt nur der Wortlaut des entsprechenden Absatzes interessieren. Wäre sehr interessant für mich!

Der von mir angegebene aktuelle Link bezog sich auch auf Office XP!

Bis dann
Ronald

PS: Was die Lizenzierung betrifft, hasse ich MS (und das als MCSE!)
ronmue - So 12 Dez, 2004 01:51
Titel:
@roan

habe gerade mal Kontakt mit Redmond aufgenommen. Sinngemäß haben die folgendes gesagt:

"Microsoft Office und andere Anwendungs-Software dürfen zusätzlich auf einem Laptop installiert werden, sofern sich dieser in Ihrem persönlichen Besitz befindet (Portable Use Right)."

Du hast also mit deiner Aussage völlig recht! Damit komme ich in meinem beruflichen Umfeld natürlich nicht in Berührung, da diese Vorraussetzung da nicht erfüllt wird.

Vielen Dank für diesen Hinweis!

Per Internet kann übrigens 3 mal aktiviert werden, danach nur per Telefon.

Bis dann
Ronald
roan - So 12 Dez, 2004 01:57
Titel:
ok, sag ich doch. Das mit den 3 mal internet ist mir bekannt, aber wie gesagt nach 3 oder 5 monaten ist ein weiteres aktivieren möglich. Da Microsoft die Daten nicht länger speichern darf. Natürlich sagen sie das nicht. Aber ich kann dies bestätigen.

Ach ja und ich benütze mein Notebook auch mal hin und wieder für geschäftliche zwecke. Wink Aber natürlich auch privat

ronmue hat folgendes geschrieben:
@roan
(...)Du hast also mit deiner Aussage völlig recht! (...)


und danke schön das höre ich gerne, ich sage nur was ich 100% weiß, ich bin doch kein gerüchte verbreiter.
ronmue - So 12 Dez, 2004 02:13
Titel:
Ja, ich war mir vorher nicht ganz sicher ob 3 oder 5 mal. Deshalb habe ich halt nocheinmal 3 mal geschrieben.

Aber du siehst: Ich nehme die Antworten schon sehr ernst und tue sie nicht so einfach ab!

Übrigens: Ob du das Notebook manchmal für geschäftliche Zwecke oder private nutzt ist völlig egal.

Mein Hinweis bezog sich halt darauf, das eine Firma ja pro Arbeitsplatz bei Nutzung der Anwendungssoftware eine Lizenz haben muss.
Interessant sind allerdings die Lizenzbestimmungen, die im Office Paket liegen:

1.1 Installation und Verwendung. Sie sind berechtigt,
(a) eine Kopie der Software auf einem PC oder einem anderen Gerät zu installieren und zu verwenden und
(b) eine zusätzliche Kopie der Software auf einem zweiten, tragbaren Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch die Hauptbenutzerin oder den Hauptbenutzer der ersten Kopie der Software zu installieren.

Demzufolge dürfte ich am Arbeitsplatz eine Lizenz auf dem Arbeitsplatzcomputer haben und dann eine 2. einfach auf meinem Notebook installieren. Wenn ich das richtig sehe, darf dann jeder Mitarbeiter einer Firma, wenn dieser eine lizenzierte Kopie von Office bei der Arbeit anwendet, auf seinem privat genutzten NB eine offizielle Kopie betreiben. Vorraussetzung wäre nur, dass ich als Arbeitgeber sicherstellen muss, dass nur der eine Mitarbeiter den Arbeitsplatz PC verwendet und kein anderer (auch während Urlaubs und Krankheitsfragen).
Und da liegt allerdings der Hase im Pfeffer: Bei einer größeren Organisation wäre dies wirtschaftlicher Schwachsinn. Aber interressant ist diese Betrachtung doch schon - oder?

Bis dann
Ronald
roan - So 12 Dez, 2004 02:22
Titel:
Haha lizens lücke

ein car-pc zählt do auch als mobiles gerät Very Happy

Ja das mit firmen ist klar aber die wären ja auch blöd da mit einzelplatz lizensen rum zu tun.

Dafür gibt es ja viel billigere lizens packete.

Ich selber habe in meiner windows zeit auch lizens packete gehollt, allerdings ist die Politik von M$ auch ein grund das ich jetzt 90% aller server und workstations von Apple habe. Nur ein paar server und mein carpc haben noch, Windows drauf. Da fällt mir ein, wer braucht meine M$ Office standart (update) lizens inkl cd und co.
Shadowrun - So 12 Dez, 2004 22:06
Titel:
@ ronmue Bei einer Firma oder anderm die kauft keine Einzelplatzlizenzen sondern Firmenlizenzen die wiederum aldere Lizenzbestimmungen haben.
MacBeth - So 12 Dez, 2004 23:09
Titel:
ronmue hat folgendes geschrieben:
@roan

deshalb habe ich ja die Originalquelle als Link angegeben. Fakt ist: Du hast diese Eula bei der Installation (wahrscheinlich nicht gelesen - genauso wie ich diese auch bei jeder Software wegklicke - sie nervt halt Twisted Evil )akzeptiert und die gilt, selbst wenn dir von einer Mitarbeiterin MS 10 Kopien freigeschaltet werden.


ich habe letztens erst gelesen das die eula nicht bindend ist es gibt auch ein gerichtsurteil dazu, leider finde ich den link nicht mehr. da wurde das mit einem autokauf verglichen. es wäre so als ob man ein auto kauft den vertrag unterschreibt und wenn man einsteigt und losfahren will sagt der verkäufer mit dem auto darf man nicht fahren. das ist nicht möglich und genauso soll das mit der eula sein.
ronmue - So 12 Dez, 2004 23:14
Titel:
@Shadowrun

danke für die Infos Twisted Evil .

Zu deiner Information: Du meinst sogenannte "Corporate Licences". Dieses lohnen sich vom Preis her aber erst ab 500 Clientlizenzen und aufwärts.

Dann gibt es Small Business Versionen (bis 50 Clients)
Dann gibt es Campus Lizenzen
Dann gibt es Select Lizenzen
Dann gibt es entsprechende Volumenlizenzen
Dann gibt es Small Business Server mit Office Lizenzen
Dann gibt es .......

Es gibt alleine im Office Bereich 20 Lizenzmodelle.

Und nur noch eine Frage: Wo habe ich denn behauptet, dass Firmen Einzellizenzen kaufen würden?

Im Gegenteil, ich hatte doch extra geschrieben, dass ich mich mit den Einzellizenzen eben normalerweise nicht befasse, weil ich nur mit Unikliniken und Krankenhäusern zu tun habe.

Glaube mir, wenn ich mich als Berater hier im Lizenzbereich nicht wenigstens grundsätzlich auskennen würde, dann könnte ich meinen Job an den Nagel hängen.

Also: Selbst ich könnte auf Anhieb nicht alle Lizenzmodelle und die entsprechenden Bedingungen aufführen. Hier gibt es Zurzeit nur eine Möglichkeit: Speziell dafür ausgebildete Leute oder von MS direkt ein Angebot machen zu lassen (bei größeren Projekten). Alles andere geht definitiv schief.

Es hat mich halt nur gewundert, dass du gerade mir unterstellst, dass ich nicht weiss, dass es für die meisten Firmen uninteressant ist, Einzellizenzen zu kaufen, daher diese Antwort von mir.

Falls ich dich jetzt zu hart angemacht haben sollte, entschuldige ich mich ausdrücklich dafür, dass ist nämlich wirklich nicht meine Absicht.

Also, noch einen schönen Abend und ich treffe sehr gerne auf deine fachkompetente Meinung!!!

@MacBeth

Du hast leider nicht alle Antworten von mir gelesen.
Die Eula ist Bestandteil des Vertrages und gilt nur dann nicht, wenn diese nicht dem Kopieninhaber der Software deutlich dargestellt wird. Deutlicher als MS macht es kaum eine andere Firma. Achte mal bei der Installation darauf.
Eine weitere Einschränkung gilt im folgenden Fall:
Du kaufst eine verschweisste Software. Von aussen ist keine Einschränkung in Form einer z.B. "EULA" zu sehen. Jetzt öffnest du die Packung und dir fällt die Eula plötzlich aus dem Karton. Du liest diese und erklärst dich damit nicht einverstanden. Dann hast du ein Recht darauf, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, weil dir diese einschränkenden Bestimmungen vor dem Kauf nicht bekannt waren.
Wahrscheinlich meinst du diesen Fall.

Wenn dir allerdings vor oder bei der Installation die Eula bekanntgegeben wird und du akzeptierst diese - wie bei der MS Installation - dann gilt diese als Vertragszusatz!

Bezogen auf dein Auto Beispiel: Verschweigt der Händler beim Kauf einen Mangel, dann kannst du den Kauf rückgängig machen.
Erzählt dir der Verkäufer vorher von dem Mangen und hat dies auch schriftlich dazugelegt, dann sind dir diese Bedinungen bekannt und der Kauf ist rechtens und kann nicht einseitig wieder aufgehoben werden.

Bis dann
Ronald
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