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Talk talk talk - Zufällig n Anwalt oder sowas in der Art hier?

Sebastian - Mo 05 Jan, 2009 22:52
Titel: Zufällig n Anwalt oder sowas in der Art hier?
Huhu

ich hab mal n kleines Problem

und zwar hab ich ja mein AUto zu klump gefahren und dafür dann ne neue Stoßstange bestellt, mir wurde leider eine falsche geliefert, daher habe ich mich mit dem shop in Verbindung gesetzt und denen ne EMail geschickt die sollen mir doch bitte die Richtige senden.

Das haben die dann auch getan, in derselben Mail habe ich gefragt was denn mit der falschen passiert und da meinte der nette Herr das klären wir wenn ich die neue habe.

Neue Stoßstange war da, auch die passende. Also hab ich ne Mail geschickt die sollen doch bitte die alte abholen lassen. NIX keine antwort garnix..
hab denen mittlerweile bestimmt 5 Mails geschickt und nichts von denen gehört in der letzen Mail habe ich dann geschrieben, wenn ich innerhalb von 3 Werktagen nichts von denen höre kommt das Teil aufn Schrott, naja da ich nichts gehört habe von denen müsste ich die ja jetzt wegschmeißen/ verkaufen etc, nur die Frage ist darf ich das?

Zu den Fakten:
Ich habe die nicht bezahlt nur die anderen Teile die ich auch bestellt hatte
Die Teile wurden einfach so geliefert ohne Lieferschein/ Rechnung etc, standen einfach so an nem Samstag morgen vor der Tür (hab echt blöd geguckt als ich da mitten inner Nacht fast drüber gefallen bin)

Wie sieht das Rechtlich aus kann ich die dann behalten?
immerhin is son Teil ja nicht grade klein und es nimmt hier nur Platz weg...
V-Pixel - Mo 05 Jan, 2009 22:55
Titel:
Nein darfst du auf keinen Fall.
Die Stoßstange bleibt bis zur vollständigen Zahlung i.d.R. deren Eigentum.

Ich würde ein Einschreiben hinsenden mit Rückschein in dem du schilderst was mit der Front passiert wenn du wieder keine Antwort erhalten solltest.

Danach könntest du sie theoretisch auf den Müll werfen oder bei e-Bay versteigern.
War das eine Firma?
Sebastian - Mo 05 Jan, 2009 23:18
Titel:
ja das war ne Firma den Namen will ich jetzt nciht unbedingt nennen

Qualitätsmäßig auch nich unbedingt das beste aber ich hatte echt keinen bock da hinterher zu rennen...
Seo - Mo 05 Jan, 2009 23:25
Titel:
Du musst nur nen nachweiss haben das du es versucht hast bzw denen mitgeteilt hast was du vorhast. Dann müssen die kommen. Egal was ist
datenflo - Di 06 Jan, 2009 04:34
Titel:
verkaufen würde ich die noch nicht. Stell die lieber noch eine Weile in den Keller. In jeder AGB ist verankert das die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt. Wenn es Ihm doch noch "auffallen" sollte und du die verscherbelt hast wirst du minus fahren.
Die wird ja nicht schlecht, heb sie ne Weile auf und wenn dann nichts mehr vom Verkäufer kommt kannst du ja mal über einen Verkauf nachdenken.
Sebastian - Di 06 Jan, 2009 12:02
Titel:
joa ich ahbe grade meinen chef mal gefragt, der meinte auch dass ich die erst nochmal liegen lassen soll...
und der kennt sich glaube ich wirklich aus Wink

naja mal sehn...
billy - Di 06 Jan, 2009 15:21
Titel:
liegen lassen oder zu lasten des empfängers zurückschicken.

wobei ich da mal anrufen würde und nachfragen würde.

gruß
billy
datenflo - Di 06 Jan, 2009 15:43
Titel:
bei zu lasten des Empfängers kommt es aber evt. zurück und dann muss man das Porto hinlegen oder kriegt die Ware nicht wieder...würde ich nicht tun Wink
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