 
| dridders hat folgendes geschrieben: | 
| Und dann haengt es davon ab ob es speziell fuer ein Fahrzeug geprueft wurde, | 
| Zitat: | 
| Es handelt sich hierbei um ein weißes LED-Licht mit E-Prüfzeichen (E-Nummer).  Das E-Prüfzeichen ist sichtbar auf den LED-Stripes eingebrannt (Kein Aufkleber). Sie können das LED-Licht ohne Problem einfach als Stand- oder Positionslicht anschliessen. Bei der Verwendung als Tagfahrlicht müssen Sie jedoch folgendes beachten: Sie benötigen zusätzlich ein Steuermodul, damit das Tagfahrlicht automatisch abgeschaltet wird, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird. Das Steuermodul muss mit E-Prüfzeichen und RL-Zulassung versehen sein. (Wir führen derzeit kein Steuermodul !) Ansonsten darf das LED-Licht nicht als Tagfahrlicht genutzt werden. Es kommt immer darauf an, wie Sie das LED-Licht anschließen. | 
 danke für den Link zur PDF
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