Hatten wir alles schon.
z. B. die von dir angezeigten Sitzheitzungen. Im innenraum ist noch am meisten erlaubt. Vorausgesetzt "es" behindert den Verkehr nicht, strahlt nicht DIREKT bunt nach aussen, oder ist ganz klar Lebensgefährlich. Zu alledem zählt eine Sitzheizung meiner Meinung nach nicht!
Ein gutes Beispiel sind Sportsitze. Solange sie im 30 Grad Winkel neigbar und die Sitzfläche nach vorne/hinten verrückbar ist, ist alles Prima. Es ist sogar egal, wie du die Sitze befestigst, vorausgesetzt, der TÜV Prüfer sieht das als "stabil" genug an.
| Zitat: |
| ein Auto das nach 1998 auf den Markt gekommen ist |
| SirGroovy2004 hat folgendes geschrieben: |
| (Es sei hier der Vollständigkeitshalber gesagt, dass alle mir bekannten Scheinwerfer ein sog. "E-Prüfzeichen" haben und damit "Bauartgenemigt" und Eintragungsfrei sind!) |
| Zitat: |
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StVZO § 55a Elektromagnetische Verträglichkeit
(1) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Muldenkipper, Flurförderzeuge, Elektrokarren und Autoschütter - sowie ihre Anhänger müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. Satz 1 gilt entsprechend für andere Fahrzeuge, die hinsichtlich ihrer Baumerkmale des Fahrgestells und ihrer elektrischen Ausrüstung den genannten Fahrzeugen gleichzusetzen sind, sowie für Bauteile und selbständige technische Einheiten, die zum Einbau in den genannten Fahrzeugen bestimmt sind. |
(bezogen auf dein Relaisbeispiel oder noch schlimmer, du machst den Anlasser aus
)
| BennY- hat folgendes geschrieben: |
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Mein Golf hat EZ 99. Das Model gab es aber schon 1997.
Was gilt denn in dem Fall für mich? |