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Rechtliche Themen - Polizist drohte mit telefonischer Stilllegung!

furious - So 06 Jun, 2004 12:04
Titel: Polizist drohte mit telefonischer Stilllegung!
Hi Leute!
Am Sa haben mich die Grünen angehalten wegen meinen Blinkern (da sie orange leuchten mit 5W (stetig) und blinken mit 21W). Die ganze Geschichte kam mir sehr komisch vor, weshalb ich sie nun euch erzähle .

Also folgendes: Fenster runter. "Fahrzeugschein und Führerschein bitte. Ausserdem Motorhaube aufmachen und Lenkrad ganz einschlagen." Dann liefen die vor dem Auto herum und guckten. Ich "Habe ABEs dafür", "Dann geben Sie mal her". Ich alles rausgeholt und ausgestiegen. Der als erstes an die Reifen und Felgen und guckt ob alles passt. Ich lege ihm die Papiere der Zulassung vor und der meint "das hätten sie zusammen abnehmen lassen müssen". Ich *baff*, was will der mir nun damit sagen?!? Wie nimmt man ein tiefergelegtes auto die Felgen ab?!? Passiert doch wohl automatisch?! Naja.... danach war das Thema gegessen.
Nun laber der mich wegen den Blinkern an und ich lege die InPro-ABE vor. Das die InPros zumindest weiß leuchten, hat der gute merhmals überlesen und behauptete, dass da drinnen stehen würde "AUSSCHLIEßLICH FAHRTRICHTUNGSANZEIGER". Ich weiße ihn mermals darauf hin, dass die auch leuchten dürfen und das ich's "laut Bauanleitunge" eingebaut habe. Dann der plötzlich lautstark "SIND SIE EIGENTLICH DUMM IM KOPF ODER HÖREN SIE MIR NICHT ZU?". Ich war entsetzt, und habe ihn blöd angeguckt. Wollte eigentlich meinen Mund aufmachen, aber fühlte mich in der schlechteren Position. Habe meine Freundin im Auto angeguckt, mein Kopf geschüttelt und den Grünen angesehen... der dann plötzlich so, als ob nichts gewesen wäre.

Dann meinen die "Wir nehmen jetzt ihre Plaketten ab". Ich "wie? wegen zwei Birnen?". Dann bin ich von mir aus an die offene Motorhaube, in welche die kurz vorher gesehen haben, und habe die zwei Dauerplus-Stecker zu den Blinkern abgemacht. Plötzlich waren die still, und fingen von meiner Frontschürze an! Noch nichtmal mein Recht, dass ich die Modifikation an Ort und Stelle beheben darf, haben die mir genannt!

"Die Schürze ist nicht ab Werk und nicht eingetragen". Ich "BMW hat gesagt das sei ein Original-Teil und müsse nicht eingetragen werden". Der "Ich kann meinen Kollegen anrufen, der bestätigt ihnen, dass sowas eingetragen werden muss". Ich so "ja wenn sie sagen, dass es dafür papiere gibt, dann wird mir mein Händler diese wohl auch besorgen". Der "dann schicken Sie mir die papiere per Fax zu, sonst rufe ich bei der Zulassungstelle an, und lasse ihr auto stilllegen!"

Auf die Frage, wie lange ich dafür zeit habe, kam keine gescheite Antwort!

Kann der mir mit sowas androhen OHNE mir überhaupt ein Mängelbericht vorgelegt zu haben? Muss ich ABEs überhaupt mitführen? Kann der von mir verlangen, dass ich jetzt von Händler zu Händler renne und ihm diese ABE besorge? Erst recht, wenn die so ruppig waren?

Achso: ich soll meinen Kumpels sagen, dass sie die CruiseLights (leuchtende Blinker) ausbauen sollen. Das würde nur Kohle kosten. Und wenn er mich nochmal damit sehe, dann würde er mir "SOWAS VON PUNKTEN REINHAUEN, DASS ICH FÜR DAS FAHRZEUG EIN VOLL GUTACHTEN BENÖTIGEN WÜRDE UM ES WIEDER FAHREN ZU KÖNNEN".....

Gibt es denn keine Gesetztlücke, durch die ich diese Crusielights eintragen kann? Ich meine beim E46 werden die Blinker automatisch zugeschaltet, wenn die Standlichter defekt sind.... und beim neuen 5er BMW leuchten vorne auch orangene LEDs.... ist das auch nicht erlaubt?! Muss ja wohl!

Hat einer von euch die ABE NUR für die M-Frontschürze für BMW? Falls ja, dann bitte an folgende E-mail senden:-
Benjamin - So 06 Jun, 2004 12:30
Titel:
Also:
das mit deinen leuchtenden Blinkern ist nicht ganz ohne - da kannst du wirklich probleme bekommen wenns hart auf hart kommt soweit ich weiss...

Allerdings:
Wenn Deine Frontschürze ein Originalteil ist, kann Dir keiner was. Bei meinem Auto sind die wenigsten Teile noch original und ich bin mir 100% sicher, dass man für die original OEM Teile keine ABE braucht, da diese ja an dem entsprechenden Fahrzeug mit zugelassen wurden. Mal abgesehen davon gibt es für originalteile überhaupt keine ABE´s
furious - So 06 Jun, 2004 12:39
Titel:
Die Teile sind ja ursprünglich M-Teile, was heißt, dass sie eigentlich nur am BMW M verbaut sind. Aber die Teile passen ohne weiteres auf alle anderen BMW E36 Modelle. Scheinbar gibt's da solche Zulassungspapiere, da man die teile auchnachträglich verbauen kann.... muss es eigentlich auch, da ja bestätigt werden muss, dass die Teile dran sein dürfen.

Was eben nicht üblich ist (und was ich niemals erwartet hätte) ist, dass ein grüner dies beanstandet! Die haben bei meinen felgen angefangen (was alles korrekt war), sind zu den Blinkern gegangen(die ich an Ort und Stelle abstecken konnte) und sind dann bei der Schürze gelandet. Ich bin noch nie an solche Polizisten geraten, und es war wohl eindeutig klar, dass die auf biegen und brechen was finden wollten!

Was mich interessiert ist, ob es tatsächlich möglich ist ohne Mängelbericht und telefonisch ein auto stilllegen zu lassen wegen solchen geringfügigen Mängeln?!
NomaX - So 06 Jun, 2004 13:20
Titel:
Also erstens, er hat dich öffentlich und vor Zeugen beleidigt, was schonmal nen Punkt für dich ist, wenn er dir denn wirklich was will und zweitens ohne Mängelkarte kann er garnix machen.
Er muß beweisen können, das die angebauten sachen nicht der STVO entsprechen und muß dir dann ne Mängelkarte austellen, alles andere kann er vergessen. Durch nen einfachen Anruf, kann er nichts machen. Dafür gibts den TÜV und die Mängelkarte, das hat er schonmal gar nicht zu entscheiden.
tommy1979 - So 06 Jun, 2004 14:35
Titel:
hm die polizei ist anscheinend in deutschlang genau so beh****** wie in österreich.
mich habens mal voll zur sau gemacht wegen nicht eingetragenen schwarzen scheibenfolien, mit taferl-runterschrauben an ort und stelle gedroht.. und dann einfach weiterfahren lassn

:-/
komo - So 06 Jun, 2004 14:51
Titel:
denke mal das die polizei überall kaum Ahnung hat. mich hat mal ein Motorrad polizist angehalten, damal noch mit einem Polo BJ92.

angemacht hat er mich wegen der angeblichen unzulässigen rad reifen kombination.

da ich aber den wagen einen monat vorher über den tüv bekommen habe wußte ich das es zulässig ist. So habe ich meinen mund aufgemacht und ihm gesagt er solle sich erst einmal erkundigen wenn er keine Ahnung von solchen sachen hat und nicht direkt mit mängelkarte drohen.
er wusste nicht mehr was er darauf sagen sollte, anscheinend hatte er keine argumente mehr, da hat er mich fahren lassen und ich wurde seitdem nicht mehr angehalten Very Happy
p2m - So 06 Jun, 2004 15:03
Titel:
hoffe du hast den Namen von dem Herrn.
als nächstes würde ich mir von BMW und vom TÜV schwarz auf Weis geben lassen, das die BMW Teile und die Rad-Felgen Kombination zulässig ist und dann würde ich eine Beschwerde an seine Dienststelle machen, darauf hinweisen wie er sich dir gegenüber verhalten hat, Zeugen benennen, und auch das Schwarz-Weise mit beilegen.
Und zumindest darauf bestehen, wenn er würklich keine Ahnung hatte, auf eine Entschuldigung.
und vielleicht einen Hinweis, das die Herren beser Geschult werden sollen, wenn sie schon mitreden wollen.

p2m
Scorpion - So 06 Jun, 2004 15:17
Titel:
Ich mach das immer so das ich mir von dem Herrn mit Kappe seine Visitenkarte geben lasse und gar nicht gross mit ihm rumdementiere. Wenn er blöd rumgezickt hat gebe ich das dann meinem Anwalt weiter der dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreicht und die sache regelt.
Deepgear - So 06 Jun, 2004 15:37
Titel:
Bin Scorpions Meinung.

Wenn du nen Privat-echtschutz hast, den übrigens JEDER haben sollte(erstrecht hier im Carpc forum Very Happy ), üwrd ichs sofort m anwalt übergebn. Du gibst ihm die zulässigen Papiere, und lässt di5r von BMW noch des mit der Frontschürze bestätigen.
Vor allem das "SIND SIE EIGENTLICH DUMM IM KOPF ODER HÖREN SIE MIR NICHT ZU?" schreit förmlich nach krieg.
Wir sind in keinem Land in dem wir uns vor der Polizei fürchten müssen.

Solange die von unseren Steuergeldern bezahlt werden brauchst du dir das net bieten lassen.

Ob du mit der Beschwerde Erfolg hast, tut ja im Moment nix zur Sache. Nachgegangen wird aber, also bekommt der Kollege schon mal n stress, und wird nächstes mal hoffentlich seine Klappe haltn.


Mfg
Scorpion - So 06 Jun, 2004 16:41
Titel:
Genau. Und wenn einer zu frech wird kann man ihn ja immer noch FRAGEN ob er heute einen schlechten Tag hat oder nichts besseres zu tun.
FRAGEN kann man ja immer. Sogar ob ER Blöd ist.

So nach dem Schema "Kann es sein das ...."

Mache ich aber nur wenn einer wirklich ein A-Loch ist und ich einen Zeugen dabei habe.
Felix99 - So 06 Jun, 2004 16:58
Titel:
Hallo,
erstmal *staun* - Was nimmt sich der Herr denn da raus jemanden in seiner Dienstzeit zu beleidigen! Das ist ein unakzeptables Verhalten.
Ich persöhnlich hätte den Herrn um Mässigung seines Tonfalsl gebeten -
Zur Not hätte ich mir sogar das Auot vor Ort stillegen lassen und den Herren danach wegen Willkühr das Leben zur Hölle gemacht. Ich denke mal, sollte der Herr in Grün die dann die PLakette ungerechtfertigt abgenommen haben muss er bzw die Polizei für den entstandenen Schaden ( Abschleppunternehmen - Neubesorgung der PLakette usw aufkommen. Das ist zwar ein recht grosses Hin und Her und dauert ewig. (Obs sich dann wirklich lohnt is eigentlcih auch fraglich (Man regt sich dann ja selbst wahnsinnig auf ) .

Naja pers. kann cih zu sowas nur sagen.
Habe den Vorteil das mein Auto nciht in Deutschlad zugelassen ist ( und es auch keinerlei PLakette zum wegkratzen dran gibt lol) und somit hab ich mit meinem Orangenen Standlicht ( nciht das ich damit nachts fahren würde !!) noch nie Probleme gehabt (Bis jetzt )
Bin einmal Nachts im Rahmen einer AVK angehalten worden ( eine Lampe war defekt sodass eins cheinwerfer orange leuchtete. Der liebe Herr in grün hat mich nur darauf aufmerksam gemacht, dass meine LAmpe defekt sei - Habe ihm dann wie es im Anmeldeland meines Autos pflicht ist gefragt ob ich die Birne vor ort wechseln solle was er verneinte.
Hätte er nachgefragt hätte er sowieso eine für Ihn nciht nachüprüfbare Aussage bekommen - da mein Fahrzeug in meiner Version in Deutschland nciht gebaut vertrieben oder sonstwie existiert.
Tagsüber fahre ich generell mit Standlicht ( orange sieht man ja nciht so dolle ) und hab auch noch nie haue deswegen bekommen - genausowenig für den Carpc Very Happy
( es lohnt sich dann immer das die Navikarte mitläuft und kein Windows erkennbar ist Smile

Gabs denn zu den 5W Blickbeleuchtteilen ne ABE ? Dann kann der Herr dir diesbezüglich ja auch nichts anhaben. ( Würd mcih aml interessieren was das für Teile sind kenne die nciht Very Happy

Gruss
Felix

( Sorry im nachhinein für den Konfusen Text Razz )
furious - So 06 Jun, 2004 18:12
Titel:
Also es sind stinknormale Zwei-Faden-Birnen, nur halt in Orange. Der 5W Faden wird mit Standlicht-Plus gespeist und der 21W-Faden blinkt halt wenn's soll. Das ist ein Amerikanischer-Original-Sockelsatz von BMW (für die US-Karren eben als Seitenmarkierungsleuchten).

Es gibt in Deutschland Blinker-Kappen für BMWs die eine weiße Birne verbaut haben. Die original Standlicht-Birne wird dann abgesteckt und stattdessen die in der Blinker-Kappe angeschlossen. Von den Teilen habe ich die ABE mitgenommen.

Für meine Sockel selber gab und gibt es keine ABEs....

Aber wie gesagt: letzendlich waren die Felgen/Reifen korrekt und die StandlichtBlinke habe ich an Ort und Stelle beseitigt. Nur noch der angeblich nicht erlaubt Frontspoiler ist momentan noch dran, und wird auch dranbleiben! Ich habe vorhin im Internet ein "Umrüstungskatalog für BMW E36" gefunden, in welchem drinnen steht, welche Aerodynamic-Teile verbaut werden. Das Teil habe ich mit folgendem Schreiben persönlich an der Polizeistelle abgegeben (der Herr ist erst am Mittwoch wieder anwesend):




Sehr geehrter Herr Sche****,

ich beziehe mich auf die Verkehrskontrolle eines schwarzen BMW E36 Compact von Samstag, den 05. Juni 2004 kurz vor der Einfahrt zur Rosensteinstraße.

Wie von Ihnen aufgefordert übersende ich Ihnen eine %u201EÜbersicht der Freigaben von BMW-Teilen für alle E36 Modelle%u201C in welcher eindeutig ersichtlich ist, dass die (nachträgliche) Montage dieses Frontspoilers auf mein Fahrzeug zugelassen ist. Dabei handelt es sich um eine Übersicht für alle BMW Modelle. Der Vollständigkeitshalber übersende ich jedoch die gesamten Seiten und nicht nur die für die E36 Modelle.

Ausserdem möchte ich Sie darauf hinweisen, was BMW auf eine damalige E-Mail meinerseits antwortete: "...eine Prüfung des Anbaus des Frontspoilers durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr wird nicht für erforderlich gehalten. Eine Eintragung ab Werk ist ebenfalls nicht erforderlich."

Eine weitere Überprüfung oder ein TÜV-Besuch ist demnach nicht mehr notwendig. Hiermit fühle ich mich meiner notwendigen Pflicht bzw. Ihrer Aufforderung vollständig und zufriedenstellend nachgekommen zu sein.

Eine Entschuldigung seitens Ihres Kollegen über die gestrige Ausdrucksweise lehne ich dankend ab.

Falls ich Ihnen dieses Schreiben nicht persönlich aushändigen konnte, bitte ich um eine Rückantwort über den Erhalt dieser Papiere entweder telefonisch unter - oder postalisch an obige Adresse.


Mit freundlichen Grüßen,
-


Anlagen
Bestätigung über Werkseitig freigegebene Teile (6 Seiten)
Megaturtel - So 06 Jun, 2004 21:31
Titel:
Krasse sache, aber zum CarPC hat er nix gesagt oder wie? Da hätte er doch weitermachen können mit rummeckern!

Cu Meg
C1500 - Mo 07 Jun, 2004 08:35
Titel:
Moin furious,

jetzt muß ich mich auch mal eben einmischen...

Da ich bei meinem PickUp keine Möglichkeit habe Standlciht und Blinker zu trennen, fahre ich auch mit orangefarbenem Standlicht/Blinker.
Hinten blinke ich auch mit meinem Bremslicht.
Ich hab die Lichtanlage aber auch imSchien eingetragen:
"Scheinwerfer, Blinker, Verglasung und Sicherheitgurte ohne Bauartgenemigung. Ausnahmegenemigung §22a (etwa wirkung) erteilt"

Was man in letter Zeit sehr häufig sieht, sind gefärbte Standlichtbirnen. (z.B. Rot, Grün oder Blau)
Klar sieht das "teilweise" cool aus, ist aber laut StvZo definitiv verboten.
Somit verliert man die Zulassung, da kein Versicherungschutz mehr besteht, und die Grünen haben die Möglichkeit, die Plackette abzukratzen.
Den Versicherungschutz verleirt man, da das Fahrzeug nicht der STvZo entspricht.

Mir meinem Firebird hatte ich auch schon des öfteren solche Diskussionen.

Zum Thema Beleidigung kann ich allen nur Raten:
Lasst euch die Dienstnummer geben, und droht mit einer Dienstausichtsbeschwerde.
Die macht denen so viel Schreibaufwand, das sie meistens ruhig werden.
Wenn nicht, haben sie die dann auch verdient.

cu on the Road....
Peer
furious - Mo 07 Jun, 2004 16:50
Titel:
Was braucht man, um dieses ""Scheinwerfer, Blinker, Verglasung und Sicherheitgurte ohne Bauartgenemigung. Ausnahmegenemigung §22a (etwa wirkung) erteilt" " eingetragen zu bekommen?
Ich würde gerne weiter mit meinen Orangenen Standlichtern rumfahren Wink
C1500 - Di 08 Jun, 2004 11:25
Titel:
Hi,

Am einfachsten ist es, einen Ami zu fahren.. Very Happy Laughing Very Happy

Der Hintergrund ist, das ich kein E-Prüfzeichen in den Scheinwerfern habe.
Wie auch, gibt es ja auch nur in Deutschland...

Ich mußte dafür aber bei der ersten Zulassung ein "Lichttechnisches Gutachten" vorweisen.
Außerdem ist es jedesmal aufs neue eine Einzelabname. Crying or Very sad
Die Kosten sind auch nicht zu verachten. Mad

In Karlsruhe gibt es ein Institut für Lichtechnische Gutachten.
Die Prüfen alle Blinker und Scheinwerfer.
Ein Gutachten von Denen ist so gut wie ein Prüfzeichen.

Da könntest du mal anfragen.

Viel Glück...

Gruß
Peer
Unomania - Mi 09 Jun, 2004 08:27
Titel:
@furios: Vor solchen Situationen hab ich immer Angst. Blöd das es Dich erwischt hat.
Mein letzter Stand ist, daß sie ein Auto nur sofort stillegen dürfen wenn Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht oder was mit dem Auspuff nicht stimmt (fehlender Mittelschalldämpfer, zu laut oder was das Abgasverhalten ändert -> Katersatzrohr)
Alles andere ist kein Grund das Auto sofort stillzulegen. Natürlich ist es in so einem Moment schwer sich durchzsetzen. Die Polizei hat ja immer Recht Sad
Aus meiner Sicht hast Du das mit dem Licht richtig gemacht. Die müssen Dir eine Chance geben an Ort und Stelle den beanstandeten Mangel wenn möglich zu beheben. Eine Strafe dewegen können sie Dir aber trotzdem aufbrummen. Ich kenne das von einigen die Ihre Unterbodenbeleuchtung beim fahren an hatten. Wenn die erwischt worden sind und sofort abgebaut worden sind gab es keine Mängelkarte und z.T. Keine Strafe.

Wenn Du genaueres wegen dem stillegen und Deinen Rechten wissen willst muß ich mal schauen ob ich den Link nochmal finde
furious - Mi 09 Jun, 2004 12:07
Titel:
Ja, dass wäre super der Link!
Megaturtel - Mi 09 Jun, 2004 21:28
Titel:
Unterbodenbeleichtung abbaun? reicht es nicht wenn man diese ebenfalls vom Stromkreis trennt?

Cu Meg
Unomania - Mi 09 Jun, 2004 22:16
Titel:
Megaturtel hat folgendes geschrieben:
Unterbodenbeleichtung abbaun? reicht es nicht wenn man diese ebenfalls vom Stromkreis trennt?

Cu Meg


Ne. Ist ja immer noch nicht klar ob das reine anbringen schon verboten ist.
Keiner kann da was genaues sagen. Die einen sagen, solange es nur mit dem Innenlicht verbunden ist und nur im Stand bei offener Tür brennt (als einstiegshilfe) ist es erlaubt. Andere sagen, daß es komplett verboten ist. Nicht zugelassene Lichtanlage oder iwe das heißt.....

Schaue mal ob ich den link noch finde....
C1500 - Fr 11 Jun, 2004 13:07
Titel:
Hi Unomania,

Ich hab mich auch schon mit der Unterbodenbeleuchtung auseinandergesetzt.

So weit mir ein Polizist (ja es gibt auch freundliche) mitgeteilt hat, darf die Beleuchtung nur angehen, solange die Zündung aus ist.
Ist dies der Fall, funktioniert sie wärend der Fahrt ja nicht.
Klar kann man sowas mit einem Versteckten Schalter auch überbrücken.
Man darf sich nur nicht erwischen lassen. Embarassed

Ein Freund von mir hat die Unterbodenbeleuchtung mit der Alarmanlage gekoppelt.
Wenn er jetzt per Funk sein Auto öffnet, geht auch die Unterbodenbeleuchtung mit an. (Nennt sich dann beim TÜV auch "Einstiegshilfe")
Im Auto hat er noch einen Zusatzschalter fürs Standlicht, der aber auch einen Unterbrecher hat, der mit der Zündung geschaltet wird.

Gruß
Peer
Unomania - Fr 11 Jun, 2004 14:19
Titel:
Ja genau, nur das ich es halt kenne wenn die Tür auf ist darf es brennen. Eine Tür ist auch nicht beim fahren auf. Ist schon Sch***e das es da keine richtigen Richtlinien gibt. Im Stand finde ich das echt eine geile Sache. Finde es aber auch blödsinn beim fahren an zuhaben. Genauso wie blaue Standlichter und das Zeug Wink

P.S: Was passiert wenn man von einem "unfreundlichen" Polizisten damit angehalten wird Evil or Very Mad
C1500 - Fr 11 Jun, 2004 18:43
Titel:
Hi,

Als erstet erlischt schon mal die Betriebserlaubniss.

Für Leute mit Führerschein auf Probe, heisst das Lappen WEG!!!
Ich hab es Live mit erlebt, wie in einer Polizeikontolle, ein Lappen wegen grünen Standlichtern eingezogen wurde.
Selbst das ändern auf weise Lampen, hat da nix mehr gebracht.

In so einem Fall sollte man sehr Freundlich um eine Mägelkarte bitten, und sich dann schleunigst mit entferntem Standlich entfernen.
Das ist dann nämlich nur ein defekt, und kein Verstoß.
(natürlich für jeden auf eigene Gefahr und ohne Garantie!!!)

Viel Glück und viel Spaß beim studieren der StVZO... Laughing Laughing

Gruß
Peer
sonic_blade - Sa 07 Aug, 2004 18:14
Titel:
Hallo Leute,

Ich kann mich C1500 nur anschließen: jeder der ein wenig an seinem Wagen herumschraubt (und lesen kann) sollte sich die entsprechenden Gesetzestexte ein wenig zu Gemüte führen. Mir hat das sicher schon ein paar hundert €upos gesparrt (ich hab die kompletten Paragrafen mit einem Freund mitgelernt der jetzt Verkehrspolizist ist).

Es kann auch nie schaden zu versuchen mit dem Beamten der einem intelligenter (naje sagen wir mal weniger hirntot) scheint zu sprechen meiner Erfahrung nach sind nicht alle Ars********.

Falls ihr betrunken am Steuer erwischt werdet: selber Schuld, vernünftige Menschen machen sowas einfach nicht!
Nasenbaer76 - Do 10 Feb, 2005 12:21
Titel:
Angehalten worden auf der BAB wegen Nebelscheinwerfern...
er: Nebelscheinwerfer (er wrid dabei naß wegen Regen, ich im Trockenen)
ich: Ja Regen, eingeschränkte Sicht, §19(3) StVO, sinngemäß:" Bei Sichtbehinderungen durch Nebel, Regen oder Schnee...darf mit Nebelscheinwerfern gefahren werden."
er: Dann dürfen Sie auch nur 50 fahren
ich: nein, das ist §19(4) betreffend Nebelschlussleuchte
er: ich schreibe ihnen jetzt einen Strafzettel
ich: gerne, hab Rechtsschutz, wir sehen uns dann vor Gericht und sie werden definitiv verlieren (ich immer noch trocken, er patschnass)
er: Ach wissen Sie was, ich hab jetzt keinen Bock mehr (und fährt weg)...
Solero1975 - Do 10 Feb, 2005 12:36
Titel:
Smile
eXodus - Do 10 Feb, 2005 12:50
Titel:
hm
meine Volvo hat auch Positionslichter in den Blinkern
die sind weiß

hat bis jetzt noch nie jemand was dagegen gesagt und das ist Serie bei mir gibts auch in Gelb.
nur gut das sich die Polizei mit meinem Wagen Typ so schlecht auskennt
könnte da alles ändern und die würden es nie erkennen *g
SirGroovy2004 - Do 10 Feb, 2005 13:12
Titel:
@ eXodus

Des mit dem schlecht auskennen bei bestimmten Wagentypen stimmt echt voll. Die haben mal meinen Onkel in seinem Käfer Kabrio aufgehalten weil sich die gewundert haben, dass des ding 180 ging Smile Beim öffnen der der Motorhaube haben die des Porschegebläse und die Weber Doppelvergaser scheinbar glatt übersehen. Und eingetragen ist da nix! Smile Smile Smile *muahahahadielutscher*
Megaturtel - Do 10 Feb, 2005 15:20
Titel:
Nasenbaer76 hat folgendes geschrieben:
Angehalten worden auf der BAB wegen Nebelscheinwerfern...
er: Nebelscheinwerfer (er wrid dabei naß wegen Regen, ich im Trockenen)
ich: Ja Regen, eingeschränkte Sicht, §19(3) StVO, sinngemäß:" Bei Sichtbehinderungen durch Nebel, Regen oder Schnee...darf mit Nebelscheinwerfern gefahren werden."
er: Dann dürfen Sie auch nur 50 fahren
ich: nein, das ist §19(4) betreffend Nebelschlussleuchte
er: ich schreibe ihnen jetzt einen Strafzettel
ich: gerne, hab Rechtsschutz, wir sehen uns dann vor Gericht und sie werden definitiv verlieren (ich immer noch trocken, er patschnass)
er: Ach wissen Sie was, ich hab jetzt keinen Bock mehr (und fährt weg)...


So habe mir mal die Paragraphen rausgeschrieben und ins Handschufach gelegt! Mal kucken wenn das nächste mal einer ankommt! Wobei ich eigentlich nur bei wirklich schlechten Sichtverhältnissen mit Neblern fahre!

Achja war das nen Frischling? Wieviel Pickel hatte der uffer schulter und welche Farbe?

Cu Meg
Robbie - Do 10 Feb, 2005 16:49
Titel:
Für das dumm im kopf hätte ich gefragt: "Wie ist ihr Name und Ihr Dienstnummer, ich möchte eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen" - - "Ach übrigens, ICH BIN DER MEINUNG SIE SIND DUMM und außerdem sind sie mir extremst unsympatisch, schönen Abend noch!"

Diese Beschwerde kann man wirklich machen und wenn ein Bulle bei einem Einsatz seinen Namen nicht deutlich lesbar an seiner Uniform stehen hat muss man seinen Anweisungen nicht volge leisten.
Und ganz wichtig, NICHT auf sein Recht bestehen sondern mit den Bemten reden als ob es echte Menschen wären *g*
Ich babbel mit denen immer ganz locker und das hat sich bis jetzt immer gut bewährt. Gut, 5€ wegen einer fehlenden Lebensrettungsdecke musste ich auch schon blechen.

Gruß Robbie
ronmue - Do 10 Feb, 2005 17:28
Titel:
@Megaturtel

So einfach, wie du es geschrieben hast, ist es nicht. Regen reicht nicht aus!

Genau heißt es in §17 StVO:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ....

Das ist widerum Auslegungssache.

Grundsätzlich muss man abwarten, ob ein Ordnungswidrigkeitenbescheid erfolgt oder nicht.
Ausserdem sind Polizisten auch Menschen. Wenn man eben nicht der Meinung des Polizisten ist, kann man ja nach dem Bescheid widersprechen. Zeugen wären dann natürlich gut und auch die Wetterämter führen Statistiken, wieviel Regen wann tatsächlich in dem Gebiet runter gekommen ist.

Meistens ist es aber so: Wenn man sich freundlich mit den Polizisten unterhält, dann sind diese auch mal bereit, die Sache etwas anders auszulegen.

Bis dann
Ronald
sFischle - Do 10 Feb, 2005 23:39
Titel:
*lol* Hat natürlich auch was
mcnasty - Fr 11 Feb, 2005 01:00
Titel:
also ich hatte wegen meins m3-aerodynamikpaketes an einem nicht m3 auch schon erhebliche probleme mit der rennleitung! Aber wegen den spiegeln! Konnte sie dann aber doch noch überzeugen dass es ab werk war (war auch ab werk, außer die spiegel Very Happy )
Hatte in meiner bedienungsanleitung ne aufliestung mit der ausstattung ab werk und da stand dann auch ein punkt M3-Aerodynamikpaket!!

Aber wegen der ABE, hab mal irgendwo gelesen, dass du die frontschürze nur in verbindung mit den andren m teilen verbauen dürftest (schweller, heck), weiß jetzt aber net ob das stimmt!!

MfG
divemarc - Fr 11 Feb, 2005 18:45
Titel:
Nein, darfst die Sachen auch einzeln verbauen, laut BMW und TÜVer.
Wie ronmue schon richtig festgestellt hat handelt es sich um §17 nicht 19.
Bounty_Hunter - Sa 12 Feb, 2005 06:13
Titel:
Abend... ich spiel schon seit längerem mit dem Gedanken mir die Focus RS Innenausstattung zu besorgen (Sitze u.ä) und einzubaun, brauch ich da auch irgendeine Bestätigung , ABE oder Gutachten (ich hab nen F. Focus TDDi Bj. 2002) ??
divemarc - Sa 12 Feb, 2005 10:54
Titel:
Wenn Du nicht grad die Sitze rausschmeisst und Dich statt dessen auf einen Pappkarton setzt, sollte das keine Probleme machen. Frage ist nur, ob das alles so schön passt...
Dafür such einfach mal nach nem passenden Fordforum, da kann man Dir das sicher schnell beantworten.
SirGroovy2004 - Sa 12 Feb, 2005 12:39
Titel:
@ Bounty Hunter!

Vorsicht! In Österreich ist die Typisierung viel Strenger! Du solltest dich da bei deiner Typisierungsstelle erkundigen!
Fabse - Mo 14 Feb, 2005 15:55
Titel:
gibts die stvzo als kleines handliches buch? wenn man die schon nich auswendig lernen will, dann kann man die wenigstens immer mit sich führen und im bedarfsfall den polizisten bitten, dass er einem den paragraphen zeigen soll, gegen den man verstoßen hat!
genius - Do 17 Feb, 2005 17:46
Titel:
Wegen dem Blinker!
Ich habe mir auch Klarglasblinker mit standlicht funktion gekauft und da waren auch orange standlichtbirnen drin!!
ISt verboten in deutschland ausnammen gibt es glaub ich wegen amis und so!!
Aber sonst gilt vorne weiß, seite orange, hinten rot (weiß)

und auf meinen blinkern ist ein E PRüfzeich und somit eintragungs frei!!
Meiner ist ein E30!!!!

Und bei fragen zu dem Thema hilft www.E30.de
Flens_Plopp - Do 17 Feb, 2005 18:19
Titel: Wer hat dir denn sowas erzählt, Robbie
@ Robbie:

Du meinst also, wenn ein Polizist nicht seinen Namen deutlich lesbar an der Uniform trägt, muss man seinen Aufforderungen nicht nachkommen??? Question
Das solltest Du nicht unbedingt ausprobieren, könnte böse enden.
Was sollte Dir das recht geben, die Aufforderungen nicht zu befolgen? Da hat Dir glaube ich jemand ziemlichen Mist erzählt! Sorry!
Nicht böse gemeint!


CU
Daniel_525_24V - Di 01 März, 2005 09:50
Titel:
Hi, bin neu hier und lese mich grad etwas durch forum, leute ihr macht mir angst , habe auch diese gelbenblinker und für meine 4 x 90 mm auspuffanlage hab ich auch nur ein englisches teilegutachten Sad

och menno, ich sehe es schon kommen, werd mir wohl ne neue 4 rohr auspuffanlagekaufen müssen, wenn die mir so richtig in die eier treten
Muhagglschorsch - Fr 27 Jan, 2006 21:46
Titel:
Also ich hatte diesbezüglich mal RICHTIG glück.

Hatte grüne Standlichter drin, Grüne Unterbodenbeleuchtung, nicht eingetragene Spiegel, Weisse Blinker (komplett weiss) etc.

Also verkehrskontrolle, mein Beifahrer hatte keinen Ausweis dabei, ich hatte die Beleuchtung an, CarPC lief, Rückbank hab ich eh keine mehr.

Gut, wir halten an, wir werden nach Ausweisen etc gefragt, Ich nach fahrzeugpapieren. Ich überreich ihm beides. Dann meint er so "So, Herr W******** ham sie denn auch nen Führerschein?" Ich schau ihn ganz doof an, bin n paar Sekunden bissl baff und drück ihm dann das handliche kärtlein in die Hand Smile Mein Beifahrer kanns nicht lassen und fingert die ganze zeit am TFT rum, macht leiser etc. Dann gehts an die Kontrolle von Verbandskasten. Der lag hinterm Beifahrersitz, genauso wie des Warndreieck etc. Dann meint er so "Bitte mal hinten aufmachen". Ich komm seiner Aufforderung natürlich nach, weil ich ja nix zu verstecken hatte. Seine nächste Reaktion war "Ach du sche***e, manfred, komm und schau der des mal an". Er meint nur so "beeindruckend, bringt sicher richtig Druck, oder?" und dann durften wir nach kurzer Hörprobe weiterfahrn. Der Kerl war n richtiger CarHiFi Freak Smile war zum Glück ausserorts, drum hats auch gepasst, dass wir mal bissl aufgedreht ham.

Naja ich bin dann recht schleunig sportlich weggefahrn und hab so kurz wie möglich geblinkt, damit der ned doch noch meinen weissen blinker sieht Smile

/Jan
Megaturtel - Sa 28 Jan, 2006 01:24
Titel:
wie jetzt? du hattest die unterbodenbeleuchtung an und der hat nix gesagt? Sehr komisch!

Cu Meg
Muhagglschorsch - Sa 28 Jan, 2006 01:28
Titel:
hab ca 100 meter vorher ausgemacht, als ichs blau hab blinken sehn Smile noch total panisch geldbeutel über die schalterleiste gelegt.. mein beifahrer hat alle seine klappmesser versteckt und dann hats gepasst
Megaturtel - Sa 28 Jan, 2006 02:55
Titel:
manchmal brauchts halt nur nen bissel glück!

Cu Meg
haifisch - Sa 28 Jan, 2006 13:00
Titel:
Polizisten gibts leider zweierlei Typen.
Die einen sind Karieregeil und wollen ihre angebliche Macht ausspielen, und den anderen gehen solche Pipfaxsachen, die nicht wirklich ein technisch gravierender Mängel ist, am A... vorbei.

Ich den, dass die nicht einfach die Zulassung abkratzen dürfen. Sie dürfen wohl sagen Auto stehen lassen aber mehr nicht.
Stilllegungsberechtigung ist für mich immer noch Sache der Zulassungsbehörde. Und aufd Nacht um 3 gibts da niemanden mehr, der das anordnen könne. Ausserdem Muss ja erst mal das Auto begutachtet werden, der Polizist kann sich ja auch irren.


Dass Polizisten auch nur einfache dumme Autofahrer sind erlebe ich fast jeden Tag.
Wenn man einer nach links abknickenden Vorfahrtsstrasse folgt, muß man links blinken. Ne beim gradausfahren blinken die rechts, da sie ja die Vorfahrtsstrasse verlassen.


Wenn die Ampel zu lange auf rot steht, schnell Blaulicht und Horn ein, drüber, einmal kurz danach abbiegen und normal weiterfahren.

Sind Großstadtpolizisten.

Irgendwas läuft da doch schief. Die müssten doch laufend Schulungen oder ähnlich haben, bei den Änderungen heutzutage.
Wie sollen die z.B. nächsten Winter erkennen, ob man wirklich Winterreifen drauf hat. Da druckt doch jeder Hersteller was anderes auf seine Reifen.
billy - Sa 28 Jan, 2006 13:38
Titel:
also habe mit meinem kleinen immer probleme, hab rote innenraumbeleuchtung, die NUR im stand beim türöffnen angeht, 15"alus mit 195er reifen, ein 60/40 fahrwerk und noch ne gruppe a anlagen.

bin fast jede woche dabei, wegen ruhestörung, unzulässiger beleuchtung etc.

der eine wollte schon den 7"tft entfernen lassen wegen blendung anderer verkehrsteilnehmer.

also mittlerweile kennen die hier in nürnberg mich schon, aber am anfang sind die ca. ne halbe stunde um das auto rumgelaufen und haben nach evtl nicht eingetragenen sachen gesucht, als ich dann aussteigen sollte ist natürlich die beleuchtung angegangen, hab dann ne mängelkarte bekommen, ging übern anwalt usw.

mittlerweile habe ich das gerichtsurteil immer dabei und zeige das bei verkehrskontrollen.

ab und zu werde ich noch aufgehalten, weil wieder so ein jungspund mal nen rechner im auto sehen will. aber sonst habe ich keine probleme mehr.

gruß
billy
BS177 - Sa 28 Jan, 2006 13:52
Titel:
Daniel_525_24V hat folgendes geschrieben:
Hi, bin neu hier und lese mich grad etwas durch forum, leute ihr macht mir angst , habe auch diese gelbenblinker und für meine 4 x 90 mm auspuffanlage hab ich auch nur ein englisches teilegutachten Sad

och menno, ich sehe es schon kommen, werd mir wohl ne neue 4 rohr auspuffanlagekaufen müssen, wenn die mir so richtig in die eier treten


Du bekommst auch mit einem englischen Teilegutachten den Auspuff eingetragen. Ist egal in welcher Sprache das Gutachten ist. Habe bei meinem Treser Polo den Auspuff und Fahrwerk mit spanischen Gutachten eingetragen und es hat den TÜVer nicht mal gekratzt das es das Gutachten nicht lesen konnte.

Bernd
Muhagglschorsch - Sa 28 Jan, 2006 16:10
Titel:
BS177 hat folgendes geschrieben:
Du bekommst auch mit einem englischen Teilegutachten den Auspuff eingetragen. Ist egal in welcher Sprache das Gutachten ist. Habe bei meinem Treser Polo den Auspuff und Fahrwerk mit spanischen Gutachten eingetragen und es hat den TÜVer nicht mal gekratzt das es das Gutachten nicht lesen konnte.

Bernd


Im Endeffekt könntest dir halt n Teilegutachten von ner Kaffeemaschine auf spanisch oder Japanisch ins auto legen Smile Genauso wie n Pole mal mit nem Bücherreiausweis als führerschein rumgefahrn is. Bei jeder Kontrolle hat der den Büchereiausweis vorgezeigt und alle hams halt gedacht, es wär n polnischer führerschein. Nur konnte halt irgend n Polizist dann mal polnisch.
Megaturtel - Sa 28 Jan, 2006 17:36
Titel:
Also gerade bei den Grenznahen Polizeipräsidien sollten eigentlich alle Beamten den Unterschied zwischen den verschiedenen Führerscheinpapieren kennen!

Wegen Gutachten! Es gehen alle Gutachten die aus EU Ländern sind, denn diese haben ein gleiches Prüfverfahren! Nen polnisches Gutachten würde ich aber noch anzweifeln...

Cu Meg
ronmue - Sa 28 Jan, 2006 17:44
Titel:
Solange es sich um eine normale Kontrolle handelt, werdet ihr wohl damit in vielen Fällen durchkommen. Nur eines:

Es gibt sogenannte "Schwerpunkt Kontrollen". Beispiel: LKW-Kontrollen, Alkohol und Drogenkontrollen u.s.w.

Hierbei sind dann meisten Beamte aus den entsprechenden Fachbereichen - in diesem Fall hier halt auch speziell geschulte Polizisten, und Beamte aus den Fahrdienstbereitschaften - dabei, die meistens Unregelmäßigkeiten sofort erkennen.

Bei den letzten Beiträgen fällt mir nur ein Sprichwort ein: "Hochmut kommt vor dem Fall"
Stellt die Polizisten nicht immer als Idioten dar und euch selber als die coolen Driver, die immer alless besser wissen und denen man nichts anhaben kann. Wenn dem so wäre, dann wäre die Punktekartei in Flensburg überflüssig.

Ich weiss: Ich bin ein A..... Twisted Evil Twisted Evil

Bis dann
Ronald
haifisch - Sa 28 Jan, 2006 19:11
Titel:
Hast schon Recht!
Ich halt mich auch still bei ner Kontrolle. Man würde doch sowieso Momentan den kürzeren ziehen.
Ne Ex von mir hat ihren sohn auf dem Schoß gehabt und dann die Grünen noch als Wegelagerer bezeichnet.
billy - Sa 28 Jan, 2006 20:19
Titel:
noch schlimmer wie Wegelagerer ist noch raubritter, das zählt schon zu den 10 teuersten beleidigungen

gruß
billy
jennico - Di 15 Aug, 2006 00:54
Titel:
nebelscheinwerfer nur zulässig bei sichtweiten unter 50m, egal ob regen oder schnee oder nebel. sonst blendgefahr.
vielleicht hast du ihn missverstanden ?! meter statt kmh ?
servus
goofy - Di 15 Aug, 2006 08:43
Titel:
50m und 50km/h waren die nebelschlussleuchte(n)...bei nebelscheinwerfern gibt es keine 100% klare vorschrift...
jennico - Di 15 Aug, 2006 14:40
Titel:
goofy hat folgendes geschrieben:
50m und 50km/h waren die nebelschlussleuchte(n)...bei nebelscheinwerfern gibt es keine 100% klare vorschrift...
kann man die getrennt schalten ? bei mir nicht. ?????
goofy - Di 15 Aug, 2006 14:49
Titel:
also dann hast du aber ein sehr komisches auto. wenn sie ab werk drin sind, kann man sie immer getrennt schalten. nur wenn man nachträglich was reinbastelt, kann es sein...sonst immer getrennt (bis auf die vielleicht eine oder andere ausnahme, die in deutschland aber eh keine zulassung bekommen würde).
jennico - Di 15 Aug, 2006 15:08
Titel:
istn mazda 626. vielleicht hatn vorbesitzer gebastelt.....
letzte woche beim tüv ohne mängel....trotz der nebelwerfer und carpc.
na, is ja auch egal. Smile
Tobias Claren - Do 11 Jan, 2007 00:28
Titel:
Also nach dem "SIND SIE EIGENTLICH DUMM IM KOPF ODER HÖREN SIE MIR NICHT ZU?" hätte ich umgehend Strafanzeige erstattet und gleich eine Beschwerde.

Geht hier so schn ell wie ein Forumseintrag:
https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/service.html

Habe gerade Vorgestern noch so 2 NG-Freaks angezeigt. Sind wohl "bekannt", und da muss einer mal ein Exempel statuieren.


Wir sind ja hier im CarPC-Forum. Da haben die meisten ja einen PC drin.

Da sollte man auch generell eine Webcam mit Mikro oder mindestens ein Mikro dran haben und das auch schnell auf Aufnahme schalten können. Am besten so eine art Notknopf in der Software die verdeckt aufzeichnet. Sollte aber dann nicht der PC ausschalten wenn der Motor abgeschaltet wird.

Immer aufnehmen wenn es zu einer Begegnung der Grünen Art kommt.
Wenn so eine Aufnahme läuft ist man irgendwie viel gelassener, und hält sich selbst automatisch zzurück. Man will die Aufnahme ja noch benutzen können ohne sich selbst zu belasten. Nach so einen Spruch hätte ich freundlich gefragt, ob er wisse dass er ja nun mit Sicherheit eine Strafanzeige UND eine Beschwerde bekäme. Wenn dann noch was kommt, um so besser. Weiß jeder der die AUfnahme hört was dass für einer ist.
Und natürlich auch bei jedem Kontakt mit Verkehrsgegnern, z.B. bei Unfällen.
Am besten ist dannn ein Mikro und vier Webcams, sofern es die Möglichkeit gibt alle gleichzeitig mit einem "Notknopf in einer Software aufzunehmen (oder generell wärend der Fahrtz, weil man so immer einen Unfall drauf hat wenn es passiert).
Vier Stück, weil es alle vier Richtungen sind.

Und wenn was war, immer alles bei den Videoportalen hochladen. Audios in Videos konvertieren (schwarz...).
Damit ist die Aufnahme schon mal sicher. Kommt es dazu dass der das abstreitet nach dem Meineid (erst dann sind ihm 1 Jahr Knast ohne Bewährung sicher) die Aufnahme erwähnen.
Der Richter darf die geheime Aufnahme zulassen, obwohl sie meistens auf der Seite der Polizisten stehen:

***link zu rechtlich bedenklicher seite entfernt, outatime ***
Da gibt es eine Seite über "Polizeizeugen", sehr lesenswert.
Gut möglich also, dass er es nicht zulässt. Möglich wäre ein schnelles dreistes lautes abspielen (zur Stelle vorspielen, so vorbereiten dass keine Zeit bleibt es zu verhindern). Egal wie der entscheidet, das kann er zumindest nicht ignorieren.
Dass die Aufnahme schon im Netz zu finden ist, kann man natürlich auch erwähnen.
Wenn man die Verhandlung noch aufzeichnet kann man im Falle zu verlieren wenigstens das ganze öffentlich machen.

Dass heißt, der eine Polizist wird meist vor Gericht vom Richter freigesprochen, auch wenn man inkl. Zeugen dem seine Beleidigung unter Eid beschwört.
Auch wenn man mit vier anderen unterwegs gewesen wäre und die das alle bezeugen, der Polizist hat Recht. Auch wenn er in der Sache selbst der Angeklagte ist, und man eigentlich davon ausgehen müsste dass er lügt!
Es gibt keineswegs eine Rechtsgrundlage dafür, im Gegenteil, vor Gericht ist jeder gleich.
Ist schon von GG her abgeleitet.
Wenn man in der Situation erwähnt dass man dass mit einer Aufnahme belegen kann, dann ist denen das möglicherweise egal und ignorieren es. Ja, der Richter könnte einen "Rappel" bekommen.
Das ist für den so etwas wie "Maiestätsbeleidigung".
Richter führen sich strukturell mit der Polizei verbunden, was gegen die Polizie geht, da fühlen die sich auch beleidigt. Das ist unter dem Link besser erklärt.
Aber wenn man sich in dieses niedere Denken reinversetzt ist es logisch, wieso so ein Richter so etwas gegen die Polizei persönlich nimmt. Das ist für den schon generell Missachtung der Staatsgewalt, die ja auch er darstellt. Beide zusammen sind die Exekutive.
Neben dem hochladen bei YouTube noch Clipfisch und MyVideo (evtl. strahlt es RTL, P7/S1 aus), und den Sendern direkt anbieten.



@Robbi

Ob man Polizisten alles in Form von "ich bin der Meinung..." sagen darf, bezweifele ich.....
Würde der das bei mir machen, ich würde ihn anzeigen.

Wenn das wirklich ginge, würde ich es aber machen. Ich bezweifele es aber.
Stell es mal in der www.Jurathek.de oder www.123recht.de als Frage ein.

Und das mit dem Namensschild ist mir auch nicht geheuer.....



Cool wäre es wirklich wenn es enldich mal ein gutes "VUS" (meine Schöpfung "Voice User Interface") gäbe. Dann könnte man wenn der Polizist einem mit was rechtlichem kommt schnell den PC fragen wie dies und das Gesetz genau lautet.....
Quasi Knight-Rider-Mäßig. Spracherkennung gibt es schon, und Parser die die Aussage erkennen sollen auch. Da die Grundbefehle nicht ein ganzes Wörterbuch umfassen, ist die Erkennungsgenauigkeit auch sehr hoch.

Das macht sicher Eindruck, wenn das funktioniert. Da ist der erst mal sprachlos.....


@Billy
"Wegelagerer" hat ein Gericht schon mal anerkannt!
Es ist nach diesem Gericht also zulässig sie so zu bezeichnen.
Das Gericht stellte fest, dass diese Bezeichn ung genau die Tätigkeit von Polizisten beschreibt die am Fahrbahnrand stehen.



Ob man Probleme bei Scheinwerfern bekommt, die man gar nicht leichten sehen kann?
Also H11-Leuchten mit IR-Filter davor. evtl. sieht man ein ganz schwaches glimmen wie auch bei den Nachtsichtleuchten am Camcordern usw..
Outatime - Do 11 Jan, 2007 01:45
Titel:
Tobias,

ich möchte dich bitten, dich mit deinen Kommentaren und bestimmten Links im Bereich "rechtliche Themen" zurückzuhalten. Sie sind teilweise sachlich falsch ("Exekutive") , teilweise ziemlich wirr.
Auch muß in öffentlichen Foren jeglicher Eindruck einer "Rechtsberatung" vermieden werden, dafür bin ich als Betreiber verantwortlich.

Danke,
O.
Tobias Claren - Do 11 Jan, 2007 03:54
Titel: Keine Provokation, interessiert mich jetzt.....
Mal ganz im Ernst, was war an der Seite mit "Polizeizeugen" "Rechtlich bedenklich". Ich habe echt keine Ahnung, und das ist auch nicht provokant gemeint.

Aber die Seite passt doch zu 100% zum Thema.

Steht die auf einem Index? Versteckt Google die Seite (Generell: Dann muss man nur bei Google.at suchen und sehen was fehlt [wenn man auf der deutschen Seite vorher alles öffnet, bleibt bei .at nur ein Link nicht violett Cool ])?
Ist "de.Indymedia.org" auch "rechtlich bedenklich"?
Die Seite hat von der "Bundeszentrale für politische Bildung" den Poldi-Preis bekommen!:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/13/13274/1.html

Bitte einfach mal lesen, der erste Block über dem eigentlichen Text unter der Überschrift reicht da schon (obwohl der Rest sehr interessant ist).
DIe Seite wurde für gelebte "e-Democracy" ausgezeichnet.
Wenn man dagegen die Politiker sieht die Gift und Galle spucken, weil ihnen diese Auszeichnung nicht passt..... Klare Antidemokraten.....
Zumindest gibt es welche die die Unabhängigkeit der Jury loben.


Ich bin echt geschockt wie im Internet oft reagiert wird, auch wenn ohne echten Hintergrund gehandelt wird (*). Gerade im Falle der Polizeizeugen-Seite (Google: Polizeizeugen). Lag es an der "de.vu"-Domain? Das hat nichts mit der DVU zu tun, und ist auch sonst kein Merkmal für etwas "böses". Das ist einfach nur kostenlos. Ich werde den wohl mal fragen, wieso er sich nicht die de-Domain holt. Geht auch für unter einen Euro. Muss ja nur auf den bestehenden Webspace weiterleiten. Polizisten werden da auch keine genannt.

Wenn sich der bürgerliche Pöbel (das sind die Gutmenschen die auch an sinnlosen Lichterketten teilnehmen und sich sozial sehr hoch entwickelt [eigentlich wie Herrenmenschen, da sie glauben besser zu sein] vorkommen) zu einer "Gegendemo" verabredet und organisiert, dann ist dass wirklich "rechtlich Bedenklich". EIne angemeldete Demo zu stören oder gar zu behindern ist nicht ohne.


Ich tippe einfach mal auf den Stern im Hintergrund. Man erkennt eine Faust darin. Ich finde diese roten Sterne auf den Seiten eigentlich auch unnötig. Ohne die würde es unabhängiger und nicht so "Links" wirken.
Aber was ist daran "Rechtlich bedenklich"? Da ist vorrauseilender Gehorsam eher "Demorkatisch Bedenklich".
Dieser Stern mit Faust ist ein in keinster Weise verbotenes Symbol.
Nicht mal das Symbol des Ku Klux Klan. damit darf man auf großen Flaggen durch die Straßen laufen, darauf weist extra die bayerische Kripo auf ihrer Internetseite mit verbotenen Symbolen hin (die hatten wohl genug von den linken Nazis die jedes Symbol melden [für sich aber beanspruchen es durchgestrichen tragen zu dürfen]), wobei ich da verstehen kann wenn das jemand einfach nicht haben möchte. Ich würde mich oder meine Seite nicht damit "schmücken".

Mich erinnert das an dunkle deutsche Zeiten. Obwohl wegen so etwas heute keine Repression oder rechtlichen Probleme zu befürchten sind.
So einen Link entfernen, aber in den Foren sind Sachen die viel eher Probleme bringen könnten.
Das habe ich schon in x Foren gemerkt.

Auf jede Kleinigkeit in Sachen Urheberrecht und (angeblicher) Rechtsberatung usw. übergründlich aufpassen, aber zusehen wie Nutzer die Sau rauslassen (ist allgemein, hier habe ich nichts konkretes) bzw. es selbst machen.
Bei Sceneo gibt es einen Hern von *********** Der arbeitet bei dem Laden, und wie der sich da benimmt..... Strafanzeigen haben da gut möglich eine Erfolgschance.
Man muss jemand nicht ausdrücklich beleidigen. Vorsätzlich Verächtliches schreiben (das wird jeder Leser merken können, auch ein Richter) und der Versuch den Gegner lächerlich zu machen reicht. Z.B. indem man eindeutig nur zum Zwecke der Verächtlichmachung private Nachrichten veröffentlicht und sich darüber im Forum (dessen Moderator er ist) in herabwürdigender Weise lustig macht.

Das ist was mich erschreckt. Einen Super Schiss vor allem was evtl. ganz entfernt um drei Ecken in den eigenen Vorstellungen (die keiner Kontrolle standthalten) rechtlich Probleme machen könnte (auch wenn es logisch keinen Anhaltspunkt für eine echte rechtliche Bedenklichkeit gibt), aber wenn es um das Verhalten der Nutzer geht, geht alles und einige mischen gut mit.
Ich erhielt zuletzt eine Vorladung. Die Polizei hat den Eigentümer von "dvdboard.de" als Angeklagten eingetragen. Der angegebene Täter von dem es nur einen Nicknamen gibt, hat denen wohl nicht gereicht. Ich kann denen nur sagen dass dass nicht mein "Täter" ist, aber evtl. ist das einfach normal dass man dann den Betreiber nimmt, damit der alles liefert um sich zu entlasten.
Bei einigen Zeitgenossen müssen ab und zu "Köpfe rollen", damit die davon lernen.
Gerade vorgestern zwei Anzeigen gegen zwei "Newsgroupbekannte" (habe danach mal gegooglet, und bei ersten findet man einen Beitrag wo eine Frau fragt wer noch von dem beleidigt wurde) erstattet. Der eine hat unter seinem echt üblen Text sogar noch darum gebeten dass ikch ihn jetzt bitte Anzeigen solle. Naja, wenn er das will. Darum hätte der mich aber nicht bitten müssen.
Was das bezweckt? Mal abgesehen von der Genugtuung, habe ich hinterher greifbare "Trophäen" in Form von Schriftstücken über ihn. Dass das jeder an den Tatorten in einer Nachfolgenachricht erfährt ist ja wohl zu verstehen. Ausserdem kann man das gut im Netz veröffentlichen. Ist schließlich "im Namen des Volkes". Und die anderen Opfer sollen erfahren dass er auch mal verurteilt wurde (die wenigsten ziehen das ja leider durch Anzeige zu erstatten, auch wenn es nichts kostet).



*)
Aus Angst wie gelähmt
Der Soziologe Wolfgang Sofsky kritisiert die Feigheit der Deutschen:
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/kulturzeit/themen/100948/index.html


Naja, "wirr" war es weniger. Wenn man es sich druchliest, und nicht überfliegt dann versteht man es schon. Einen Shakespeare liest man ja auch nicht quer.
Und "Rechtsberatung" war da nun wirklich keine.
Habe ich Gesetze genannt und damit Fragen beantwortet (das ist auch bei einer Beratung nötig, es muss auf Fragen geantwortet werden)?
Dazu raten Anzeige zu erstatten und zeigen wo das sofort geht, ist keine Rechtsberatung.
Und die Sache alles aufzunehmen ist sowieso keine Rechtsberatung.


P.S.: Ja, mit der Exekutive habe ich etwas vermischt. Gemeint war eher, dass die Judikative der Exekutive doch sehr nahe steht, was dann auch zur unghleichbehandlung bei Polizei vor Gericht bzw. als Zeugen führt. Und da kann man tatsächlich sagen "so gut wie immer".
In 0,4% der Fälle wird verrurteilt.

Outatime - Do 11 Jan, 2007 04:18
Titel: Re: Keine Provokation, interessiert mich jetzt.....
Tobias Claren hat folgendes geschrieben:
Ich tippe einfach mal auf den Stern im Hintergrund.



Ganz genau. Und jetzt bitte ich Dich noch genau einmal höflich zum Thema "Car-PC" zurückzukommen, bzw. beim Thema "Car-PC" zu bleiben. Ansonsten werde ich diesen Thread schließen. Für diese Allgemeinpolitischen Themen gibt es andere Foren.
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