Konrad hat folgendes geschrieben:
|
Wie ist das bei nem Auffahrunfall wo der Unfallgegner sagt, dass er geblendet wurde ? Hat der dann ne Chance ?
|
Konrad hat folgendes geschrieben:
|
Ganz allgemein, warum haben manche Displays keine e-Nummer ? Reflektieren diese zu stark oder sind sie zu hell ?
|
Zitat:
|
Wie kritisch ist das denn, wenn man so ein Display trotzdem einbaut ? Halten Polizisten einen wegen sowas wirklich an ?
|
Zitat:
|
Wie ist das bei nem Auffahrunfall wo der Unfallgegner sagt, dass er geblendet wurde ? Hat der dann ne Chance ?
|
Zitat:
|
Der Prüfnachweis wird durch ein am Gerät angebrachtes Prüfzeichen („CE“ oder „e“) dargestellt. Im Gegensatz zum „CE“, das der Hersteller selbst vergibt, ist beim „e“-Zeichen die Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit durch ein amtlich zugelassenes Labor vorzunehmen. Erst danach erteilt die zuständige Behörde (in Deutschland das Kraftfahrt-Bundesamt) ein „e“-Kennzeichen, das auf dem Gerät fest angebracht sein muss. Zusätzlich befindet sich hinter dem „e“-Zeichen eine Schlüsselnummer, die das Land der Prüfung ausweist sowie die individuelle Genehmigungsnummer.
Die „e“-Prüfung ist vorgeschrieben für Geräte, deren Zweckbestimmung die Verwendung in bestimmten Fahrzeugklassen ist. Gemäß Anhang 2 der Richtlinie 70/156/EWG sind hierunter insbesondere Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung zu verstehen. Hierbei ist es unerheblich, ob diese Einrichtungen fest im Bordnetz installiert sind oder nicht.
Bis zum 30.9.2002 gilt eine Übergangsfrist, während derer das „CE“-Zeichen genügt. Ab dem 1.10. 2002 ist das Inverkehrbringen von Einrichtungen im Sinne der EMV-Richtlinie ohne „e“-Zeichen untersagt.
Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis
..... In Deutschland kann es gemäß § 19 Abs. 2 StVZO u. a. bei Änderungen eines Fahrzeugs durch den nachträglichen Einbau oder Austausch von Bauteilen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs kommen. Ein Kriterium für das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist, dass die Verwendung eines nicht geprüften Gerätes (z. B. eines Handy) eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt.
Andererseits kann beim Einsatz nicht geprüfter elektrischer/elektronischer Bauteile eine negative Beeinflussung auch nicht generell ausgeschlossen werden. Ob die ABE erlischt, kann deshalb nicht allgemein beantwortet werden, dies hängt vielmehr vom konkreten Einzelfall ab.
|
Zitat:
|
Übrigens, jedes Gerät, dass auf dem deutschen (Europäischen!!) Markt verkauft wird, MUSS einer Prüfung über seine "elektromagnetische Verträglichkeit" haben! Dies ist dann allerdings ein "CE" - Zeichen!!!! (und das haben alle unsere Displays!!!)
|
Zitat:
|
Wollt halt nur sagen, dass bei elektronischen Geräten, welche mit CE - Zeichen versehen sind, eine EMV - Messung unerläßlich ist!
|