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Rechtliche Themen - Bericht von Car&Hifi wegen CPC

ficafrio - Mi 24 Okt, 2007 08:50
Titel: Bericht von Car&Hifi wegen CPC
Habe denn Bericht hochgeladen. Falls Verboten bitte wieder Löschen.

Habe denn Disclaimer gelesen. Verstehe ich nicht, Bewegen wir uns mit dem CPC in einer Grauzone?

OK Hat sich erledigt. Der PC der angeboten wird hat keine e-Zertifizierung.sorry.
erichabg - Mi 24 Okt, 2007 09:19
Titel:
Sorry!
Aber der Disclaimer ist leider nicht lesbar!

Könntest Du den eventuell abtippen und so ins Forum stellen?

Danke!
Grüße
Erich
Marooke - Mi 24 Okt, 2007 09:19
Titel:
Gibts das Bild auch in einer höheren Auflösung? Zoomen bringt nur Schlieren zu Tage... Sad
lynx - Mi 24 Okt, 2007 09:50
Titel: Re: Bericht von Car&Hifi wegen CPC
ficafrio hat folgendes geschrieben:
Habe denn Disclaimer gelesen. Verstehe ich nicht, Bewegen wir uns mit dem CPC in einer Grauzone?

OK Hat sich erledigt. Der PC der angeboten wird hat keine e-Zertifizierung.sorry.


war das nicht so, dass ab einem bestimmten baujahr, jedes teil eine e-zertifizierung braucht? ich glaube es war 2002. aber das wurde in dem forum hier schon durchgekaut Smile

lesen kann man den artikel nicht - alles verschwommen ....
billy - Mi 24 Okt, 2007 19:32
Titel:
da gabs mal nen ehwig langen thread dazu auf www.autoputer.de, der wurde von X3on und paar anderen mit infos vom TÜV usw. gefüttert. nur leider ist autoputer nicht mehr online.

gruß
billy
CoupeGK - Sa 24 Nov, 2007 02:07
Titel:
Ist ein selbstzusammengesteller CarPC im Auto erlaubt oder nicht?
g0oFy - Sa 24 Nov, 2007 03:09
Titel:
verbessert mich wenn ich was falsches sage.

Also in einem auto vor BJ. 02 ist es erlaubt dannach nur mit E-Prüfzeichen.
Sceezy - Sa 24 Nov, 2007 11:07
Titel:
Da sich der CarPc nicht auf die Fahreigenschaften und Verhalten des Autos auswirkt, bin ich der Meinung das es ziemlich egal ist ob ein CarPc ein e-Zeichen hat oder nicht.
Mal davon abgesehen, das es keine Pc Hardware mit e-Zeichen gibt!
da_user - Sa 24 Nov, 2007 14:57
Titel:
Zitat:
Da sich der CarPc nicht auf die Fahreigenschaften und Verhalten des Autos auswirkt


Das würde ich so nicht behaupten. Gerade bei neuen Autos ist jede menge Elektronik eingebaut und auf diese _könnte_ durch Geräte ohne E-Zeichen gestört werden.
Sceezy - Sa 24 Nov, 2007 17:15
Titel:
Also ich hab meinen PC + Verstärker (ungeschirmt) in direkter Nähe von meinem ABS Steuergerät verbaut und da gab es noch nie Probleme.
Zu hause hab ich in meinem Pc ein Großes Plexiglas Fenster eingebaut, da wird also auch kaum was abgeschirmt und dort gab es auch noch nie Probleme.

Die Elektronik in neuen Autos wird heut zutage auch über Computer geregelt und von einem Fall wo sich Computer untereinander gestört haben , hab ich noch nie etwas gehört.

Ich für meinen Teil halte den CarPC Eigenbau für sehr unbedenklich und daher auch für legal ohne ein e-Zeichen.

Is nur meine Erfahrung und Meinung Wink

Gruß
Sceezy
con - Sa 24 Nov, 2007 18:35
Titel:
Einfach mal lesen...die Kurzform http://www.vde-institut.com/VDE_PI/PruefungZertifiz/Prueftechnik/EMV_in_Kraftfahrzeugen.htm

und etwas ausführlicher http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_337/l_33720041113de00130058.pdf
billy - Sa 24 Nov, 2007 18:46
Titel:
con weist du wie es bei der dieselfraktion aussieht?

hab nur den ersten link gelesen, da seht nur was von der OTTO-Feher-Fraktion drinnen nix von den Diesel-Jungs.

Gruß
billy
con - Sa 24 Nov, 2007 18:58
Titel:
Die alte Richtlinie 72/245/EEG bezog sich nur auf Ottomotoren, aber die aktuelle Richtlinie gilt für alle Kraftfahrzeuge.
Fellenteee - Sa 24 Nov, 2007 19:28
Titel:
ich weiß jetzt zwar nicht wie das aussieht mit Prozessoren oder so ob da die Freq der elektromagnetischen Wellenlänge der entspricht mit dem TAkt der Prozessor arbeitet.
Wenn ja sind doch eher die Handys gefährdet als das Auto.
Und mal E-Prüfzeichen hin und her mein LAptop hat nen Plastikboden über den elektromagnetische Wellen doch nur lachen können wenn der aufm A-Brett steht. Da freut sich das Multifunkionsgerät
da_user - Sa 24 Nov, 2007 19:44
Titel:
[Quote]Wenn ja sind doch eher die Handys gefährdet als das Auto. [Quote]

Meines Wissens ist der Betrieb von Handys in Fahrzeugen ab Bj 200X nur mit externer Antenne gestattet Wink

Zitat:
Und mal E-Prüfzeichen hin und her mein LAptop hat nen Plastikboden über den elektromagnetische Wellen doch nur lachen können wenn der aufm A-Brett steht.


Ist der Boden echt komplett aus Plastik? Schonmal reingeschaut oder wie?

Ich kenn ne Story von jemanden, nach der dessen Plexi-Glas Rechner beschlagnahmt wurde. Hat angeblich den Fernseher des Nachbars gestört und der dachte an nen illegalen Amateuerfunker und hat nen Messwagen kommen lassen. Könnte natürlich ne Urban-Legend sein Wink

Aber ich glaube kaum, dass irgendwer von uns in diesem Forum sagen kann, was dass da so alles passiert. Können nichtmal die Hersteller bzw Prüfer selbst.
Aber genausowenig können wir Geräte mit E-Zeichen verbauen, gibts nicht. Man sollte sich halt so gut wie möglich dran halten, M1 bzw M2 hat ja ein E-Zeichen, oder?
con - Sa 24 Nov, 2007 21:20
Titel:
Natürlich strahlen die Rechner mit Plexiglas oder auch nur billige Gehäuse jede Menge HF ab. Bei den Frequenzen wirken viele Leiterbahnen einfach als Antenne. Je nach Frequenzbereich stört man da alles mögliche, im Auto auch sehr oft den UKW Empfang. Nebenbei freuen sich auch viele Amateurfunker über den ganzen HF-Müll.
Notebookgehäuse sind üblicher Weise nur aussen aus Plastik, innen ist alles abgeschirmt sonst würden die Teile gar keine Zulassung bekommen.
billy - Sa 24 Nov, 2007 21:47
Titel:
oder sind innen metallbedampft.

gruß
billy
morris - Sa 09 Feb, 2008 18:57
Titel:
zu der Frage ob Car PC's nun legal sind oder nicht hab ich mal dem TÜV in Bielefeld gemailt

Die Antwort kam promt am nächsten Tag:

Guten Tag,

gegen den Einbau eines Computers - auch in Verbindung mit Kameras mit Infrarotlichtstrahl - ist aus Sicht des TÜV's nichts einzuwenden (sach- und fachgerechten Einbau vorusgesetzt).Das System ist unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften,Normen und Anleitungen zur Installation des Systems in Kraftfahrzeugen zu installieren und einzupassen.Kein Teil des Systems darf die Sicht des Fahrers auf die Straße behindern. Das System darf den Zugang des Fahrers auf die Bedienteile und Anzeigen des Fahrzeugs,die für seine eigentliche Aufgabe—das Führen des Fahrzeugs —erforderlich sind,nicht behindern. Optische Anzeigen sind so zu installieren,daß sie möglichst in der normalen Blickrichtung des Fahrers liegen. Optische Anzeigen sind so zu gestalten und zu installieren,daß Blend-und Spiegelungseffekte vermieden werden.Optische Informationen müssen vom Fahrer mit wenigen kurzen Blicken erfaßt werden können,ohne daß das Führen des Fahrzeugs dadurch beeinträchtigt wird. Soweit vorhanden,sind international und/oder national vereinbarte Normen in bezug auf die Lesbarkeit und Hörbarkeit sowie die Darstellung von Ikonen,Symbolen,Wörtern,Akronymen oder bkürzungen anzuwenden. Informationen,die für das Fahren von Bedeutung sind,müssen rechtzeitig vermittelt werden und präzise sein. Das System darf keine Informationen vermitteln,die ein potentiell gefährdendes Verhalten des Fahrers oder anderer Verkehrsteilnehmer zur Folge haben können. Das System darf keine nicht regelbaren Schallpegel erzeugen,die Warnsignale von innerhalb oder außerhalb des Fahrzeugs überdecken können.Optische Informationen,die für das Führen des Kraftfahrzeugs irrelevant sind und den Fahrer erheblich ablenken können (z.B.TV,Video und automatisch durchlaufende Bilder oder Text),müssen abgeschaltet sein oder nur so dargestellt

werden,daß sie während der Fahrt vom Fahrer nicht eingesehen werden können. Anzeigen und Bedienteile,die für die eigentliche Aufgabe des Führens des Fahrzeugs und für die Verkehrssicherheit erforderlich sind,dürfen durch das Vorhandensein,die Bedienung oder die Benutzung eines Systems nicht beeinträchtigt werden. Systemfunktionen,die vom Fahrer während der Fahrt nicht benutzt werden sollen,dürfen während der Fahrt nicht für einen interaktiven Betrieb zur Verfügung stehen,oder es müssen eindeutige Warnsignale im Fall einer unbeabsichtigten Benutzung abgegeben werden. Der Fahrer muß über den jeweiligen Status des Systems und etwaige Funktionsstörungen,die sich auf die Sicherheit auswirken können,informiert werden. Bei einem teilweisen oder vollständigen Ausfall des Systems muß das Fahrzeug noch beherrschbar sein oder zumindest sicher zum Halten gebracht werden können.

Eine Kamera mit Infrarotlichtaustritt ist keine Beleuchtungseinrichtung i.S. der StVZO.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit gem. Rili 72/245/EWG i.d.Fass. 95/54/EG der verbauten Komponenten (gerade für den Spannungswandler). Im freien Handel erhältliche Komponenten für den Kfz-Bereich verfügen i.d. Regel über den entsprechenden Nachweis. Nach erfolgtem Einbau erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (wenn die o.g. Randbedingungen eingehalten werden) nicht - eine Begutachtung des Einbaus ist ebenfalls nicht erforderlich.

In der Hoffnung Ihre Anfrage hinreichend beanwortet zu haben verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

****************






Sitz der Gesellschaft: TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG * Am TÜV 1 * 30519 Hannover
Registergericht: Amtsgericht Hannover * HRA 27006 * USt.-IdNr.: DE 813818604 * Steuer-Nr.: 25/207/00992
Komplementär: TÜV NORD Mobilität Verwaltungsgesellschaft mbH, Hannover
Registergericht: Amtsgericht Hannover * HRB 61319
Geschäftsführer: Dr. Klaus Kleinherbers (Vorsitzender), Klaus Orth


Damit sollte das dann wohl geklärt sein
ich hatte schließlich auch extra wegen IR-Kameras nachgefragt weil man weiß ja nie bei der Deutschen STVO nachher legen die dir dann noch die karre still weil die Ir-Beleuchtung der Kamera nicht eingetragen is man weiß ja nie Very Happy
Marooke - Sa 09 Feb, 2008 22:12
Titel:
Da hat sich aber mal ein TÜVer richtig Mühe gemacht, Respekt! Aber nachdem es bei der regelmäßigen TÜV-Prüfung im Januar bei mir nichts zu beanstanden gab, mache ich mir da auch keine Gedanken mehr Very Happy
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