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Rechtliche Themen - Was darf der Gutachter?

Marooke - Mo 11 Feb, 2008 19:45
Titel: Was darf der Gutachter?
Moin!

Die Putzfrau unserer Nachbarn hat beim Ausparken mein Auto übersehen. Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet, ich habe einen Kostenvoranschlag beim Freundlichen machen lassen und der gegnerischen Versicherung geschickt. Jetzt möchte der Sachverständige der Versicherung den Schaden sehen. Folgende Fragestellung: Was darf der Gutachter bei seinem Termin am Freitag? Anschauen beinhaltet mit den Augen gucken. Darf der auch anfassen? Teile abmontieren?

Der Typ nervte wirklich und war zeitlich sowas von unflexibel, dass ich ihm kaum einen mm entgegenkommen werde bei seiner Beschtigung.
obauhardt - Mo 11 Feb, 2008 19:57
Titel:
Hy,

dürfen, kann er nur soviel, wie man ihn lässt (Eigentumsfrage). Allerdings würde ich mir das überlegen, denn ohne einen positiven Befund von ihm, könnte es sein, das nicht alles bezahlt wird, was der Freundliche so kalkuliert hatte. Denn nicht ohne Grund schickt eine Versicherung einen teuren Gutachter.
Marooke - Mo 11 Feb, 2008 20:00
Titel:
Soviel können die gar nicht sparen bei einem KVA über 750 Euro mit dem teuren Gutachter...deswegen total schwachsinnig.

Danke für die schnelle Antwort!
Johnny - Mo 11 Feb, 2008 20:16
Titel:
bei 750 is das wirklich schwachsinn...dachte erst die werden von 1500 bis 2000 euro erst losgeschickt..komisch
Rapido - Mo 11 Feb, 2008 20:36
Titel:
Lass ihn einfach machen. Er kann Dich mehr ärgern, wie Du ihn. Zeig ihm alles, halt den KV griffbereit und dann hast Du auch RuckZuck dein Geld.
obauhardt - Mo 11 Feb, 2008 20:41
Titel:
Rapido hat folgendes geschrieben:
Lass ihn einfach machen. Er kann Dich mehr ärgern, wie Du ihn. Zeig ihm alles, halt den KV griffbereit und dann hast Du auch RuckZuck dein Geld.


Sehe ich genauso, außer er sollte nicht alles sehen dürfen.. Wink
vermont - Mo 11 Feb, 2008 20:46
Titel:
Bei einem Haftpflichtschaden hast du normalerweise freie Gutachterwahl und musst den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Wenn die Versicherung ein Gutachten möchte, dann würde ich mir selber einen Gutachter suchen.
Marooke - Mo 11 Feb, 2008 20:48
Titel:
Ich habe nichts zu verbergen und bin weder verwandt noch verschwägert noch bekannt mit demjenigen, der den KVA gemacht hat. Ich will da nur ohne Verlust wieder raus und nicht noch mehr Zeit mit so schwachsinnigen Aktionen vertrödeln. Mich nervt halt, dass der so unflexibel ist. Nach 19 Uhr wollte er nicht, am Wochenende wollte er nicht....wehe der kommt 5 Minuten zu spät ohne es anzukündigen, dann bin ich ganz unflexibel und muss weg.
wenni - Mi 13 Feb, 2008 14:10
Titel:
Aber wenn die gegenerische Versicherung das Gutachten des eigenen Gutachters anzweifelt kann man auch auf den Gutachterkosten sitzen bleiben.

Den den sie mir damals geschickt haben hätten sie sich eigentlich sparen können. Alles was er zugesagt hat was defekt ist hat im ersten Gutachten gefehlt, dann war er 3 Wochen in Urlaub, das zweite Gutachten kam, es fehlte immer noch ein drittel und 6 Wochen später kam das endgültige Gutachten.

Gibts bei denen eigentlich sowas wie nen Erscheinungskodex? Ok es war Sommer aber Feinrip Unterhemd und kürzeste Jeanshose in Birkenstock schlappen machten nicht gerade nen seriösen Eindruck Smile
billy - Mi 13 Feb, 2008 14:24
Titel:
die gutachter sind ein eigenes volk, paar sind voll die hochmäßigen spießer, paar von der birkenstock-alternativfront.....

machen lassen, bischen entgegen kommen, wenn du nix zu verbergen hast dann solltest ihn ruhig machen lassen, ansonsten gibts nur gezeter mit dem geld.

gruß
billy
Crazylegz - Di 09 Dez, 2008 11:07
Titel:
Ich hab dem Gutachter damals noch meinen Kofferraum gezeigt.
Der meinte: Au, da steckt ja jede menge Arbeit drinnen. Das wirkt sich sehr positiv auf den Preis aus!
Freezer - Di 09 Dez, 2008 12:55
Titel:
bei haftpflichtschäden IMMER einen freien, unabhängigen gutachter der eigenen wahl einschalten.
keinesfalls den gutachter der gegnerischen versicherung aktzeptieren, die dürfen höchstens wenn sie wollen ihren gutachter zusätzlich schicken.
auch der KVA der wekstatt ist nicht optimal wenn man das maximale rausholen will, da wird oftmals einiges nicht berücksichtigt. (wertminderung, werterhöhende umbauen, dinge wie farbtonangleich bei angrenzenden karosserieteilen etc...)

wenn jemand in karlsruhe und umgebung mal einen fähigen gutachter braucht --> PN Wink
G-Punkt - Di 09 Dez, 2008 23:16
Titel:
Ich hatte gerade die Tage auch den ärger. Ist mir im Autostau ein LKW-Fahrer hinten aufgefahren.
Sinnvoll ist ab einem Schaden von 800€ immer ein eigener Gutachter - besser als bloß ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Die Kosten trägt dann in jedem Fall die Versicherung. Die sind zwar berechtigt auch noch einen eigenen Gutachter zu beauftragen, aber das nur zusätzlich.

Sollte die Versicherung zicken machen, direkt als erstes zu einem fähigen Anwalt. Die Kosten muss nämlich auch die Versicherung des Unfallverursachers zahlen. Zumindest für die Erstberatung. Der weiß dann auch besser bescheid über Ansprüche die du wegen Nutzungsausfall/Mietwagen usw. hast.

Bei mir lief das zum Glück alles glimpflich ab. Bin mit meinem Wagen zu meinem Gutachter, ne Woche später kam das Gutachten, und ne weitere Woche später der Verrechnungscheck von der Versicherung. Alles ohne Zicken.

Versteht sich von selbst, dass ich nur aus eigenen Erfahrungen/Recherchen schreibe, und keine verbindliche Rechtsauskunft erteile.
PassatRacer - Mi 10 Dez, 2008 07:36
Titel:
Jap hatte auch erfahrungen amit gehabt!
Und nehm nun auch gleich einen eigenen Gutachter!!!!
Man bekommt so viel schneller sein Geld und alles kann auf einmal ohne Probleme geregelt werden!
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