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CTF Serie - Gewährleistung bei Geöffnetem TFT von Cartft.com

Stocky6n - Mo 28 Jul, 2008 12:56
Titel: Gewährleistung bei Geöffnetem TFT von Cartft.com
Hallo zusammen,

ich habe massive Probleme mit meinem CTF 800 oder besser dessen TS. Im rechten bereich spinnt alles. Hab schon Treiber usw, neu gemacht bzw. eingestellt.

Nun habe ich den Monitor geöffnet um zu gucken ob das vllt wo klemmt oder so. War aber nix.

Habe an Cartft ne Mail mit dem Problem geschrieben und gesagt das ich das TS Panel gern getauscht hätte (da ja auch nur dieses defekt ist). Jetzt meinen die: Weil dich den Moni geöffnet habe, habe ich darauf keinen Anspruch. Rechnung ist aber von 10.2006 also noch 2 Monate hin. Kann doch nicht sein oder? Laut BGB müssen auch Geöffnete Geräte instand gesetzt werden.

Hat einer ne Idee?
psyke - Mo 28 Jul, 2008 13:19
Titel:
Hatte ich auch mal etwas von gehört, das man geöffnete Geräte zurückgeben kann (hallo Spiegel TV), allerdings ist das ganze komplexer. Da läuft auch noch sehr viel über Kulanz und ist nicht rechtlich geregelt.

DU musst Cartft beweisen das der Fehler nicht von dir verursacht worden ist.
Denn nach 6 Monaten geschieht eine Beweislastumkehr.

Da du den Monitor ja geöffnet hast, kann Cartft ja nicht ausschliessen das du den Monitor beschädigt hast.

Poste mal einen Link von dem Paragraphen den du meinst, ich find den auf anhieb nicht im Internet.
Stocky6n - Mo 28 Jul, 2008 13:29
Titel:
http://www.klopmeier.de/?q=Garantie_Gewaehrleistung
psyke - Mo 28 Jul, 2008 13:58
Titel:
okay danke für den link, da stehts ja drin:

Im falle von gewährleistung:
Außerdem muss der Verkäufer nur für die Mängel einstehen, die bereits bei Gefahrübergang (geregelt in den §§ 446, 447 BGB) vorlagen, das ist in der Regel der Zeitpunkt der übergabe des Paketes an die Post oder der Ankunft der Ware beim Käufer. Es ist also nicht so, wie vielfach zu lesen ist, dass sich ein Käufer 2 Jahre lang mit sämtlichen Problemen der erworbenen Sache an den Verkäufer wenden kann und dieser verpflichtet ist, den Mangel zu beheben. Der Mangel muss bei Gefahrübergang vorgelegen haben und der Käufer hat auch noch die Pflicht das ggf. zu beweisen. Allerdings sieht das Gesetz für Privatleute, die bei einem Unternehmer einkaufen eine Erleichterung vor. Nach § 476 BGB gilt 6 Monate ab Kaufdatum die Vermutung, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Will der Verkäufer der Haftung entgehen, muss er beweisen, dass der Fehler erst später entstanden ist was in der Regel unmöglich sein dürfte.

Im Falle von Garantie:
Garantie und Gewährleistung beruhen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen und sind vollkommen unabhängig voneinander. Das Erlöschen einer Garantie (beispielsweise weil man das Gerät doch geöffnet hat) hat nicht das Erlöschen der Gewährleistung zur Folge und umgekehrt.

Weil eine Garantie ohnehin auf einem Versprechen beruht, ist ein Garantieausschluss nicht notwendig. Ohne freiwillige Verpflichtung entsteht eine Garantie garnicht erst.


Also Gewährleistung hättest du zwar, musst aber beweisen das der Mangel bei Gefahrübergang geschehen ist.
Wie gesagt DU bist in der Beweispflicht und in deinem Falle ist es unmöglich das zu beweisen. Denn du wirst den Mangel ja jetzt nicht seit dem Kaufdatum haben oder?
Les dir den Satz genau durch, die ersten 6 Monate musst du nichts beweisen, danach allerdings schon.
Garantie ist in deinem Falle sowieso ausgeschlossen da du das Gerät geöffnet hast.

An deiner Stelle würde ich das Ding zu nem Kumpel geben der richtig Ahnung davon hat oder es in eine professionelle Reparatur geben.
Jimmy - Mo 28 Jul, 2008 15:11
Titel:
Im Normalfall ist das Öffnen des Gehäuses mit brechen des Garantiesiegels verbunden, das - wenn das Gerät nicht auf einzeln erhältlichen Modulen bzw. Komponenten besteht immer ein Gewährleistungsausschluss zur Folge hat.

Normalerweise (meiner Erfahrung nach) ist CarTFT sehr kulant im Umgang mit solchen Dingen - allerdings macht immer der Ton die Musik und auch das Szenario in dem der defekt Eintrat sollte einem nicht die Haare aufstellen. Wenn du gleich mit BgB etc kommst und von wegen "dürfen die das?!", kann es dir durchaus passieren, dass die Kulanzleistung ausfällt.

Wenn ich ein Auto kaufe, dass 4 Jahre Herstellergarantie hat und beim ersten Defekt nach 3,5 Jahren unfachmännisch im Motorraum rumwüte, Kabelbäume demontiere, um zu sehen obs daran lag etc, ist es auch so, dass hier eine Garantieleistung nicht mehr gewährleistet ist.

mfg
Marcus
psyke - Mo 28 Jul, 2008 18:00
Titel:
ich kann deine frustration verstehen, aber hast du dir den artikel mal durchgelesen bevor du ihn gepostet hast?
Stocky6n - Mo 28 Jul, 2008 19:36
Titel:
Pass auf ich zeig euch jetzt den größten Witz.

Ich hatte mir das Intel Atom MB mit 2gb Speicher gekauft. Das MB lief aber nicht. Schaltete nicht ab, Einstellungen im Bios wurden nicht übernommen usw. Habe ich die Teile so wie ich sie bekommen habe zurück gegeben.

Darauf bekomme ich diese Antwort:

Sehr geehrter Herr Hunstock,

Ihre Rücksendung haben wir erhalten.
Das Board ist defekt.

Allerdings haben wir ein paar Abweichungen zum Originalzustand festgestellt. :
- Kühlkörper hat Kratzer
- Nicht original Schrauben bei Kühlkörper
- Nicht original Lüfter

Wir bitten um Stellungsnahme.

Mit freundlichen Grüßen,

edit by Datenflo



Ich habe denen zurück geschrieben das ich nix verändert habe und gefragt wie die darauf kommen.

Darauf hin bekomme ich ne Mail zurück mit einem PDF als Anhang in dem Bilder sind. Und das MB erst nach Intel zur rep. geht und ich erst danach mein Geld wieder bekomme.
PDF (Das was den Blauen Rahmen hat ist meins)

Als ich das gesehen habe bin ich vor lachen fast vom Stuhl gefallen. Aber das war wirklich deren ernst. Dann habe ich Bilder im Internet gesucht und denen gesagt und gezeigt das es verschiedene Revisionen von dem MB gibt. Darauf bekam ich dann keine Antwort mehr.


Jetzt der Ärger mit dem TS. Ich hätte richtig lust das dem Anwalt weiter zu geben da ich mir ziemlich verarscht vor komme. Weil von den offensichtlich keiner Ahnung hat von dem was die verkaufen soll ich darunter leiden und werde als Pfuscher dargestellt ?!?!? Naja für 170 Euro zum Anwalt ist natürlich lächerlich und da ich ja angeblich meine 100 Euro vom MB wieder bekomme (was ich ja auch glaube) gehst nur um 70 Euro fürs TS. dennoch bin ich ziemlich angepisst von so einem verhalten. Vor 2 Jahren war der Support bei denen um einiges besser, da wurden meine Reklamationen ohne zu mucken sehr schnell bearbeitet.
datenflo - Mo 28 Jul, 2008 20:43
Titel:
das ist sicherlich ärgerlich....was ich aber nicht verstehen kann, wieso macht man nen Moni auf wenn man noch Garantie hat...wenn der verspachtelt ist OK, aber in dem Fall hätt ichs lieber eingeschickt oder vorher mal angefragt ob ich einschicken soll oder selbst nachsehen kann. Das hätte die bestimmt einiges an Ärger erspart.
psyke - Mo 28 Jul, 2008 21:07
Titel:
also das mit dem MB ist wirklich ärgerlich und ich kann deinen Frust und deine Agression verstehen, aber beim Monitor bist du definitiv selbst schuld.

evtl klärt sich ja wenigstens das mit dem MB.
Wenn du definitiv schuld hast, sind 170 Euro doch ein Betrag mit dem ich zum Anwalt gehen würde.
Slavi - Mo 28 Jul, 2008 21:54
Titel:
Früher waren die viel Kulanter muss ich sagen
wahrscheinlich haben sich aber dadurch unendliche Weiten ( Fälle ) aufgetan
Stocky6n - Mo 28 Jul, 2008 22:18
Titel:
Bei dem Monitor war meine Überlegung: ich mach den auf, guck mal nach und wenn tausche ich das TS. Und dann habe ich gesehen das ich noch Garantie/Gewährleistung hatte. Ich hätte dann jetzt das TS ausgebaut und denen geschickt. Somit hätte ich den Moni erstmal weiter verwenden können. Man schmeißt ja nicht ne Kiste Bier weg nur weil eine Flasche kaputt ist. Ich hab den nochmal geschrieben, vllt kommen die mir ja entgegen, sonnst war das meine (oder besser unsere) letzte Bestellung bei denen.
Jimmy - Di 29 Jul, 2008 07:38
Titel:
"BITTE UM STELLUNGNAHME" heißt doch wirklich nur, was da auch steht - dass Sie dich bitten Stellung zu nehmen und in Korrespondenz zu treten.

Das heißt nicht "von einem Austausch des defekten Geräts wird Abstand genommen" sondern "erklär mir, wieso du einen anderen Lüfter benutzt und ob du den Originalen noch hast, damit ich das Mainboard im Originalzustand zu Intel schicken kann - denn DIE lehnen sonst die Garantieleistung ab."

Ihr glaubt immer, dass bei einem Garantiefall der Händler ins Lager rennt und euch ein neues Board holt, das andere dann irgentwo im Schrott vergammelt - das kann bei einem Board für 50%u20AC nicht sein - denn verdient ist bei so etwas nicht mehr viel. Das defekte Board wird per RMA zum Hersteller gesandt - und dieser möchte sein Produkt in der Konfiguration geliefert bekommen, wie er es ausgeliefert hat - schließlich kann er nur so eine Funktion gewährleisten.

Schießt euch doch nicht auf die unkulanten Händler ein - vesucht lieber mal ein bisschen einsichtiger zu sein - kulanz bis zu einem gewissen Punkt ist Service - über einen gewissen Punkt kann das aus für den Händler bedeuten. denn der ist Händler um Geld zu verdienen und nicht um durch übertriebene Kulanzleistung draufzuzahlen.
datenflo - Di 29 Jul, 2008 12:19
Titel:
ich habe den Namen aus dem Auszug genommen.

Kann mich Jimmy nur anschließen, ich denke Kulanz hat CarTFT oft genug bewiesen.
roan - Di 29 Jul, 2008 12:50
Titel:
Ich habe bei CarTFT mein SP7 ohne Probleme tauschen können. (Display war sporadisch weiss)

Mein M10000 ohne Probleme tauschen können (LPT ging nicht)

jetzt aktuell mein Infill beim reparieren gehabt. (soll Morgen wieder kommen Wink

Und dies ging jeweils alles ohne geringste Probleme, auch wurde ich über jeden arbeits schritt per Mail informiert.

Wenn sie also um eine Stellungnahme bitten, warum gibst Du ihnen keine?

Und verstehe mich nicht falsch, wenn Du den Monitor öffnest und dann nach 20 Monaten bei CarTFT einen Garantie anspruch beantragst dann ist es deren guten Recht zu sagen, das Du keinen Anspruch mehr hast.

VErwechsel übrigens nicht die Garantie mit der Gewähr
Slavi - Di 29 Jul, 2008 19:11
Titel:
Ich habe auch meinen SP7 getauscht bekommen obwohl geöffnet
auch wurde er später gegen geringen Aufpreis auf nen besseren getauscht sehr Kulant finde ich.

Nur jetzt habe ich mein Gehäuse zersägt weis ned wie die da reagieren
Stocky6n - Fr 01 Aug, 2008 22:25
Titel:
Naja, ich bin ja mal gespannt wenn das MB von Intel wieder da ist. Ich glaube die wissen selber nicht welche schrauben und Lüfter da verbaut sind, da die nicht alles selber fertigen. Was eigentlich auch egal ist, da dem Prozessor (egal welchem) es egal ist ob da runde, eckige, flache, kreuz, schlitz drin sind, oder ob der Lüfter von Siemens, Samsung, Sony, oder sonnst Wehm ist. Natürlich spielt das beim Umtausch/Rückgabe ne Rolle.


@Roan

Eine Stellungsnahme habe ich denen ja gegeben, und auch mehrfach beteuert das ich nichts umgebaut habe. Die glauben mir das nur nicht.

Wäre ja auch schlau das umzubauen und die teile jetzt hier liegen zu haben und mich darüber zu freuen das ich Ärger habe. Macht net viel sinn oder? Warum sollte ich das umbauen und so zurück geben? Ich hatte das MB nur 2 oder 3 tage bei mir liegen.
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