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Rechtliche Themen - Door Poppers erlaubt in Deutschland?

_Firebird_ - Mi 17 Jun, 2009 23:12
Titel: Door Poppers erlaubt in Deutschland?
Abend Zusammen,

ich habe mal eine frage und zwar sind im Internet für 200%u20AC
"Door Poppers" zu bekommen die per Fernbedienung die Tür
ca. 5 cm Aufspringen lassen somit kann man die Türgriffe
cleanen! jetzt meine Frage ist sowas in Deutschland erlaubt?

Hier mal ein Video dazu:

http://www.youtube.com/watch?v=VZcWCaHei0M

Lg Alex
scheflo - Mi 17 Jun, 2009 23:34
Titel:
sowas is scho geil...

aber soweit ich das von der rechtlichen lage her weiß, ist das ein mechanischer öffnungsmechanissmus vorhanden sein muss... im falle eines unfalls muss man die tür öffnen können. WO du den mechanissmus hinbaust glaub ich is egal hauptsache es is einer vorhanden... bei lezterem bin ich mir nicht sicher (ob es egal ist wo der mechanissmus is) aber das erste is sicher
Nightmare - Mi 17 Jun, 2009 23:45
Titel:
Fahr doch mal zu deinem TÜV um die Ecke.
Der wird dir das genau sagen können.
DarkSerj - Do 18 Jun, 2009 15:47
Titel:
Hab auch gehört/gelesen dass ein mechanischer öffnungsmechanismus vorhanden sein soll. aber wie Nightmare schon sagte, frag lieber bei TÜV oder Dekra
psyke - Do 18 Jun, 2009 16:45
Titel:
Das ist das gleiche Spielchen wie beim cleanen der Türen, da musst du dann aussen am Auto eine schlaufe anbringen mit welcher die tür mechanisch geöffnet werden kann....
philipp_c - Do 18 Jun, 2009 17:45
Titel:
@psyke in diesem Fall würde ich sogar sagen dasselbe Spielchen...

Die Frage ist doch bei sowas ob man das überhaupt selber möchte? Wenn Du da im Graben liegst ist es nicht sonderlich praktisch, wenn der Retter dann erstmal suchen muss wie er die Tür aufbekommt. Und ein Autofahrer der zu Deinem Glück einfach anhält hat auch selten Scheere und Spreitzer dabei.
datenflo - Do 18 Jun, 2009 17:48
Titel:
naja wenn das nötig ist ist meist die Scheibe schon im Eimer und im Notfall kann denke ich auch jeder eine durch den Ersthelfer zerstörte Scheibe verkraften. Ich würde zumindest eha die Scheibe zerschmetter wie mich auf die Suche nach einem Notmechanismus zu machen....Der Tüv wird das aber bestimmt trotzdem anders sehen Very Happy
philipp_c - Do 18 Jun, 2009 18:29
Titel:
Und dann? Willst dann in die Glasreste packen um an der Tür zu ziehen? Da zieht es sich an einem griff aber deutlich besser. Ich würde zumindest nicht ins Glas packen, wenn Du da liegst und mich dann doch lieber etwas anderem widmen.
Aber muss ja jeder selber wissen ob es ihm einfach reicht, wenn es legal ist..
billy - Do 18 Jun, 2009 20:13
Titel:
also ich weis ja nicht, aber wenn ich im straßengraben liegen sollte und keiner der airbags aufgeht bleibt mein auto verschlossen bis die zündung ausgeht.

also ich würde auch die scheibe einschlagen bevor ich nen griff suche der weggecleant wurde.

gruß
billy
_Firebird_ - Do 18 Jun, 2009 22:06
Titel:
hmm ich merke das hier ist sehr geteilter meinung! ich überlege
langsam die teile einzubauen aber die griffe da zu lassen!
obwohl ich clean schon geil fände aber was findet man nit alles geil was der tüv nit mag!

Lg Alex
DarkSerj - Fr 19 Jun, 2009 00:32
Titel:
Über Geschmäcker lässt sich bekanntlich streiten. aber ich finde diesen völlig cleanen Look nicht so schön , egal ob heck oder tür.
dridders - Fr 19 Jun, 2009 11:02
Titel:
Auch wenn die Griffe da bleiben und der TUeV das mitbekommt kanns das fuer die Plakette gewesen sein, ausser du kannst mit Gutachten nachweisen das die Dinger unter keinen Umstaenden waehrend der Fahrt einfach mal die Tuer oeffnen koennen.
_Firebird_ - Fr 19 Jun, 2009 11:18
Titel:
Das könnte man zur not ja über ein Relais regeln was einfach bei anliegendem zündplus dem teil den Strom wech nimmt! oder?!
dridders - Fr 19 Jun, 2009 11:21
Titel:
Technisch? Klar. Aber wer erstellt dir das ggf. erforderliche Gutachten dazu? Wer bestaetigt dir das bei einem Defekt deines Relais das ebenfalls noch gewaehrleistet ist? Denn du kannst nur einen Oeffner verwenden der bei anliegender Spannung die Versorgung des Dings unterbricht, da ansonsten am naechsten Morgen deine Batterie leer ist. Raucht aber das Relais ab wuerde es wieder schliessen. In der Praxis alles voellig irrelevant, aber hier gehts ja um TUeV, und der braucht entweder Beweise oder lehnt sich aus dem Fenster und ist dafuer hinterher haftbar wenn was passiert... und somit braucht er Beweise. Jegliche andere Eintragung kann einem ggf. eh der naechste Pruefer wieder streichen.
Candyman1985 - Fr 19 Jun, 2009 12:42
Titel:
Ich meine es mal so mitbekommen zu haben, dass man alle Türen, bis auf die Fahrertür cleanen darf und diesen Mechanismus zu verwenden. Ich glaube das habe ich mal vor Jahren in einem Tuningmagazin gesehen, wo einer aus meiner Gegend das hatte.
Aber wie schon alle gesagt haben, einfach mal den netten TÜV-Mann/Frau fragen.
IcE - So 21 Feb, 2010 22:14
Titel:
Hi,
da ein Kolleg die dinger auch hat weiß ich wie das ist.
Sie sind legal wenn du einen mechanischen Türöffner hast. Er hat zwischen Fenster und Fenstergummi ne schlaufe aus nem dünnen Stahlseil. Für den TÜV muss eine Kennzeichnung hin wo diese Schleife ist, z.B. ein kleiner Pfeil oder die aufschrift Door. Für Tuningtreffen macht er diesen allerdings weg. Es muss kein Türgriff mehr dran sein. Und falls du auch noch deine schlösser entfernen willst dann gibts glaub die möglichkeit Es am kofferraum noch zu lassen oder z.B. unter dem fahrzeug Batteriepole anzubringen wo du externe Spannungsversorgung anbringen kannst falls deine Batterie mal leer sein sollte.

mfg
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