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Rechtliche Themen - Rücktritt vom Kaufvertrag wegen zu langer Reparaturdauer?

Tomek81 - Do 31 Dez, 2009 13:31
Titel: Rücktritt vom Kaufvertrag wegen zu langer Reparaturdauer?
Also habe im September 09 ein Mainboard bei einem kleinem Computerladen gekauft.
Nach etwa 2 Monaten war das Mainboard defekt, nichts ging mehr, also habe ich es am 16.11.09 zum PC Laden gebracht und wurde damit abgespeist, dass die das Board erst überprüfen und wen ein defekt vorliegt müssten sie es einschicken.
Ein anderes Mainboard wollten sie mir nicht geben bevor dies abgeklärt wäre.
Dann habe ich noch so einen Zettel bekommen, dass das Mainboard zur RMA überprüfung gehen soll,
und auf dem Zettel steht auch Wortwörtlich: "Bitte beachten sie dass der Garantievorgang bis zu 6 Wochen in Anspruchen nehmen kann."
So diese 6 Wochen waren am 28.12.09 um und natürlich habe ich mir in der zwischenzeit ein anderes Mainboard woanders gekauft, weil 6 Wochen ohne PC ist doch etwas zu viel des guten.
Am 29.12.09 bin ich in den Laden gefahren um mein Mainboard abzuholen, aber der Chef sagte mir nur, dass er mir vor Montag nichts sagen kann da er den Status jetzt nicht abrufen könnte.
Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, weil er den Mangel nichtmal innerhalb der 6 Wochen beseitigen konnte und hab ihm natürlich mit einem Zeugen dabei den Zettel gegeben auf dem auch nochmal steht, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten möchte und, dass er mir das Geld bitte bis zum 05.01.2010 auf mein Konto überweisen soll.
Er sagte mir, dass ich nicht so einfach vom Kaufvertrag zurücktreten könnte und damit trennten sich unsere Wege.
Jetzt die Frage was tun? Das Mainboard will ich natürlich nicht mehr, da ich ein neues besorgt habe, zum Anwalt wegen 50Euro rennen ist auch blöd,
ich habe keine Rechtschutz und weiss auch nicht ob ich zu 100% im Recht bin.
carputix - Do 31 Dez, 2009 13:58
Titel:
Lies das mal durch, vorallem "Nacherfüllung". Knall ihm ein paar Paragraphen an den Kopf und drohe mit Anwalt. Das sollte meistens reichen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Nacherf.C3.BCllung

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__437.html

http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html#BJNR001950896BJNE043002377

Hatte bis jetzt solche Probleme nur mit eBay-"Profisellern". Der eine verlangte von mir das Einsenden eines defekten Kopfhörers (incl. Fernbedienung) für einen MP3-Player. Ich sollte das als Warensendung verschicken, wegen der Kosten. Das hatte ich natürlich nicht gemacht, wurde als Einschreiben verschickt Wink . Nach 14 Tagen hatte ich den nochmal kontaktiert, worauf er von mir den Sendungsnachweis verlangte (aha, Warensendung...). Geschwind die Nummer des Einschreibens mit paar "freundlichen" Worten und paar Paragraphen geschmückt verschickt und innerhalb von 1 Woche bekam ich dann sogar 2 Fernbedienungen :)

Ein anderer versuchte ein gebrauchtes Board als "Neu & originalverpackt, mit voller Herstellergarantie" zu verkaufen. Dumm nur, dass es Seriennummern gibt... Board zurückgeschickt, Antwort bekommen, dass es länger dauern kann, bis ich mein Geld zurückbekomme, da das Board erst überprüft werden müsste. Wieder ein "nettes" Schreiben einschließlich des Wortes "Betrugsversuch" und siehe da das Geld schnell da Smile
21uhr15 - Do 25 Okt, 2012 00:48
Titel:
Die Links werde ich mir auch mal anschauen, hatte zwar bisher zum glück nie große Probleme, wenn ich was bestellt habe, aber etwas besser Bescheid wissen, ist schon mal nicht verkehrt, danke fürs posten der Links!
Gostain - Mo 27 Okt, 2014 12:32
Titel:
Vielleicht auch ganz interessant für dich: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html.

Gewährleistung (Mängelhaftung)

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche versteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate [...] Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:

o Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),

o Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften), (!!!!!!)

o Minderung (§ 441 BGB),

o Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).


Also so wie ich das sehe, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Viel Glück!!!
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