Car-PC.info

Rechtliche Themen - TÜV

hELLrIPPER - Mi 11 Feb, 2004 00:14
Titel: TÜV
Hallo Car-PC Fans,

wie sieht das bei euch aus, hat schon jemand seinen Car-PC eingetragen bekommen ? Ich wollte nämlich kein Versicherungs-Risiko bei einem möglichem Autounfall eingehen.

Und wenn ja, worauf sollte man achten ? Ich hatte mir gedacht das Ding als reines "PC-NAVI" System aintragen zu lassen. Dann soll der TÜV Kollege die Kabel checken und grünes Licht geben. Ich werde mich die Tage mal bei TÜV-Nord in Oldenburg erkundigen. Sollte jedoch schon jemand Erfahrungen haben ... POSTEN, POSTEN, POSTEN Wink)

Euer Henk
BOBsega - Mi 11 Feb, 2004 06:47
Titel:
Es sind schon einige Erfahrungen im EMV-Thread gepostet worden. Wir bewegen uns momentan in einer Grauzone, keiner will Aussagen machen ob ein CarPC zulässig ist oder nicht...

BOBsega
Hobi - Mi 11 Feb, 2004 13:42
Titel:
ich hab's bisher leider immer noch nicht geschafft beim TÜV vorbei zu fahren ... Sad
RaZeaL - Mi 11 Feb, 2004 18:34
Titel:
geht mir nicht anders! zuviel unterwegs
Skar - Do 12 Feb, 2004 12:26
Titel:
Ich war gerade beim RWTÜV in Hagen Hohenlimburg.
http://www.rwtuev.de/fahrzeug/d/622

Monitore im Auto müssen laut deren Aussage KEINERLEI Auflagen oder Normen erfüllen!!
Und diese E13 schon gar nicht.
Man hat lediglich dafür Sorge zu tragen das durch den Einbau keinerlei Behinderung entsteht!
BOBsega - Do 12 Feb, 2004 12:34
Titel:
@Skar:
Hast du das schriftlich?
Skar - Do 12 Feb, 2004 12:59
Titel:
noch nicht, aber der trägt ihn mir ein.
BOBsega - Do 12 Feb, 2004 13:07
Titel:
Hast du den Lilliput TS? Welches Auto fährst du? Astra G?
Wenn der bei dir eingetragen ist, kann man das irgendwie bei meinem TÜV als "Vorlage" benutzen?
Skar - Do 12 Feb, 2004 13:33
Titel:
Ich hab n Corsa C und hab den Xenarc bestellt, der läßt sich besser in die Konsole spachteln und ich finds gut das man das mit dem Standby nich umlöten muss.
Und wenn doch nochma was mit E13 geändert wird, hat er sie...
Aber der TüV hier in Hohenlimburg is super drauf, die nehmen jedes Problem ernst und bemühen sich um Eintragung.
Hobi - Do 12 Feb, 2004 13:57
Titel:
aha.... ! aber eingetragen wird er ! .... das ist dann wiederum sehr interessant Smile

Ich hab gestern Abend durch Zufall auf Pro7 "Die Aufpasser" gesehen (ca. 18 Uhr) und da haben die Polizisten bei einer Verkehrskontrolle gezeigt. Die haben einen Polo rausgeholt und untersucht - Auspuff, Tieferlegung und und und ... nix - alles eingetragen und in Ordnung.

Dann ist einem der grün - silbernen der "modifizierte" Schaltknauf aufgefallen - scheinbar selber gemacht: und promt hatte der Typ eine Mängelkarte die er beim TÜV vorlegen muss, das Teil vom Tüver begutachtenlassen und unterschreiben lassen (das auch alles ok) und dann zu Polente zurückschicken muss....

WEGEN EINES SCHALTKNAUF !!!! Sad

Ich hab gedacht ich werd nicht mehr Sad wir leben wirklich in einem Land der kleinkarierten Bürokratenhengste Sad ...

Aber ich hab morgen oder am Montag Zeit und werde auch mal bei den Jungs vom TÜV vorbei schauen - mal hören was so geht ! Smile
Skar - Do 12 Feb, 2004 15:05
Titel:
Dann frag doch ma nach was schriftlichem. Wenn wir ne allgemeine Aussage dazu vom TüV hätten hier im Forum wär das natürlich der Hammer!

Das mit dem Schaltknauf ham wir grad schon im Forum gehabt, die Polizisten wollten den bestimmten drankriegen.
1scara1 - Do 12 Feb, 2004 15:24
Titel:
ich habe das auch gesehen fands auch heftig. Wurde gestern angehalten ^als ich aus dem Kino kam. Hatte mein handschuhfach ausgeräumt wegen dem PC
und meine ABE für den Auspuff lag natürlich im Handschuhfach. hab ich denen gesagt liegt zu Hause und die haben mich weiterfahren lassen. Ich muss sagen meine Auspuffanlage ist komplett lergeräumt (msd Atrappe, Endtopf ausgebrannt) halt wirklich sehr laut.
Unomania - Do 12 Feb, 2004 22:47
Titel:
Ich habe auch mal bei meinem TÜV Prüfer gefragt. Er hat gesagt, daß es dafür keine Vorschriften gibt und ich mein Zeug einbauen kann.
Hatte noch wegen meiner Heizung gefragt. Wollte ich eigendlich rauswerfen. Das darf ich nicht, da man die wegen freier Sicht bei beschlagenen Scheiben braucht. Hätte den Platz gerne für andere Sachen benutzt Wink
Bin mal gespannt was der TÜV sagt. Muß im März hin Shock Shock
MrSmash - Do 12 Feb, 2004 23:34
Titel:
juhuuuu endlich gehts voran!!!

dann steht dem lilliput nur noch die kohle im weg Very Happy
Hobi - Fr 13 Feb, 2004 13:05
Titel:
soooo... war gerade beim TÜV Heppenheim und hab da gute eineinhalb Stunden abgehangen Sad

Vorweg - es gibt nix schriftliches und die Angaben sind nur wage Sad

Also, der nette Ingeneur hatte eigentlich keine Ahnung von dem Thema, hat sich aber alle meine Unterlagen angesehen und hat kurzerhand zum Telefon gegriffen und einen Technischen-Verantwortlichen angerufen (muss ein hohes Tier gewesen sein Smile ). Nach einiger Zeit des Erklärens und hin und her fragens hat er mir den Mensch direkt per Telefon gegeben.

1.) Bei Fahrzeugen neueren Baujahrs muss das Display (egal ob festeinbau oder abbaubahr) ein E-Zeichen besitzen. Neueres Baujahr ist dabei nicht genau von im zu definieren gewesen - wörtlich "Ende der Neunziger"

2.) Wenn das Display fest eingebaut wird und das E-Zeichen somit später nicht mehr sichtbar ist reicht es aus die Unterlagen des Displays dabei zu haben - gibt es keine Unterlagen (Betriebsanleitung o.ä.) reicht auch ein Foto vom Typenschild des Displays bei den Unterlagen.

3.) Wer bei der Fahrt durch das Display abgelenkt wird - egal ob er jetzt nur einen neuen Punkt beim Navi eingibt, Playstations spielt oder eine DVD schaut handelt grob Fahrlässig - Wenn es zu einem Unfall kommt und der Unfallgegner oder ein Zeuge sagt: "Der hat doch gar nicht auf die Straße geguckt" dann kann es passieren dass die Versicherung sagt man habe grob Fahrlässig gehandelt und der Versicherungsschutz sei erloschen. Gleiches gilt übrigens auch für PDAs, Radios, Navis usw. Wer in der Beweispflicht ist ist wiederum ein anderes Thema wozu mir der TÜV Mensch nix sagen konnte.

4.) Eigentlich - und die Betonung liegt auf "Eigentlich" Smile muss der PC - wenn er denn fest eingebaut ist auch ein E-Zeichen tragen. Da sich dies aber nicht verwirlichen lässt (hat er auch gemeint) muss jeder selber wissen was er macht. Aber: "Wo kein Kläger da kein Richter" - seine Worte... gleiches gelte auch für beispielsweise Endstufen.

5.) der fertige Einbau muss _nicht_ vom TÜV abgenommen und eingetragen werden - zumindest bis jetzt noch nicht Smile

und 6.) sind eigentlich genausoweit wie vorher Sad
Unomania - Fr 13 Feb, 2004 15:25
Titel:
Na das klingt genauso wie das was ich von meinem TÜV Menschen gehört habe. Ist beruhigend Very Happy
Blöd wäre es nur, wenn wir alle unseren PC eingebaut haben und plötzlich kommt ein Gesetz oder Vorschrift raus und man muß deswegen alles umbauen. Davor habe ich noch Angst....
hELLrIPPER - Fr 13 Feb, 2004 16:16
Titel: Versicherung
Also ich werde mich auch noch erkundigen. Ich habe aber schon mit meinem Versicherungskollegen gesprochen. Der meinte wenn das eingtragen wird, gibt es Versichungstechnisch gar keine Probleme. Sollte es zu einem Unfall kommen, muß MIR bewiesen werden das ich nicht aufgepaßt habe Wink !!! Also ICH falle nicht in die Beweisschuld was in meinen Augen schon ein großer Vorteil ist. Ich denke das man das Lilliput auch durch bekommt ... aber wie gesagt ich werde auch noch nachhaken.

So far - nice we,

Henk the Tank.
RaZeaL - Fr 13 Feb, 2004 17:35
Titel:
das klingt alles genauso, wie das was ich weiter oben gepostet habe (nur etwas ausführlicher Very Happy) also ich habe im moment keine bedenken.
Benjamin - Di 27 Apr, 2004 12:30
Titel:
Also ich habe gestern einfach mal meinen Carpc bei meiner Versicherung angegeben - damit ich im Falle eines Diebstahls den Wert ersetzt bekomme - mein Versicherungsvertreter meinte er reicht das ein, das wird bei denen vermerkt und gud ist.... (hoffe ich hör nix mehr Smile)
wenn das Seitens der Versicherung nicht o.k. gehen sollte dann werden die sich schon melden...
Benjamin - Mo 24 Mai, 2004 19:33
Titel:
Soo - habe nun einige neue Infos - also meine Versicherung hat den CarPc akzeptiert - ich habe mal alle "wichtigen" Smile Teile meines Autos extra versichern lassen u.a. Hifi, CarPc, Felgen, Anbauteile (angegebener Wert ca. 6000 EUR) und die Versicherung hat mich um 7 EUr im Jahr hochgestuft - denke das kann ich verkraften Smile)
C1500 - Do 27 Mai, 2004 13:43
Titel:
Hi,

Ich wollte das Thema nochmal ansprechen.

Mein CarPC ist noch in der Entwicklungsphase. Very Happy

Momentan verrichtet ein DA-230I Radio/TV-Tuner und ein FD-6569 16:9 TFT von Senergy seinen Dienst in meinem PickUp.
Ein DVD-Player und ein Hauppauge DEC-2000t DVB-T Empfäger runden das ganz ab.

Also Langeweile kommt nie auf Laughing Laughing

Beimletzten TÜV Besuch hatte ich dann ein nicht so tolles Erlebniss.

Natürlich habe ich beim verbauen der Anlage total den Handbremslichtschalter vergessen.
Die Kontakte die zum Tuner gehen, habe ich einfach überbrückt.
Somit konnte ich auch ohne gezogene Handbremse z.B. im Stau mal ne DVD schaun.

Und genau das wurde mein Problem.
"Währen der Fahrt, darf der Fahrer durch nichts abgelenkt werden" soweit der TÜVer.
Auf meine Frage, warum dann z.B. Benz und BMW Navis mit TFT einbauen dürfen, kam die vollkommen unverständliche Antwort:
"Das Navi-Bild bewegt sich nicht so schnell wie ein TV-Bild. Das lenkt nicht ab."

Erst als ich das Kabel gekappt hatte, und somit anstelle des DVD-Bildes nun "DANGER" im Bildschirem stand, durfte ich den geheiligten TÜV-Vorplatz verlassen.
"...sonst erlischt ihre Betriebserlaubniss, und sie bekommen eine Anzeige"

Inzwischen habe ich es natürlich ordnungsgemäß angeschlossen (und natürlich mit einem versteckten Schalter überbrückt)

Wie weit das jetzt den CarPC bertifft, wage ich mir nur vorzustellen.
Ich denke das ich dem Display ein "Not-Aus"-Schalter gönnen werde.
Der Rechner kann ja ruhig weiterlaufen.

Gruß
Peer

www.c1500.de
ozoffi - Do 27 Mai, 2004 13:58
Titel:
Zitat:
"Währen der Fahrt, darf der Fahrer durch nichts abgelenkt werden"

Ist sicher ein interessanter Rechtsstreit - das muss der TÜV erstmal definieren, was *ablenkt* .... Rolling Eyes
Benjamin - Do 27 Mai, 2004 14:26
Titel:
dies ist doch eh alles rechtliche grauzone - welcher normale mensch - geschweige denn der gesetzgeber denkt denn daran, nen pc ins auto zu bauen !? Smile da bekommen alle nur große augen und glauben ned dass es sowas gibt....
Deepgear - So 30 Mai, 2004 14:42
Titel:
Dat mit dem abgelenkt is ja nu schön und gut, nur wiso gibts bidde n Sony Radio das auf nem kleinen TFT die ganze zeit irgendewelche Kurzfilmchen von Cowboys ect. anzeigt?
Die zweite Frage ist, wie schon gesagt wurde, was lenkt ab?
Lenkt TV ab, oder n Visualazin oder lenkt sogar schon Radio ab?

Ich lass bei meim Carpc immer die Vis laufen wenn ich net grad nen Titel such, obn das nun rechtens ist, kann ich nete sagn.
Momentan läuft eh Winamp mitm MD3 Skin, denk mal den werden hier viel kennen, da bewegt sich ja schliesslich au was.

Muss demnächst eh mal tüv, dann lass ich die schose eintragn, hoff nur der zerpflückt mich wegen meines TFTS net, (hat kein E Zeichn).
Und mal guggn was es kostet.

Mfg
hEaLFiRe - So 30 Mai, 2004 17:54
Titel:
Apropos E-Zeichen, hat der 7" Liliput Touchscreen ein E Zeichen?
Solero1975 - Di 01 Jun, 2004 12:18
Titel:
Das einzige was ein "E" Zeichen hat, ist das Xenaric (oder wie das heisst). Wenn ihr zum TUEV fahrt dann zieht einfach die Hauptsicherung und gut ist. Wenn der nette Mann dann einschalten will, geht nichts und aus. Sollte er dann noch Fragen stellen sagt ihr einfach es ist defekt.

Ich habe bei mir nen Klappmonitor drin der natuerlich auch immer funktioniert (ohne Handbremskontakt) und es gab noch nie Probleme oder Fragen deswegen. Es hat noch nicht einer danach gekraeht, geschweigedenn meine Anlage bedient.
ozoffi - Di 01 Jun, 2004 13:42
Titel:
Leute, wenn ich Eure Probleme und Ängste so lese... bin ich forh, dass wir in good old Austria keinen TÜV haben Wink
Bei uns bekommt man das "Pickerl" auch in der Werkstätte ... und die interessiert es nur, ob der Wagen als solcher in einwandfreiem Zustand ist. Ob ein Monitor ein E Zeichen hat, oder ein Radio mit Visualisierung ablenken könnte, ist bei uns sowas von egal!
Peziman - Do 03 Jun, 2004 11:25
Titel:
Also mein Car-Pc befindet sich ja noch in der groben Planung. Aber die Sache mitn TÜV hab ich mir auch schon gedanken gemacht. Als ich dann letzte Woche schnell beim TÜV (wegen Sportluftfilter) vorbei geschaut hab, hab ich den Prüfer auch mal auf das Thema Car-Pc angesprochen. Erstmal konnte er es nicht glauben Wink und dann meinte er "Muss man eine komplette Anlage mit Alpine Radio oder irgendein anderes Radio mit nem kleinen TFT im Auto eintragen lassen Wink ?"
Ich versteh das so das man das nicht eintragen muss.
Ausserdem hab ich immer gedacht das nur Teile die das Fahrende Auto oder die allgemeine Verkehrssicherheit des Autos (wie Licht, usw.) beeinflussen, eingetragen werden müssen. Rolling Eyes
Hobi - Do 03 Jun, 2004 12:43
Titel:
das Thema wurde inzwischen ja zur genüge behandelt - denke ich... nur so viel nochmal dazu:

Die Anlage mit Alpine Radio die ein TFT hat hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch ein E-Zeichen !

Frag mal beim Blöd-Markt oder so nach....

P.S.: eigentlich wollte ich zu dem Thema nix mehr schreiben Smile
ozoffi - Do 03 Jun, 2004 13:32
Titel:
Und was bitte hat das "E" Zeichen für einen Einfluss auf die Fahrtauglichkeit/Verhalten etc. auf das Fahrzeug? So ein Pickerl kann man sich doch jederzeit selbst draufkleben ... Andererseits entferne ich alle störenden Aufkleber - ist dann das Gerät auf einmal nicht mehr "tauglich"?
Wenn das Display ein "E" hat, lenkt es weniger ab, als ohne?
Oder soll das "E" ein Garant dafür sei, dass das Display die Bordelektronik nicht stören *kann*? Wirklich? WER bitte ist so Blauäugig?

Ich würde mir mehr Sorgen machen, dass durch unsachgemäßen Einbau der Stromversorgung Kabelbrände und schlimmeres passieren, als dass ein Display ohne "E" eventuell u.U. die Bordelektronik drucheinander bringen könnte ....
Da hätten diverse Sendeanlagen wohl mehr Einfluss?!

Net bös sein, aber entweder macht Ihr Euch zu viel Gedanken über Dinge, die es gar nicht gibt, und/oder nirgenst eindeutig geregelt sind, oder der TÜV hat eine riesen Macke, oder beides ...
Hobi - Do 03 Jun, 2004 16:14
Titel:
ich will mich nicht über dieses Thema streiten - aber wen Ihr in Österreich den TÜV wie in Deutschland hättet würdest du vielleicht anders denken...

Du schraubst dir ja auch keine Felgen o.Ä. ans Auto ohne ABE usw. ja ich weiss die Räder braucht das Auto - den PC ned...

warum schreibe ich das hier eigentlich ? Ich wolte doch gar nix mehr dazu schreiben Very Happy
C1500 - Do 03 Jun, 2004 16:31
Titel:
Nur mal so als Gag am Rande, in den USA interresiert das alles überhaupkeinen.
Und wer wissen will, wie man 21 Display´s in einem PickUP unterbringt?
Hier der Link
Sogar im Motorraum sind 2...

Ich halte den TÜV zwar für Sinnvoll, aber nur was die Sicherheit angeht.
Holland z.B. hat ja auch nur so ne Abgespeckte Kontrolle.
Manchmal stellen die TÜVer sich einfach nur an, weil sie einen Hauch von Macht verspüren.
Das Macht mir aber nix, ich kenn auch die StVZO. Und da wird sowas nun mal geregelt.

cu on the road (und Kopf hoch, nicht alles ist/fährt Tiefergelegt) Wink
Peer
ozoffi - Do 03 Jun, 2004 17:17
Titel:
"kenn auch die StVZO"
Genau das meine ich! Egal ob TÜV oder nicht....
Wenn es wo schwarz auf weis geregelt ist, ist es so - Punkt!
Wenn nicht, dann gibt es auch keine Interpetation ...
GMK - Fr 22 Okt, 2004 16:53
Titel:
Wollte einen 15 zoller in meinen corsa einbauen... allerding nur mit einer halterung die den tft vor dem handschuhfach hält... (airbag is drüber Sad )
meint ihr dass das probleme gibt !?

thx
dfg³ - Sa 20 Nov, 2004 02:50
Titel:
in meinen b-corsa soll auch ein 15zoller.
ich werd wohl mit ner metallplatte aus'm schacht vom handschuhfach kommen und den monitor mit zwei scharnieren dann vor der lüftungssteuerung befestigen, sodass er im normalbetrieb nich mit dem airbag in konflikt kommt, ich ihn aber wegklappen kann um drunter noch die heizung, usw zu steuern.
aber airbag is ech gefährliches thema - wenn da was davor is - wenn sich irgend eine schraube beim auslösen des airbags löst und von dem ding deinem beifahrer durch den schädel gebort wird, is der spaß vorbei. also ich würd auf jeden fall nochmal mit jemand wo weiß wie sich das ding bei auslösung verhält reden, oder im zweifelsfall deaktiviren - denn dass der airbag auch geht is beim tüv ja nich vorgeschrieben Wink
Snooopy - Sa 20 Nov, 2004 08:35
Titel:
dfg³ hat folgendes geschrieben:
denn dass der airbag auch geht is beim tüv ja nich vorgeschrieben Wink


Das denke ich schon. Man darf sich ja nichtmal die Nebelscheinwerfer wegbauen. Wenn das Auto aus dem Werk mit Nebelscheinwerfer gerollt kommt, darf man sie nur durch ander ersetzten. Müssen aber immer welche dran sein. Wenn sie bei NSW so pingelig sind, werden die auch nicht erlauben, das du mal einen Airbag abklemmst.

Mit den NSW ist schon irgenwie ein schmarrn vom TÜV, aber den Airbag würde ich nicht abklemmen. Da wäre mir die Sicherheit vom Beifahrer wichtiger als ein TFT zu haben...
Felix99 - Sa 20 Nov, 2004 11:10
Titel:
Hi,
Lebe ja nu auch in Deutschland , hab aber kein dt Nummernschild Razz
Aber ich würd mir mal nich sonen Kopp machen . Wo kein Kläger da kein Richter wie weiter Oben ein Tüv'y schon gesagt hat. Als ich damals ncoh ein Auto mit dt. Zulassung fuhr hat der Tüv auch nie Probleme gemacht obwohl er dick und fett auf nene 5.6" TFT geschaut hat und im Kofferraum nen PC lag Very Happy
Als mir damals son Trottel dann die Karre zersemmelt hat war das mit dem TFT auch kein Problem

Die idee mit dem TFT Notaus schalter is nicht verkehrt - Hab ich auch - klick und schon is das Bild weg bei ner Verkehrskontrolle.

Muss dazu sagen das mich weder franz noch dt Polizei jemals nach nem E Nümmerchen noch nach sonstigen Papieren zum TFT gefragt geschweigedenn überhaupt dazu befragt haben.
dfg³ - Sa 20 Nov, 2004 22:23
Titel:
Snooopy hat folgendes geschrieben:
werden die auch nicht erlauben, das du mal einen Airbag abklemmst.


naja, zum Beispiel wenn du nen kindersitz aufn beifahrersitz machst, is da das deaktivieren vom airbag sogar vorgeschrieben - insofern kanns nich verboten sein das zu tun...

Snooopy hat folgendes geschrieben:
Da wäre mir die Sicherheit vom Beifahrer wichtiger als ein TFT zu haben...


nunja... das haste wiederum völlig recht
Snooopy - So 21 Nov, 2004 00:55
Titel:
dfg³ hat folgendes geschrieben:
naja, zum Beispiel wenn du nen kindersitz aufn beifahrersitz machst, is da das deaktivieren vom airbag sogar vorgeschrieben - insofern kanns nich verboten sein das zu tun...


Das sehe ich als Ausnahmefall. Dafür ist bei den meisten Autos ein Schloss, das man mit dem Autoschlüssel drehen muss. Ich denke aber nicht, das man z. B. das Kabel einfach rausreisen darf. Also ich denke eine dauerhafte deaktivierung ist nicht erlaubt.

Muss man mal beim TÜV nachfragen.
lordi - Mi 15 Dez, 2004 11:34
Titel:
habe mich per email einfach mal beim tüv-süd, nord und dekra informiert und siehe da, 3 relativ unterschiedliche antworten erhalten:

tüv-nord sagt:
Zitat:

Sehr geehrter Herr ***

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Beim Einbau von elektrischen oder elektronischen Einrichtungen in Fahrzeuge muss die elektromagnitische Verträglichkeit gemäß der Richtlichtlinie 72/245/EWG oder ECE-Regelung Nr. 10 nachgewiesen sein. Solche Prüfungen dürfen nur von den dafür zugelassenen Technischen Diensten durchgeführt werden. Wenn Sie uns mit einer EMV-Prüfung beauftragen möchten, kann ich diesen Auftrag gerne an den richtigen Ansprechpartner vermitteln. Er wird Sie dann über den Prüfumfang und die dafür zu berechnenden Kosten informieren.

Mit freundlichen Grüßen
******
TÜV NORD STRASSENVERKEHR
Produktmanager für amtliche Fahrzeugprüfungen
www.tuev-nord.de


tüv-süd:
Zitat:

Sehr geehrter Herr ***,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Um Ihnen behilflich zu sein benötigen wir noch einige Informationen. Bitte teilen Sie uns Ihren Wohnort und die dazugehörige PLZ mit, damit wir Ihre Anfrage an das zuständige Service-Center weiterleiten können. Ein Service-Center in Ihrer Nähe finden Sie unter http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/service_center/yshnetsgtmnt.asp.

Dort steht man Ihnen für Fragen rund ums Auto zu Ihrer Verfügung und bedient Sie gerne mit all unseren Produkten und Dienstleistungen

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
******
TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
VFE
Westendstraße 199
80686 München
Deutschland
Telefon: +49/ (0) 89 – 57 91 – 13 02
Telefax: +49/ (0) 89 – 57 91 – 26 80
mailto: ***@tuev-sued.de
http://www.tuev-sued.de


dekra sagt:
Zitat:

Sehr geehrter Herr ***,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Die Sicherung und Befestigung eines Computers unterliegt den normalen
Bestimmungen der Ladungssicherung. Soll dort jedoch eine ständige fest
angebrachte Aufnahme für ein Notebook installiert werden, die bei Besetzung
eines Sitzplatzes, Personen behindern oder gar gefährden könnte, ist ggf. auch
eine Begutachtung erforderlich.

Dieses kann entfallen wenn Schnellverschlüsse verwendet werden, die ein
einfaches und schnelles Entfernen der Vorrichtung und damit der Ladung
ermöglichen.

Der Anschluss eines Computers im Fahrzeug ist nicht reglementiert. Hier
gelten die gleichen Grundsätze wie für den Einbau eines Radios, eines
Navigationssystems oder für einen DVD-Player.

Das wichtigste ist, dass der Fahrzeugführer während der Fahrt nicht abgelenkt
werden kann. Auch andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht beeinträchtigt
werden (z.B. darf das Display auch nicht für Werbezwecke nach außen strahlen).

Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter pruefwesen@dekra.com gerne
zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i. A. *******



so und was sollen wir aus den informationen interpretieren?
ich denke die mail von dekra gefällt mir am besten Wink
Shadowrun - Mi 15 Dez, 2004 11:38
Titel:
Ich denke mal Dekra hat geantwortrt und Tüf hatte keine Zeit also einfach Standartantwort ab zum Tüf um di Ecke.

Ich war ja mit meinem Auto auch beim Tüf hier um die Ecke. Er hat sich die Mittelkonsole angesehen und ich habe ihm gezeigt was da raus muß. Dann meinte er nur ich müßte den Warnblinklichschalter umsetzten und zwar an einen gut zu erreichenden Ort.

Jetzt ist er im ehemaligen Zigarettenanzündern und fertig.
con - So 19 Dez, 2004 15:29
Titel:
-
lordi - So 19 Dez, 2004 20:28
Titel:
con hat folgendes geschrieben:
Der nachträgliche Einbau von EUB, die nicht der Richtlinie 95/54/EG
entsprechen, ist in Fahrzeugen, die vor dem 01.10.2002 erstmals
zugelassen wurden, unschädlich.


beudetet also was? mein auto ist von 96, also ist es völlig in ordnung, einen pc einzubauen, der ja keine e-nummer hat? und wenn es eins ab 01.10.2002 ist, dann muss das gerät eine e-nummer haben?

ist zwar super, das du das gepostet hast, aber gesetzestexte sind nich grade mein gebiet Wink
Heinz Tomato - Mo 20 Dez, 2004 11:46
Titel:
Tja. Von Beamten - Für Beamte. Irgendwie müssen die den Tag ja rumkriegen. Und wenns das erraten ist, was der Kollege mit dem Text gemeint hat
Smile
ronmue - Do 23 Dez, 2004 12:14
Titel:
@lordi

Du darfst solche Sachen einbauen, wenn dein Fahrzeug vor dem 1.10.2002 zugelassen wurde!
Der Polizei und dem TüV ist es dann völlig egal, solange diese Teile nicht so verbaut wurden, dass diese die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

@allgemein
wenn allerdings herauskommt, dass der Computer durch EMV z.B. die Elektronik der Bremsanlage oder die Elektronik des Tachos u.s.w. stört, dann führt dies zur Stillegung des Fahrzeugs. Auch mit Gutachten muss man als Fahrzeugführer ständig nachweisen, dass das Fahrzeug sich in einem verkehrstauglichen Zustand befindet.
Beispiel: Der TüV bescheinigt gestern, dass dein Fahrzeug verkehrstüchtig ist. Heute ist das Bremslicht ausgefallen. Wenn dies vor Antritt der Fahrt (man soll ja als Fahrzeugführer vor jedem Antritt der Fahrt einen Grundcheck vornehmen) bekannt ist, dann darf man das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Strassen bewegen, obwohl man ja gerade erst die TüV Abnahme hat. Wenn das Licht während der Fahrt ausfällt, dann muss man zum nächstgelegenen Servicepunkt fahren und den Schaden beheben.

Bis dann
Ronald
Robbie - So 26 Dez, 2004 10:57
Titel:
Also, ich hab vor 2 Monaten Tüv gemacht und keinerlei anstallten gemacht wegen meinem CarPC. Der TÜV-Prüfer hätte den Screen sehen können und hat sich zu dem Thema überhaupt nicht geäußert. Also, was solls, macht Euch nicht gleich verrückt. Wenn ein Unfall passiert muss erst mal andere Unfallteilnehmer (hört sich cool an, als ob er Gebührenpflichtigen Kurs besucht hätte *g*) beanstanden das der CarPC da war und den unfall verursacht habe usw usw....
Robbie - So 26 Dez, 2004 10:59
Titel:
Nochwas,
CarPCs sind genau so illegal wie Laptops die aufm Beifahrersitz liegen. Noch ein Grund sich nicht so viel Gedanken zu machen.
con - Mo 27 Dez, 2004 13:35
Titel:
-
Shadowrun - Mo 27 Dez, 2004 14:18
Titel:
con hat folgendes geschrieben:
Robbie hat folgendes geschrieben:
Also, ich hab vor 2 Monaten Tüv gemacht und keinerlei anstallten gemacht wegen meinem CarPC. Der TÜV-Prüfer hätte den Screen sehen können und hat sich zu dem Thema überhaupt nicht geäußert. Also, was solls, macht Euch nicht gleich verrückt. Wenn ein Unfall passiert muss erst mal andere Unfallteilnehmer (hört sich cool an, als ob er Gebührenpflichtigen Kurs besucht hätte *g*) beanstanden das der CarPC da war und den unfall verursacht habe usw usw....


nur weil ein Pruefingenieur bei der HU einen vorhandenen Mangel nicht beanstandet, heisst das noch lange nicht dass das Fahrzeug tatsächlich frei von Maengeln ist
in letzter Instanz hat immer der Halter bzw. Fahrer dafuer Sorge zu tragen dass das Fahrzeug in einem verkehrssicherem Zustand ist und den gaengigen Zulassungsbestimmungen entspricht und eintragungspflichtige bauliche Veränderungen auch entsprechend abgenommen sind

neben grundsaetzlichen Fragen beim Einbau eines PC und diversem Zubehoer im Auto wie eben stabile Befestigung der Teile, keine Sichtbehinderung für den Fahrer, keine Verletzungsgefahr im Falle eines Unfalls durch scharfkantige Teile usw. gilt es hier ganz klar auch den §55a StVZO zu beachten

Zitat: Personenkraftwagen [...] müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen.

weiteres dazu hatte ich in einem Postimg weiter oben schon geschrieben

im Prinzip gibt es hier auch keinen Spielraum und keine rechtliche Grauzone wie man hier oefter lesen kann, die Zulassungsbestimmungen und deren Gueltigkeistdatum sind klar definiert und muessen eingehalten werden

wer sich nicht daran haelt bewegt dem Gesetz nach ein Fahrzeug ohne gueltige Betriebserlaubnis - was das im Ernstfall bedeutet sollte wohl jedem klar sein

auch muss nicht wie oben zitiert der Unfallgegner beanstanden "das der CarPC da war und den unfall verursacht habe"

viel wahrscheinlicher ist das Szenario, das im Falle eines (schweren) Unfalles ein Gutachter bei der Untersuchung der Fahrzeuge eben auf die Komponenten des PC stoesst und feststellt das diese eben nicht mit dem entsprechenden Pruefzeichen fuer den bestimmungsgemaessen Einsatz in Kraftfahrzeugen versehen sind
beispielsweise kann eben auf Grund der nich vorhanden EMV-Pruefung der verbauten Komponenten niemand garantieren das nicht z.B. die Signale der ABS-Sensoren gestoert wurden und so die Funktion des ABS, ESP oder anderer Fahrsicherheitssysteme beeintraechtigt wurde

daraus ergeben sich dann vielfaeltige Moeglichkeiten, wie z.B. Haftungsausschluss der Versicherung usw.


Hätte wenn und wäre....

Bekomme ich bei der nächsten HU meine Tüfplakette ist mein Fahrzeug in dem Zustand in dem es sich gerade befindet Verkehrstauglich.

War es das doch nicht so ist ja wohl der Tuffer dafür verantwortlich mir das zu sagen dass da was nicht stimmt und mich darauf hinzuweisen denn dafür ist ja der Technische Überwachungs Verein da.
Dann gäbe es ne Mängelliste und die Mängel müßte ich beheben
Robbie - Mo 27 Dez, 2004 14:56
Titel:
stimmt, ich glaube auch das der PC auf einer mängleliste hätte stehen müssen wenn er nicht i.o. gewesen wäre.

und nochwas, wenn man sich in germany an alle vorschriften halten würde, würde man feststellen das das leben nicht mehr zu genießen wäre.
macht euch nicht sooo verrückt sonst kann die page hier gleich dich machen weil sie sich mit dem thema beschäftigft einen verstoß gegen die STVO zu unterstützen. es gibt auch radios die filme und mp3s abspielen, und? bei denen sagt auch keiner was.

ich mach mir deshalbt keinen kopf, sonst könnte ich mein kram gleich wieder raus bauen.
con - Fr 31 Dez, 2004 21:21
Titel:
-
ibutep - Mo 03 Jan, 2005 17:01
Titel:
hey con!
das ist ja ein riesen beitrag.
was meinst du denn dann, was man mit seinem carpc machen soll, wenn der tüv termin immer näher rückt?
einfach verdecken und hoffen dass des keiner sieht, denn das e-zeichen hat glaub ich kein tft den wir alle hier benutzen.
oder meinst du wird da erstmal nicht drauf geachtet weil NOCH kein entsprechendes Rundschreiben gekommen ist?

mfg
Shadowrun - Mo 03 Jan, 2005 17:58
Titel:
con hat folgendes geschrieben:
Shadowrun hat folgendes geschrieben:

Hätte wenn und wäre....

Bekomme ich bei der nächsten HU meine Tüfplakette ist mein Fahrzeug in dem Zustand in dem es sich gerade befindet Verkehrstauglich.

nein

eine Prüfplakette darf zwar nach §29 Abs.3 StVZO nur dann zugeteilt werden wenn "keine Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs bestehen."

da aber die Pruefingenieure auch nur Menschen sind, koennen die auch den ein oder anderen, teilweise sogar gravierenden Mangel uebersehen

wie oben schon geschrieben ist der Halter bzw. Fahrer fuer den ordnungsgemaessen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich

Deswegen habe ich meinen Tüf gefragt ob es Sachen zu beachten gibt wenn ich mir da einen Monitor in meine Konsole einbaue.
Antwort war: Nein dafür gibts keine Richtlinie es darf nur nicht vom Verkehrsgeschehen ablenken mit "wilden leuchten /geblinke"

Zitat:


mit der gesetzlich vorgeschrieben HU versucht hier nur der Staat dafuer zu sorgen, das nicht die letzten klapprigen Schrotthaufen als rollende Zeitbomben unsere Strassen unsicher machen da manche Menschen leider absolut kein Verantwortungsbewusstsein haben

der Irrglaube das eine bestandene Hauptuntersuchung ein Freibrief fuer unzulaessige Veraenderungen des Fahrzeuges ist scheint allerdings weit verbreitet

beispielsweise liest man in Foren der Hobbybastlertuningszene Sachen wie "der TÜV hat meine mit Spaydose schwarz getoenten Rueckleuchten nicht beanstandet"
oder Dinge wie "war heute beim TÜV- der hat mein selbstgebautes Xenonlicht gar nicht bemerkt"

spaetestens aber wenn der Fahrer eines Wagens mit solchen unzulaessigen Veraenderungen in eine Verkehrskontrolle mit enstprechend geschultem bzw. sachkundigem Personal geraet kommt das boese Erwachen
selbst in dem Fall wenn man mit dem Fahrzeug am Vortag zur HU war und diese ohne Maengel bestanden hat wird es bei Veraenderungen am Fahrzeug die der Beamte als entsprechend starke Gefaerdung sieht im Extremfall zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeuges kommen sofern man die Veraenderungen nicht vor Ort rueckgaengig machen kann
die enttsprechende Anzeige gibt es dann gratis dazu...
eine Entschuldigung das man doch gerade bei der HU war ringt dem Beamten dann allenfalls ein muedes Laecheln ab



Ich denke hier hat nie einer behauptet wenn der CarPC durchgemogelt wird er Straßentauglich ist

Zitat:

Shadowrun hat folgendes geschrieben:
War es das doch nicht so ist ja wohl der Tuffer dafür verantwortlich mir das zu sagen dass da was nicht stimmt und mich darauf hinzuweisen denn dafür ist ja der Technische Überwachungs Verein da.
Dann gäbe es ne Mängelliste und die Mängel müßte ich beheben

nein
zum einen siehe oben, der Pruefer kann auch etwas uebersehen haben

und ausserdem - was im Falle der PC-Komponenten im Auto der wahrscheinlicher Fall ist - beschraenkt sich die Pruefung bei der HU auf eine zerlegungsfreie Sicht- und Funktionspruefung von Bau- und Funktionsgruppen wie Fahrwerk, Licht, Sicherheitssysteme usw.
damit ist klar, das hier der Fahrzeughalter bzw. Fahrer dafuer verantwortlich ist das nur Teile ins Auto eingebaut werden die auch eine entsprechende Zulassung besitzen da der Pruefer bei der HU eben nichts ausbaut um irgendwelche Pruefzeichen kontrollieren zu koennen

bei entsprechender Sensibilisierung der zustaendigen Stellen wie TÜV und Dekra fuer das Thema "Einbau von Computer- und Multimediakomponenten in KFZ" wird dann auch in absehbarer Zukunft verstaerkt drauf geachtet werden

dann gibt es ein Rundschreiben wie z.B. im Falle dieser selbsgebastelten Xenonscheinwerfer bei Fahrzeugen die werksmaessig nie mit Xenonlicht erhaeltlich waren und schon werden solche Basteleien nicht mehr eingetragen und auch keine Pruefplakette mehr zugeteilt wegen erheblichem Mangel


fuer Nachruestkomponenten wie z.B. Kfz-Alarmanlagen gelten uebrigens die gleichen Bestimmungen - sofern sie in Fahrzeuge entsprechender Baujahre eingebaut werden sollen muessen auch diese das entsprechende Pruefzeichen tragen


Tja ich habe meinen Tüfer gefragt er hat OK gesagt und tut mir leid wenn er mir sagt das ist ok kannst du mit nochsoviel umherwerfen.
Wenn soll ich denn Fragen wenn nicht den Tüf ??? Bitte sags mir.
con - Mo 03 Jan, 2005 18:35
Titel:
-
Shadowrun - Mo 03 Jan, 2005 19:45
Titel:
Tut mir leid ich bin schon länger auf den Beinen.

Aber weißt du was. ICh verabschiede mich aus dieser Diskussion:
1. Mein Wagen hat EZ 10.01
2. Es gibt ja TFTs mit E Zulassung
3. Das gleiche glaube ich bei verschiedenen PCs.
con - Mo 03 Jan, 2005 20:24
Titel:
-
Shadowrun - Mo 03 Jan, 2005 22:07
Titel:
Na ja bei den TFTs ist es das Xerac....

Und KomplettPC Boards mit E habe ich glaube ich auch schon gesehen. Weiterhin ist dann Fraglich was "Fest ins auto" eingebaut ist. Wers TFT einspachtelt ist ja klar aber wenn der pc hinten im kofferraum abnehmbar installiert ist.
BlackKnight - Di 04 Jan, 2005 19:01
Titel:
Also ich nehm das Xenarc mit E-Nummer und nen älteren Laptop und der ist ja nicht fest eingebaut.
Mink - So 16 Jan, 2005 22:36
Titel:
HI@all,
Habe mich mit einem bekannten (rechtsanwalt) zu dem thema unterhalten.
Er meinte das die rechtslage solange es KEINE EINDEUTIGE klärung in der stvo oder StvZo gibt ein Car PC mit einem radio gleichzusetzen ist.
Also jeder TüV der was sagt sollte sich das mal angucken.
Mit der E-Zulassung meinte er ist die sache mit dem Festeinbau.
man braucht definitiv KEINE E-Zusassung, wenn man das system wieder deinstallieren kann, wobei Deinstallieren ja relativ ist. ob in 5 min oder 5h.
also ich mache mir keine Sorgen mehr. wenn was ist weiß ich ja wo ich hin muß! *ggg*

LG mink
BlackKnight - Mo 17 Jan, 2005 10:14
Titel:
Mink hat folgendes geschrieben:
HI@all,

Er meinte das die rechtslage solange es KEINE EINDEUTIGE klärung in der stvo oder StvZo gibt ein Car PC mit einem radio gleichzusetzen ist.

LG mink


Ähhm. Neuere Radios haben aber eine E-Nummer!

Festeinbau bedeutet das man es nicht werkzeuglos herausnehmen kann.
Felix99 - Mo 17 Jan, 2005 12:42
Titel:
Möchte nun kein weiteres Öl ins Feuer giessen aber allen Angsthasen eines Sagen :
Nehmen wir mal das fast schlimmste an. Einer von uns rast nem anderen hinten drauf es entsteht Sach und Personenschaden usw ... und mal Ehrlich gesagt - Welcher Gutachter sollte der Wagen überhaupt zu einem kommen schaut ob son scheiss blödes TFT was vielelciht sowieso totalschott ist a) ne blöde e-nummer und b) vielleciht ne Verbindung zur Handbremse hat ???
Ich glaube keiner - Gut einen wird es imer geben aber trotzde ich find ihr macht euch da was zu bange.
Sollte doch der Ernstfall eintreten kan man immernoch denke ich mal mit nem Gutachter beweisen , dass das TFT keinerlei Einfluss auf das Auto hat(te).

Ansonsten stimme ich zu - Es gilt StvZo ! bloss wie ernst man diese in dem Fall nimmt ....

Gruss
Felix
BlackKnight - Mo 17 Jan, 2005 12:57
Titel:
Was machst du aber wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, mit der Behauptung das Bauteil hätte dein ABS oder ESP etc. gestört? Beweis mal das Gegenteil!
Es ist alles kein Problem solange nix passiert.
Bei Verkehrskontrollen und TÜV sehe ich momentan noch keine Probleme.
Da haben die wenigsten Ahnung das es sowas überhaupt gibt.
Aber Versicherungen suchen jeden erdenklichen Grund um nicht zahlen zu müssen.
Felix99 - Mo 17 Jan, 2005 13:04
Titel:
Damit die Versicherung davon Wind bekommt muss ja erstmal der Gutachter ran und da wissen die wenigsten was von E1 bzw kümmern sich wenns nicht grad nen schwerer fall is gar ncih drum.
Auserdem musst Du wenn sich das in den letzten 2 -3 Jahren nciht geändert hat ja nciht zum Gutachter der Versicherung gehen sondern darfst dir frei einen aussuchen Wink

Aber wie gesagt wenn man alles zusammen nimmt halten sich die Chancen infinitisimal gering . Davon aber mal abgesehen sollte man sowieso wenn man einbaut schuan dass man von Steurboxen, Airbag und Ähnlichem und deren Steurkabeln einen ausreichenden Abstand hält . Sowas sollte einem schon der Verstand sagen Very Happy
eXodus - Mo 17 Jan, 2005 13:28
Titel:
selbst wenn der PC die Auto elektrik stört
ich habe noch nirgendwo gelesen das ABS oder ESP pflicht ist

könnte mir das auch ausbauen oder abklemmen und die Versicherung dürfte nichts sagen Wink

letztens wieder ne verkehrskontrolle Polizist schaut fasziniert auf den Winamp plugn in Fragt nach Warndreieck und Verbandskasten und geht wieder.
ein PC ist nichts weiter als ein DVD-Player mit zusatzfunktionen
sie dürfen den Fahrer nicht ablenken - Navi ist erlaubt auch mit Kartendarstellung einen Film für die Mitfahrer zu zeigen ist dann auch nichts verwerfliches wenn man halt nicht drauf schaut Razz
Heinz Tomato - Mo 17 Jan, 2005 13:55
Titel:
An sich will ich mich nicht in die Diskussion einmischen, die ja beileibe keine neue ist, aaaber:

Zitat:
ich habe noch nirgendwo gelesen das ABS oder ESP pflicht ist


Wenn etwas am PKW angebracht ist, dann muss es auch funktionieren. Eine dritte Bremsleuchte hat ebenso zu funktionieren, wie ein Nebelscheinwerfer, was ja auch nicht jeder Wagen hat.
eXodus - Mo 17 Jan, 2005 17:28
Titel:
eine 3. Bremsleuchte ist für Neufahrzeuge seit 1998 Pflicht
das Teil ist vorgeschrieben !! da besteht ein unterschied zu den Zusatz Features wie ABS oder ESP das immer noch optional ist

hat jemand nen Fahrzeugschein da ? in meinem Steht nix von ABS obwohls drinnen ist. Und die Versicherung wollts auch nicht wissen.
con - Mo 17 Jan, 2005 18:07
Titel: das letzte Mal....
-
eXodus - Mo 17 Jan, 2005 19:25
Titel:
ich meinte mit meiner ABS geschichte das es immer noch Autos ohne zu kaufen gibt und man ABS auch ausbauen kann wenn man dafür eine gesamtabnahme macht

stichwort Ralley Auto
Race Bremsanlage usw
con - Mo 17 Jan, 2005 20:22
Titel:
-
Felix99 - Mo 17 Jan, 2005 23:39
Titel:
@con - ich habe nichts dagegen wenn jemand versucht sich an die Gültige Rechtslage zu halten - ganz im Gegenteil! Wollte halt nur sagen dass ich das ganze nciht soo tragisch sehe aus oben genannten Gründen
Das mit den Angsthasen hätt ich vielelicht in " " setzen sollen....
Gutachter halte ich auch nicht für Dumm ;ganz im Gegenteil! Bloss bleib ich dabei, - gut is Ansichtssache da gehen unsere Meinungen auseinander - dass die zu99% nicht auf nem TFT am e Zeichen suchen

Apropos - Schonmal auf nem Polizeifunkgerät nen e-zeichen gesehen ? Die Autos sind jung und die Geräte uralt Wink Aber naja ....

greetz

Fx
con - Di 18 Jan, 2005 00:03
Titel:
-
Felix99 - Di 18 Jan, 2005 00:44
Titel:
meine Güte wenn Du hast wohl die rosse Goldwaage rausgeholt Wink

du hast den "Wink smiley im Absatz der Polizeifunkgeräte schon gesehen oder ? . Klar is mir auhc und denke mal edem hier das für diese Fahrzeuge eh andere Vorschriften gelten und da einfach ne Sondergenehmigung ausgestellt wird.
Ausflüchte sind das auf keinen Fall - Wenn Du's so auffasst...
Naja aber da uns streiten nciht weiterbringt ziehe ich mich hiermit zurück

greetz
Fx
con - Di 18 Jan, 2005 11:10
Titel:
-
FMode - Mo 20 Jun, 2005 16:09
Titel:
habe diesen Thread erst jetzt bemerkt:

hier gilt wie für viele andere Foren auch: erst denken dann posten...

Die ganze Diskussion um EMV würge ich problemlos ab indem ich an die Sendeleistung von Handys im GSM900/1800 Netz erinnere.
Sagenhafte 1W bei 900MHz.

...und diese Sendeleitung befindet sich nicht hinter einem Metallgehäuse sonder SOLL (schon vom Gerätedesign her) in die Umwelt gelangen !

...und für die die es immer noch gerafft haben was das bedeutet haltet mal ein Handy neber Boxen/Monitor und sorgt für "Traffic".
Oder denkt mal an die schönen Handy-Leuchtantennen die NUR durch die INDUKTION leuchten ! ...und jetzt denkt an den Airbagzünder !!! Shock

Und fangt bloss nicht an "mit der Fahrer darf ja nicht" - Beifahrer haben auch Handys einstecken.
BOBsega - Mo 20 Jun, 2005 20:35
Titel:
Dann frage ich micht, warum die Automobilhersteller (und Zulieferer) Millionen ausgeben für EMV Untersuchungen und Verbesserungen im Fahrzeug ausgeben. Grundlos wird das wohl nicht sein.
So viel zum Thema: "Erst denken, dann posten"

BOBsega
ronmue - Mo 20 Jun, 2005 20:44
Titel:
@FMode

1. Gehirn einschalten
2. Denken
3. posten

Du scheinst die Reihenfolge nicht beachtet zu haben! Evil or Very Mad

Handy´s haben alle die CE Norm sowie weitere Funktechnische Prüfungen hinter sich und sind nicht als Bauteil in einem Gesamtsystem Auto verbaut. Würden diese kein CE Siegel haben, dürften diese innerhalb der EU nicht betrieben werden.

Selbstgebaute PC´s haben weder eine CE Prüfung noch sind diese anderweitig abgenommen. Alles andere wurde ja schon geschrieben.

Bis dann
Ronald
FMode - Do 30 Jun, 2005 22:15
Titel:
habs erst jetzt entdeckt das es hier weiter geht...

Meine Reihenfolge gilt weiterhin !
Mad


Wenn ein Airbag durch ein Handy aufgeht dann wird:
1. "Nokia" jede Verantwortung ablehnen weil das Auto nicht von Ihnen hergestellt wurde und ihr Handy alle Normen eingehalten hat (GSM900/1800, ...)
2. "VW" wird jede verantwortung ablehnen weil das Airbagsystem im Labor dem vielfachen "Handybeschuss" stand gehalten hat - wie gesagt im Labor...
Das KBA wird daraufhin (vielleicht) Airbagsteuergeräte überprüfen ob es sich um eine Serienstreuung handelt
...

Bleibt weiterhin noch zubemerken das alle Steuergeräte im Auto im Labor dem 1W Handy standgehalten haben und das die "Sendeleistung" durch einen PC geringer ist - einfachst nachzuweisen mit einem Monitor...
ronmue - Fr 01 Jul, 2005 01:30
Titel:
@FMode

Du hast es immer noch nicht verstanden: Es geht darum, dass die Geräte der CE Norm (ausgewiesen durch CE Siegel) entsprechen. Damit wird sichergestellt, dass diese weder Störstrahlung abgeben, noch durch Störstrahlung in der Funktionsweise behindert werden, wobei letzteres halt eingeschränkt ist.

Bis dann
Ronald
Outatime - Fr 01 Jul, 2005 08:08
Titel:
Zumindestens theoretisch, Ronald. Die CE-Norm ist eine Farce, und wird heutzutage von niemandem mehr geprüft und/oder kontrolliert.
tpk - So 03 Jul, 2005 19:45
Titel:
ozoffi hat folgendes geschrieben:
Leute, wenn ich Eure Probleme und Ängste so lese... bin ich forh, dass wir in good old Austria keinen TÜV haben Wink
!


gut, dann is die seite ja nurn fake...

http://www.tuev.at/go/index.pl?l=de&seite=home
SirGroovy2004 - Mo 04 Jul, 2005 07:57
Titel:
Muahaha! Der TÜV ist überall. *rofl* Die wollen bestimmt die Weltherrschaft.
JV21 - Di 19 Jul, 2005 19:07
Titel:
Heute habe ich meine neue Plakette gekriegt.

Sie haben gar nichts gesagt...
Outatime - Mi 20 Jul, 2005 23:06
Titel:
was zu erwarten war.... Smile
SvenHN - Do 19 Jan, 2006 15:30
Titel:
Bevor Ihr Euch hier jetzt voll den Streß macht würde ich einfach mal sagen wir warten ab bis der erste fall vor das Landgericht kommt.
Natürlich wünsche ich keinem einen Unfall der dann wohl noch vor dem Landgericht endet.
eddi_loft - Fr 20 Jan, 2006 09:24
Titel:
also ich habe den tüv rheinland angeschrieben und der nette herr traf schriftlich die aussage, das ich den rechner auch während der fahrt betreiben darf. diese mail habe ich ausgedruckt und fahre sie mit mir spazieren. (und die haben extra eine abteilung für emv!)

was das ce/e/emv zeichen angeht müsste man nach einem hardwareupdate jedesmal neu eine prüfung durchführen, weil komponenten geändert wurden. das macht auch keiner!
das heist jeder der ein itps an seinen rechner macht ändert somit die störstrahlung und verträglichkeit des systems und müsste es so neu testen lassen um die oben genannten zeichen zu erhalten - macht das einer?!
selbst die, die einen dc-ac wandler drin haben. der wandler mit e-zeichen beinhaltet nicht die geräte, die nach ihm angeschlossen sind also von ihm strom beziehen.
x3on - Fr 20 Jan, 2006 11:29
Titel:
kannst du mir die email zukommen lassen? nur sicherheitshalber.

ja, des mit dem wandler ist mir bekannt, aber wenn du quasi ein netzteil hättest, dass e-prüfzeichen hätte (und wo in der prüfung ausdrücklich die angeschlossenen komponenten mit eingeschlossen wären), würde das ja reichen. ich mein das würde sich ja filtern lassen.

man darf halt dann alles was mit dem auto verbunden ist nur über ein gerät mit e-prüfzeichen mit dem auto verbinden.
quasi:
soundkarte (ohne e) ---> autoradio / endstufe (mit e)
mainboard / laufwerke (ohne e) ---> netzteil (in dem fall mit e)
graka (ohne e) ---> tft (mit e)

So müsste das theoretisch ja erlaubt sein. ein handy hat ja auch kein prüfzeichen, die freisprecheinrichtung dafür allerdings schon. und es ist erlaubt.
tpk - Fr 20 Jan, 2006 16:30
Titel:
FMode hat folgendes geschrieben:
habs erst jetzt entdeckt das es hier weiter geht...

Meine Reihenfolge gilt weiterhin !
Mad


Wenn ein Airbag durch ein Handy aufgeht dann wird:
1. "Nokia" jede Verantwortung ablehnen weil das Auto nicht von Ihnen hergestellt wurde und ihr Handy alle Normen eingehalten hat (GSM900/1800, ...)
2. "VW" wird jede verantwortung ablehnen weil das Airbagsystem im Labor dem vielfachen "Handybeschuss" stand gehalten hat - wie gesagt im Labor...
Das KBA wird daraufhin (vielleicht) Airbagsteuergeräte überprüfen ob es sich um eine Serienstreuung handelt
...

Bleibt weiterhin noch zubemerken das alle Steuergeräte im Auto im Labor dem 1W Handy standgehalten haben und das die "Sendeleistung" durch einen PC geringer ist - einfachst nachzuweisen mit einem Monitor...




Also ein wenig Mulmig war mir schon, wie ich direkt neben der schönen gelben Airbag Steuerleitung meine PC Kabeln dazugeschmissen habe... aber es funktioniert Wink
(und ich hoffe ich habs jetzt nicht verschrien Very Happy)
eddi_loft - Sa 21 Jan, 2006 00:57
Titel:
x3 du bist der beste... ich gebs dir "drüben", hihi

du weist doch, teile die speziel für autos zum einbau gebaut werden bekommen so eine prüfung. alles andere ist nicht "typenecht", d.h. es wird nichtmal für sowas konzipert und so bekommt es auch keine prüfung. (wäre ja auch doof, wegen der ganzen asche, die aus dem fenster geworfen wird.)
von daher gibts auch viele bauteile eines pc die keinerlei prüfzeichen haben , weil es halt bauteile sind und nicht ohne ein system von bauteilen funktionieren. setzt man alle bauteile ohne prüfzeichen zusammen bräuchte man streng genommen eine prüfung, damit das gerät wenigstens in dieser konstellation der bauteile in europa zugelassen wird zum verkauf/zum aufstellen am arbeitsplatz oder zum betreiben in vde bereich.
änderst du allerdings im nachhinein eines der bauteile fängt der "spaß" von vorn an... Very Happy
x3on - Sa 21 Jan, 2006 01:04
Titel:
Ja ne, was ich meinte:

Würden ALLE Schnittstellen zum Auto ein e-Prüfzeichen haben, so könnte es evtl. für den PC selbst (und dessen Komponenten) hinfällig werden.

Wie gesagt, ich kenne kein Handy, das ein e-Prüfzeichen hat, aber man darf es trotzdem im Auto fest verbauen, wenn man eine Freisprecheinrichtung mit e-Prüfzeichen verwendet.

Übertragen auf nen Car-PC mit Soundausgabe hieße das, ich bräuchte ein Netzteil mit e-Prüfzeichen und eine Endstufe mit e-Prüfzeichen (= Freisprecheinrichtung), dann könnte ich mir das e-Prüfzeichen für den PC (= Handy) sparen. Nur is das halt nur Theorie.
PhreakShow - Sa 21 Jan, 2006 01:05
Titel:
@eddi_loft:

Koenntest du mir das Dokument auch mailen?

Schicks bitte an phreak_show(AT)gmx.de
KeepCool - Mo 23 Jan, 2006 20:43
Titel:
@eddi_loft:

Ich denke die Mail wird noch viele weitere CarPC Freaks interessieren, inklusive mir Very Happy
Vielleicht könnte man diese hier unter Downloads einfügen? Nur mal so als Vorschlag, wenn Du da überhaupt damit einverstanden wärest.

Lieben Gruß
Markus
eddi_loft - Di 24 Jan, 2006 09:37
Titel:
das wäre für mich im prinzip kein problem, nur für den netten mann vom tüv...
(es ist ja sein geistiges eigentum!!!) deshalb habe ich auch jedem nur die antwort geschickt.
und um fragen vorzubeugen,
ich habe bewusst nach der "Richtlinie zur EMV in Kraftfahrzeugen" gefragt. so das keine andere möglichkeit für die leutz besteht. und ich habe den tüv rheinland group ausgewählt, weil die eine extra abteilung für emv haben und somit sich eigentlich damit auskennen müssen.
viele emv prüfhäuser haben auf meine mail garnet reagiert, also war ich schon froh, das es wenigstens einen gab.
selbst wenn man sich unter diesem slogan nichts vorstellen kann (was ich mir beim tüv nicht vortellen kann...) gibt man bei google genau das ein was ich oben geschrieben habe und man wird sofort fündig.
ein prüfhaus schrieb mir im übrigen, das es bei pcs unmöglich wäre eine typengenehmigung zu erlangen, weil erstens kein pc dafür gemacht sei in ein auto zu verbauen und 2. weil jeder seine komponenten anders hat und so jeder einzeln geprüft werden müsse.
im anderen forum war auch mal einer, ich weis nicht ob er hier auch ist, der rechner mit "e" verkauft hat allerdings war das ein abprodukt von der software, die seine firma vertreibt. diese geräte müssen dann aber so gelassen werden wie sie sind.
-Ice- - So 05 März, 2006 15:28
Titel:
Interessant, dass mittlerweile carpc mit e-zertifizierung angeboten werden.

http://cgi.ebay.de/CAR-PC-mit-e12-Zertifizierung_W0QQitemZ4617460253QQcategoryZ21646QQrdZ1QQcmdZViewItem

Scheinbar normale Komponenten drinne.

bye
thecamper - So 05 März, 2006 22:46
Titel:
Naja... du kannst die ja auch für deinen PC ne E-Plakette geben lassen... in der fima von Vati (spedition) wird das in regelmässigen abständen mit allen geräten durchgezogen... warum habe ich keinen Plan, aber bei einigen alten rechnern ist das wohl auch besser so... Wink

Also einfach zu nem prüfer rennen... und der klebt die denn dein E-Siegel mit Datum und Unterschrift auf die stelle an der das gerät zu öffnen ist... und schon ist man die Sorge los... nachteil: hardware tauschen is nicht... sonst ist ne neue plakette fällig... und nen Zettel kriste auch noch inne hand...
jim-jck - Mo 06 März, 2006 01:58
Titel:
Ich hab meinen Lappi "fest" eingebaut und alles über den laufen. aber so, dass ich ihn einfach raus- und mitnehmen kann.

Also ich wurde schon x-mal von den grünen "raus gezogen". 15" fällt auf. aber das einzige was man so hat is begeisterung. Viele wollen das vorgeführt haben. Auf fragen, ob sowas erlaubt sei, gibt es als antwort "warum nicht" oder "keine ahnung".
Knight Rider - Di 02 Mai, 2006 11:23
Titel:
Ich habe jetzt mehrfach in Google nach "Kraftfahrzeugrichtlinie 72/245/EWG" und "95/54/EG" gesucht.

Aber nirgends habe ich einen Hinweis gefunden, gemäß Aussage von con (siehe seinen Beitrag vom 19.12.2004):
...Der nachträgliche Einbau von EUB, die nicht der Richtlinie 95/54/EG
entsprechen, ist in Fahrzeugen, die vor dem 01.10.2002 erstmals
zugelassen wurden, unschädlich.

(dafür habe ich gefunden, dass die E-Regelung auch für Polizei und deren Funk galt)

Kann mir mal einer bitte einen Link posten, in dem das zu finden ist?
Und die Aussage soll unbedingt in dem Text zu den Richtlinien drinstehen,
es nützt mir nichts, wenn es sich lediglich um eine Aussage handelt.
x3on - Di 02 Mai, 2006 19:22
Titel:
Das Ding mit Polizei und Funk und so is doch ein PDF. Und genau das steht der Satz von con drin ...

Leider gibts das Autoputer-Forum nicht mehr ... da hab ich damals ne ganze Abhandlung drüber geschrieben Wink
eddi_loft - Mi 03 Mai, 2006 07:49
Titel:
stimmt... da hatten wir uns gut drüber ausgelassen... Wink
x3on - Mi 03 Mai, 2006 14:49
Titel:
Ich find leider die eMail nicht mehr von dem netten TÜV-Beamten. Hab ich dir die damals geschickt @eddi_loft? Wenn ja, kannst mir die nochmal schicken?
Weil die wäre jetzt mal wieder interessant Wink Ich versuch mal an den Text von Autoputer zu kommen und den hier zu posten.
Ballermann - Mi 03 Mai, 2006 16:21
Titel:
Entschuldigt wenn ich das Thema wieder aufrolle...
Da ich mich zu einem festeinbau entschlossen habe und die Idee von astro9481 einfach genial halte, wollte ich mal kurz nach eurer Meinung fragen.
Der Einbau des TFT soll, mit div. modifikationen (man will ja was individuelles haben) in etwa so aussehen wie bei astro9481

Link anbei

Da ich mich jetzt durch diesen Threat gequält habe und für mich auf diverse "vielleicht StVO" konforme aussagen gestoßen bin hier meine Fragen.

Gemäß dem unten stehenden Text würde das Display in den Verkehrsraum strahlen ? Und wenn ja, ist das für sagen wir mal "Autoradios" relevant ?
lordi hat folgendes geschrieben:
.....

dekra sagt:
Zitat:

.... Das wichtigste ist, dass der Fahrzeugführer während der Fahrt nicht abgelenkt
werden kann. Auch andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht beeinträchtigt
werden (z.B. darf das Display auch nicht für Werbezwecke nach außen strahlen).

.....


Ist durch das verbauen des Display eine Sichteinschränkung zu befürchten ?
Gemäß TüV "Schwallblub ... Darf kein Gegenstand die Sicht des Fahrers einschränken"

Vom E-Prüfzeichen sehe ich mal ab, da das Fahrzeug BJ 9/99 und trotz E98 Prüfnummer eigentlich nicht in obig diskutiertes fällt.

Greetz
Ballermann
Bruni - Mi 03 Mai, 2006 23:11
Titel:
moin,

ich hab mein Display auch so ähnlich angebaut wie astro9481 (wenn einer nachts hinter mir fährt, kann er auch alles auf meinem Display sehen), ich hab damit ohne Probleme TÜV bekommen.

Der von der DEKRA (in Erfurt) hat mit gesagt, für ihn ist der PC wie'n Radio zu sehen und solange alles fest ist gibt's keine Probleme.

mfg
achim
SOKOZeitlos - Fr 19 Mai, 2006 18:45
Titel:
HAllo Freunde, hab mir heute die blauen Plaketten abgeholt. Der Tüver hat versucht mit meinem Bildschrim zu pielen, aber ohne das man den PC einschaltet gehts halt ned. Als alles überstanden war hab ich ihn mal angequatscht. Er meinte das ich mir wegen sowas keine Sorgen hätte machen müssen und das Unterhaltungselektronik meine Sache ist. Also, macht euch keinen Kopf!
ncc1701a - Fr 02 Jun, 2006 13:22
Titel:
Dürfen Geräte ohne E-Zeichen überhaupt verkauft werden ?
happy - Fr 02 Jun, 2006 13:41
Titel:
Du meinst ohne CE-Zeichen?
Wahrscheinlich nicht. Ich hab irgendwo mal was von ner EU-Regelung gehört, dass alle auf dem Markt erhältlichen elektronischen Geräte eine CE-Prüfung erfüllen müssen ... aber Details weiß ich leider nicht.

Wenn Du wirklich E-Zeichen meinst:
Warum nicht? E-Zeichen sagt nur aus, dass es für den Einbau ins Auto erlaubt ist, ohne dass man ne Abnahme beim TÜV braucht (kommt natürlich jetzt wieder drauf an, ob das E-Prüfzeichen für ein spezielles Auto beschränkt ist usw.) aber man braucht ja auch noch Dinge für Show-Cars oder auch Dinge die gar nicht fürs Auto gedacht sind wie z.B. ne Kaffeemaschine. Die braucht kein E-Prüfzeichen. Aber trotzdem könnte man ja auf die Idee kommen sie ins Auto zu bauen. Deswegen kann man es nicht verbieten Kaffeemaschinen ohne E-Prüfzeichen zu verkaufen.
Man darf unter Umständen (wenn das Auto z.B. alt genug ist) sogar elektronische Geräte ohne E-Prüfzeichen in Autos verbauen ohne, dass man deswegen gleich zum TÜV muss.
SOKOZeitlos - Sa 03 Jun, 2006 09:15
Titel:
Ich glaube das ist alles n bisschen übertrieben, was ihr schreibt:
Zum CE-Zeichen:
CE Zeichen

Zum E-Prüfzeichen:
E Prüfzeichen

Und soweit ich weiß haben die meißten Endstufen weder das Eine noch das Andere. Somit wäre Sie für den Einbau garnicht vorgesehen.
Aber mal ehrlich, hat der TÜV schonmal desswegen ein Auto bemängelt? NEIN. Und wie ich oben schon beschrieben hab: Ich hab den Prüfer bei meiner Abnahme direkt auf Prüfzeichen, Störung des Steuergeräts angesprochen. Er meinte das ist ganz alleine meine Sache und er hätte keinen Grund mich damit auflaufen zu lassen!
Also Männers, macht hier nicht die Pferde scheu. Bis jetzt is noch keiner von uns wegen sowas keine Plakette bekommen. Also machen wir weiter!! Verschrecht uns mal nicht das Frischfleisch!
happy - Sa 03 Jun, 2006 10:13
Titel:
Also stimmt doch eigentlich was ich geschrieben hab!

Zitat (aus dem Link):
Ein Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbarer EU-Richtlinien entspricht, und wenn ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den anwendbaren EG-Richtlinien durchgeführt worden ist.

Ein paar Zeilen darunter:
Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten "wesentlichen Anforderungen".

Also? Was folgern wir daraus?


Und zum E-Prüfzeichen: Der Link zu Wikipedia ist nur das 'kleine' E-Prüfzeichen. Das findest auch an ner Scheibe und so was. Das, was eigentlich hier in der Regel immer Gemeint ist, ist das mit der etwas längeren Nummer dran (bei einem Stabo 7082 DTMF CB-Funkgerät wäre es z.B. e24 020662). Dabei gilt auch das, was bei Wikipedia schon steht, die Zahl hinter dem e legt fest, in welchem Land die Zulassung erstellt wurde.

Und inzwischen (ab Fahrzeugen der Erstzulassung 1.10.2002 afaik) ist es Pflicht, so eine Zulassung für jedes Teil, das man ins Auto fest einbaut, zu haben (elektronische Geräte eingeschlossen). Hat man so was nicht, dann muss man zum TÜV, und es entsprechend abnehmen lassen. Was bei Rückleuchten / Scheinwerfern usw. ein lichttechnisches Gutachten wäre, wäre dann bei einem Car-PC oder ner Endstufe ein Gutachten über die elektromagnetische Verträglichkeit (und dabei genügt es fürs Auto NICHT die Richtlinien für's CE-Zeichen zu erfüllen).

Was die Endstufen betrifft, hast Du teilweise Recht. Es gibt noch ein paar Endstufen, die kein e-Prüfzeichen haben. Das sind aber meist irgendwelche Billigendstufen von eBay oder sonstwoher. Ich hab vor kurzem bei Alpine eine Endstufe gekauft, die hatte ein e-Prüfzeichen und so ziemlich jedes Radio und jede Endstufe die man kauft müsste inzwischen eins haben.
Sogar meine Siemens Freisprecheinrichtung fürs S55 hatte ein e-Prüfzeichen.

Wie auch immer, wenn ein Gerät so ein Prüfzeichen nicht hat, darf es strenggenommen nicht in einem Auto mit EZ nach 1.10.2002 verbaut werden. Laut den entsprechenden Erläuterungen beim TÜV (ich hab mir die angeguckt) gilt sogar eine Verbindung über den Zigaretten-Anzünder als feste Verbindung mit dem Auto. Ein TÜV-Prüfer interessiert sich in der Regel nicht dafür, keine Ahnung warum.

Aber die Leute, die alles nur beachten, weil sie sonst womöglich durch den TÜV fallen könnten, sollten sowieso mal ein bisschen über ihre Einstellung nachdenken. Es geht hier nicht um den TÜV, sondern darum das Auto Verkehrssicher zu halten. Genauso wird es die Polizei bzw. deine Versicherung sehen. Mal ein rein theoretischer Fall: Du baust eine Endstufe ohne e-Prüfzeichen ein, die produziert (ohne dass Du es weißt) so viele Oberwellen und Störungen, dass irgendwann auf der Autobahn z.B. das Airbagsteuergerät spinnt und die Airbags auslöst. Daraufhin verlierst die Kontrolle über dein Fahrzeug und verursachst einen Massenunfall. Weiß Gott wieviele Leute sterben. (Der Fahrer überlebt natürlich, wie's bei so was immer ist). Polizei kommt. Du sagst, es ist plötzlich dein Airbag aufgegangen. Die nehmen's Auto mit und untersuchen es ... stellen dabei fest, es war nicht der Autohersteller, der mist gebaut hat (schließlich darf der davon ausgehen, dass alle Geräte die verbaut werden e-Prüfzeichen haben), sondern es war deine Endstufe, die das Chaos ausgelöst hat. Wer zahlt dann für den ganzen Unfall? Geschweige denn, dass man Menschenleben nicht so einfach mit Geld ersetzen kann, aber deine Versicherung wird alles tun um nicht zahlen zu müssen...

Und jetzt kommt bitte nicht damit daher, dass man so was nicht nachweisen kann. Wusstet ihr z.B. dass man nur an der Glühlampe selber feststellen kann, ob die zu einem Unfallzeitpunkt eingeschaltet war oder nicht? Das betrifft sogar Blinker ...


Gut, was jemand macht, ist seine Sache. Ich hab ein Auto mit EZ 2001 und Verstoße damit, egal was ich für elektronische Geräte einbaue, nicht gegen irgendwelche Vorschriften (gut, die gibt es seit 1998 auch, aber die sind meines Wissens auf die Funkentstörung des Motors bezogen, also relativ irrelevant für mich). Was aber nicht heißt, dass ich nicht auch aufpasse, was wo reinstört und wo nicht.

Klassisches Beispiel: Kabel bei den Pedalen unten. Es gibt keine Vorschrift, dass man über den Pedalen keine Kabel befestigen darf (wenn die sauber hinter der Verkleidung sind siehts eh keiner und so), aber in der Regel macht man so was nicht, weil wenn sich das Kabel doch mal löst, tritt man ins Kabel anstatt in die Bremse.
Aber im Endeffekt muss jeder wissen, was er tut.



PS: Sorry, dass ich das alles ohne Quellenangabe und so schreibe, die liefere ich aber alle nach, sobald autoputer wieder online ist (ja, die sollen demnächst wieder online kommen).
lutz280681 - Fr 24 Nov, 2006 19:58
Titel:
Hallo,
also sehe ich das so richtig:
1. in meinem auto (zulassung 1997) darf ich auch teile ohne E-Zeichen verbauen?
2. in fahrzeugen nach 2002 muss die verbindung von teil und fahrzeug elektrik ein E-Zeichen haben (beim notebook das netzteil usw)?
3. dann kann auch die versicherung und der tüv nix?
4. wenn das m2-atx eine E-Zeichen hätte wäre das dann ja auch ok?

thx
x3on - So 26 Nov, 2006 14:29
Titel:
Also e-Prüfzeichen schadet nie was. Zweitens: Wie das genau ist, da kann keiner was garantieren. Ich hatte vor kurzem TÜV, und da meinte mein Prüfer, dass ich auch bei meinem Auto e-Prüfzeichen bräuchte (aber er hat den PC nicht gesehen und so ...)
Kann natürlich auch sein, dass der Typ keine Ahnung hatte was die Thematik angeht.

Wenn du garantiert keinen Ärger mit der Versicherung haben willst, dann fahr zum TÜV und lass dir schriftlich geben, dass dein PC deine Betriebserlaubnis nicht beeinflusst. Wenn du die hast, kann dir auch deine Versicherung nix (so lange nicht der Verdacht besteht, dass du halt während nem Unfall DVD geguckt hast und so)...
Nightmare - So 26 Nov, 2006 14:36
Titel:
ich hab im September auch meinen TÜV-Prüfer drauf angesprochen. Er sagte damals, daß es keinerlei Bedenken wegen dem PC gäbe. Über Prüfzeichen oder so hat der sich anscheinend aber auch keine Gedanken gemacht
Sceezy - Mo 27 Nov, 2006 15:39
Titel:
Mal ganz ehrlich...
wird einem denn wegen ner Custom Soundanlage wo so einiges kein "E Zeichen" hat die Karre stillgelegt?

Ich denke nicht!

Deswegen würd ich mir überhaupt keine Sorgen um nen TFT oder Netzteil ohne "E Zeichen" machen.

Die Rennleitung is doch eh nur an den ganzen Tunern interessiert und ich würde behaupten das sie von nem CarPc schon etwas begeistert sind und Prüfzeichen dabei total vergessen.

Is meine Meinung...

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Gruß
Sceezy
MacG - Mo 27 Nov, 2006 15:58
Titel:
Ich kenne einen Fall wo es Probleme nach einem Unfall gibt. Zwar nicht direkt, aber es ist ne vertrauenswürdige Quelle. Da war in einem relativen Neuwagen ein CarPC ohne E-Zeichen verbaut.
Sceezy - Mo 27 Nov, 2006 16:09
Titel:
Und wie war da der nicht E Geprüfte PC für den Unfall verantwortlich?

Gruß
Sceezy
MacG - Mo 27 Nov, 2006 16:17
Titel:
Verantwortlich war der PC für den Unfall glaube nicht, man versucht wohl die Verantwortung darauf zu schieben. Details weiß ich leider nicht.
Sceezy - Mo 27 Nov, 2006 16:25
Titel:
Mit Sicherheit versucht man die Schuld auf die "ablenkende Wirkung" des CarPc's zu schieben, jedoch nicht auf das fehlende E Prüfzeichen.
Wobei ich mir vorstellen könnte das im falle eines z.B. Kurzschlusses, Kabelbrandes die Vesicherung die schuld auf das fehlende E Zeichen verscuht zu schieben.
Aber bei verantwortungsbewusteer Verkabelung und verwendung von Namenhaften Herstellern dennke ich kann man Kurzschlüsse und Brände ausschließen.
MacG - Mo 27 Nov, 2006 17:23
Titel:
Es hat mit der Kennzeichnung ansich zu tun und nicht mit der Ablenkung, ist halt eine rechtliche Auslegung. Ein Auto mit einer Rückleuchte ohne e-Zeichen verliert die Betriebserlaubnis. Genauso händeln die es nun beim CarPC, wenn es einer darauf anlegt. Denn rechtlich gesehen, hat man bei einem neuerem Fahrzeug mit verbauten Komponenten ohne e-Zeichen, nichts im öffentlichen Verkehrsraum zu suchen. Egal ob es sich da um ne Rückleuchte oder um ein Autoradio handelt.
Bei einem Kabel- bzw. PC-Brand würde sich die Versicherung auch von der Zahlungspflicht zurückziehen, da man ein Gerät ohne e-Zeichen nicht verbauen darf. Autoradios müssen es ja auch haben, ein CarHifi-Händler der welche ohne e-Zeichen verkauft, macht sich heutzutage schon strafbar. Ein zweites Mal wenn er das Gerät auch einbaut.
lutz280681 - Mo 27 Nov, 2006 17:25
Titel:
Hallo nochmal,
also mich ereilte heute eine mail von einem händler, der mir ein tft mit e zugesichert hat, dass er leider keine mehr da hat aber lieferung bekommt und noch nicht sicher ist ob die displays da ein e haben... Weiterhin meinte er aber, dass eine "unbedenklichkeitsbescheinigung" vom tüv wohl nur 40 EUR kostet...
Reicht das denn wirklich bzw. ist das dann gleich eingetragen?
Greetz
MacG - Mo 27 Nov, 2006 17:43
Titel:
Falls man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom TÜV bekommt, könnte es ausreichen. Die Prüfung der e-Kennzeichnung findet aber von der EU in Brüssel statt. Keine Ahnung, ob da die TÜV-Bescheingung auch rechtens ist und nicht verschwendete Geldausgabe. Da hilft wohl nur die Fahrt zum TÜV oder zum versiertem Anwalt, da der TÜV anscheinend einfach sagt es geht auch ohne e-Zeichen. Was der rechtlichen Lage aber ja leider nicht entspricht. Zurzeit wird es wohl noch gehändelt wie: "Wo kein Kläger ist, ist kein Richter.".
BS177 - Mo 27 Nov, 2006 18:17
Titel:
Soweit ich weis, bezieht sich die E-Kennzeichnung nur für fest im Fahrzeug verbaute Komponenten, die nur mit Werkzeug wieder ausgebaut werden können. Also dürfte es z.B. bei einem TFT das nur auf dem Standard-Fuß verschraubt ist, und somit ohne Werkzeug ausgebaut werden kann, völlig egal sein ob es ein E-Zeichen hat oder nicht...

Bernd
lutz280681 - Mo 27 Nov, 2006 21:37
Titel:
Wo kann man denn so etwas mal nachlesen?
Hat jemand nen Link?
MacG - Mo 27 Nov, 2006 22:25
Titel:
Hier mal ne Kurzform.

VDE.com
lutz280681 - Mo 27 Nov, 2006 23:35
Titel:
Danke für den link! Ich hab mich noch etwas weiter durchgeclickt....
bis hierher: http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern/Funk/Regelungen/EMV-Handbuch-aktuell.pdf
Dort steht auf seite 8 unten die sache mit der übergangsfrist, wobei auch hier der hersteller vorher schon auf das e-zeichen bestehen kann.
Auf seite 16 steht, dass haushaltsgeräte (u.a. auch personalcomputer...) im fahrzeug kein e benötigen.
Und auf seite 39 ist vermerkt, dass gps geräte auch kein e-zeichen brauchen.

So hab ich das jedenfalls verstanden.
stechmach - Mi 20 Dez, 2006 22:05
Titel:
Also ich hatte heute AU und HU und bin durchgefallen. Der Grund war mein 8" TFT. Der Prüfer hat gesagt das ich da ne Steuerung einbauen soll, den TFT abschaltet während der Fahrt. Ich hab nen Automatik und soll das Sidnal bei D abgreifen und ein Signal für angezogene Bremse. Wie habt ihr eure TFT`s angeschlossen und was hat der TÜV gesagt.
mcloud - Mi 20 Dez, 2006 22:24
Titel:
Hi stechmach,

erstmal Willkommen im Forum... Very Happy

Dann noch, Du schreibst in einen 7 Seiten langen Thread rein, was der TÜV gesagt hat??? Steht doch einiges schon drin.... Wink

Ach ja, bei mir hat der TÜV nichts gesagt... ohne Probs drüber... Very Happy
Nightmare - Mi 20 Dez, 2006 23:23
Titel:
bei mir auch. keine Probleme, auch ohne Sperrschaltung.
halve - Mi 20 Dez, 2006 23:47
Titel:
stechmach hat folgendes geschrieben:
Also ich hatte heute AU und HU und bin durchgefallen. Der Grund war mein 8" TFT. Der Prüfer hat gesagt das ich da ne Steuerung einbauen soll, den TFT abschaltet während der Fahrt. Ich hab nen Automatik und soll das Sidnal bei D abgreifen und ein Signal für angezogene Bremse. Wie habt ihr eure TFT`s angeschlossen und was hat der TÜV gesagt.


da lief aber nicht grade ein Video als der TÜV Prüfer ins Auto einstieg oder? Wink Ich kenn das nur von den ganzen DVD TFTs dass die abschalten müssen sobald man losfährt.
Also nur die DVD Funktion... die CD Play Funktion zum Musik hören kann man auf dem TFT ganz normal weiter nutzen (JVC)
Nightmare - Mi 20 Dez, 2006 23:52
Titel:
Klingt mir nach nem TÜV-Prüfer, der mit dem was er da sah etwas überfordert war Wink
Johnny - Do 21 Dez, 2006 00:17
Titel:
das werd ich bei mir in 2 wochen sehen was der tüver sagt Wink g
SirGroovy2004 - Do 21 Dez, 2006 14:18
Titel:
Leute, kauft euch ein In-Dash! Oder lasst beim TÜV Termin nicht immer die Pornos laufen!
Nightmare - Do 21 Dez, 2006 15:40
Titel:
SirGroovy2004 hat folgendes geschrieben:
Oder lasst beim TÜV Termin nicht immer die Pornos laufen!

Och, der soll doch auch mal seinen Spaß haben. Wink
Blackangel - Do 29 Mai, 2008 16:34
Titel:
So war auch beim TÜV für HU und AU,
keine Probleme! Außer das mein linker Schweinwerfer zu hoch war Smile

Den Carpc hat ihn überhaupt nicht gejuckt obwohl der nebenher lief!

Es hat ihn mehr die 2te. Batterie gejuckt da er mein Relais vorne gesehen hat und ist dann schnurrstraks zum Kofferraum gewandert, aber hier auch kein Problem da die Batterie gut befestigt war und gut abgesichert!

Gruß
Tim
Sebastian - Do 29 Mai, 2008 17:04
Titel:
glückwunsch Wink bei mri hat er damals auch nix gesagt, der soll sich nru über meine konstruktion im kofferraum gewundert haben hat mir die werkstatt erzählt Smile
Mercedes - Do 29 Mai, 2008 17:20
Titel:
Das ist doch ganz einfach Wink

Steigt Zuhause ins Auto und schaltet das Navi ein. Dann die Adresse vom TÜV eingeben.

Wenn ihr beim TÜV ankommt das Navi anlassen.

Wenn der TÜVkasper fragt was das ist dann sagt ihr das ist mein Navi. Radio oder Video geht nicht da ihr das wegen der GEZ weggelassen habt.

Navi ist erlaubt für alles andere benötigt man eine Abschaltung, so steht es im Gesetz.

Das Problem ist nur dass man ja auch stolz auf sein Werk ist nur ist der TÜV der falsche Ort um anzugeben.


Durch den TÜV bin ich auch zum CarPC gelangt. Da war jemand vor mir dran und der zeigte ganz stolz sein Werk. Der Prüfer sagte so Sachen wie "Ah das ist ja nicht schlecht und klasse!" Die Prüfung ging weiter und am Ende kam auch der Satz mit der Abschaltung Wink

Hätte der nichts gesagt hätte er die Prüfung bestanden da auch sein Navi lief (sagte der Prüfer).

---------------------------------
Lösung: Relaiskarte per PC steuern. Ein verstecktes Menu einbauen. TÜV/Unfallmodus ein/aus.

Bei einem Unfall wird nach soetwas auch geschaut. Ist keine abschaltung vorhanden bekommt ihr automatisch eine Mitschuld oder der Versicherungsschutz entfällt komplett.
Kind - Fr 30 Mai, 2008 09:03
Titel:
Haste da mal ne Quelle?!?!

Ich meine sowas wie Paragraphen und Absatz in einem Gesetzesbuch ?!?! Wink
Freezer - Fr 30 Mai, 2008 13:10
Titel:
würde mich auch interessieren...
ich denke eher dass das freiwillige beschränkungen der hersteller sind, so wie auch z.b. Vmax-beschränkung auf 250 km/h.
im auto meines vaters z.b. schaltet TV serienmäßig bei 30 km/h ab, videotext dagegen kann man auch noch bei 300 lesen Rolling Eyes
braunhb - Fr 30 Mai, 2008 14:08
Titel:
Freezer hat folgendes geschrieben:
im auto meines vaters z.b. schaltet TV serienmäßig bei 30 km/h ab, videotext dagegen kann man auch noch bei 300 lesen Rolling Eyes


Booääaah, was hat Dein Vater für`n Auto Very Happy
Freezer - Fr 30 Mai, 2008 14:17
Titel:
sl55, glaub das wird hier aber etwas offtopic Wink
Mercedes - Fr 30 Mai, 2008 14:41
Titel:
Im Kopf habe ich das Gesetz nicht aber die genauen Paragraphen findet man auf jedem TV/Navi-Autoradio. Ich meine mal soetwas gelesen zu haben.

Sind wir jetzt mal ehrlich. alles was einem vom Fahren ablenkt ist verboten. Wir wissen es alle aber reden lieber von etwas anderem Wink

Und die 250km/h Begrenzungen sind nicht wegen den Autoherstellern sondern wegen der Versicherung. Man kann ein Auto problemlos freischalten lassen so dass es auch über 250km/h fährt nur muss man es bei der KFZ-Stelle angeben. Macht man es nicht ist es Versicherungsbetrug. Baut man nun einen Unfall und die Polizei oder der Gutachter bekommt das mit dann darf man alles selbst bezahlen. Aber das wird jetzt wirklich Offtopic.
Kind - Fr 30 Mai, 2008 14:58
Titel:
Mercedes hat folgendes geschrieben:

Sind wir jetzt mal ehrlich. alles was einem vom Fahren ablenkt ist verboten. Wir wissen es alle aber reden lieber von etwas anderem Wink


ok, dann sind folgende sachen aber ebenfalls verboten:

- moderne autoradios mit Display wo man filme abspielen kann
- sms schreiben (soweit ich weiss ist nur telefonieren verboten (ohne Freisprech))
- Zigarette anzünden
- Beifahrer
....

diese Aussage zählt mal gar nicht. Das alles verboten ist was beim fahren ablenkt.
Mercedes - Fr 30 Mai, 2008 15:09
Titel:
Das meiste ist ja auch verboten und das mit der Beifahrerrin das hat mich schon eine Mittelarmlehne gekostet Very Happy Das sollte auch verboten sein.
Kind - Fr 30 Mai, 2008 15:49
Titel:
Mercedes hat folgendes geschrieben:
Das meiste ist ja auch verboten und das mit der Beifahrerrin das hat mich schon eine Mittelarmlehne gekostet Very Happy Das sollte auch verboten sein.


eben und da ist der Hund begraben.....

Gehört der PC zu den meisten sachen oder nicht ?!?!
Freezer - Fr 30 Mai, 2008 16:02
Titel:
grunsätzlich ist auch ALLES verboten was ablenkt, aber nicht alles was ablenken kann.
schließlich darf ich auch das handbuch des autos im handschuhfach liegen haben, während der fahrt lesen wohl eher nicht...
Blackangel - Sa 31 Mai, 2008 07:50
Titel:
Kind hat folgendes geschrieben:
Mercedes hat folgendes geschrieben:

Sind wir jetzt mal ehrlich. alles was einem vom Fahren ablenkt ist verboten. Wir wissen es alle aber reden lieber von etwas anderem Wink


ok, dann sind folgende sachen aber ebenfalls verboten:

- moderne autoradios mit Display wo man filme abspielen kann
- sms schreiben (soweit ich weiss ist nur telefonieren verboten (ohne Freisprech))
- Zigarette anzünden
- Beifahrer
....

diese Aussage zählt mal gar nicht. Das alles verboten ist was beim fahren ablenkt.


Ganz geschweige dem! Wart ihr mal in einem Golf5 oder BMX X3mit Navi gesessen. Das ding kannst du bei 130 noch genauso bedienen wie wenn du stehen würdest! Also die Aussage das das ablenkt passt nicht!
Mercedes - Sa 31 Mai, 2008 18:25
Titel:
Natürlich kannst du es bei 130 km/h bedienen aber du darfst es nicht. Bedienst du dein Navi während der Fahrt dann gibt es einen Strafzettel.
Kind - Mo 02 Jun, 2008 08:26
Titel:
Mercedes hat folgendes geschrieben:
Natürlich kannst du es bei 130 km/h bedienen aber du darfst es nicht. Bedienst du dein Navi während der Fahrt dann gibt es einen Strafzettel.


quellen bitte!
Freezer - Mo 02 Jun, 2008 10:59
Titel:
ein konkreteres gesetz als folgendes gibt es afaik nicht:

§23 StVO hat folgendes geschrieben:

Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.


und da wird nicht im geringsten zwischen zwischen navi oder pc/dvd oder sonstwas unterschieden...
leidiglich für handys gibt es einen extra paragraph, aber das dürfte ja allgemein bekannt sein...
Unregistriert - Do 09 Apr, 2009 22:57
Titel:
lutz280681 hat folgendes geschrieben:

bis hierher: http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern/Funk/Regelungen/EMV-Handbuch-aktuell.pdf


Hallo,

ist das PDF noch irgendwo zu bekommen?
beni89 - Mi 17 Jun, 2009 23:02
Titel:
ja, hier:
http://www.fmiuk.de/Gesetze/emv_hdb.pdf
DarkSerj - Do 18 Jun, 2009 15:51
Titel:
Meine Theorie bestätigt sich immer wieder. In Deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich irgendwo steht, dass es erlaubt ist.... Da haben andere Nationen andere Mentalitäten. Da ist alles erlaubt solange es nicht irgendwo ausdrüklich untersagt ist..
psyke - Do 18 Jun, 2009 16:46
Titel:
das ist falsch, wir dürfen parken wo wir wollen, bis auf die verbotenen stellen.

in der schweiz ists andersrum, da darf man nirgendwo parken, ausser es ist markiert.
PassatRacer - Fr 19 Jun, 2009 06:20
Titel:
Awa....
gut zu wissen, falls ich mal wieder in die Schweiz muss!
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