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Rechtliche Themen - Schalter von Nebelschlussleuchte und heckscheibenheizung

Fabse - Do 02 Jun, 2005 17:55
Titel: Schalter von Nebelschlussleuchte und heckscheibenheizung
Also ich Spachtel ja im moment meinen tft in die Mittelkonsole rein und nu muss ich die Schalter für die Nebelschlussleuchte und die Heckscheibenheizung wegnehmen.

Ich weiß das es mit dem Warnblinkerschalter schwer wird in sachen rechtliches und der ist auch fast an seinem alten platz, nur in den schalter slots etwas nach außen gerutscht.

Naja ich würde gerne die Schalter durch kleinere ersetzen. zb von Conrad:
WIPPENSCHALTER UNBELEUCHTET ab 1,35 EUR
Artikel-Nr.: 700159 - LN

nu gibt es aber keine mit dem richtigen symbol drauf und die orginalen sind beleuchtet, wenn das licht an ist.

Darf man beleuchtete schalter ins auto selber bauen(dann zb 700172-IJ)?

Darf ich die Schalter tauschen?

Ich dachte ich male die Symbole direkt oberhalb der Schalter, wäre das in ordnung?

Na ich denke ihr wisst nun alles um mir meine wissenslücken zu füllen Wink
roan - Fr 03 Jun, 2005 02:05
Titel:
hmmm,

soweit ich weiß ist ja nur die nebel schluß leucht pflicht. aber ob da jetzt auch für einen fremden fahrer ein sichbares icon drauf sein muß, kann ich dir leider auch nicht sagen.


Frage doch mal beim tüv nach, aber sag auf jeden fall bescheid wenn du ne antwort hast.
Fabse - Fr 03 Jun, 2005 10:48
Titel:
ich hab ein wenig überlegt und bin zu dem schluss gekommen, dass ein anderer schalter an sich erlaubt sein müsste, weil die ja nur vom design unterschiedlich sind.

probleme können eigentlich nur das bildchen und die beleuchtung machen.

naja und wenn man sie unter den sitz oder ins handschuhfach oder sowas legt, aber das will ich ja eh nicht.

---

ich hab ma inne gelbe seiten geguckt und gibt weder tüv noch dekra im umkreis von 50 km ??? sind tüv und dekra das gleiche eigentlich ? bloß die ganzen autowerkstätten machen doch tüv und so ?
roan - Fr 03 Jun, 2005 10:51
Titel:
das gleiche nicht, nur man bekommt bei der dekra auch ne tüv plakette
Shadowrun - Fr 03 Jun, 2005 11:00
Titel:
Also ich war beim TüV und der hat mir gesagt ich kann des Warnblinklichtschalter hinsetzten wohin ich will. Hauptsache sichtbar.

Gibt keinen Bereich wo er sein muß.

Da ich dann nicht den passenden auf dem Schrott gefunden habe für mein vorhaben habe ich einen normaken Wippschalter rot Lackiert silber ein 3Eck reingemalt und dann mit Klarlack überzogen. Sieht gut aus
und auch der Tüv war zufrieden.
Fabse - Fr 03 Jun, 2005 16:30
Titel:
ich hab mir jetzt unbeschriftete schalter bestellt, die eine rote kante haben, da mal ich dann die symbole drauf und gut is
bavarianwarrior - So 21 Mai, 2006 17:09
Titel:
Die Gedanken hätte ich mir auch mal machen sollen! Ich habe bereits vor über 4 Jahren mein Cockpit ein wenig verändert und dabei auch die beiden Schalter durch einfache Kipphebel (unbeschriftet) ersetzt. Allerdings hat sich bisher noch kein Polizist (und ich habe ab und zu sogar einen privat mitgenommen), noch ein TÜV-Prüfer beschwert. Und das waren jetzt auch schon zwei Prüftermine! Aber das ist ein guter Denkansatz! Danke.
-Ice- - So 21 Mai, 2006 18:33
Titel:
Es gibt doch meines Wissens die Vorschrift, dass wenn man Nebelscheinwerfer hat, diese auch funktionieren müssen.

Zum Heckscheibenheitzungschalter: Bei mir sind da richtig dicke Kabel dran. Ist also ein "direkter" Schalter sozusagen, da er direkt die hohen Ströme für die Heizung schaltet. Weis nicht, ob du da jeden popligen Kippschalter dranhängen solltest. Nicht das da was rumschmort...

Grüße
bavarianwarrior - So 21 Mai, 2006 18:39
Titel:
Das stimmt schon, das jede Beleuchtungseinrichtung, die am Fahrzeug angebracht ist, auch funktionieren muss, aber gibt es auch Vorschriften darüber, wie das ganze zu beschriften ist?

Das man die kleinen Kippschalter besser nicht für die Ströme von Beleuchtung und Heckscheibenheitzung nehmen sollte, versteht sich ja von selbst. Aber es gibt zum Glück auch masivere Ausführungen!
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