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coce81
Manchmalposter
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Anmeldung: 19.09.2005
Beiträge: 82



BeitragVerfasst: Sa 03 Dez, 2005 00:54  Titel:  Hände Weg von Radarwarnern !
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Hallo.
Bin voller verwunderung auf einen Artikel in der aktuellen ADAC-Zeitschrift gestoßen ( Heft12 Des05 S.6 ).
Demnach ost es verboten, wenn z.B. Navigationssysteme vor Blitzanlagen warnen. Sobald die Blitzerinfos mit dem Navigationssystem verbunden werden ist der Betrieb, sowie das mitführen (!!!) verboten.
Wer sich erwischen lässt ist mit 4Punkten und 75€ dabei.

War doch sehr verwundert, dass solche Informationen"systeme" nicht legal sind.

Gruß coce



    
danyball
Forum-Veteran
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Alter: 42
Anmeldung: 02.06.2004
Beiträge: 850
Wohnort: Nürnberg

2002 Audi S3
BeitragVerfasst: Sa 03 Dez, 2005 01:19  Titel:  (Kein Titel)
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du hast noch vergessen dass sowas auch eingezogen wird Wink



    
newevent
Moderator a.D.
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Alter: 40
Anmeldung: 31.08.2004
Beiträge: 2148
Wohnort: Muenchen


BeitragVerfasst: Sa 03 Dez, 2005 01:20  Titel:  (Kein Titel)
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Man bedenke den finanziellen Verlust für den Staat (oder wenn auch immer). Finde aber das solch ein Verbot einer “Erdoberflächennutzungssteuer“ gleich kommt Rolling Eyes



    
netjunk
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Anmeldung: 24.11.2005
Beiträge: 304
Wohnort: Berlin


BeitragVerfasst: Sa 03 Dez, 2005 01:22  Titel: Oooh ! (Kein Titel)
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is ja krass! Shock hab den Artikel vor mir. Hier is sogar n Verweis: §23 Abs. 1b StVO.

Ich hab n Stadtplan im Auto in dem auch die meisten Starrkästen in Berlin eingezeichnet sind. Im Radio kann ich auch blitzerinfos hören. Die Taxifahrer funken sich die blitzerinfos. aber wenn die Legislative angst vor argen finanziellen einbußen bekommt werden Gesetze erlassen. Evil or Very Mad

wie soll das überhaupt überprüft werden? aber bei vier Punkten will ich's auch gar nicht erst probieren.
übrigens um vier Punkte zu gewinnen, muß man innerorts wenigstens 41 km/h zu schnell fahren! obwohl man damit auch gleich mal 125 €'s und n führerschein ärmer is (für einen Monat).



    
all-finder
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Alter: 39
Anmeldung: 26.03.2005
Beiträge: 2348
Wohnort: Landshut

2002 Opel Astra G Caravan
BeitragVerfasst: Sa 03 Dez, 2005 01:25  Titel:  (Kein Titel)
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aber.... früher waren doch nur die "richtigen" Bl***erwarner (geräte... die per radar? keine ahnung zumindest richtig die umgebung durchsuchen und warnen)
gabs für ca. 80 € zu kaufen.. aber welche radarfundus soll denn bitte komplett/aktuell sein?
außerdem kann man sich ja ne rechnung machen... wer min 3 mal im jahr geblitzt wird hat die achtzig eier ja schon beisammen... *noch ne geblitzt worden Wink*



    
Löwe
Forumjunkie
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Anmeldung: 18.07.2005
Beiträge: 750
Wohnort: Singen / Bodensee


BeitragVerfasst: Sa 03 Dez, 2005 02:26  Titel:  (Kein Titel)
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Hier wird es auch Diskutiert
im Radarfalle FOrum sind ja auch einige Kollegen von der GrünWeißen Fraktion:
Die meinen Folgendes dazu:

http://www.radarforum.de/forum/index.php?act=ST&f=12&t=21213



    
Dirk
Moderator a.D.
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Alter: 42
Anmeldung: 11.07.2004
Beiträge: 2702
Wohnort: Düsseldorf

2007 Audi A3
BeitragVerfasst: Sa 03 Dez, 2005 11:32  Titel:  (Kein Titel)
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da müssten die schon dein navi kontrollieren, oder gerade wenn es vor nem blitzer warnt den Kopf im Auto haben ... da waren die Radarscanner / Warner einfacher zu erkennen und als solchne zu identifizieren.

ich würde die Software auch verwenden, aber dazu werd ich zu wenig geblitzt dass es sich lohnt (bin bisher nur mit Laserpistolen erwischt worden, und die kann man eben nciht wirklich in solchne datenbanken aufnehmen. ....

zumal ich diesen Artikel als präventiv Masnahme sehen würde. man versucht den leuten zu sagen so nicht, und viele haben dann Angst, ist wie mit allem. wie wollen die einem nachweisen dass du das hast, dazu müssen die deinen PC schon auf den Kopf stellen.



    
MacG
Moderator
Moderator


Alter: 49
Anmeldung: 17.02.2005
Beiträge: 6752
Wohnort: Dresden

2000 Fiat Bravo
BeitragVerfasst: Sa 03 Dez, 2005 13:45  Titel: Oooh ! (Kein Titel)
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StVO §23 hat folgendes geschrieben:
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Ich glaube, ich werde mal die Rechtsberatung beim ADAC in Anspruch nehmen Wink Die reine Anzeige im Navi kommt für mich einem ortskundigen Beifahrer gleich. Ich lass ja nichtmal warnen.
Wenn das wirklich so stimmt, warum wird die Ansage den Radiosendern nicht verboten, bzw. warum nimmt nicht jeder Polizist unser geliebtes Radio weg ("... ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen ...").



    
netjunk
Stammposter
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Anmeldung: 24.11.2005
Beiträge: 304
Wohnort: Berlin


BeitragVerfasst: Sa 03 Dez, 2005 14:38  Titel:  (Kein Titel)
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Zitat:
Wenn das wirklich so stimmt, warum wird die Ansage den Radiosendern nicht verboten, bzw. warum nimmt nicht jeder Polizist unser geliebtes Radio weg ("... ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen ...")


also ums noch mal zu verdeutlichen warum das radio was anderes ist. Wichtig ist der dickgedruckte Satz:
Zitat:
"[...] Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab. [...]" Hentschel: Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 23 StVO Rdnr. 38:

"Abs 1b Satz 2 enthält nur Beispiele zur Verdeutlichung, ist aber nicht etwa abschließend. [...] Für das Verbot des Abs 1b genügt es [...], daß bei Geräten mit verschiedenen Funktionen eine davon speziell zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungen dient, etwa auch die Ausstattung eines Autoradios oder eines Zielführungsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmten Zusatzgerät " (siehe Begründung, Bundesrats-Drucksache 751/01, Seite 12)


Polo_100PS_TDI hat schon recht: präventiv Maßnahme



    
micweg5580
Fingerwundschreiber
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Alter: 43
Anmeldung: 23.03.2004
Beiträge: 544
Wohnort: Nörvenich


BeitragVerfasst: Sa 03 Dez, 2005 17:58  Titel:  (Kein Titel)
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das ist ja alles äußerst widersprüchlich!

Ich habe mir ein TomTom GO 700 gegönnt, da die Navigation über den PC eigentlich mehr ein Abenteuer und Zufall war...

Gestern klick ich mich ein wenig durch deren Site, und siehe da:

http://www.tomtom.com/plus/service.php?ID=8&Language=3

...
Völlig legal
...

Wem soll ich nun trauen?? Dem Hersteller, der sich bestimmt mit der Thematik auseinander gesetzt hat, oder dem ADAC, oder sonst wem??

Da ich das Gerät nun einmal habe, werde ich das Plugin auch nutzen...

(noch nie geblitzt worden!)



    
all-finder
Moderator
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Alter: 39
Anmeldung: 26.03.2005
Beiträge: 2348
Wohnort: Landshut

2002 Opel Astra G Caravan
BeitragVerfasst: Sa 03 Dez, 2005 18:12  Titel:  (Kein Titel)
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stimmt... das glauben wir einfach tomtom... Wink



    
Löwe
Forumjunkie
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Anmeldung: 18.07.2005
Beiträge: 750
Wohnort: Singen / Bodensee


BeitragVerfasst: Sa 03 Dez, 2005 21:07  Titel:  (Kein Titel)
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macht jemand ein tom tom skin für meinen RR mit MM?
gg dann zeig ich grün weiß tom tom seite *gg*



    
micweg5580
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Alter: 43
Anmeldung: 23.03.2004
Beiträge: 544
Wohnort: Nörvenich


BeitragVerfasst: Sa 03 Dez, 2005 21:51  Titel:  (Kein Titel)
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Wink

Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass ich mal wegen überhöhter Geschwindigkeit negativ auffalle und dann noch ein netter Herr in Grün mich auf meine illegale "Blitzerwarnanlage" (=TomTom) hinweist, werde ich nur auf die Aussagen des Herstellers verweisen. Den Satz, dass es legal ist, habe ich jetzt auch noch mal in dem ganzen Werbemüll, der in der Verpackung war gefunden.



    
netjunk
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BeitragVerfasst: So 04 Dez, 2005 00:19  Titel:  (Kein Titel)
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nun ja, ich verstehe eure einstellung. ich würde genauso handeln (bsp.: TomTom). es ist ja auch sehr unwahrscheinlich, dass die exekutive das navi prüft. denn dazu müsste ein anfangsverdacht bestehen. Aber maßgebend ist nun einmal der gesetzestext. da hilft im ernstfall auch die tomtom public relation aussage recht wenig. natürlich kann man das gesetz verbiegen und interpretieren (das wissen wir von den anwälten nur zu gut). aber da muß dann auch der richter mitspielen.



    
Löwe
Forumjunkie
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Anmeldung: 18.07.2005
Beiträge: 750
Wohnort: Singen / Bodensee


BeitragVerfasst: So 04 Dez, 2005 00:27  Titel:  (Kein Titel)
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was lernen wir daraus

es bleibt so wie es ist
*g*
In Diesem Sinne Schönen Sonntag ;O)



    
netjunk
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Anmeldung: 24.11.2005
Beiträge: 304
Wohnort: Berlin


BeitragVerfasst: So 04 Dez, 2005 00:52  Titel:  (Kein Titel)
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bräuchte mal die email von tomtom um die sache zu klären. Hab keinen bock mich als user zu registrieren nur um ne email adresse von tomtom zu bekommen. was für ein support...



    
x3on
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Anmeldung: 30.07.2005
Beiträge: 849



BeitragVerfasst: So 04 Dez, 2005 07:01  Titel:  (Kein Titel)
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Naja, in SPAM-Zeiten in denen wir leben kannst froh sein, dass Du dich ohne Gebühr anmelden kannst um ne eMail-Adresse zu kriegen ...

Wobei MEINER MEINUNG NACH der Trick von Tomtom ganz einfach ist, das ganze legal zu kriegen:
Das Teil warnt nämlich laut Webpage nicht vor Geschwindigkeitsmessungen / Radarfallen oder ähnlichem, sondern (wörtlich von der Page übernommen):
"Warnt, wenn Sie sich einem Gefahrenschwerpunkt nähern"

Geht man davon aus, dass die Blitzer da aufgestellt wurden, weil es sich um einen Gefahrenschwerpunkt handelt, und man ja nicht verbieten kann vor einem Gefahrenschwerpunkt zu warnen (was anderes macht ja eine 80 km/h begrenzung auch nicht), kann man das ja machen. und was anderes macht das teil nicht.

das is jetzt nur meine interpretation alles, aber so könnte man evtl. aus dem ganzen etwas legales machen Wink

und wenn ich jetzt tb5 umkonfiguriere, dass es mich nicht mehr warnt "vorsicht blitzer" sondern "vorsicht, sie nähern sich einem gefahrenschwerpunkt" schon wäre ich theoretisch wieder auf der legalen seite ... und ich weiß trotzdem wo der rote kasten steht Wink



    
micweg5580
Fingerwundschreiber
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Alter: 43
Anmeldung: 23.03.2004
Beiträge: 544
Wohnort: Nörvenich


BeitragVerfasst: So 04 Dez, 2005 13:35  Titel:  (Kein Titel)
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hehe, "Gefahrenschwerpunkt"! Wirklich eine gute Erklärung, x3on! Ich denke mal, so hat es sich die Rechtsverbiegerabteilung von TomTom auch gedacht... Wie gesagt, ich denke, TomTom hat sich mit der rechtlichen Problematik auseinandergesetzt, sonst würden die nicht so selbstbewusst "Völlig legal" hinschreiben.

@Netjunk: Ich bin bei TomTom registriert, eine email Adresse steht da trotzdem nicht!
Da gibt es nur so Kontaktformulare, wenn du willst, fülle ich eins für dich aus und poste es dann hier...



    
all-finder
Moderator
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Anmeldung: 26.03.2005
Beiträge: 2348
Wohnort: Landshut

2002 Opel Astra G Caravan
BeitragVerfasst: So 04 Dez, 2005 15:57  Titel:  (Kein Titel)
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ja... dann löwe Wink viel spaß beim integrieren von dummy-gefahrenstellen Wink



    
Löwe
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Anmeldung: 18.07.2005
Beiträge: 750
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BeitragVerfasst: So 04 Dez, 2005 16:51  Titel:  (Kein Titel)
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läuft soweit gut bis jetzt nur positive rückmeldungen Wink



    
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