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Rechtliche Themen :: Rücktritt vom Kaufvertrag wegen zu langer Reparaturdauer? :: Reply by Gostain

Vielleicht auch ganz interessant für dich: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html. Gewährleistung (Mängelhaftung) Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche versteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate [...] Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu: o Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB), o Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften), (!!!!!!) o Minderung (§ 441 BGB), o Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften). Also so wie ich das sehe, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Viel Glück!!!

27 Oct 2014, 10:32

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by PloneRSS — last modified 2014-10-27 13:00