Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen

Vorheriges Thema anzeigenDieses Thema verschickenZeige Benutzer, die dieses Thema gesehen habenDieses Thema als Datei sichernPrintable versionEinloggen, um private Nachrichten zu lesenNächstes Thema anzeigen
Du musst dich anmelden um Beiträge zu schreiben!Du musst dich anmelden um Beiträge zu schreiben!
Autor Nachricht
Manuel
Postingschinder
Postingschinder


Alter: 38
Anmeldung: 05.10.2005
Beiträge: 585



BeitragVerfasst: Fr 24 März, 2006 21:30  Titel:  W-Lan: In Netze "einbrechen"
Nach untenNach oben

Hab in meinem Auto Car PC mit W-Lan. Ich bin sehr überrascht wieviel offene (unverschlüsselte) W-Lan Netze ich finde. Daher ist für mich kein problem unterwegs ins Internet zu kommen. Einfach durch die Städte fahren und evtl. anhalten wenn ein W-Lan Netz da ist.
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?

Ich find Wlan im Car Pc ist absulut ein muss.



    
bjsonic
Forumkenner
Forumkenner


Alter: 49
Anmeldung: 17.01.2005
Beiträge: 153



BeitragVerfasst: Fr 24 März, 2006 21:39  Titel:  Verboten...
Nach untenNach oben

Hi!

Finger weg! Bei offenen Netzen entspricht das einem "Erschleichen von Leistungen" und wird in D mind. mit einer Geldstrafe geahndet. Beim knacken verschlüsselter Netze gibt's dann richtig was auffe Löffel.

:bj:



    
Manuel
Postingschinder
Postingschinder


Alter: 38
Anmeldung: 05.10.2005
Beiträge: 585



BeitragVerfasst: Fr 24 März, 2006 21:43  Titel:  (Kein Titel)
Nach untenNach oben

Ich hab mal in einer Zeitschrift gelesen, dass wenn man in einem offenen W-Lan netz suft nicht bestraft werden kann. ==> Betreiber des Netzes ist selber schuld wenn ers öffentlich zugänglich macht

Nur wenn man Dateien stielt oder sonstigen unsinn macht, macht man sich strafbar.



    
d.a.one
Manchmalposter
Manchmalposter


Alter: 43
Anmeldung: 02.03.2006
Beiträge: 53
Wohnort: Heidelberg


BeitragVerfasst: Fr 24 März, 2006 21:46  Titel:  Re: Verboten...
Nach untenNach oben

bjsonic hat folgendes geschrieben:
Hi!

Finger weg! Bei offenen Netzen entspricht das einem "Erschleichen von Leistungen" und wird in D mind. mit einer Geldstrafe geahndet. Beim knacken verschlüsselter Netze gibt's dann richtig was auffe Löffel.

:bj:

Da stimme ich vollkommen zu. Das ist illegal!



    
Manuel
Postingschinder
Postingschinder


Alter: 38
Anmeldung: 05.10.2005
Beiträge: 585



BeitragVerfasst: Fr 24 März, 2006 21:57  Titel:  (Kein Titel)
Nach untenNach oben

Selbst wenn illegal. Niemand wird des bemerken. Die Leute die ihr W-Lan Netz nicht verschlüsseln sind sowiso PC "Nubs". Die werden des niemal rauskriegen.

Daher werde ich weiterhin so im Netz surfen. Kanns auch nur weiterempfehlen.



    
bjsonic
Forumkenner
Forumkenner


Alter: 49
Anmeldung: 17.01.2005
Beiträge: 153



BeitragVerfasst: Fr 24 März, 2006 22:01  Titel:  (Kein Titel)
Nach untenNach oben

Du weißt aber schon, dass Du hier zu einer Straftat aufrufst!? Wird, glaube ich, zu einem Fall für die Admins...



    
Manuel
Postingschinder
Postingschinder


Alter: 38
Anmeldung: 05.10.2005
Beiträge: 585



BeitragVerfasst: Fr 24 März, 2006 22:10  Titel:  (Kein Titel)
Nach untenNach oben

@ bjsonic: Jezt übertreib mal net Wink

Natürlich muss des jeder selber wissen ob ers so machen will



    
bjsonic
Forumkenner
Forumkenner


Alter: 49
Anmeldung: 17.01.2005
Beiträge: 153



BeitragVerfasst: Fr 24 März, 2006 22:27  Titel:  (Kein Titel)
Nach untenNach oben

@Manuel

So wie Du hier rüberkommst, scheinst Du nicht das Wissen über die Materie zu haben und ich gehe mal ganz stark davon aus, dass Du Dich weder seitens des rechtlichen, noch des techn. Aspekts her informiert hast.

Und noch was: Wenn ein Noob das doch mal sieht, dann könnte der rein theor. zur Polizei düsen, Anzeige erstatten und Dich an Hand Deiner sicherlich nicht verschlüsselten MAC-Adresse weltweit ausfindig machen.

Ich gebe hier sicherlich keine Tipps, an Deiner Stelle wäre ich jedoch "ganz" vorsichtig, was diese Thematik angeht. Ich habe übrigens berufl. mit solchen Spinnern zu tun und weiß sehr genau, wie so etwas enden kann.

Mahlzeit!



    
masterchris_99
Postingschinder
Postingschinder


Alter: 37
Anmeldung: 27.10.2005
Beiträge: 583
Wohnort: Potsdam


BeitragVerfasst: Fr 24 März, 2006 23:35  Titel:  (Kein Titel)
Nach untenNach oben

also ich muss sagen finde diese einstellung auch einbisschen übertrieben und gleich sagen das es noobs sind...

bjsonic war es nicht mal so das wenn jmd. sein Wlan öffentlich zugänglich macht ich damit auch surfen kann? Weil woher soll ein User wissen ob es beabsichtigt ist oder nicht. Weil es gibt ja auch public hotspots.

@Manuel
Du bezeichnest Leute als noobs und ich würde die wette eingehen das man keine 10min. braucht um auf deinen PC zu kommen. Nur mal so also würde ich nicht so mit dieser Bezeichnung rumwerfen.

Edit: Nur mal so ich nutze wenn ich es unbedingt brauche auch mal ein offenes Wlan. Und noch was für dich wegen der Verfolgung das is ganz einfach. Einer sieht wie du mit einem Laptop oder CarPC im Auto sitzt der schreibt sich dein Kennzeichen auf und ruft bei der Polizei an und die kommen bei dir vorbei machen eine Hausdurchsuchung und nehmen alles mit dann wirst du dich freuen weil du siehst deine Sachen nie wieder.



    
PhreakShow
Stammposter
Stammposter


Alter: 37
Anmeldung: 18.08.2005
Beiträge: 305
Wohnort: Augsburg


BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 00:41  Titel:  Re: Verboten...
Nach untenNach oben

bjsonic hat folgendes geschrieben:

Bei offenen Netzen entspricht das einem "Erschleichen von Leistungen"


Nein. Bei offenen Netzen ist das kein Erschleichen von Leistungen, das wird es erst wenn du ein Tool angesetzt hast um die Verschluesselung zu cracken, oder dich mit einem Standardpasswort auf das Webinterface des APs einloggst um die Verschluesselung abzuschalten.

Dann hast du allerdings recht, das kann sehr schnell sehr teuer werden...

greetings



    
Tomek81
Forumjunkie
Forumjunkie


Alter: 42
Anmeldung: 10.09.2005
Beiträge: 712
Wohnort: Marl


BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 03:36  Titel:  (Kein Titel)
Nach untenNach oben

nunja du musst das aber so sehen, jemand ist anfänger was internet betrifft, holt sich dsl ,it wlan und keine flatrate sondern volumentarif, sagen wir mal 5000mb. und die reichen im womöglich weil er nur surft und ab und zu was runterlädt. dann kommen da so leute mit wlan und sehen, aha offener ap da surf ich mal, und bei der nächsten rechnung ist er auf einmal über seinen 5000mb und darf bezahlen- das könnte ihn ja evtl wundern, also schaltet der jemanden ein der sich mit wlan auskennt. derjenige sagt ihm dann ja es ist möglich dass jemand sein netz mitbenutzt hat und dann gibt er ihm paar tools und anleitungen um zu merken wenn jemand auf sein netz zugreift. du stehst dann da und nutzt mal wieder den zugang des "noobs" und auf einmal schlägt sein programm alarm, er kuckt raus zum fenster und sieht ein auto mit antenne auf dach und hell leuhchtendem bildschirm. er ruft die netten herren von der polizei an und wenn du pech hast kriegen sie dich noch an ort und stelle.
anderer fall ist dass es auch leute geben soll die ahnung haben von der materie und ahnungslosen wardrivern fallen stellen , also absichtlich offene ap´s haben um dich dann auszuspionieren sobald du sein netz nutzt. und je nachdem was du so alles auf deinem computer gespeichert hast bzw. welche seiten du aufrufst und passwörter eintippst kann er die alle rausfischen, und dann ist es meistens auch net so schwer den besitzer zu finden, er hat dan deine email addy deinen accountnamen wenn du dich irgendwo einloggen solltest. und dann stehst du blöd da wenn die polizei bei dir zu hasue klingelt und dir so etwas vorwirft und deine computer beschlagnahmt um zu prüfen ob du sonst wo spioniert hast.
zu rechtlichen lage wurde viel in wardriving foren geschrieben, also einfach mal nach wardriving forum gogeln und sich dort einlesen dann wisst ihr mehr.



    
dbassix
Fingerwundschreiber
Fingerwundschreiber


Alter: 43
Anmeldung: 07.09.2004
Beiträge: 533
Wohnort: Dublin/Dresden


BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 03:46  Titel:  (Kein Titel)
Nach untenNach oben

1. Wer vermutet in nem Fahrzeug jemanden mit nem PC?

2. Woher soll ich als User wissen ob es ein Public Hotspot ist?

Aber zur Rechtslage:

Laut dem Telekommunikationsgesetz (§ 95, 86) ist das unerlaubte Abhören von Funknetzen, egal ob geschützt oder nicht, mit bis zu zwei Jahren Haft oder mit einer Geldstrafe strafbar.

Ist das Funknetzwerk zusätzlich gesichert, so macht sich der WarDriver nicht nur des Abhörens von Daten strafbar, sondern auch des Auspähens von Daten was laut dem Strafgesetzbuch (§ 202a) die Strafe um zwei bis drei Jahre erhöhen kann.

Auch das Verändern oder Beschädigen von Funknetz-Inhalten zieht rechtliche Konsequenzen mit sich. So kann der WarDriver wegen Datenveränderung (§ 303a Strafgesetzbuch) mit mindestens 2 Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Führt die Datenbeschädigung zusätzlich zu Störungen des betrieblichen Ablaufs liegt Computersabotage vor (§ 303b Strafgesetzbuch), das kann die Strafe auf bis zu fünf Jahren erhöhen.

Ich kann aber nur sagen: Wo kein Kläger, da kein Richter!



    
netjunk
Stammposter
Stammposter



Anmeldung: 24.11.2005
Beiträge: 304
Wohnort: Berlin


BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 16:09  Titel:  (Kein Titel)
Nach untenNach oben

also irgendwie schreiben bei rechtlichen themen alle drauf los ohne mal quellen oder so anzugeben. und von könnte, würde, sollte,... werden wir ja schließlich auch nicht schlauer!

also erstmal gibts n link um die einzelnen bereiche (WarDriving, WarXing, WarChalking) zu definieren und technische infos zu geben.
die rechtlichen infos auf der internetseite gelten für deutschland NICHT!

dann auch was zum rechtlichen thema
Zitat:
Rechtliche Rahmenbedingungen beim 'Wardriven' - Dieser Link wurde uns [www.wardriving-forum.com] freundlicher weise von Rechtsanwalt Olaf Koglin vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) zur Verfügung gestellt.

http://www.ifross.de/ifross_html/art28.pdf


damit müsste dann auch alles zum thema mithören & mitschneiden- verschlüsselt oder nich, usw. geklährt sein.

dann fehlt eigendlich nur noch etwas DEFENITIVES zum thema.
- suchen eines ungeschützten netzwerkes/ "hotspots" zwecks internetzugang per yahoo oder arcor hotspot-programm (oder änlichem ),
- eigenständiges suchen eines ungeschützten netzwerkes/ "hotspots" zwecks internetzugang,
- suchen eines ungeschützten netzwerkes/ "hotspots" zwecks internetzugang mit EIGENEN zugangsdaten und zu eingenen kosten.


schön wäre noch, wenn sich ein forenverantwortlicher dazu äußern könnte ob wir hier über das thema wardriving vom technischen standpunkt aus diskutieren können. in anderen foren geht ja auch.(www.wardriving-forum.com)



    
dbassix
Fingerwundschreiber
Fingerwundschreiber


Alter: 43
Anmeldung: 07.09.2004
Beiträge: 533
Wohnort: Dublin/Dresden


BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 18:32  Titel:  (Kein Titel)
Nach untenNach oben

@ Netjunk:

Lesen kannst du, oder? Ich habe die Quellen mit angegeben. Der Auszug ist aus dem Telekommunikationsgesetz sowie dem Strafgesetzbuch.

Und warum sollte man nicht über das Thema sprechen?



    
Nightmare
Moderator
Moderator


Alter: 40
Anmeldung: 08.11.2005
Beiträge: 8977
Wohnort: 76855 Annweiler

1999 Citroen Xantia
BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 19:35  Titel:  (Kein Titel)
Nach untenNach oben

dbassix hat folgendes geschrieben:

2. Woher soll ich als User wissen ob es ein Public Hotspot ist?


is ner freundin von mir an der uni passiert. die hat nen lappi mit wlan, kennt sich aber kaum damit aus. jedesmal wenn sie über das uni netz ins inet will, wählt sich die kiste ins offene netz eines ihrer nachbarn (sie weiß noch nicht welcher) ein und geht über dessen leitung. selbst wenn sie die verbindung kappt wechselt der läppi hin und wieder vom uni netz in das des nachbarn.

Dumme Sache, demnach macjt sie sich dann strafbar Wink

Hardware: Joying JY-UL135N2

Software: Android 5.1.1, Sygic

    
Tomek81
Forumjunkie
Forumjunkie


Alter: 42
Anmeldung: 10.09.2005
Beiträge: 712
Wohnort: Marl


BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 20:14  Titel:  (Kein Titel)
Nach untenNach oben

japp tut sie den sie kann ihren lappi so konfigurieren dass er sich nur ins uni netzwerk wählt, das sollte ja wohl kein problem sein, und wen sie sich nicht auskennt gilt in deutschland immer noch : unwissenheit schützt vor strafe nicht.
quellen hab ich jetzt keine, hab es irgendwann mal im wardriving forum gelesen.



    
Nightmare
Moderator
Moderator


Alter: 40
Anmeldung: 08.11.2005
Beiträge: 8977
Wohnort: 76855 Annweiler

1999 Citroen Xantia
BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 21:18  Titel:  (Kein Titel)
Nach untenNach oben

Ich geb das mal so an sie weiter. Vielleicht lässt sie mich irgendwann ma an den läppi, dann stell ich ihn ein

Hardware: Joying JY-UL135N2

Software: Android 5.1.1, Sygic

    
Surfy123
Forumkenner
Forumkenner


Alter: 42
Anmeldung: 23.01.2006
Beiträge: 109



BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 21:32  Titel:  (Kein Titel)
Nach untenNach oben

Oje. Jetzt fangen hier auch schon diese Diskussionen an.

1. Das einloggen in Wlans die offen sind, fällt weder unter § 95, 86. Denn das Abhören von Daten ist hier nicht gegeben. (außer Etheral oder so läuft Wink )
2. ABER: Es fällt unter das "Erschleichen von Leistungen". Da auch die Nutzung der Internetverbindung eine Leistung darstellt und dem Besitzer (z.B. bei Volumen- / Zeitrates kosten verursachen KANN).

Zum Thema mit der MAC - Adresse...
Jaja. Bin gespannt, wie man jemanden "Weltweit anhand deiner Macadresse ausfindig macht". Das wäre ja wirklich lustig.
FAKT ist: Jede MAC IST eindeutig. Aber nicht namentlich zugeordnet. Nur der Hersteller, evtl. die Charge / das Produkt ist zu identifizieren.

Da es aber ohne großen Aufwand möglich ist, die MAC - Adresse zu ändern (was ich hier ausdrücklich nicht als Empfehlung und/oder Anleitung verstanden haben will), zählt dieses Argument nicht.

Muss sagen, das du Deinen Mund ziemlich weit aufmachst, bjsonic. Aussagen wie Spinner usw tsts. Und was Deine Aussagen zur MAC - Adresse angeht, qualifiziert Dich allenfalls für ein solides technisches Halbwissen. Auch wenn ich mit Deiner Grundhaltung übereinstimme.

Ach ja, noch ne Ergänzung zum rechtlichen... Windows hat die Angewohnheit, sich automatisch mit unverschlüsselten Netzen zu verbinden... Dafür kann der User natürlich nix :/

@Tomek81

jaja, die Honeypots Smile

Zum Thema Unwissenheit schützt vor Strafe nicht:
RICHTIG. Aber: ein Stichwort... "Vorsatz"... das entscheidet ganz erheblich über ein eventuelles Strafmaß

weiteres zum Thema:

www.wardriving-forum.de

einfach mal in die "rechtliches" Sektion schauen.



    
netjunk
Stammposter
Stammposter



Anmeldung: 24.11.2005
Beiträge: 304
Wohnort: Berlin


BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 21:42  Titel:  (Kein Titel)
Nach untenNach oben

@dbassix
ja, bist der einzige in diesem thema. soll ja auch nur etwas kritik an der herangehensweise von rechtlichen themen an sich sein. ich erinnere mich da an das "TV gucken beim Fahren"- thema oder so. alle übrigen fühlen sich bitte auch nicht persönlich angegriffen.
und diskutieren will ich über das thema ja auch, deshalb meine frage ob wir das in diesem forum dürfen. so, genug geschleimt. Wink

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe greift §95 TKG bei den meißten von uns nicht. und damit z.B. auch nicht bei der freundin von nightmare an der uni, solange es sich um ungeschützte netzwerke handelt, denn

Zitat:
Laut Paragraf 86 Satz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) dürfen mit einer Funkanlage „Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden“. Ein Verstoß hiergegen wird nach Paragraf 95 TKG mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
Eine WLAN-Karte ist eine solche Funkanlage im Sinne des TKG. Jedoch sind innerhalb des WLANs technisch alle Funksignale für jeden Empfänger bestimmt. Ob sie auch inhaltlich an diesen Empfänger gerichtet sind, ist hier bedeutungslos [4]. Das „Mithören“ des Datenverkehrs mit unmodifizierter Hardware ist danach kein strafbarer Eingriff.
>Dipl.-jur. Olaf Koglin<


und auch der paragraph 202a StGB schrenkt das nicht ein

Zitat:
Das Ausspähen von mit WEP (oder auf eine andere Weise) verschlüsselten Daten ist nach Paragraf 202a StGB strafbar. Das Abhören und Speichern unverschlüsselter Daten verbietet Paragraf 202a StGB nicht.
>Dipl.-jur. Olaf Koglin<


einschränkungen:
- Verschaffen von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen
- Verschaffung von Personenbezogene Daten
aber darum geht es uns ja hoffentlich auch nicht.



    
Tomek81
Forumjunkie
Forumjunkie


Alter: 42
Anmeldung: 10.09.2005
Beiträge: 712
Wohnort: Marl


BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 21:52  Titel:  (Kein Titel)
Nach untenNach oben

@surfy123 mit dem vorsatz hast du sicherlich recht und wie viele schon sagten wo kein kläger da kein richter, ist halt eine heikle sache und thema windows angewohnheit sich in wlan netze einzuwählen lässt sich doch einfach beheben indem man seine wlan netzwerkverbindung deaktiviert, aber das setzt ja schon wieder ahnung vorraus. naja und ein grösseres problem als die mac adresse ist ja wohl wenn es darum geht sich irgendwo einzuloggen somit ermöglich man einem schlauem wlan besitzer an die passwörter und so zu kommen, und über den account lässt sich auch sehr leicht die email addy finden ist ja oft angegeben im profil, und das kann man natürlich dann weitermachen bis man an den besitzer der emailadresse kommt und zack haben die dich. aber das setzt natürlich vorraus das jemand extra darauf wartet dass sich jemand über sein wlan netz einloggt.



    
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:      
Du musst dich anmelden um Beiträge zu schreiben!Du musst dich anmelden um Beiträge zu schreiben!
Vorheriges Thema anzeigenDieses Thema verschickenZeige Benutzer, die dieses Thema gesehen habenDieses Thema als Datei sichernPrintable versionEinloggen, um private Nachrichten zu lesenNächstes Thema anzeigen

Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
 

CarTFT
Forenspecials



Forensicherheit - Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde -
Powered by phpBB2 Plus, phpBB Styles, based on phpBB © 2001/6 phpBB Group :: FI Theme ::

[ Zeit: 0.6675s ][ Queries: 48 (0.2073s) ][ GZIP Ein - Debug Ein ]
carTFT.com