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BennY-
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Alter: 39
Anmeldung: 29.09.2005
Beiträge: 555
Wohnort: Köln

1999 Volkswagen Golf IV
BeitragVerfasst: Mi 31 Jan, 2007 13:39  Titel:  (Kein Titel)
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philipp_c hat folgendes geschrieben:
Wird zwar langsam OT. Und ich hab auch nix gegen so ein Unfalldatenschreiber oder so, der die letzten 5min aufzeichnet die eh nur beim crash ausgewertet werden.

Aber halt gegen den BigBrother Staat wie Olli schon schrieb.

Und ich sehe nicht wo uns Kameras, RFID Pässe oder Fingerabdrücke in Pässen schützen sollen? Bevor die Leute die Bombe zünden sind das Leute wie du und ich auch.
Atha und Co hätte man mit diesen Techniken vor dem 11.09 auch nicht aufgehalten. IMHO bringt das gar nichts.

Gruß Philipp


Da bin ich ganz deiner Meinung, aber mich würde es halt freuen wenn ich aus meinem Auto heraus filmen darf sobald Bewegung vom Radarsensor erkannt wird. Oder halt vor meiner Haustür den Abschnitt filmen darf auf dem mein Auto steht, auch wenn es kein Privatgrundstück ist.

Ich bin garantiert kein Freund des Überwachungsstaates und das neuste Telemediengesetz setzt dem ganzen ja noch die Krone auf, auch wenn es OT ist.



    
vonderAlb
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Alter: 68
Anmeldung: 24.04.2007
Beiträge: 80


2007 Subaru Forester
BeitragVerfasst: Do 26 Apr, 2007 16:57  Titel:  (Kein Titel)
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Zu dem Thema hab ich folgendes im Inet gefunden:

Rechtliche Bestimmungen zum Einsatz von Videotechnik

Verbindliche Rechtsgrundlage für Videoüberwachungstechnik im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich ist § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der sich mit optisch-elektronischen Einrichtungen beschäftigt, die Personenbezogene Daten erheben.
Desweiteren enthält § 9 des BDSG Vorgaben, welche technischen Mechanismen zu implementieren sind, dass bestimmte gesetzliche Regelungen zur Protokollierung, Löschung und für Zugriffsrechte eingehalten werden.

Auf die Überwachung muss deutlich hingewiesen werden, zum Beispiel durch Schilder und die offene und sichtbare Anbringung der Kameras. Bei Kaufhäusern müssen an den Türen Schilder angebracht werden.

Die Aufzeichnungen dürfen nur für die im Gesetz vorgeschriebenen Zwecke (Hausrecht, Eigentumsschutz etc.) verwendet werden.
Die Überwachung darf nicht über die eigene Grundstücksgrenze hinaus gehen.

Das Interesse des Überwachenden muss über dem Interesse des Überwachten auf Wahrung seiner Privatsphäre liegen.
Bei Unternehmen mit Betriebsrat muss dieser der Überwachung zustimmen.

Der Errichter/Fachhändler ist nur der "Erfüllungsgehilfe" des Endkunden. Er kann nicht für das haftbar gemacht werden, was der Anwender aufzeichnet. Er muss diesen allerdings auf die oben genannten Punkte hinweisen.


Quelle

Link zum Bundesdatenschutzgesetz.

Ich stehe auf dem Standpunkt das man durchaus eine(mehrere) Videokamera(s) im Auto einsetzen darf. Schließlich darf ich mit meiner Handycam, Fotoapparat und Videokamera überall und jeden filmen/fotographieren und digital speichern. Es gibt spezielle Halterungen für Videokameras im Auto. Wäre es verboten im Auto zu filmen, gäbe es wohl auch keine solche Hilfsmittel.

Damit verletze ich keine Persönlichkeitsrechte. Wer sich im öffentlich rechtlichen Raum aufhält, muß damit rechnen gefilmt/fotografiert zu werden.
Solange solche Aufnahmen in privatem Besitz bleiben und nicht öffentlich zur Schau gestellt werden ist das alles Rechtens. Anders, wenn man solche Aufnahmen veröffentlicht (Medien, Internet). Dann gibt es einen auf die Mütze.

Als Beweis vor Gericht sollten solche Aufnahmen auch nichts entgegen stehen. Schließlich ist das nicht öffentlich und dient einzig und alleine dem Zwecke seine privaten Rechte zu schützen und sie dienen der Wahrheitsfindung. Wenn die Polizei/Staatsanwaltschaft auf private Aufnahmen zurückgreifen kann/darf, warum nicht auch mein Anwalt vor Gericht?

Sehr informativ und erklärend zur privaten Videoüberwachnung ist eine Internetseite vom Datenschutzzentrum:

Private Videoüberwachung und Datenschutzrecht
Dr. Thilo Weichert
Beitrag in der Zeitschrift "Detektiv-Kurier", Heft 04/2001.



    
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