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C1500

CPI Profi
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Alter: 51
Anmeldung: 24.05.2004
Beiträge: 3552
Wohnort: Dortmund

2002 Fiat Stilo
BeitragVerfasst: Do 27 Mai, 2004 13:43  Titel:  (Kein Titel)
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Hi,

Ich wollte das Thema nochmal ansprechen.

Mein CarPC ist noch in der Entwicklungsphase. Very Happy

Momentan verrichtet ein DA-230I Radio/TV-Tuner und ein FD-6569 16:9 TFT von Senergy seinen Dienst in meinem PickUp.
Ein DVD-Player und ein Hauppauge DEC-2000t DVB-T Empfäger runden das ganz ab.

Also Langeweile kommt nie auf Laughing Laughing

Beimletzten TÜV Besuch hatte ich dann ein nicht so tolles Erlebniss.

Natürlich habe ich beim verbauen der Anlage total den Handbremslichtschalter vergessen.
Die Kontakte die zum Tuner gehen, habe ich einfach überbrückt.
Somit konnte ich auch ohne gezogene Handbremse z.B. im Stau mal ne DVD schaun.

Und genau das wurde mein Problem.
"Währen der Fahrt, darf der Fahrer durch nichts abgelenkt werden" soweit der TÜVer.
Auf meine Frage, warum dann z.B. Benz und BMW Navis mit TFT einbauen dürfen, kam die vollkommen unverständliche Antwort:
"Das Navi-Bild bewegt sich nicht so schnell wie ein TV-Bild. Das lenkt nicht ab."

Erst als ich das Kabel gekappt hatte, und somit anstelle des DVD-Bildes nun "DANGER" im Bildschirem stand, durfte ich den geheiligten TÜV-Vorplatz verlassen.
"...sonst erlischt ihre Betriebserlaubniss, und sie bekommen eine Anzeige"

Inzwischen habe ich es natürlich ordnungsgemäß angeschlossen (und natürlich mit einem versteckten Schalter überbrückt)

Wie weit das jetzt den CarPC bertifft, wage ich mir nur vorzustellen.
Ich denke das ich dem Display ein "Not-Aus"-Schalter gönnen werde.
Der Rechner kann ja ruhig weiterlaufen.

Gruß
Peer

www.c1500.de

Hardware: Jetway NC62K, AMD 5600+, 2Gb DDR800, DVB-T, CAN, uvm.

Software: cPOS V1.2 Rules ! - Stilo Skin V1.02.568 - iGo8 mit StiloSkin

    
ozoffi
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Alter: 64
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BeitragVerfasst: Do 27 Mai, 2004 13:58  Titel:  (Kein Titel)
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Zitat:
"Währen der Fahrt, darf der Fahrer durch nichts abgelenkt werden"

Ist sicher ein interessanter Rechtsstreit - das muss der TÜV erstmal definieren, was *ablenkt* .... Rolling Eyes



    
Benjamin
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Alter: 45
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BeitragVerfasst: Do 27 Mai, 2004 14:26  Titel:  (Kein Titel)
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dies ist doch eh alles rechtliche grauzone - welcher normale mensch - geschweige denn der gesetzgeber denkt denn daran, nen pc ins auto zu bauen !? Smile da bekommen alle nur große augen und glauben ned dass es sowas gibt....



    
Deepgear
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Alter: 38
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1992 BMW 5 Series
BeitragVerfasst: So 30 Mai, 2004 14:42  Titel:  (Kein Titel)
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Dat mit dem abgelenkt is ja nu schön und gut, nur wiso gibts bidde n Sony Radio das auf nem kleinen TFT die ganze zeit irgendewelche Kurzfilmchen von Cowboys ect. anzeigt?
Die zweite Frage ist, wie schon gesagt wurde, was lenkt ab?
Lenkt TV ab, oder n Visualazin oder lenkt sogar schon Radio ab?

Ich lass bei meim Carpc immer die Vis laufen wenn ich net grad nen Titel such, obn das nun rechtens ist, kann ich nete sagn.
Momentan läuft eh Winamp mitm MD3 Skin, denk mal den werden hier viel kennen, da bewegt sich ja schliesslich au was.

Muss demnächst eh mal tüv, dann lass ich die schose eintragn, hoff nur der zerpflückt mich wegen meines TFTS net, (hat kein E Zeichn).
Und mal guggn was es kostet.

Mfg



    
hEaLFiRe
Inputsammler
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Beiträge: 25



BeitragVerfasst: So 30 Mai, 2004 17:54  Titel:  (Kein Titel)
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Apropos E-Zeichen, hat der 7" Liliput Touchscreen ein E Zeichen?



    
Solero1975
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BeitragVerfasst: Di 01 Jun, 2004 12:18  Titel:  (Kein Titel)
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Das einzige was ein "E" Zeichen hat, ist das Xenaric (oder wie das heisst). Wenn ihr zum TUEV fahrt dann zieht einfach die Hauptsicherung und gut ist. Wenn der nette Mann dann einschalten will, geht nichts und aus. Sollte er dann noch Fragen stellen sagt ihr einfach es ist defekt.

Ich habe bei mir nen Klappmonitor drin der natuerlich auch immer funktioniert (ohne Handbremskontakt) und es gab noch nie Probleme oder Fragen deswegen. Es hat noch nicht einer danach gekraeht, geschweigedenn meine Anlage bedient.



    
ozoffi
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Alter: 64
Anmeldung: 23.02.2004
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BeitragVerfasst: Di 01 Jun, 2004 13:42  Titel:  (Kein Titel)
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Leute, wenn ich Eure Probleme und Ängste so lese... bin ich forh, dass wir in good old Austria keinen TÜV haben Wink
Bei uns bekommt man das "Pickerl" auch in der Werkstätte ... und die interessiert es nur, ob der Wagen als solcher in einwandfreiem Zustand ist. Ob ein Monitor ein E Zeichen hat, oder ein Radio mit Visualisierung ablenken könnte, ist bei uns sowas von egal!



    
Peziman
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BeitragVerfasst: Do 03 Jun, 2004 11:25  Titel:  (Kein Titel)
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Also mein Car-Pc befindet sich ja noch in der groben Planung. Aber die Sache mitn TÜV hab ich mir auch schon gedanken gemacht. Als ich dann letzte Woche schnell beim TÜV (wegen Sportluftfilter) vorbei geschaut hab, hab ich den Prüfer auch mal auf das Thema Car-Pc angesprochen. Erstmal konnte er es nicht glauben Wink und dann meinte er "Muss man eine komplette Anlage mit Alpine Radio oder irgendein anderes Radio mit nem kleinen TFT im Auto eintragen lassen Wink ?"
Ich versteh das so das man das nicht eintragen muss.
Ausserdem hab ich immer gedacht das nur Teile die das Fahrende Auto oder die allgemeine Verkehrssicherheit des Autos (wie Licht, usw.) beeinflussen, eingetragen werden müssen. Rolling Eyes



    
Hobi
Moderator a.D.
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BeitragVerfasst: Do 03 Jun, 2004 12:43  Titel:  (Kein Titel)
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das Thema wurde inzwischen ja zur genüge behandelt - denke ich... nur so viel nochmal dazu:

Die Anlage mit Alpine Radio die ein TFT hat hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch ein E-Zeichen !

Frag mal beim Blöd-Markt oder so nach....

P.S.: eigentlich wollte ich zu dem Thema nix mehr schreiben Smile



    
ozoffi
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BeitragVerfasst: Do 03 Jun, 2004 13:32  Titel:  (Kein Titel)
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Und was bitte hat das "E" Zeichen für einen Einfluss auf die Fahrtauglichkeit/Verhalten etc. auf das Fahrzeug? So ein Pickerl kann man sich doch jederzeit selbst draufkleben ... Andererseits entferne ich alle störenden Aufkleber - ist dann das Gerät auf einmal nicht mehr "tauglich"?
Wenn das Display ein "E" hat, lenkt es weniger ab, als ohne?
Oder soll das "E" ein Garant dafür sei, dass das Display die Bordelektronik nicht stören *kann*? Wirklich? WER bitte ist so Blauäugig?

Ich würde mir mehr Sorgen machen, dass durch unsachgemäßen Einbau der Stromversorgung Kabelbrände und schlimmeres passieren, als dass ein Display ohne "E" eventuell u.U. die Bordelektronik drucheinander bringen könnte ....
Da hätten diverse Sendeanlagen wohl mehr Einfluss?!

Net bös sein, aber entweder macht Ihr Euch zu viel Gedanken über Dinge, die es gar nicht gibt, und/oder nirgenst eindeutig geregelt sind, oder der TÜV hat eine riesen Macke, oder beides ...



    
Hobi
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BeitragVerfasst: Do 03 Jun, 2004 16:14  Titel:  (Kein Titel)
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ich will mich nicht über dieses Thema streiten - aber wen Ihr in Österreich den TÜV wie in Deutschland hättet würdest du vielleicht anders denken...

Du schraubst dir ja auch keine Felgen o.Ä. ans Auto ohne ABE usw. ja ich weiss die Räder braucht das Auto - den PC ned...

warum schreibe ich das hier eigentlich ? Ich wolte doch gar nix mehr dazu schreiben Very Happy



    
C1500

CPI Profi
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2002 Fiat Stilo
BeitragVerfasst: Do 03 Jun, 2004 16:31  Titel:  (Kein Titel)
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Nur mal so als Gag am Rande, in den USA interresiert das alles überhaupkeinen.
Und wer wissen will, wie man 21 Display´s in einem PickUP unterbringt?
Hier der Link
Sogar im Motorraum sind 2...

Ich halte den TÜV zwar für Sinnvoll, aber nur was die Sicherheit angeht.
Holland z.B. hat ja auch nur so ne Abgespeckte Kontrolle.
Manchmal stellen die TÜVer sich einfach nur an, weil sie einen Hauch von Macht verspüren.
Das Macht mir aber nix, ich kenn auch die StVZO. Und da wird sowas nun mal geregelt.

cu on the road (und Kopf hoch, nicht alles ist/fährt Tiefergelegt) Wink
Peer

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ozoffi
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BeitragVerfasst: Do 03 Jun, 2004 17:17  Titel:  (Kein Titel)
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"kenn auch die StVZO"
Genau das meine ich! Egal ob TÜV oder nicht....
Wenn es wo schwarz auf weis geregelt ist, ist es so - Punkt!
Wenn nicht, dann gibt es auch keine Interpetation ...



    
GMK
Frischfleisch
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BeitragVerfasst: Fr 22 Okt, 2004 16:53  Titel:  (Kein Titel)
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Wollte einen 15 zoller in meinen corsa einbauen... allerding nur mit einer halterung die den tft vor dem handschuhfach hält... (airbag is drüber Sad )
meint ihr dass das probleme gibt !?

thx



    
dfg³
Frischfleisch
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BeitragVerfasst: Sa 20 Nov, 2004 02:50  Titel:  (Kein Titel)
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in meinen b-corsa soll auch ein 15zoller.
ich werd wohl mit ner metallplatte aus'm schacht vom handschuhfach kommen und den monitor mit zwei scharnieren dann vor der lüftungssteuerung befestigen, sodass er im normalbetrieb nich mit dem airbag in konflikt kommt, ich ihn aber wegklappen kann um drunter noch die heizung, usw zu steuern.
aber airbag is ech gefährliches thema - wenn da was davor is - wenn sich irgend eine schraube beim auslösen des airbags löst und von dem ding deinem beifahrer durch den schädel gebort wird, is der spaß vorbei. also ich würd auf jeden fall nochmal mit jemand wo weiß wie sich das ding bei auslösung verhält reden, oder im zweifelsfall deaktiviren - denn dass der airbag auch geht is beim tüv ja nich vorgeschrieben Wink



    
Snooopy
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BeitragVerfasst: Sa 20 Nov, 2004 08:35  Titel:  (Kein Titel)
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dfg³ hat folgendes geschrieben:
denn dass der airbag auch geht is beim tüv ja nich vorgeschrieben Wink


Das denke ich schon. Man darf sich ja nichtmal die Nebelscheinwerfer wegbauen. Wenn das Auto aus dem Werk mit Nebelscheinwerfer gerollt kommt, darf man sie nur durch ander ersetzten. Müssen aber immer welche dran sein. Wenn sie bei NSW so pingelig sind, werden die auch nicht erlauben, das du mal einen Airbag abklemmst.

Mit den NSW ist schon irgenwie ein schmarrn vom TÜV, aber den Airbag würde ich nicht abklemmen. Da wäre mir die Sicherheit vom Beifahrer wichtiger als ein TFT zu haben...



    
Felix99
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BeitragVerfasst: Sa 20 Nov, 2004 11:10  Titel:  (Kein Titel)
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Hi,
Lebe ja nu auch in Deutschland , hab aber kein dt Nummernschild Razz
Aber ich würd mir mal nich sonen Kopp machen . Wo kein Kläger da kein Richter wie weiter Oben ein Tüv'y schon gesagt hat. Als ich damals ncoh ein Auto mit dt. Zulassung fuhr hat der Tüv auch nie Probleme gemacht obwohl er dick und fett auf nene 5.6" TFT geschaut hat und im Kofferraum nen PC lag Very Happy
Als mir damals son Trottel dann die Karre zersemmelt hat war das mit dem TFT auch kein Problem

Die idee mit dem TFT Notaus schalter is nicht verkehrt - Hab ich auch - klick und schon is das Bild weg bei ner Verkehrskontrolle.

Muss dazu sagen das mich weder franz noch dt Polizei jemals nach nem E Nümmerchen noch nach sonstigen Papieren zum TFT gefragt geschweigedenn überhaupt dazu befragt haben.



    
dfg³
Frischfleisch
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Anmeldung: 20.11.2004
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Wohnort: Heidelberg


BeitragVerfasst: Sa 20 Nov, 2004 22:23  Titel:  (Kein Titel)
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Snooopy hat folgendes geschrieben:
werden die auch nicht erlauben, das du mal einen Airbag abklemmst.


naja, zum Beispiel wenn du nen kindersitz aufn beifahrersitz machst, is da das deaktivieren vom airbag sogar vorgeschrieben - insofern kanns nich verboten sein das zu tun...

Snooopy hat folgendes geschrieben:
Da wäre mir die Sicherheit vom Beifahrer wichtiger als ein TFT zu haben...


nunja... das haste wiederum völlig recht



    
Snooopy
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Anmeldung: 27.05.2004
Beiträge: 289
Wohnort: Ebermannstadt, Franken!!!


BeitragVerfasst: So 21 Nov, 2004 00:55  Titel:  (Kein Titel)
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dfg³ hat folgendes geschrieben:
naja, zum Beispiel wenn du nen kindersitz aufn beifahrersitz machst, is da das deaktivieren vom airbag sogar vorgeschrieben - insofern kanns nich verboten sein das zu tun...


Das sehe ich als Ausnahmefall. Dafür ist bei den meisten Autos ein Schloss, das man mit dem Autoschlüssel drehen muss. Ich denke aber nicht, das man z. B. das Kabel einfach rausreisen darf. Also ich denke eine dauerhafte deaktivierung ist nicht erlaubt.

Muss man mal beim TÜV nachfragen.



    
lordi
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Anmeldung: 11.12.2004
Beiträge: 14



BeitragVerfasst: Mi 15 Dez, 2004 11:34  Titel:  (Kein Titel)
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habe mich per email einfach mal beim tüv-süd, nord und dekra informiert und siehe da, 3 relativ unterschiedliche antworten erhalten:

tüv-nord sagt:
Zitat:

Sehr geehrter Herr ***

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Beim Einbau von elektrischen oder elektronischen Einrichtungen in Fahrzeuge muss die elektromagnitische Verträglichkeit gemäß der Richtlichtlinie 72/245/EWG oder ECE-Regelung Nr. 10 nachgewiesen sein. Solche Prüfungen dürfen nur von den dafür zugelassenen Technischen Diensten durchgeführt werden. Wenn Sie uns mit einer EMV-Prüfung beauftragen möchten, kann ich diesen Auftrag gerne an den richtigen Ansprechpartner vermitteln. Er wird Sie dann über den Prüfumfang und die dafür zu berechnenden Kosten informieren.

Mit freundlichen Grüßen
******
TÜV NORD STRASSENVERKEHR
Produktmanager für amtliche Fahrzeugprüfungen
www.tuev-nord.de


tüv-süd:
Zitat:

Sehr geehrter Herr ***,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Um Ihnen behilflich zu sein benötigen wir noch einige Informationen. Bitte teilen Sie uns Ihren Wohnort und die dazugehörige PLZ mit, damit wir Ihre Anfrage an das zuständige Service-Center weiterleiten können. Ein Service-Center in Ihrer Nähe finden Sie unter http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/service_center/yshnetsgtmnt.asp.

Dort steht man Ihnen für Fragen rund ums Auto zu Ihrer Verfügung und bedient Sie gerne mit all unseren Produkten und Dienstleistungen

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
******
TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
VFE
Westendstraße 199
80686 München
Deutschland
Telefon: +49/ (0) 89 – 57 91 – 13 02
Telefax: +49/ (0) 89 – 57 91 – 26 80
mailto: ***@tuev-sued.de
http://www.tuev-sued.de


dekra sagt:
Zitat:

Sehr geehrter Herr ***,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Die Sicherung und Befestigung eines Computers unterliegt den normalen
Bestimmungen der Ladungssicherung. Soll dort jedoch eine ständige fest
angebrachte Aufnahme für ein Notebook installiert werden, die bei Besetzung
eines Sitzplatzes, Personen behindern oder gar gefährden könnte, ist ggf. auch
eine Begutachtung erforderlich.

Dieses kann entfallen wenn Schnellverschlüsse verwendet werden, die ein
einfaches und schnelles Entfernen der Vorrichtung und damit der Ladung
ermöglichen.

Der Anschluss eines Computers im Fahrzeug ist nicht reglementiert. Hier
gelten die gleichen Grundsätze wie für den Einbau eines Radios, eines
Navigationssystems oder für einen DVD-Player.

Das wichtigste ist, dass der Fahrzeugführer während der Fahrt nicht abgelenkt
werden kann. Auch andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht beeinträchtigt
werden (z.B. darf das Display auch nicht für Werbezwecke nach außen strahlen).

Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter pruefwesen@dekra.com gerne
zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i. A. *******



so und was sollen wir aus den informationen interpretieren?
ich denke die mail von dekra gefällt mir am besten Wink



    
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