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Shadowrun
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Anmeldung: 21.04.2004
Beiträge: 1129



BeitragVerfasst: Mi 15 Dez, 2004 11:38  Titel:  (Kein Titel)
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Ich denke mal Dekra hat geantwortrt und Tüf hatte keine Zeit also einfach Standartantwort ab zum Tüf um di Ecke.

Ich war ja mit meinem Auto auch beim Tüf hier um die Ecke. Er hat sich die Mittelkonsole angesehen und ich habe ihm gezeigt was da raus muß. Dann meinte er nur ich müßte den Warnblinklichschalter umsetzten und zwar an einen gut zu erreichenden Ort.

Jetzt ist er im ehemaligen Zigarettenanzündern und fertig.



    
con
Z.Z. verboten
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Alter: 117
Anmeldung: 17.12.2004
Beiträge: 697
Wohnort: Entenhausen


BeitragVerfasst: So 19 Dez, 2004 15:29  Titel:  (Kein Titel)
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Zuletzt bearbeitet von con am Di 18 März, 2008 05:39, insgesamt einmal bearbeitet
    
lordi
Frischfleisch
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Anmeldung: 11.12.2004
Beiträge: 14



BeitragVerfasst: So 19 Dez, 2004 20:28  Titel:  (Kein Titel)
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con hat folgendes geschrieben:
Der nachträgliche Einbau von EUB, die nicht der Richtlinie 95/54/EG
entsprechen, ist in Fahrzeugen, die vor dem 01.10.2002 erstmals
zugelassen wurden, unschädlich.


beudetet also was? mein auto ist von 96, also ist es völlig in ordnung, einen pc einzubauen, der ja keine e-nummer hat? und wenn es eins ab 01.10.2002 ist, dann muss das gerät eine e-nummer haben?

ist zwar super, das du das gepostet hast, aber gesetzestexte sind nich grade mein gebiet Wink



    
Heinz Tomato
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Alter: 50
Anmeldung: 08.12.2004
Beiträge: 106
Wohnort: OS


BeitragVerfasst: Mo 20 Dez, 2004 11:46  Titel:  (Kein Titel)
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Tja. Von Beamten - Für Beamte. Irgendwie müssen die den Tag ja rumkriegen. Und wenns das erraten ist, was der Kollege mit dem Text gemeint hat
Smile



    
ronmue
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Alter: 60
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BeitragVerfasst: Do 23 Dez, 2004 12:14  Titel:  (Kein Titel)
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@lordi

Du darfst solche Sachen einbauen, wenn dein Fahrzeug vor dem 1.10.2002 zugelassen wurde!
Der Polizei und dem TüV ist es dann völlig egal, solange diese Teile nicht so verbaut wurden, dass diese die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

@allgemein
wenn allerdings herauskommt, dass der Computer durch EMV z.B. die Elektronik der Bremsanlage oder die Elektronik des Tachos u.s.w. stört, dann führt dies zur Stillegung des Fahrzeugs. Auch mit Gutachten muss man als Fahrzeugführer ständig nachweisen, dass das Fahrzeug sich in einem verkehrstauglichen Zustand befindet.
Beispiel: Der TüV bescheinigt gestern, dass dein Fahrzeug verkehrstüchtig ist. Heute ist das Bremslicht ausgefallen. Wenn dies vor Antritt der Fahrt (man soll ja als Fahrzeugführer vor jedem Antritt der Fahrt einen Grundcheck vornehmen) bekannt ist, dann darf man das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Strassen bewegen, obwohl man ja gerade erst die TüV Abnahme hat. Wenn das Licht während der Fahrt ausfällt, dann muss man zum nächstgelegenen Servicepunkt fahren und den Schaden beheben.

Bis dann
Ronald



    
Robbie
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Alter: 44
Anmeldung: 29.06.2004
Beiträge: 968
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BeitragVerfasst: So 26 Dez, 2004 10:57  Titel:  (Kein Titel)
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Also, ich hab vor 2 Monaten Tüv gemacht und keinerlei anstallten gemacht wegen meinem CarPC. Der TÜV-Prüfer hätte den Screen sehen können und hat sich zu dem Thema überhaupt nicht geäußert. Also, was solls, macht Euch nicht gleich verrückt. Wenn ein Unfall passiert muss erst mal andere Unfallteilnehmer (hört sich cool an, als ob er Gebührenpflichtigen Kurs besucht hätte *g*) beanstanden das der CarPC da war und den unfall verursacht habe usw usw....



    
Robbie
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Alter: 44
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BeitragVerfasst: So 26 Dez, 2004 10:59  Titel:  (Kein Titel)
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Nochwas,
CarPCs sind genau so illegal wie Laptops die aufm Beifahrersitz liegen. Noch ein Grund sich nicht so viel Gedanken zu machen.



    
con
Z.Z. verboten
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Alter: 117
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BeitragVerfasst: Mo 27 Dez, 2004 13:35  Titel:  (Kein Titel)
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Zuletzt bearbeitet von con am Di 18 März, 2008 05:41, insgesamt einmal bearbeitet
    
Shadowrun
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Anmeldung: 21.04.2004
Beiträge: 1129



BeitragVerfasst: Mo 27 Dez, 2004 14:18  Titel:  (Kein Titel)
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con hat folgendes geschrieben:
Robbie hat folgendes geschrieben:
Also, ich hab vor 2 Monaten Tüv gemacht und keinerlei anstallten gemacht wegen meinem CarPC. Der TÜV-Prüfer hätte den Screen sehen können und hat sich zu dem Thema überhaupt nicht geäußert. Also, was solls, macht Euch nicht gleich verrückt. Wenn ein Unfall passiert muss erst mal andere Unfallteilnehmer (hört sich cool an, als ob er Gebührenpflichtigen Kurs besucht hätte *g*) beanstanden das der CarPC da war und den unfall verursacht habe usw usw....


nur weil ein Pruefingenieur bei der HU einen vorhandenen Mangel nicht beanstandet, heisst das noch lange nicht dass das Fahrzeug tatsächlich frei von Maengeln ist
in letzter Instanz hat immer der Halter bzw. Fahrer dafuer Sorge zu tragen dass das Fahrzeug in einem verkehrssicherem Zustand ist und den gaengigen Zulassungsbestimmungen entspricht und eintragungspflichtige bauliche Veränderungen auch entsprechend abgenommen sind

neben grundsaetzlichen Fragen beim Einbau eines PC und diversem Zubehoer im Auto wie eben stabile Befestigung der Teile, keine Sichtbehinderung für den Fahrer, keine Verletzungsgefahr im Falle eines Unfalls durch scharfkantige Teile usw. gilt es hier ganz klar auch den §55a StVZO zu beachten

Zitat: Personenkraftwagen [...] müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen.

weiteres dazu hatte ich in einem Postimg weiter oben schon geschrieben

im Prinzip gibt es hier auch keinen Spielraum und keine rechtliche Grauzone wie man hier oefter lesen kann, die Zulassungsbestimmungen und deren Gueltigkeistdatum sind klar definiert und muessen eingehalten werden

wer sich nicht daran haelt bewegt dem Gesetz nach ein Fahrzeug ohne gueltige Betriebserlaubnis - was das im Ernstfall bedeutet sollte wohl jedem klar sein

auch muss nicht wie oben zitiert der Unfallgegner beanstanden "das der CarPC da war und den unfall verursacht habe"

viel wahrscheinlicher ist das Szenario, das im Falle eines (schweren) Unfalles ein Gutachter bei der Untersuchung der Fahrzeuge eben auf die Komponenten des PC stoesst und feststellt das diese eben nicht mit dem entsprechenden Pruefzeichen fuer den bestimmungsgemaessen Einsatz in Kraftfahrzeugen versehen sind
beispielsweise kann eben auf Grund der nich vorhanden EMV-Pruefung der verbauten Komponenten niemand garantieren das nicht z.B. die Signale der ABS-Sensoren gestoert wurden und so die Funktion des ABS, ESP oder anderer Fahrsicherheitssysteme beeintraechtigt wurde

daraus ergeben sich dann vielfaeltige Moeglichkeiten, wie z.B. Haftungsausschluss der Versicherung usw.


Hätte wenn und wäre....

Bekomme ich bei der nächsten HU meine Tüfplakette ist mein Fahrzeug in dem Zustand in dem es sich gerade befindet Verkehrstauglich.

War es das doch nicht so ist ja wohl der Tuffer dafür verantwortlich mir das zu sagen dass da was nicht stimmt und mich darauf hinzuweisen denn dafür ist ja der Technische Überwachungs Verein da.
Dann gäbe es ne Mängelliste und die Mängel müßte ich beheben



    
Robbie
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Alter: 44
Anmeldung: 29.06.2004
Beiträge: 968
Wohnort: Hasselroth


BeitragVerfasst: Mo 27 Dez, 2004 14:56  Titel:  (Kein Titel)
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stimmt, ich glaube auch das der PC auf einer mängleliste hätte stehen müssen wenn er nicht i.o. gewesen wäre.

und nochwas, wenn man sich in germany an alle vorschriften halten würde, würde man feststellen das das leben nicht mehr zu genießen wäre.
macht euch nicht sooo verrückt sonst kann die page hier gleich dich machen weil sie sich mit dem thema beschäftigft einen verstoß gegen die STVO zu unterstützen. es gibt auch radios die filme und mp3s abspielen, und? bei denen sagt auch keiner was.

ich mach mir deshalbt keinen kopf, sonst könnte ich mein kram gleich wieder raus bauen.



    
con
Z.Z. verboten
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BeitragVerfasst: Fr 31 Dez, 2004 21:21  Titel:  (Kein Titel)
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Zuletzt bearbeitet von con am Di 18 März, 2008 05:42, insgesamt 2-mal bearbeitet
    
ibutep
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Alter: 42
Anmeldung: 09.04.2004
Beiträge: 364



BeitragVerfasst: Mo 03 Jan, 2005 17:01  Titel:  (Kein Titel)
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hey con!
das ist ja ein riesen beitrag.
was meinst du denn dann, was man mit seinem carpc machen soll, wenn der tüv termin immer näher rückt?
einfach verdecken und hoffen dass des keiner sieht, denn das e-zeichen hat glaub ich kein tft den wir alle hier benutzen.
oder meinst du wird da erstmal nicht drauf geachtet weil NOCH kein entsprechendes Rundschreiben gekommen ist?

mfg



    
Shadowrun
Foruminventar
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Anmeldung: 21.04.2004
Beiträge: 1129



BeitragVerfasst: Mo 03 Jan, 2005 17:58  Titel:  (Kein Titel)
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con hat folgendes geschrieben:
Shadowrun hat folgendes geschrieben:

Hätte wenn und wäre....

Bekomme ich bei der nächsten HU meine Tüfplakette ist mein Fahrzeug in dem Zustand in dem es sich gerade befindet Verkehrstauglich.

nein

eine Prüfplakette darf zwar nach §29 Abs.3 StVZO nur dann zugeteilt werden wenn "keine Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs bestehen."

da aber die Pruefingenieure auch nur Menschen sind, koennen die auch den ein oder anderen, teilweise sogar gravierenden Mangel uebersehen

wie oben schon geschrieben ist der Halter bzw. Fahrer fuer den ordnungsgemaessen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich

Deswegen habe ich meinen Tüf gefragt ob es Sachen zu beachten gibt wenn ich mir da einen Monitor in meine Konsole einbaue.
Antwort war: Nein dafür gibts keine Richtlinie es darf nur nicht vom Verkehrsgeschehen ablenken mit "wilden leuchten /geblinke"

Zitat:


mit der gesetzlich vorgeschrieben HU versucht hier nur der Staat dafuer zu sorgen, das nicht die letzten klapprigen Schrotthaufen als rollende Zeitbomben unsere Strassen unsicher machen da manche Menschen leider absolut kein Verantwortungsbewusstsein haben

der Irrglaube das eine bestandene Hauptuntersuchung ein Freibrief fuer unzulaessige Veraenderungen des Fahrzeuges ist scheint allerdings weit verbreitet

beispielsweise liest man in Foren der Hobbybastlertuningszene Sachen wie "der TÜV hat meine mit Spaydose schwarz getoenten Rueckleuchten nicht beanstandet"
oder Dinge wie "war heute beim TÜV- der hat mein selbstgebautes Xenonlicht gar nicht bemerkt"

spaetestens aber wenn der Fahrer eines Wagens mit solchen unzulaessigen Veraenderungen in eine Verkehrskontrolle mit enstprechend geschultem bzw. sachkundigem Personal geraet kommt das boese Erwachen
selbst in dem Fall wenn man mit dem Fahrzeug am Vortag zur HU war und diese ohne Maengel bestanden hat wird es bei Veraenderungen am Fahrzeug die der Beamte als entsprechend starke Gefaerdung sieht im Extremfall zur sofortigen Stilllegung des Fahrzeuges kommen sofern man die Veraenderungen nicht vor Ort rueckgaengig machen kann
die enttsprechende Anzeige gibt es dann gratis dazu...
eine Entschuldigung das man doch gerade bei der HU war ringt dem Beamten dann allenfalls ein muedes Laecheln ab



Ich denke hier hat nie einer behauptet wenn der CarPC durchgemogelt wird er Straßentauglich ist

Zitat:

Shadowrun hat folgendes geschrieben:
War es das doch nicht so ist ja wohl der Tuffer dafür verantwortlich mir das zu sagen dass da was nicht stimmt und mich darauf hinzuweisen denn dafür ist ja der Technische Überwachungs Verein da.
Dann gäbe es ne Mängelliste und die Mängel müßte ich beheben

nein
zum einen siehe oben, der Pruefer kann auch etwas uebersehen haben

und ausserdem - was im Falle der PC-Komponenten im Auto der wahrscheinlicher Fall ist - beschraenkt sich die Pruefung bei der HU auf eine zerlegungsfreie Sicht- und Funktionspruefung von Bau- und Funktionsgruppen wie Fahrwerk, Licht, Sicherheitssysteme usw.
damit ist klar, das hier der Fahrzeughalter bzw. Fahrer dafuer verantwortlich ist das nur Teile ins Auto eingebaut werden die auch eine entsprechende Zulassung besitzen da der Pruefer bei der HU eben nichts ausbaut um irgendwelche Pruefzeichen kontrollieren zu koennen

bei entsprechender Sensibilisierung der zustaendigen Stellen wie TÜV und Dekra fuer das Thema "Einbau von Computer- und Multimediakomponenten in KFZ" wird dann auch in absehbarer Zukunft verstaerkt drauf geachtet werden

dann gibt es ein Rundschreiben wie z.B. im Falle dieser selbsgebastelten Xenonscheinwerfer bei Fahrzeugen die werksmaessig nie mit Xenonlicht erhaeltlich waren und schon werden solche Basteleien nicht mehr eingetragen und auch keine Pruefplakette mehr zugeteilt wegen erheblichem Mangel


fuer Nachruestkomponenten wie z.B. Kfz-Alarmanlagen gelten uebrigens die gleichen Bestimmungen - sofern sie in Fahrzeuge entsprechender Baujahre eingebaut werden sollen muessen auch diese das entsprechende Pruefzeichen tragen


Tja ich habe meinen Tüfer gefragt er hat OK gesagt und tut mir leid wenn er mir sagt das ist ok kannst du mit nochsoviel umherwerfen.
Wenn soll ich denn Fragen wenn nicht den Tüf ??? Bitte sags mir.



    
con
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BeitragVerfasst: Mo 03 Jan, 2005 18:35  Titel:  (Kein Titel)
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Zuletzt bearbeitet von con am Di 18 März, 2008 05:42, insgesamt einmal bearbeitet
    
Shadowrun
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BeitragVerfasst: Mo 03 Jan, 2005 19:45  Titel:  (Kein Titel)
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Tut mir leid ich bin schon länger auf den Beinen.

Aber weißt du was. ICh verabschiede mich aus dieser Diskussion:
1. Mein Wagen hat EZ 10.01
2. Es gibt ja TFTs mit E Zulassung
3. Das gleiche glaube ich bei verschiedenen PCs.



    
con
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BeitragVerfasst: Mo 03 Jan, 2005 20:24  Titel:  (Kein Titel)
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Zuletzt bearbeitet von con am Di 18 März, 2008 05:43, insgesamt einmal bearbeitet
    
Shadowrun
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BeitragVerfasst: Mo 03 Jan, 2005 22:07  Titel:  (Kein Titel)
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Na ja bei den TFTs ist es das Xerac....

Und KomplettPC Boards mit E habe ich glaube ich auch schon gesehen. Weiterhin ist dann Fraglich was "Fest ins auto" eingebaut ist. Wers TFT einspachtelt ist ja klar aber wenn der pc hinten im kofferraum abnehmbar installiert ist.



    
BlackKnight
Frischfleisch
Frischfleisch



Anmeldung: 29.04.2004
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BeitragVerfasst: Di 04 Jan, 2005 19:01  Titel:  (Kein Titel)
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Also ich nehm das Xenarc mit E-Nummer und nen älteren Laptop und der ist ja nicht fest eingebaut.



    
Mink
Inputsammler
Inputsammler


Alter: 39
Anmeldung: 15.08.2004
Beiträge: 49
Wohnort: Rösberg *ggg*


BeitragVerfasst: So 16 Jan, 2005 22:36  Titel:  (Kein Titel)
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HI@all,
Habe mich mit einem bekannten (rechtsanwalt) zu dem thema unterhalten.
Er meinte das die rechtslage solange es KEINE EINDEUTIGE klärung in der stvo oder StvZo gibt ein Car PC mit einem radio gleichzusetzen ist.
Also jeder TüV der was sagt sollte sich das mal angucken.
Mit der E-Zulassung meinte er ist die sache mit dem Festeinbau.
man braucht definitiv KEINE E-Zusassung, wenn man das system wieder deinstallieren kann, wobei Deinstallieren ja relativ ist. ob in 5 min oder 5h.
also ich mache mir keine Sorgen mehr. wenn was ist weiß ich ja wo ich hin muß! *ggg*

LG mink



    
BlackKnight
Frischfleisch
Frischfleisch



Anmeldung: 29.04.2004
Beiträge: 15



BeitragVerfasst: Mo 17 Jan, 2005 10:14  Titel:  (Kein Titel)
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Mink hat folgendes geschrieben:
HI@all,

Er meinte das die rechtslage solange es KEINE EINDEUTIGE klärung in der stvo oder StvZo gibt ein Car PC mit einem radio gleichzusetzen ist.

LG mink


Ähhm. Neuere Radios haben aber eine E-Nummer!

Festeinbau bedeutet das man es nicht werkzeuglos herausnehmen kann.



    
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