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roan
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Alter: 51
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Beiträge: 5714
Wohnort: München


BeitragVerfasst: Sa 30 Okt, 2004 02:17  Titel:  ist es legal seine tür zu cleanen
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Hallo,

Meine Frage ist es legal die Türen zu cleanen, also die Türgriffe von aussen zu entfernen. Ich habe irgendwo mal gehört das dies verboten sei. Wenn doch muß mann da irgendwas für den TUV beachten?

THX

Roan



    
jwe297
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Alter: 56
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Wohnort: Ingelheim

2002 Renault Espace
BeitragVerfasst: Sa 30 Okt, 2004 07:06  Titel:  Tür Cleanen
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Hallo,

ob es legal ist kann ich nicht sagen, aber man sollte auch an den Rettungsaspekt bei einem Unfall denken. Türen nicht von außen zu öffnen.
Aber es sieht gut aus. Am besten man fragt mal bei der Dekra oder bein Tüv nach.

Gruß Jörg

Hardware: Aopen Mini PC 945VXR

Software: CES + CPOS

    
roan
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Alter: 51
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Beiträge: 5714
Wohnort: München


BeitragVerfasst: Sa 30 Okt, 2004 09:59  Titel:  (Kein Titel)
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Ich sehe immer mehr leute so rum düsen



    
glow
Developer
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Alter: 44
Anmeldung: 17.07.2004
Beiträge: 3015
Wohnort: Kronach/Obfr.,Bayern


BeitragVerfasst: Sa 30 Okt, 2004 21:52  Titel:  (Kein Titel)
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was du mit deinen türen machst ist dir überlassen, allerdings musst du eine mechanische `notentriegelung` einbauen.
der tüv hat das bei einem kumpel von mir verlangt bevor sie das auto so abgenommen haben.



    
-=[ kleinermc ]=-
Inputsammler
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Anmeldung: 28.03.2004
Beiträge: 40
Wohnort: Oldenburg


BeitragVerfasst: Sa 30 Okt, 2004 21:52  Titel:  (Kein Titel)
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hi!

Jedes Fahrzeug muss laut TÜV notentriegelt werden können. Darum sorgt z.B. auch das Airbag-Steuergerät dafür, das die ZV aufgeht wenn deine Airbags auslösen. Der Tüv will Griffe bzw. eine mech. Entriegelung der Tür sehen.
Es gibt ein paar Freaks, die sich einen Griff ins Radhaus vorne gebaut haben oder so.. ob der Tüv da seinen Segen gegeben hat keine Ahnung.
Ich würd' sie an deiner Stelle drinlassen.
Du kannst sie ja insoweit cleanen, dass du die Schlösser ausbaust.

Gruss Markus



    
roan
Moderator
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Alter: 51
Anmeldung: 26.07.2004
Beiträge: 5714
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BeitragVerfasst: Sa 30 Okt, 2004 22:09  Titel:  (Kein Titel)
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ja die schlößer wollte ich ja so und so machen, und die griffe las ich dann las ich sie drin

thx



    
leon-the-profi
Inputsammler
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Anmeldung: 02.12.2004
Beiträge: 48



BeitragVerfasst: So 13 Feb, 2005 14:58  Titel:  (Kein Titel)
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lege einfach nen wasserdichten schalter in die scheiben dichtung dan nen kleinen roten pfeil aufkleber an die scheibe und so kann dich auch die feuerwehr retten

aber nun mal ernst wenn du so wo gegen knallst das die feuerwehr dich retten muss dann kommt eh nen brecheisen oder die schere zum einsatz weil dann ist meistens die türe total verzogen



    
bazik
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Beiträge: 53
Wohnort: Hessen / bei Hanau


BeitragVerfasst: So 13 Feb, 2005 17:01  Titel:  (Kein Titel)
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leon-the-profi hat folgendes geschrieben:
aber nun mal ernst wenn du so wo gegen knallst das die feuerwehr dich retten muss dann kommt eh nen brecheisen oder die schere zum einsatz weil dann ist meistens die türe total verzogen


Nur leider kommt es selten vor das die Feuerwehr als Erst-Helfer am Unfallort eintrifft. Meist ist es Otto Normal der nicht mal nen Scheibenhammer im Handschuhfach hat...



    
eXodus
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Alter: 39
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Beiträge: 209
Wohnort: Neufahrn bei IKEA


BeitragVerfasst: So 13 Feb, 2005 17:31  Titel:  (Kein Titel)
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und in 90% der fälle würde man die Türe mit dem Griff aufkriegen Wink



    
ronmue
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Beiträge: 1311
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BeitragVerfasst: So 13 Feb, 2005 18:11  Titel:  (Kein Titel)
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Da es meines Erachtens kein Gesetz gibt, das direkt Türgriffe an allen Türen vorschreibt, muss man es aus geltendem Recht ableiten.

Meines Erachtens müssen gecleante Türen abgenommen werden, da nachgewiesen werden muss, dass das Schloss an sich nicht verändert wurde und nachfolgende Sachverhalte eingehalten werden:

Der §35e(2) StVZO fordert, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türen nicht zu erwarten ist. Als Maßstab für die Erfüllung dieser Forderung gilt die RL 70/387/EWG, dort ist für den Schließmechanismus nachzuweisen, dass eine zweite Raststellung als Sicherung gegen unbeabsichtigtes Öffnen vorhanden ist und sich das Schloss bei einer Beschleunigung von 30g in Längs- und Querrichtung (z.B. durch einen Unfall) nicht selbständig öffnet.( Wie das geprüft werden sollte, weiß ich auch nicht, erübrigt sich aber eigentlich, wenn das Original-Schloss verbleibt...)

Die EG-Richtlinie 96/27/EG, Anh. II fordert, dass es nach dem definierten seitlichen Aufprall möglich sein muss, ausreichend viele Türen ohne Werkzeug öffnen zu können, damit alle Insassen das Fahrzeug verlassen können. Dabei dürfen erforderlichenfalls die Sitzrückenlehnen oder Sitze verschoben werden. Diese Richtlinie gilt für Fahrzeuge mit EG-BE, sollte aber auch auf ältere angewandt werden.

Außerdem gibt es einen § 30 der StVZO, mit dem man bei entsprechender Auslegung ALLES erschlagen könnte:

§ 30 (1) StVZO: Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,

2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben. (Anmerkung: Dies dürfte nicht egeben sein, wenn ein Ersthelfer die Tür nicht aufkriegt, obwohl sie nicht so deformiert ist, dass sie nicht zu öffnen wäre. Selbst wenn der Ersthelfer nach einigem Suchen einen alternativen mechanischen Öffungsmechanismuss entdeckt und diesen auch richtig bedient, kann dadurch eben die entscheidende Zeit verloren gegangen sein, die zur Rettung notwendig gewesen wären).

Meiner Ansicht nach müssen entweder an den vorderen Türen Griffe verbleiben und bei hinteren Türen, die nicht von außen geöffnet werden können, die Sitzplätze gestrichen werden, mit unbrauchbar Machen der Gurtverankerungen.

Nur so eine private Anmerkung:

Wenn nach einem ein tödlichen Unfall die Versicherung Streß macht wegen der Griffe, möchte ich nicht vorm Richter stehen und mich rechtfertigen müssen.

Aber dass muss jeder für sich selber entscheiden und die daraus entstehenden Konsequenzen tragen.

Bis dann
Ronald



    
Fabse
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Anmeldung: 30.01.2005
Beiträge: 337



BeitragVerfasst: Mo 14 Feb, 2005 15:07  Titel:  (Kein Titel)
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ich finde auch, dass man die lieber drin lassen sollte ronmue hat irgendwie schon alles gesagt Wink



    
roan
Moderator
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Alter: 51
Anmeldung: 26.07.2004
Beiträge: 5714
Wohnort: München


BeitragVerfasst: Mo 14 Feb, 2005 15:41  Titel:  (Kein Titel)
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Schön das dieses Thema noch lebt,

Das ist nähmlich so die Tür muß nur mechanisch zu öffnen sein, wo sich diese Mechanik befindet ist im grunde egal. Ist das nicht der fall gibt es auch kein TÜV.

roan



    
SirGroovy2004
CPI Profi
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Anmeldung: 27.12.2004
Beiträge: 4337
Wohnort: 30km südl v. München

1992 Volkswagen Golf III
BeitragVerfasst: Mo 14 Feb, 2005 15:49  Titel:  (Kein Titel)
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Servus Gemeinde,

ich finde das Cleanen von Türen einfach nur cool. Ich werde des auch machen, sobald ich einen geeigneten Spangler gefunden habe. Meine Sicherheit ist mir da eher 2trangig. Ich fahr ja auch dreier Golf. Smile Smile

Hardware: Asrock K7s4GX; AMD Geode 1750+; 512MB Ram; Sirf 3 Star; K90;

Software: cPos! 1.0; Windows XP Prof x64 Edition;

    
roan
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Alter: 51
Anmeldung: 26.07.2004
Beiträge: 5714
Wohnort: München


BeitragVerfasst: Mo 14 Feb, 2005 15:51  Titel:  (Kein Titel)
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du mußt aber dafür sorgen das die tür mechanisch aufgeht sonst hast du kein TÜV mehr.

Ich werde oben am glas eine gebogenes blech rausschauen lassen wo man zum öffnen nur runterdrücken muß. da sagt der TÜV nix. Fotos folgen.



    
Solero1975
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Alter: 48
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Beiträge: 1123
Wohnort: (Nord-)Bayern


BeitragVerfasst: Mo 14 Feb, 2005 16:35  Titel:  (Kein Titel)
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wir sind gespannt auf Bilder.

Kann da dann nicht jeder die Tuer aufmachen wenn das eine mechanische Verbindung ist?!



    
roan
Moderator
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Alter: 51
Anmeldung: 26.07.2004
Beiträge: 5714
Wohnort: München


BeitragVerfasst: Mo 14 Feb, 2005 16:41  Titel:  (Kein Titel)
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ne abschliessen kann man sie ja trotzdem,

was nicht geht ist einfach nur zuzinnen/spachteln und einen zugmagneten ranhängen das nur dur z.b. eine fernbedienung die tür geöffent werden kann.

Darauf bekommt man keinen legalen TÜV.



    
eXodus
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Beiträge: 209
Wohnort: Neufahrn bei IKEA


BeitragVerfasst: Di 15 Feb, 2005 13:59  Titel:  (Kein Titel)
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ganz blöde frage
aber wie krieg ich eine türe überhaupt auf wenn die Griffe weg sind ?

baut ihr ne elektrische entriegelung ein die dann die Türe ein paar cm öffnet ? seh da echt keinen sinn drinnen
Heck klappe und schlösser ja okey aber die griffe ?



    
der_fleXXer
Forumkenner
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Alter: 42
Anmeldung: 20.09.2004
Beiträge: 135



BeitragVerfasst: Di 15 Feb, 2005 14:25  Titel:  (Kein Titel)
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@sirgroovy:
naja, das mit deiner sicherheit is mir ja eher egal Wink, aber: was ist los wenn bei dir wer mitfährt, und der dir bei einem unfall im auto verblutet/sonstwas weil die tür nicht aufgeht? ich denk, da kriegst mächtig probleme, wahrscheinlich auch schon wenn dem nicht mal viel passiert.



    
El-Chico
Fingerwundschreiber
Fingerwundschreiber


Alter: 45
Anmeldung: 14.10.2004
Beiträge: 488



BeitragVerfasst: Di 15 Feb, 2005 14:27  Titel:  (Kein Titel)
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@ eXodus: Die Mechanik zum Türen entriegeln wird per Fernbedienung angesteuert und die Tür springt dann ein paar cm auf.

Natürlich liegt in der ganzen Sache absolut KEIN Sinn - es soll eben einfach nur gut aussehen.

Der Golf 3 hat zugegebenermaßen auch nicht gerade schöne Türgriffe.
Allerdings würde ich mir da lieber lackierte "Audi-Griffe" dranmachen.

Sieht auch schon 1000mal besser aus UND man hat TÜV!



    
eXodus
Forumkenner
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Alter: 39
Anmeldung: 11.11.2004
Beiträge: 209
Wohnort: Neufahrn bei IKEA


BeitragVerfasst: Di 15 Feb, 2005 14:30  Titel:  (Kein Titel)
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ich wäre kein Volvo-Fahrer wenn mir Ecken und Kanten nicht gefallen würden Wink

lackierte Türgriffe würden mir auch schon gefallen
mal sehn

was ich aber sehr geil finde wenn die Zierleisten weg sind aber das kann ich mir grad ned leisten



    
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