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netjunk
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Anmeldung: 24.11.2005
Beiträge: 304
Wohnort: Berlin


BeitragVerfasst: So 04 Dez, 2005 17:16  Titel:  (Kein Titel)
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@ micweg5580

Zitat:
@Netjunk: Ich bin bei TomTom registriert, eine email Adresse steht da trotzdem nicht!
Da gibt es nur so Kontaktformulare, wenn du willst, fülle ich eins für dich aus und poste es dann hier...


Dann schick doch mal bitte folgende Anfrage an TomTom:

Zitat:
Einen schönen guten Tag,

im ADAC Heft (Ausgabe 12.2005; Seite 6) laß ich folgenden Artikel:


RISIKO. Es klingt ganz harmlos: »Blitzerinfo« oder »Blitzgeräte- Hinweis« nennt sich Software, die vor stationaren Radaranlagen warnt. Sie ist für zahlreiche Navigationssysteme erhältlich und kann relativ einfach installiert werden. Was viele Autofahrer nicht wissen: Sobald die entsprechende Blitzer-Software mit dem Navigationssystem verknüpft wird, ist der Betrieb, aber auch bereits das Mitführen des Gerätes, verboten ( §23 Abs. 1b StVO). Der ADAC warnt davor, dieses Risiko einzugehen. Denn wer erwischt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro und vier Punkten rechnen, auch das Navigationsgerät kann eingezogen werden.

Um genaueres in Erfahrung zu bringen, habe ich folgende Gesetzestexte recherchiert:

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

"[...] Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab. [...]" Hentschel: Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 23 StVO Rdnr. 38:

"Abs 1b Satz 2 enthält nur Beispiele zur Verdeutlichung, ist aber nicht etwa abschließend. [...] Für das Verbot des Abs 1b genügt es [...], daß bei Geräten mit verschiedenen Funktionen eine davon speziell zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungen dient, etwa auch die Ausstattung eines Autoradios oder eines Zielführungsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmten Zusatzgerät " (siehe Begründung, Bundesrats-Drucksache 751/01, Seite 12)

Nun frage ich mich, auf welche rechtliche Grundlage Sie sich stützen, wenn sie verlauten:

Hauptmerkmale:
Das aktuellste und vollständigste Set, das es gibt, regelmäßig aktualisiert
Völlig legal
Alle Standorte wurden von TomTom-Vermessungsingenieuren überprüft
Nach Tempolimit geordnet und vollständig in die Navigationsansicht integriert
Keine zusätzlichen Antennen oder Geräte erforderlich
Warnt, wenn Sie sich einem Gefahrenschwerpunkt nähern

Bitte teilen Sie mir Ihre rechtliche Grundlage anhand eines eindeutigen Verweises auf den Gesetzestext (mit § und Abs.) mit.

Vielen Dank im Voraus.



    
micweg5580
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Beiträge: 544
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BeitragVerfasst: So 04 Dez, 2005 17:48  Titel:  (Kein Titel)
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Die Anfrage ist raus!

Ich sag Bescheid, wenn was zurückkommt...



    
jolle
Gast








BeitragVerfasst: Do 22 Dez, 2005 09:06  Titel:  (Kein Titel)
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Ich sag mal so...wo kein Kläger da kein Richter....

Ich fahr den Rechner runter und dann kann sich die Rennleitung den als Muster an die Wand hängen - kann euch nur Verschlüsselungssoftware wie z.B. BestCrypt empfehlen. Mit 448Bit wirft so ziemlich jeder Forensiker das Handtuch. *g*

In TB kann man das Radarfallen-Plugin auch einfach umbenennen. Dann sind das halt ganz normale POI die "zufällig" mit den Standorten von Radarkästen übereinstimmen. Very Happy Vorsatz kann einem nicht vorgeworfen werden - ich kann doch selber meine POI bestimmen. Very Happy

Nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird.

    
micweg5580
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Beiträge: 544
Wohnort: Nörvenich


BeitragVerfasst: Do 22 Dez, 2005 09:39  Titel:  (Kein Titel)
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Angst haben muss deswegen wirklich keiner! TomTom hat sich übrigens noch nicht gemeldet nach der email!



    
tow-b.de
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1997 Ford Escort
BeitragVerfasst: Mi 04 Jan, 2006 14:46  Titel:  (Kein Titel)
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@jolle: das ist nichtmal gelogen, Starenkästen sind für mich auf jeden Fall nen POI, es kann wohl keiner sagen das es mich nciht interessieren würde, wo die Kisten stehen Wink

Hardware: zZ. keine mehr

Software: zZ. keine mehr

    
Merlin55
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BeitragVerfasst: Mi 04 Jan, 2006 15:18  Titel:  (Kein Titel)
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Hey!


Schon ziemlich paradox das ganze: sollte ich an einer Stelle wegen übertretener Geschwindigkeit angehalten oder geblitzt werden, dann habe ich doch das beste Argument überhaupt:

"Herr Wachtmeister, würde ich eine solche Software einsetzen, wäre ich doch jetzt und an dieser Stelle sicher NICHT gebitzt worden!"

Und ansonsten werde ich den Teufel tun, und denen mein Navi überlassen, damit die darin rumklicken können. Klar, am besten noch das Handy dazu, damit die die SMS auf Eingangs- und Sendezeit kontrollieren können!

Von daher: alles bleibt wie gehabt, und das ganze ist wirklich reine Präventation! Nicht mehr!

Bis denn...


Bye, Markus.



    
ncc1701a
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2006 Seat Ibiza
BeitragVerfasst: Mi 31 Mai, 2006 21:15  Titel:  Lösung des Problems
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Leute, wenn Ihr schon so einen tollen Car-PC habt, dann verschlüsselt alle Daten. Wenn die nicht nachweisen können, dass da eine entsprechende POI Software drauf ist, dann können die garnichts machen.

Das Gerät ist allerdings so ca. 1/2 Jahr weg. Gegen die Durchsuchungswillkür kann man nichts machen, sehr wohl aber kann man seine Daten so sichern, dass da ausser Euch keiner drankommt.

Hardware: iBase MB899, Intel T2400, 2 GB RAM, K301, 80 GB SSD, Andre Radio

Software: Demnächst: Centrafuse oder Android

    
AndreB.
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BeitragVerfasst: Di 10 Okt, 2006 09:53  Titel:  (Kein Titel)
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Hallo Leute!

Ich hab eben mal diesen Thread aufmerksam durchgelesen und bin dann direkt auf die TomTom Seite.

Wie es scheint geht TomTom mit ihrem neuen Gerät noch einen Schritt weiter.

Da heißt es nämlich bei den Produktmerkmalen von dem TomTom GO 910 :

Zitat:

....
Radarkameras: Ihr GO empfängt und meldet Warnungen vor Radarkameras, sowohl vor fest installierten als auch vor mobilen Geräten. ......



Das hört sich für mich so an als hätten die einen aktiven Warner in ihren Geräten denn mobile Geräte werden in keiner Datenbank erfasst. Was meint ihr dazu!!

@micweg5580:
Hast du schon ne Antwort von TomTom erhalten???

Hardware: Epia M10000, 3,5" 80GB HDD, Terratec Aureon MKII

Software: CES, Travelbook5, WinXP

    
one-t
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Beiträge: 189
Wohnort: Großrosseln


BeitragVerfasst: Di 10 Okt, 2006 10:02  Titel:  (Kein Titel)
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Oder werden solche Warnungen vor mobilen Geräten vielleicht über den Verkehrsfunk (mittels TMC) an das Gerät weitergegeben. Wäre die einzigste Möglichkeit die mir dazu noch einfällt.



    
AndreB.
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Alter: 40
Anmeldung: 08.08.2005
Beiträge: 111
Wohnort: Hockenheim


BeitragVerfasst: Di 10 Okt, 2006 11:10  Titel:  (Kein Titel)
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Das kann natürlich auch sein. und wenn das so wäre, warum musst du dann den TMC extra abonieren???

Hardware: Epia M10000, 3,5" 80GB HDD, Terratec Aureon MKII

Software: CES, Travelbook5, WinXP

    
MacG
Moderator
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Alter: 49
Anmeldung: 17.02.2005
Beiträge: 6752
Wohnort: Dresden

2000 Fiat Bravo
BeitragVerfasst: Di 10 Okt, 2006 19:21  Titel:  (Kein Titel)
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Es gab Datenbanken mit den beliebten mobilen Blitzerorten, nur kommt man da aus dem Warnbereich wohl fast nie raus Wink



    
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