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netjunk
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Anmeldung: 24.11.2005
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BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 21:35  Titel:  (Kein Titel)
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hab da noch was zum thema schwarzsurfen:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7

unter 1. Strafbarkeit gem. § 202a StGB b) offene Netze steht:

Zitat:
Als Daten im Sinne der Norm kommt bei unverschlüsselten Netzen naturgemäß kein WEP-Schlüssel in Betracht, da ein solcher gerade keine Verwendung findet. Daher kann allenfalls auf die IP-Adresse abgestellt werden. Allerdings ist bei einem unverschlüsselten WLAN gerade keine Vorkehrung speziell zu dem Zweck getroffen worden, den Zugang Unbefugter zu erschweren oder zu verhindern. Der Router teilt dem verwendeten Client auf simple Anfrage eine IP-Adresse zu. Eine wie auch immer geartete Hürde muss der Nutzer dazu nicht überwinden, von Einschalten seines Rechners innerhalb der Funkreichweite des Routers einmal abgesehen. Angesichts der Tatsache, dass WLAN-Geräte ab etwa 20 Euro für jedermann frei zugänglich sind, kann die Übertragung per Funk als solche ebenfalls nicht als Zugriffsschutz angesehen werden. Daher kommt bei unverschlüsselten Netzen eine Strafbarkeit aus § 202a StGB mangels besonderer Sicherung der Daten nicht in Betracht.


den punkt 3. "Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB" versteh ich noch nicht so ganz. aber am ende steht: "Eine Strafbarkeit nach § 265a StGB kommt daher nicht in Betracht." Confused



    
Surfy123
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Beiträge: 109



BeitragVerfasst: Sa 25 März, 2006 23:25  Titel:  (Kein Titel)
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Erschleichen von Leistungen:
Wenn Du z.B. das Internet über einen fremden Accesspoints nutzt.
Wink
Wirf nochmal einen Blick auf meinen Post



    
cheffe
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Inputsammler
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Anmeldung: 16.07.2005
Beiträge: 34



BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 00:20  Titel:  (Kein Titel)
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Hi ich find das ja n bisschen n witz hier ehrlichgesagt;-) solange die Daten nicht eingesehen werden ist das ganze halbsowild. Mich würde interessieren gibts ein Programm das sich automatisch in ungeschütze Netze einklinkt so das ich wenn ich anhalte automatisch internet habe ohne das einklinken manuell zu machn?? thx



    
Tomek81
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BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 02:29  Titel:  (Kein Titel)
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hör mal witz hin oder her wenn du volumentarif hast den du immer bis ins maximum nutzt und dann kommen da leute die sich in dein netz klinken und deinen volumentarif überziehen dann ist es ja wohl ne straftat, fast mit diebstahl zu vergleichen, dir entstehen kosten die du nicht verursacht hast. aber das wollen manche leute wohl nicht verstehen das es auch nicht nur leute mit flatrate gibt die wlan haben.also musst du garnicht in den daten des anderen rumschnüffeln um dich strafbar zu machen.



    
Manuel
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Alter: 38
Anmeldung: 05.10.2005
Beiträge: 585



BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 09:37  Titel:  (Kein Titel)
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@ cheffe: Bei mir ist es so dass sich die der PC automatisch einklingt. Ich hab aber kein Programm installiert oder sonst irgendwas besonders eingestellt.



    
ronmue
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BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 11:22  Titel:  (Kein Titel)
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Ganz kurz:

wenn man ungeschützte Netze benutzt, dann ist dies erst einmal nicht strafbar, solange keine Straftaten (Verbreitung von Pornografischen Kinderdarstellungen, Terrorismus oder andere Straftaten) darüber ausgeübt werden. Zum Schutz muss eben eine Verschlüsselung und-/oder eine Passwortabfrage eingeschaltet sein. Wenn man so ein geschütztes NW dann hackt, dann ist dies strafbar, je nachdem, mit welchen Mitteln man die Verbindung hackt. Stichworte: Ausspähen von Daten - wenn man z.B. den Datenverkehr mitsnifft), Datenmanipulation - wenn man z.B. in den Datenstrom andere Daten (MAC Adressen) einstreut u.s.w.

Erschleichen von Leistungen (strafrechtlich und zivilrechtlich gesehen)

Das ist nicht so einfach, da dazu ja mehrere Tatbestände nachgewiesen werden müssten.
1. Muss nachgewiesen werden, dass derjenige, der eine W-LAN Verbindung nutzt auch weiss, dass diese Nutzung Geld kostet und er damit einem anderen einen Vermögensschaden zufügt, wenn er dieses Entgeld nicht entrichtet.
2. Muss nachgewiesen werden, dass überhaupt ein Vermögensschaden entstanden ist (bei einer Flat-Rate z.B. ist es eben nicht so einfach möglich, geht aber auch - bevor jetzt die Fragen dazu kommen, hier ein Beispiel:
Es steht eine 1024 Bandbreite zur Verfügung. Der User im Auto nutzt diese Vollständig, weil er etwas downloaded.
Der Anschlussinhaber will nun zur gleichen Zeit das Internet nutzen, weil er für ein Angebot noch dringend Informationen braucht. Dieses Angebot muss auch zu einem bestimmten Zeitpunkt abgegeben sein - z.B. bei einer Ausschreibung. Nun kann er aber nicht die Info´s nicht rechtzeitig besorgen, weil er eben kein Zugriff mehr auf das Internet hat und er aus seiner Erfahrung auch nicht davon ausgehen musste, dass dieser Fall eintritt. Wenn er nun nachweisen kann, dass bei rechtzeitiger Abgabe seines Angebotes er den Zuschlag erhalten hat, dann ist hier ein Vermögensschaden entstanden, den der Verursacher zu zahlen hat - zivilrechtlich gesehen; strafrechtlich gesehen greift hier der Punkt Erschleichen von Leistungen nicht)

So kurz war es jetzt doch nicht, wobei ich nur 2 Aspekte mal angeschnitten habe. Leider ist das Thema eben nicht nur auf die angesprochenen Rechtsverletzungen zu begrenzen, sondern umfasst wesentlich mehr Gesetze und Vorschriften.

Grundsätzlich rate ich aber allen ab, sich in vermeindlich öffentliche Netze einzuwählen. Wenn ich bedenke, wieviel heute eine Firma für den Schutz seiner Netze ausgeben muss, die diese lieber in die Entwicklung neuer Produkte stecken könnten und damit auch mehr Arbeitsplätze sichern könnten, dann ist es teilweise schon eine Frechheit von bestimmten Zeitgenossen immer auf den Rücken anderer sich zu befriedigen, zumal es ja viele öffentliche Hot-Spots (z.B. von der T-Com) gibt, die man durch Zahlung eines bestimmten Betrages ja jederzeit nutzen kann.
Ich sehe es halt, wie mit Blumen in einem Vorgarten. Nur weil da eine Blume vom Gehweg zu erreichen ist, gehe ich doch auch nicht bei und pflücke diese.

Bis dann
Ronald



    
Surfy123
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BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 12:10  Titel:  (Kein Titel)
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Hi ronmue,

sorry, so einfach ist das mit dem Erschleichen von Leistung nicht. Es muss nicht bewiesen werden, dass der Fremdnutzer nicht wusste, dass er dem Eigentümer kosten verursacht. Hier gilt wirklich unwissenheit schützt vor strafe nicht. Mildernd kommt hinzu, dass es in diesem Fall kein Vorsatz war.

Ansonsten. ACK Smile



    
vermont
Frischfleisch
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BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 12:25  Titel:  (Kein Titel)
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zu §86 TKG (alt)
Wenn man schon Gesetze zitiert, dann bitte auch das aktuell gültige. Am 26.06.2004 ist das neue TKG in Kraft getreten. Seitdem ist das Abhörverbot nicht mehr in §86 sondern in §89 geregelt. Das ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass der in diesem Fall nicht anwendbar ist, da beim Surfen über ein unverschlüsseltes WLAN keine entsprechenden Nachrichten abgehört werden. Die Nachrichten, die zur Nutzung des unverschlüsselten WLANs empfangen werden sind rein technischer Natur (z.B. Beacons) und für "die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt".

zu §202a StGB
Trifft nicht zu, da wie schon mehrfach geschrieben wurde, keine besondere Schutzeinrichtung umgangen wird. Dies wäre z.B. erst beim Knacken einer WEP-Verschlüsselung der Fall.

zu §265 StGB
Wie soll man eine Leistung erschleichen, die nichts kostet? Der Betreiber des Netzes bietet ja keine kostenpflichtige Leistung an. Dies wäre z.B. nur bei der missbräuchlichen Nutzung eines kostenpflichtigen öffentlichen HotSpots der Fall. Zudem liegt hier auch kein "öffentlichen Zwecken dienendes Telekommunikationsnetz" vor. Trifft also auch nicht zu.

Datenveränderung und Computersabotage trifft beim reinen Surfen über ein unverschlüsseltes WLAN auch nicht zu.

Aber von der Rechtslage mal abgesehen sollte einen zumindest der gesunde Menschenverstand davon abhalten die WLANs anderer Leute zu nutzen.

Hardware: IBM ThinkPad T40, Dockingstation, CTF700-H

Software: WinXP Pro SP2, reXtension 0.4

    
ronmue
Foruminventar
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BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 12:35  Titel:  (Kein Titel)
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@surfy123

Nein, stimmt nicht. Im Strafrecht muss IMMMER VORSATZ nachgewiesen werden - mache dich da mal kundig.

@vermont
auf das TKD bin ich nicht eingegangen, weil es hier einfach nicht zutrifft.

Auf den Punkt "Erschleichen von Leistungen" bin ich ja dezidiert eingegangen.
Datenveränderung bezog sich auf die manipulation von geschützten NW - hatte ich auch genauso geschrieben.

Bei allen Betrachtungen bitte ich immer darum, Zivil- und Strafrecht zu betrachten - auch das habe ich angerissen.

Allgemein: Man kann soviele Gesetzesvorschriften zitieren, wie man will - das bringt nichts. Entscheidend sind hier im Regelfall die entsprechenden Kommentare zu den Einzelgesetzen. In vielen Vorschriften sind eben entsprechende Auslegungen zu der einen und anderen Seite möglich.

Bis dann
Ronald



    
vermont
Frischfleisch
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BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 12:46  Titel:  (Kein Titel)
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@ronmue
Mein Posting bezog sich auch nicht auf deins. Wink

Hardware: IBM ThinkPad T40, Dockingstation, CTF700-H

Software: WinXP Pro SP2, reXtension 0.4

    
Surfy123
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BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 12:54  Titel:  (Kein Titel)
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@ronmue

Nicht so im Zivilrecht. Erschleichen von Leistungen kann sehr wohl im Zivilrecht anwendung finden. Und genau das wird passieren, wenn man wegen der Nutzung eines WLANs verklagt wird.

Man könnte jetzt auch wild konstruieren:
Strafrecht: Wenn kein Vorsatz, dann Fahrlässigkeit
(Andrerseits ist es auch fahrlässig, ein offenes WLAN zu betreiben?, da gibts ja noch keine Urteile)...

Erlaube mir mal zu behaupten, kundig zu sein. (Wobei ich auch sicherlich nicht allwissend bin Very Happy )

EDIT-->
Oh, habe gerade gesehen, dass du ja das Zivilrechtliche mitbehandelt hast...
--> Mein Fehler.

Das Thema mit der Fahrlässigkeit lasse ich jedoch stehen (auch im Strafrechtlichen Sinne).



    
Tomek81
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BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 13:04  Titel:  (Kein Titel)
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@vermont bist du rx8 oder rx7 fahrer? coolen avatar hast du auf jeden fall.
sorry fürs ot.



    
x3on
Forumjunkie
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Beiträge: 849



BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 13:27  Titel:  (Kein Titel)
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Ich für meinen Teil habe zwei WLANs hier. Zum einen einen unverschlüsselten Accesspoint im Dachboden, über den meinetwegen Gott und die Welt online gehen kann. Der hängt an nem Linux-Server, der allerdings alles was da drüber läuft mitloggt, die Bandbreite beschränkt usw.

Ich werte das Log nicht aus. Zumindest im Normalfall nicht. Mir gehts damit nur darum, dass ich im Falle einer irgendwie gearteten Klage nachweisen kann, dass ich das nicht war. Ich kenne auch viele andere Leute, die auch offene Accesspoints betreiben und dahinter entsprechende Hardware betreiben um alle Zugriffe und einfach alles mitzuspeichern.

Ich wollte das jetzt nur mal so angemerkt haben, nur für die Leute die sagen, wer ein offenes WLAN betreibt ist ein Noob und hat sowieso keine Ahnung. Ich kann hier sehrwohl nachweisen wann jemand mein WLAN benutzt hat. Und ich kann, je nachdem was diese Person im Internet gemacht hat, im Klagefall auch herausfinden lassen, wer die Person war. (Hier reicht oft schon ein Zugriff auf irgendwelche personalisierten Dienste.)

Aber wie gesagt, die Logs werte ich nicht aus im Normalfall und ich habe auch ausdrücklich nichts dagegen, dass der AP genutzt wird. Für das ist ja der Linuxrechner da, dass ich das ganze mit QoS und Trafficshaping und so weiter so verpacke, dass mich der Traffic weder beim Spielen noch irgendwie anders stört. Und der AP wird gar nicht so häufig benutzt, obwohl neben mir ein großer Parkplatz ist und ich direkt an einer Hauptstraße wohne.

Über den Linuxrechner kann ich per VPN von da drüben (und auch vom Internet aus) auf meine privaten Daten zugreifen.

Und der zweite AP ist einfach WPA verschlüsselt und über den synchronisiere ich meinen Car-PC.



    
con
Z.Z. verboten
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Anmeldung: 17.12.2004
Beiträge: 697
Wohnort: Entenhausen


BeitragVerfasst: So 26 März, 2006 17:18  Titel:  (Kein Titel)
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x3on hat folgendes geschrieben:

Mir gehts damit nur darum, dass ich im Falle einer irgendwie gearteten Klage nachweisen kann, dass ich das nicht war.


mal abgesehen davon das man zumindest im Strafrecht nicht seine Unschuld beweisen muss - wie willst du das nachweisen?
jeder könnte sich mit der MAC eines deiner Wlan Clienten auf deinen
AP einloggen und über das Netz irgendetwas illegales anstellen

das du dann sagst du warst das nicht braucht dir erstmal keiner zu glauben, schliesslich steht in den Logs keine persönliche Unterschrift

und das jeder der sich in ein "offenes" Netz einloggt irgendwelche Daten überträgt oder Dienste benutzt die eindeutige Rückschlüsse auf die Identität zulassen ist genauso naiv zu glauben wie alle offenen AP's gehören irgendwelchen Dau's oder Noobs...

wenn du einen offenen AP anbietest, solltest du viel eher dafür sorgen, dass darüber kein Missbrauch stattfinden kann - allerdings dürfte das schwierig bis unmöglich werden


x3on hat folgendes geschrieben:

Ich kann hier sehrwohl nachweisen wann jemand mein WLAN benutzt hat.


das kannst du sagen weil du weisst das du es nicht warst - du kannst aber im Zweifelsfall eben nicht beweisen das es ein anderer war

x3on hat folgendes geschrieben:

Und ich kann, je nachdem was diese Person im Internet gemacht hat, im Klagefall auch herausfinden lassen, wer die Person war. (Hier reicht oft schon ein Zugriff auf irgendwelche personalisierten Dienste.)


siehe oben - das ist absolut illusorisch

eher wirst du dir als Inhaber des Inet-Anschlusses und Anbieter des "Dienstes" eine gewisse Mitschuld anrechnen lassen müssen

aber über dieses Thema kann man ewig diskutieren - absolute Rechtssicherheit gibt es zu dem Thema sowieso noch nicht

selbst die Experten sind sich hier nicht einig und eindeutige Urteile gibt es auch kaum



    
Nightmare
Moderator
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1999 Citroen Xantia
BeitragVerfasst: Mo 27 März, 2006 06:43  Titel:  (Kein Titel)
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Tomek81 hat folgendes geschrieben:
@vermont bist du rx8 oder rx7 fahrer? coolen avatar hast du auf jeden fall.
sorry fürs ot.


Vielleicht fährt er ja auch nen RO 80 Wink

Hardware: Joying JY-UL135N2

Software: Android 5.1.1, Sygic

    
Tomek81
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BeitragVerfasst: Mo 27 März, 2006 11:04  Titel:  (Kein Titel)
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ja oder einen anderen wagen mit dem seltenem wankelmotor, aber ich halte mazda für wahrscheinlicher, da es die anderen autos nicht mehr wirklich zu kaufen gibt Wink



    
x3on
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Beiträge: 849



BeitragVerfasst: Mo 27 März, 2006 11:30  Titel:  (Kein Titel)
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Ich habe nicht bzw. wollte nicht damit sagen, dass jeder der einen Accesspoint nutzt immer gleich verwertbare Daten hinterlässt. Das ist nicht so.
Auch will ich auch nicht sagen, dass ich damit auf der rechtlich sicheren Seite bin.

Der Accesspoint ist eher dazu da, ihn mal kurz zu nutzen um etwas nachzusehen. Ich gucke auch hier und da mal nach, was gemacht wird und sobald ich was feststelle, was mir nicht passt, dann gibts ihn halt nicht mehr. So ists auch nicht. Aber für Leute die nur kurz unterwegs mal aktuelle Stauinfos oder so brauchen, ist das sicher praktisch.

Klar bin ich mit logging nicht auf der 100%ig sicheren Seite, aber sicherer als wenn ich gar nichts machen würde. Zu unterbinden dass etwas illegales gemacht wird ist, wie Du schon gesagt hast, so gut wie unmöglich. Da sich eh keiner mit laufendem Esel im Auto an diesen Accesspoint hinstellen wird, brauch ich hier auch nicht mit Zwangsproxy oder ähnlichem arbeiten. Und selbst wenn ich das machen würde, würden die Leute, die wirklich mal was 'hacken' wollen über den Accesspoint, immer noch ihre Wege finden. So gesehen hoffe ich einfach, dass man das Angebot friedlich nutzt ...

(Wobei ich damit, dass ich meinen Internet-Zugang überhaupt zur Verfügung stelle, befinde ich mich schon auf schwierigem Gebiet ...)

Vielleicht noch ein interessanter Link zum Thema:
http://freifunk.net/wiki/Rechtliches



    
masterchris_99
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BeitragVerfasst: Mo 27 März, 2006 12:29  Titel:  (Kein Titel)
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@x3on
Ich muss ja sagen das es wirklich nett von dir ist das du einen AP zu verfügung stellst. Aber sei dir auch sicher wenn einer über deine Leitung mist anstellst dann ist der Polizei das erst einmal egal ob du das warst oder nciht weil es ist dein Zugang also werden sie auch bei dir eine Hausdurchsuchung machen und alles mitnehmen was sie finden. Und so schnell wirst du dein Zeug dann nicht wiedersehen. Vielleicht sogar gar nicht. Und du wirst auch ganz sicher irgendwo irgendwas "illegales" haben sei es nur nen Crack oder ne gebrannte win cd. schon bist du am arsch. Glaub es mir ich kenn das. Mir wurden vor über 2 Jahren die Computer weggenommen. Dabei auch ein Server der mit den angelegenheiten nichts zu tun hatte und hätte ich jetzt nicht angeboten das die Polizei die Computer berhalten kann (was sie eh getan hätten da es als "Tatwaffe" angesehen wurde) wäre mein Verfahren nie beendet worden. Also glaub mir sicher lieber dein AP.



    
x3on
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Beiträge: 849



BeitragVerfasst: Mo 27 März, 2006 14:15  Titel:  (Kein Titel)
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Nein, ich habe hier definitiv nichts illegales. Auch kein kleines bisschen was Wink
Ich weiß, das hört sich jetzt sehr unglaubwürdig an, weil irgendwo hat doch jeder in der Hinsicht dreck am Stecken, aber ich hab diesbezüglich schon einige schlechte Erfahrungen hinter mir.

Ich glaube aber irgendwo an das Gute im Menschen. Klar bin ich mit dem AP vorsichtig, und ich gucke auch hier und da mal nach ob irgendwas auffälliges passiert ist (übermässig viel Traffic oder auf einmal ziemlich viele Zugriffe oder wie auch immer), aber so lange der nur mal zum googlen hergenommen wird oder so, bleibt der Online. Und vor allem so lange ich den Accesspoint nirgendswo anders brauche.



    
haifisch
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Beiträge: 376
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BeitragVerfasst: Do 06 Apr, 2006 18:44  Titel:  (Kein Titel)
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Ich bin, wenn wein CarPC an ist auch als wardriver mit netstumbler unterwegs. Meine Antenne steht seitlich auf der Hutablage und ist durch die C Säule kaum erkennbar.
Den (nicht) erlaubten Zugriff über nen fremdes W-Lan habe ich bis jetzt nur 2 mal benutzt. Nur um nen nicht vorhandenen Treiber auf die schnelle runterzuladen. Hab mich ja nun für nen USB Stick entschieden um schnell mal Daten zu tauschen. Werds mal am Wochenende probieren. Nicht dass der Stick beim CarPC solche Probs macht wie auf dem einen Compi zuhause.

Sonst gehts mir ja nur darum, um zu sehen, wieviel offene AP's es gibt.
Sind ja auch noch so manche Firmen dabei. Auch die vergebenen Namen sind teilweise lustig. Da liest man schon mal:
Arschilochi
Unsicher
PurzelsLan
HeikeMaier
usw.



    
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