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Osmanli
Manchmalposter
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Anmeldung: 11.01.2005
Beiträge: 92
Wohnort: Mosbach


BeitragVerfasst: Mo 29 Mai, 2006 15:37  Titel:  Sicherheitssiegel Rechtslage
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Hallo an alle,

ich habe mal eine allgemeine Frage. Wie ist das nun mit dem Sicherheitssiegel das mitlerweile überall drauf klebt, z.B. auf Rechner, Monitore oder Fernseher.
Darf man nun denn rechtlich die Geräte aufmachen oder nicht. Es ist immer wieder eine zwiespältige Angelegenheit.
Es gibt welche die sagen, man darf den Siegel zerstören oder aufmachen, weil die Hersteller nicht davon ausgehen können, das man den Rechner unbedingt mit der Hardware benutzen will. Es gibt aber auch welche die sagen, es ist grundsätzlich verboten einen Siegel zu zerstören.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht. Was habt ihr denn so feststellen können.

Kann z.B. ein Hersteller den Garantiefall ablehnen nur weil das Siegel zerstört wurde.



    
masterchris_99
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Alter: 37
Anmeldung: 27.10.2005
Beiträge: 583
Wohnort: Potsdam


BeitragVerfasst: Mo 29 Mai, 2006 16:22  Titel:  Re: Sicherheitssiegel Rechtslage
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Osmanli hat folgendes geschrieben:
Kann z.B. ein Hersteller den Garantiefall ablehnen nur weil das Siegel zerstört wurde.


Grundsätzlich sind diese Riegel doch nur zur Überprüfung ob ein Gerät geöddnet wird und dann erlischt die Garantie. Es ist nun kein amtliches Sigel was es gleich verbietet.



    
emil
Forumkenner
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Alter: 45
Anmeldung: 23.06.2004
Beiträge: 121
Wohnort: Berlin

1989 Audi 80
BeitragVerfasst: Mo 29 Mai, 2006 20:43  Titel:  (Kein Titel)
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Bei beschädigtem Siegel kann eine Garantie erlöschen, je nach dem, was die Garantiebestimmungen dazu festschreiben. Die Garantie ist ja lediglich eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er kann Art und Umfang der Garantie bestimmen und somit auch Garantieleistungen an ein unbeschädigtes Siegel binden.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt von der Leistung "Garantie" unberührt. Daher ist nach Rechtsprechung die Gewährleistung auch bei einem geöffneten PC weiterhin gegeben. Bei einem PC gilt es als normaler Gebrauch, wenn man ihn öffnet, um z.B. Komponenten zu ergänzen/tauschen. Bei einem PKW wird die gestzl. Gewährleistung ja auch nicht unwirksam, nur weil man einen Sitzbezug über den Fahrersitz spannt.
Mitunter verweigern die Verkäufer einen Gewährleistungsanspruch wegen solcher Dinge, weil sie entweder Gewährleistung und Garantie nicht unterscheiden können, oder mit dem Unwissen des Käufers rechnen und diesen bewusst auf eine falsche Fährte locken.
Auf jeden Fall hart bleiben und deutlich machen, dass man sich auf die gesetzliche Gewährleistung bezieht und nicht auf einen möglichen Garantieanspruch des Herstellers.


Software: Win XP, RoadRunner, NCK 5

    
thecamper

Forum-Elite
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Alter: 36
Anmeldung: 27.11.2005
Beiträge: 1706


1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Mo 29 Mai, 2006 22:32  Titel:  (Kein Titel)
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Also ich sehe das genau so! ok du solltest jetzt nicht umbedingt anfangen die HDDs aufzuschrauben und zu warten... Aber mit dem Rechner an sich ist das i.o. denn er ist normaler gebrauch HW zu ergänzen und die garantie der einzelnden bestandteile erlischt erst dann wenn man dir grobe farlässigkeit oder mutwillige zerstörung nachweisen kann...
Was der Händler dir verweigern kann ist z.B. wenn er dir auf ein ungeöffnetes System 3Jahre garantie gibt. Denn auf die Komponenten MUSS er dir 2Jahre garantie geben. Alles darüber hinaus ist freie entscheidung der Händlers.

Beim Auto ist das ja nicht anders... er verweigert dir ja kein "normaler" autohändler die garantie auf den turbolader, weil du andere sitzbezüge auf den sitzen hast... verweigern kann er dir die garantie aber, wenn du an den Motoreinstellungen rumgefummelt hast... (das gleiche wie mit der HDD)

Ich meine auch: "Hart bleiben leutet die Devise"



    
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