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Outatime
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1981 DeLorean DMC-12
BeitragVerfasst: Fr 21 Jul, 2006 17:18  Titel:  (Kein Titel)
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maze1601 hat folgendes geschrieben:
Auch wenn sie eingetragen wäre, dann kann die Polizei trotzdem verlangen, dass die Beleuchtung entfernt wird.


Jetzt mal unabhängig von diesen unseligen UBB´s :

Wie kommst Du denn darauf? Alles was Eingetragen ist, kannst Du so benutzen und behalten - deswegen ist es ja gerade eingetragen (und wenn notwendig Ausnahmegenehmigung erteilt)!



    
SirGroovy2004
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1992 Volkswagen Golf III
BeitragVerfasst: Fr 21 Jul, 2006 17:43  Titel:  (Kein Titel)
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Servus Outatime,

da hat der Maze Recht. Nicht alles was dir eingetragen wurde, muss notwendigerweise Laut STVZO erlaubt sein. Ein unwissender Tüv´ler, oder der Minirock deiner Freudin kann da schon der Grund dafür sein.

Es liegt immer im ermessen des Technischen Prüfers ober der gerade "dieses" Teil einträgt oder nicht. Optimaler Weise kannst du seinem "ermessen" mit einem Gutachten nachhelfen.

Recht herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

SirGroovy2004

Tante EDIT möchte da noch was dazu sagen:
Das von mir geschriebene ist ja auch der Grund weshalb man Tuning - Neulingen den Tipp gibt: "Fahr zu einem anderen Prüfer!"

Hardware: Asrock K7s4GX; AMD Geode 1750+; 512MB Ram; Sirf 3 Star; K90;

Software: cPos! 1.0; Windows XP Prof x64 Edition;

    
Outatime
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1981 DeLorean DMC-12
BeitragVerfasst: Sa 22 Jul, 2006 06:32  Titel:  (Kein Titel)
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Nun, was ich meine: Schon mal gar nicht kann "die Polizei verlangen" das ich etwas entferne was in meinen Papieren eingetragen ist. Die können mir bestenfalls eine Mängelkarte ausstellen und mich zum TÜV schicken. Und wenn der Prüfer dort meint, die Eintragung eines anderen Prüfers wäre nicht ok, dann muß er mir erst einmal nachweisen warum.
Ich habe bei meinen Oldtimern diverse Eintragungen (zB für rote Blinker, fehlende Gurte, teilweise rote Seitenmarkierungen, und, und, und) - und für all diese Eintragungen gibt es ja zusätzlich immer noch eine Ausnahmegenehmigung der jeweiligen Zulassungsstelle (für die ich auch bezahlt habe). Und auch diese Ausnahmegenehmigungen kann niemand mal eben so wieder entziehen, das müßte schon einen sehr wichtigen Grund haben und über den Rechtsweg gehen....

Gruß
O.

*edit* Das oben gesagte gilt natürlich nicht für "Gefälligkeitseintragungen" die von vorneherein zweifelhaft und/oder nicht mit der StvZo vereinbar sind/wären.



    
Kotbrot
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BeitragVerfasst: Do 26 Okt, 2006 19:46  Titel:  (Kein Titel)
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Ich finde die StVO auch zum kotzen, so viele schöne Dinge sind hier einfach durch fadenscheinige Gründe verboten. Habe schon davon Gehört das es Leute gibt, die allgemein Getönte Scheiben verbieten wollen, weil man dann ja nicht mehr durch die Heckscheibe des Vordermannes sehen kann um evtl. auftretende Hinderniss früher zu erkennen. So ein Schwachsinn, ob mein Auto von hinten durchsichtig ist oder nicht entscheide alleine ich ! Vorallem wie soll das durchgesetzt werden bei Kleinlastern, Transporten, LKW, etc...

Eine nette Alternative um ALL DAS zu umgehen, ohne Auszuwandern ist :

Ein Zweitwohnsitz in Belgien.

In Belgien gibt es keinen TÜV in unserem Sinne. Dort ist so ziemlich ALLES erlaubt was mit Tuning zu tun hat. Hauptsache das Ding fährt und bremst, und vorne leuchtets weiss, hinten rot. Ob es unten drunter leuchtet, oder blau blinkt oder ob das Reifenprofil 10cm aus dem Kotflügel herausschaut ist völlig egal.

Deshalb :

-Zweiten Fake-Wohnsitz in Belgien (durch EU ja kein Problem heutzutage) Bspw. ne symbolische Miete für 1 € im Monat bei irgendwem, hauptsache man hat ne Adresse und nen Briefkasten dort.
-Fahrzeug in Belgien zulassen mit belgischem Kennzeichen, aber in Deutschland fahren ! Very Happy

Gut, wenn du mit nem belgischen Kennzeichen und eingeschalteter UBB in D herumfährst halten die Grünen auch an fragen was das soll. Aber sie können weder ne Mängelkarte schreiben, Wagen stilllegen, ausbau verlangen oder sonstiges. Das einzige was geht : Bußgeld, weisung zum abschalten der UBB. Aber keine Punkte , Führerscheinentzug usw.

Das ist jetzt nur speziell bei UBB. Aber du könntest zum Beispiel mit der unmöglichsten Rad-/-Reifenkombination und unendlich tief, mit leerem Auspuff herumfahren und die könnten dir GAR NICHTS.

Ich glaub ich muss ma paar belgische Foren auschecken ob nicht noch jemand ne mietwohnung frei hat... Very Happy



    
x3on
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BeitragVerfasst: Fr 27 Okt, 2006 02:42  Titel:  (Kein Titel)
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So lange du das noch ned selbst probiert hast und Erfahrungen gesammelt hast, werd ich's dir nicht nachmachen Wink

Aber wenn das wirklich klappen sollte ... werd ich mir wohl ne nette Belgierin anlachen müssen Wink



    
maze1601
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1993 BMW 3 Series
BeitragVerfasst: Fr 27 Okt, 2006 07:54  Titel:  (Kein Titel)
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lol, dann gibt es nicht nur die belgische radiolösung sondern auch die belgische tuninglösung. Und in den nachrichten kommt dann schlagzeilen: aus unerklärlichen gründen ziehen millionen menschen nach belgien **** Lärmbelastung durch PKWs nimmt immer mehr zu



    
toxdafox
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2005 Seat Leon
BeitragVerfasst: Fr 27 Okt, 2006 08:17  Titel:  (Kein Titel)
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ES GEHT!

Kumpel hat sein Wagen in Polen angemeldet auf seinen Onkel!
Zahlt zudem 70%u20AC Versicherung und rast mit Lachgas & UBB durch Deutschland Wink

Hardware: Laptop @ DCDC-USB @ PXA-H100 "Toslink" @ ETON EC 500.4 & EC 300.2

Software: Audi-Skin @ cPOS

    
Kotbrot
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BeitragVerfasst: Fr 27 Okt, 2006 18:23  Titel:  (Kein Titel)
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Das geht wirklich, das ist kein scherz. Natürlich gibt es ein paar Dinge die auch in Belgien verboten sind, aber wer soll dir das nachweisen ? Die belgischen Bullen fahren in D nicht herum, und die deutschen haben von der belgischen STVO keine Ahnung, und selbst wenn, dürften die trotzdem nichts machen.

Das einzige worüber ich noch nicht nachgedacht habe sind sachen wie :

-Auto muss evtl. auf 1. Wohnsitz angemeldet sein
-Man muss bestimmte Zeit im Jahr in Belgien verbringen um dort gemeldet bleiben zu können
- Evtl. muss man ja vielleicht in Belgien Steuern oder Sozialversicherung zahlen o. ä.

Davon habe ich leider keine Ahnung.
Am besten man hat natürlich jemanden aus nem engen Freundschafts/Verwandtenkreis über den der Wagen angemeldet ist. Dann gibt in der Hinsicht natürlich keine Probs. Wie der Onkel in Polen z.b. ist natürlich auch ne elegante Lösung.

Ich persönlich hätte kein Problem mit nem polnischen oder belgischen Kennzeichen durch die Gegend zu fahren. Erschwert den Behörden zusätzlich die Zustellung von Bußgeldbescheiden wegen Geschwindigkeitsübertretungen etc. Very Happy



    
FMode
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BeitragVerfasst: Fr 27 Okt, 2006 18:55  Titel:  (Kein Titel)
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TÜV (TheBrain) hat folgendes geschrieben:
...Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert: ...


Warum sind solche "Fachgremien" nicht mal greifbar das man ihnen mal richtig aufs MAUL haut Evil or Very Mad

Ich bin für die Wiedereinführung der täglichen Tracht Prügel für gewisse Gruppierungen.

Solche Leute trauen sich z.b. auch nicht auf den TÜV Stand z.b. auf der Essen Motorshow.

TÜV (TheBrain) hat folgendes geschrieben:
...ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne...


vor allem bei dem Satz da packt mich der HASS...

Hardware: Voom, Commell LV677, Zenec5.1

Software: Centrafuse

    
Outatime
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1981 DeLorean DMC-12
BeitragVerfasst: Fr 27 Okt, 2006 19:51  Titel:  (Kein Titel)
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toxdafox hat folgendes geschrieben:
ES GEHT!

Kumpel hat sein Wagen in Polen angemeldet auf seinen Onkel!



ES GEHT NICHT! - und was Dein Kumpel macht, ist unzulässig! Sobald "der Lebensmittelpunkt" der Person die das Fahrzeug benutzt, hier in D ist, muß das Fahrzeug -nach einer Übergangszeit- in Deutschland zugelassen werden. Dies ist sowohl in der Kfz-Zulassungsverordnung, als auch im Kfz-Steuergesetz eindeutig geregelt. Wir haben diese Diskussion im Oldtimerbereich auch oft genug - es gibt keine Schlupflöcher mehr.

Dein Kumpel riskiert eine saftige Steuernachzahlung, Anzeige wegen Steuerhinterziehung und natürlich die sofortige Stillegung des Fahrzeuges (+ Konsequenzen falls das Auto nicht verkehrssicher ist).
Falls es Dich interessiert - gebe ich dir gern die Links zu den entsprechenden Bestimmungen.



    
Peziman
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BeitragVerfasst: So 29 Okt, 2006 21:54  Titel:  (Kein Titel)
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Also das ganze Thema Licht und STVO bringt mich ja seit kurzem erst richtig zum kotzen.
Mir ist nämlich jetzt folgendes passiert.
Vor etwa 2 Wochen kam ich mit meinen auto in eine Polizei Kontrolle. Es war Nacht und die Sichtverhältniss waren stellenweise sehr bescheiden, also hatte ich meine Nebelscheinwerfer an.
Ok! jetzt fahr ich nen Mazda MX-3, der hat ORGINAL gelbe Nebelscheinwerfer.
Die fielen den Herren in Grün natürlich gleich auf und dann gings los Anfangs wollten sie das Auto gleich stilllegen, da das eine schwere Verletzung der STVO ist. 8o

Irgendwo in der STVO steht drin das Zusatzscheinwerfer und Leuchteinrichtungen nicht gelb sein dürfen.
Auch wenn es bei meinen Fall orginal ist!?!?!

Nach längerer Diskussion durfte ich aber trotzdem weiterfahren, musste aber am anderen Tag morgens beim TÜV erscheinen.

Der TÜV-Prüfer war gleicher Ansicht. Und ordnete Demontage an! ;(
Seit dem fahr ich mit 2 großen Löchern in der Stossstange rum.
Und es ist ein fall für meine Rechtsschutzversicherung geworden.

Wer solche Gestzte schreibt gehört an den ***** aufgehängt! Sad



    
Outatime
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1981 DeLorean DMC-12
BeitragVerfasst: So 29 Okt, 2006 22:11  Titel:  (Kein Titel)
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Peziman hat folgendes geschrieben:
Irgendwo in der STVO steht drin das Zusatzscheinwerfer und Leuchteinrichtungen nicht gelb sein dürfen.
Auch wenn es bei meinen Fall orginal ist!?!?!


Natürlich! Was meinst Du wieviel bei Oldtimer und/oder amerikanischen Importen geändert werden muß "obwohl es original ist"....

Und was GELBE Scheinwerfer betrifft: Sorry, aber das ist völlig in Ordnung so, denn für den Gegenverkehr ist Gelb nämlich sch.....



    
Peziman
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BeitragVerfasst: So 29 Okt, 2006 22:15  Titel:  (Kein Titel)
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Schon klar, aber der Wagen ist nicht Importiert sondern wurde so in Deutschland verkauft.
Ausserdem sind gelbe (Haupt)Scheinwerfer ja erlaubt, siehe alte Franzosen.



    
Freezer
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Anmeldung: 26.05.2006
Beiträge: 2249
Wohnort: Rheinstetten

1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Mo 30 Okt, 2006 11:07  Titel:  (Kein Titel)
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also in meinem oben geposteten pdf steht nix von gelben hauptscheinwerfern...

"hellgelbe" nebelscheinwerfer sind aber zulässig, ist wohl die frage bis wann es hellgelb ist...



    
Outatime
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1981 DeLorean DMC-12
BeitragVerfasst: Do 02 Nov, 2006 13:32  Titel:  (Kein Titel)
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Peziman hat folgendes geschrieben:
Schon klar, aber der Wagen ist nicht Importiert sondern wurde so in Deutschland verkauft.
Ausserdem sind gelbe (Haupt)Scheinwerfer ja erlaubt, siehe alte Franzosen.


Das er so verkauft wurde spielt keine Rolle, der TÜV ist entscheidend. Du kannst höchstens den Verkäufer in Regreß nehmen, bzw. mal freundlich nachfragen. Wobei die Dinger dann ja immer noch nachträglich (nach dem TÜV) angebot worden sein könnten.

Gelbe Hauptscheinwerfer sind NICHT erlaubt, auch schon lange nicht mehr bei "alten Franzosen". Wenn Du davon noch einen sihst, hat der beim TÜV nur einen gnädigen oder eben ignoranten Prüfer gehabt. Normalerweise muß umgebaut werden....



    
Kombimaster
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BeitragVerfasst: Di 14 Nov, 2006 09:58  Titel:  (Kein Titel)
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Ich finde es echt interessant. In jedem der 2137 Foren, in denen ich angemeldet bin, tritt eine solche Diskussion auf.
Zum Thema Belgien: Das Belgier alles dürfen ist ein gerücht. Auch sie haben mittlerweile strenge Auflagen zu erfüllen. Die wilden Zeiten sind auch da vorbei. Ich jedes Jahr auf einem riesen Treffen in Belgien und darf mir da immer das Gejammer anhören.
Als Wohnsitz Belgien oder Polen oder Hamudistan anzugeben wird auch keinem gelingen, da euer Arbeitgeber es wohl kaum genehmigen würde, euch so viel Urlaub zu geben um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Es gab sogar schon eine Bstimmung, die UBB verbietet, weil die Bruchgefahr der Röhren zu hoch ist. Ausstiegsbeleuchtung alla Audi A8 dürfte schon eher drin sein, allerdings auch mit grossem Aufwand verbunden.
Im Nissanboard hat man sich sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt, sogar mit Kontakt zu den entsprechenden Behörden.
Wer also viel Zeit und Lust hat, kann sich mal hier durchlesen:
http://www.nisbo.de/artikel_nissan_6282_.html



    
ck222
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BeitragVerfasst: Di 14 Nov, 2006 11:37  Titel:  (Kein Titel)
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Hi,
hab mir jetzt nicht alles durchgelesen.

bei ATU gibts so blaue röhren mit E zeichen als Einstiegsbeleuchtung.
Ein Freund von mir hat sie sich montiert und ist damit zum Tüv um explizit nachzufragen ob das so erlaubt ist (angeschlossen über den türkontakt).
Und ja, es war in ordnung.

Alles andere ist wohl verboten!

Image

mfg
ck222

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Outatime
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Wohnort: Düsseldorf

1981 DeLorean DMC-12
BeitragVerfasst: Di 14 Nov, 2006 11:47  Titel:  (Kein Titel)
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Im Nissanboard kann man sogar seine "Blitzerfotos" eintragen. Scheint, das die Jungs da auch noch stolz darauf sind. Wie panne ist das denn?



    
Marooke
Forumjunkie
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Anmeldung: 18.05.2006
Beiträge: 768
Wohnort: Bergisches Land

2001 Audi A4
BeitragVerfasst: Di 14 Nov, 2006 12:44  Titel:  (Kein Titel)
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Outatime hat folgendes geschrieben:
Im Nissanboard kann man sogar seine "Blitzerfotos" eintragen. Scheint, das die Jungs da auch noch stolz darauf sind. Wie panne ist das denn?


Mit oder ohne Highscore-Ranking? :D

Kumpel von mir hat übrigens auch eine UBB. Beim letzten TÜV-Termin meinte der Prüfer nur: "Ich habe jetzt nicht gesehen, dass sie eine UBB haben und diese nichtmals mit dem Türkontakt verbunden haben..." Soviel zu dem Thema Smile





Zuletzt bearbeitet von Marooke am Di 14 Nov, 2006 12:47, insgesamt einmal bearbeitet
    
toya_ger
Inputsammler
Inputsammler


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Anmeldung: 08.11.2006
Beiträge: 43
Wohnort: Hameln


BeitragVerfasst: Di 14 Nov, 2006 12:47  Titel:  (Kein Titel)
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ich habe eine super idee zum eintragen der UBB's

und zwar man nehme die farbe orange monirt sie nur rechts und links legt sie auf die blinker ... die frage ist nur obs klappt weil dann hätte es doch einen sinn gehe heute oder morgen mal rüber zum tüv und frage nach wird ja mal wieder zeit den tüvman mit meine schwachsinigen ideen voll zuquatschen! (mein größtes hobby)

naja in der not hilft nur Vitamin B amit ist meist nix unmöglich aber kostet halt auch mehr ^^


aber ich kenne jemanden der ist mit einem nicht eingetragenen doppel weber zum tüv gefahren hat aber denoch tüv bekommen er wurde nur doof gefragt ist das ne polo G40 naja er mußte nur grinsen....



    
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