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Polo6N_CH

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BeitragVerfasst: Mi 31 Okt, 2007 14:46  Titel:  (Kein Titel)
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biste nicht Student? Wink glaub mir, es geht mir ned nur um die Kohle. Wenn mir gesagt wird, dass dies erlaubt ist, zahle ich bestimmt ned. Wär auch dumm.

Zitat:
Hab es so dargelegt, wie es bei uns in D ist.
Aber da in der Schweiz generell die Strafen für Verkehrssünden etwas happiger sind, schätze ich mal, dass du da nicht so einfach durch kommst.


naja, das finde ich etwas generell, da zb bei uns das Zeitunglesen laut Bundesgericht im Stau/Stop'n go - Verkehr offiziell erlaubt ist...

komische sache, ich weiss!

Wenn ich was verbotenes gemacht hab, dann zahl ich auch. Andernfalls will ich ned. Ich meine, der Grüne hat da im Falle meiner Unschuld, aus eigener Überzeugung gehandelt, und nicht das Gesetz vertreten. Glücklicherweise in einem solch nichtigen Fall. Da der gute Herr jedoch behauptet hat, auf der AB bei 130km/h zu telefonieren sei weniger schlimm, denke ich, dass zB der Gebrauch von Schusswaffen bei dem guten Herrn auch recht locker gehandhabt wird... (das wäre dann der dümmere Fall) Wink



ich bin wirklich gespannt, jedoch auch erstaunt, dass dies bei euch in DE so geregelt ist (Bez offenbar ganz klar formuliert ist)...



    
roan
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BeitragVerfasst: Mi 31 Okt, 2007 15:44  Titel:  (Kein Titel)
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@BlueCase

BlueCase hat folgendes geschrieben:
@ roan: Es gibt in der StVO keine Verordnung die die Nutzung von Mp3 Playern navis oder sonstigem exakt verbietet. Jedoch handelst du fahrlässig wenn du die Gerätschaften wärend der fahrt bedienst und dadurch ein Unfall passiert. Somit wäre mindestens schon mal eine Teilschuld fällig.
Was die Blitzer Plugins betrifft. Dann müssten auch alle Radiosender verboten werden. (Zumindest manche sollten es Wink )

Verboten sind aber elektronische Vorrichtung zum aktiven Warnen vor Geschwindigkeitsmessungen. Muss aber schauen welches Gesetz da greift. Weiß ich jetzt auch nicht


Habe ja auch von der CH gesprochen. was Polo6N_CH bestätigt
Polo6N_CH hat folgendes geschrieben:
ps: Blitzerplugins sind in der CH seit 2007 verboten. Ebenfalls bald werden auch die Radioinfos über Blitzter verboten, sind aber aktuell noch legal. Auch warnungen via GPS vor Blitzern (zB Amigo) ist verboten, die Firma kömpft jedoch noch dagegen an. Werden Plugins oä entdeckt, werden die Geräte beschlagnamt (bsp tomtom )

Auserdem gibt es im Busgeldkatallog in Deutschland sehr woll das verbot von MP3 Player (Kopfhörern) und Handys. Und das gilt nicht nur für Autofahrer sondern für alle teilnehmer (einschließlich Fahradfahrer). Nur im Geparkten zustand ist das Telefonieren erlaubt.





Zuletzt bearbeitet von roan am Mi 31 Okt, 2007 15:47, insgesamt einmal bearbeitet
    
BlueCase
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BeitragVerfasst: Mi 31 Okt, 2007 15:46  Titel:  (Kein Titel)
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Zitat:
Auserdem gibt es im Busgeldkatallog in Deutschland sehr woll das verbot von MP3 Player (Kopfhörern) und Handys. Und das gilt nicht nur für Autofahrer sondern für alle teilnehmer (einschließlich Fahradfahrer). Nur im Geparkten zustand ist das Telefonieren erlaubt.

nein roan Laughing zumindest für mp3 player; handy ja



    
roan
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BeitragVerfasst: Mi 31 Okt, 2007 15:50  Titel:  (Kein Titel)
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ich will nicht diskutieren es betrifft "alle" elektronischen Geräte wie MP3 Player, Navi, PSP und was es noch alles gibt. Es sei den sind am Fahrzeug befestigt mit einer Halterung.

Mit dem MP3 Player auf dem Fahrad kostet 25 Euro

Es steht in § 23 StVO, wonach ein Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und sein Gehör nicht durch die Besetzung, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden



    
BlueCase
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BeitragVerfasst: Mi 31 Okt, 2007 16:00  Titel:  (Kein Titel)
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Schön das du gleich den Paragraphen nimmst. Laughing

Zitat:

§23 StVO
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.....

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

(2) ....

(3) ....


Zitat:
by BlueCase
@ roan: Es gibt in der StVO keine Verordnung die die Nutzung von Mp3 Playern navis oder sonstigem exakt verbietet. Jedoch handelst du fahrlässig wenn du die Gerätschaften wärend der fahrt bedienst und dadurch ein Unfall passiert. Somit wäre mindestens schon mal eine Teilschuld fällig.
Was die Blitzer Plugins betrifft. Dann müssten auch alle Radiosender verboten werden. (Zumindest manche sollten es Wink )


Verstanden Wink
Das ausschlaggebende ist Fett makiert Wink



    
Polo6N_CH

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BeitragVerfasst: Mi 31 Okt, 2007 16:10  Titel:  (Kein Titel)
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hehe,


ich seh schon, dieses Thema regt zum reden an! Deshalb auch mein Posting.

Wollen wir Wetten abschliessen? Very Happy Das wär ja wie beim Pferderennen Smile



    
BlueCase
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BeitragVerfasst: Mi 31 Okt, 2007 16:11  Titel:  (Kein Titel)
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Problem ist nur:
Du Schweiz
Wir D
Wink



    
Polo6N_CH

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BeitragVerfasst: Mi 31 Okt, 2007 16:20  Titel:  (Kein Titel)
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hey, hier im Forum sind einige aus der CH Smile

Dennoch, das Geld aus der Wette ist auf nem CH Bankkonto schon sicher, mach dir da keeeeeeiiiiine Soooooorgen!

ich sag nur: i n t e r n a t i o n a l Smile



    
BlueCase
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BeitragVerfasst: Mi 31 Okt, 2007 16:32  Titel:  (Kein Titel)
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ich meinte auch roan und mich damit Wink



    
roan
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BeitragVerfasst: Mi 31 Okt, 2007 17:41  Titel:  (Kein Titel)
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Polo6N_CH hat folgendes geschrieben:
Wollen wir Wetten abschliessen? Very Happy Das wär ja wie beim Pferderennen Smile


Klar BlueCase, du gibst ein Kaffee aus.

http://www.n-tv.de/765777.html



    
Polo6N_CH

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BeitragVerfasst: Mi 31 Okt, 2007 17:46  Titel:  (Kein Titel)
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genau dieselbe Seite über die CH Rechtssprechung bez Handy und stehendem Fahrzeug bräuchte ich Smile



    
BlueCase
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BeitragVerfasst: Mi 31 Okt, 2007 18:02  Titel:  (Kein Titel)
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@ roan:
aja und Stern TV war super objektiv mit ihrer Doku über den getunten Bully.
"Oh mann, der schleudert ja in einer nassen kurve." Günther Jauch Rolling Eyes
Was will ich damit sagen. Man kann nicht alles glauben was man liest Wink
Ließ den Gesetzestext und du weißt bescheid. Klar kann ein Bußgeld verhängt werden. Aber nur wenn du wirklich eine Gefährdung verursachst. Wenn du mit voll aufgedrehten Player über ne Kreuzung läufst und nix hörst und fast einen Unfall verursachst, würd ich dir auch ein Busgeld aufbrummen.
Und zum letzen mal:
§23 StVO
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.....

StVO §1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.



    
roan
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BeitragVerfasst: Mi 31 Okt, 2007 19:00  Titel:  Busgeldkatalog
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Zitat:
...
Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt

Bei laufendem Motor ein Gerät zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt

Mit einem Fahrrad fahrend ein Gerät zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR

Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte

Im Winter mit Sommerreifen gefahren 20,- EUR, bei Behinderung 40,- EUR, 1 Punkt

Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt

...



    
Freezer
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Beiträge: 2249
Wohnort: Rheinstetten

1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Mi 31 Okt, 2007 19:16  Titel:  (Kein Titel)
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woher stammt das zitat? google liefert mir zu der entsprechenden passage kein einziges ergebnis...
und was genau ist "ein gerät"?



    
BlueCase
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BeitragVerfasst: Mi 31 Okt, 2007 19:17  Titel:  (Kein Titel)
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Wenn du schon den Bußgeldkatalog kopierst, dann bitte richtig Rolling Eyes

Zitat:
Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt

Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt

Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR

Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte

Im Winter mit Sommerreifen gefahren 20,- EUR, bei Behinderung 40,- EUR, 1 Punkt


http://www.bussgeldkataloge.de/bussgeld.html



    
dridders
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Anmeldung: 19.02.2007
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Wohnort: Weidenbach

1997 Ford Mondeo
BeitragVerfasst: Mi 31 Okt, 2007 19:53  Titel:  (Kein Titel)
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roan:
Was du hier sagst ist so schlichtweg falsch. Richtig ist das du am Steuer keinen Kopfhörer aufhaben darfst, da der allein dadurch das du ihn auf hast das Gehör beeinträchtigt. Das gleiche gilt für zu laute Musik aus den Autolautsprechern. Du darfst aber sehr wohl einen MP3-Player bedienen der leise über dein Autoradio dudelt, solange du das machen kannst ohne mehr als beispielsweise bei der Bedienung des Radios abgelenkt zu werden. Nicht der MP3-Player ist verboten, sondern die Kopfhörer. Du assoziierst es als ob das identisch wäre und verdrängst damit völlig FM-Transmitter, Line-Ins, etc.
In Sachen Bl***erwarner steht ja der Paragraph ebenfalls oben... Verboten! Und gut, der Formulierung nach könnte man so auch Radios verbieten, da diese ja bei vielen Radiosender Blitzerwarnungen durchgeben Wink
Ergo:
- Handytelefonate bei laufendem Motor: verboten
- Handytelefonate bei stehendem Motor aber im Straßenverkehr: verboten
- MP3-Player: erlaubt
- Funkgeräte: erlaubt
- Zigarette rauchen: leider erlaubt
- Kopfhörer aufhaben: verboten
- Hörgerät aufhaben: erlaubt oder teils sogar erforderlich
Obiger Paragraph bezieht sich ausschließlich auf Fahrzeugführer. Nicht auf Fahrradfahrer oder Fußgänger. Letztere haben wesentlich mehr Rechte, haben z.B. kein explizites Handyverbot. Es gilt lediglich der Grundsatz das man niemand gefährden darf. Sie sind trotzdem auch Teilnehmer der StVO.
Zu den Zitaten aus dem Bußgeldkatalog: die vereinfachen wohl auch. Es gibt bekanntermaßen kein Verbot von Sommerreifen im Winter, sondern lediglich die Vorschrift das die Bereifung angemessen sein muss. Auch im Januar sind Sommerreifen als angemessen anzusehen wenn z.B. 5°C herrschen, es trocken ist, kein Schnee, kein Eis,... Es gibt also nicht generell im Winter ein Verwarngeld nur weil man mit Sommerreifen unterwegs ist. Sondern erst sobald Schnee oder Glätte vorliegen.



    
roan
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BeitragVerfasst: Fr 02 Nov, 2007 10:31  Titel:  (Kein Titel)
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BlueCase hat folgendes geschrieben:
Wenn du schon den Bußgeldkatalog kopierst, dann bitte richtig Rolling Eyes


Habe den Text richtig Kopiert, Das zitat ist von den Verkers Anwälten oder so link werde ich raus suchen.



    
BlueCase
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BeitragVerfasst: Sa 03 Nov, 2007 10:04  Titel:  (Kein Titel)
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Na dann such mal. Wink



    
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