| Autor | Nachricht | 
| C1500 
  CPI Profi
 
  
  
 Alter: 53
 Anmeldung: 24.05.2004
 Beiträge: 3552
 Wohnort: Dortmund
 
 2002  Fiat  Stilo
 
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| Hi Unomania, 
 Ich hab mich auch schon mit der Unterbodenbeleuchtung auseinandergesetzt.
 
 So weit mir ein Polizist (ja es gibt auch freundliche) mitgeteilt hat, darf die Beleuchtung nur angehen, solange die Zündung aus ist.
 Ist dies der Fall, funktioniert sie wärend der Fahrt ja nicht.
 Klar kann man sowas mit einem Versteckten Schalter auch überbrücken.
 Man darf sich nur nicht erwischen lassen.
   
 Ein Freund von mir hat die Unterbodenbeleuchtung mit der Alarmanlage gekoppelt.
 Wenn er jetzt per Funk sein Auto öffnet, geht auch die Unterbodenbeleuchtung mit an. (Nennt sich dann beim TÜV auch "Einstiegshilfe")
 Im Auto hat er noch einen Zusatzschalter fürs Standlicht, der aber auch einen Unterbrecher hat, der mit der Zündung geschaltet wird.
 
 Gruß
 Peer
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| Hardware: Jetway NC62K, AMD 5600+, 2Gb DDR800, DVB-T, CAN, uvm.
 Software: cPOS V1.2 Rules ! - Stilo Skin V1.02.568 - iGo8 mit StiloSkin
 
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| Unomania Moderator a.D.
 
  
  
 Alter: 53
 Anmeldung: 12.02.2004
 Beiträge: 482
 Wohnort: nähe Frankfurt
 
 
 
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| Ja genau, nur das ich es halt kenne wenn die Tür auf ist darf es brennen. Eine Tür ist auch nicht beim fahren auf. Ist schon Sch***e das es da keine richtigen Richtlinien gibt. Im Stand finde ich das echt eine geile Sache. Finde es aber auch blödsinn beim fahren an zuhaben. Genauso wie blaue Standlichter und das Zeug   
 P.S: Was passiert wenn man von einem "unfreundlichen" Polizisten damit angehalten wird
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| C1500 
  CPI Profi
 
  
  
 Alter: 53
 Anmeldung: 24.05.2004
 Beiträge: 3552
 Wohnort: Dortmund
 
 2002  Fiat  Stilo
 
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| Hi, 
 Als erstet erlischt schon mal die Betriebserlaubniss.
 
 Für Leute mit Führerschein auf Probe, heisst das Lappen WEG!!!
 Ich hab es Live mit erlebt, wie in einer Polizeikontolle, ein Lappen wegen grünen Standlichtern eingezogen wurde.
 Selbst das ändern auf weise Lampen, hat da nix mehr gebracht.
 
 In so einem Fall sollte man sehr Freundlich um eine Mägelkarte bitten, und sich dann schleunigst mit entferntem Standlich entfernen.
 Das ist dann nämlich nur ein defekt, und kein Verstoß.
 (natürlich für jeden auf eigene Gefahr und ohne Garantie!!!)
 
 Viel Glück und viel Spaß beim studieren der StVZO...
     
 Gruß
 Peer
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| Hardware: Jetway NC62K, AMD 5600+, 2Gb DDR800, DVB-T, CAN, uvm.
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| sonic_blade Manchmalposter
 
  
  
 Alter: 46
 Anmeldung: 06.08.2004
 Beiträge: 62
 
 
 
 
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| Hallo Leute, 
 Ich kann mich C1500 nur anschließen: jeder der ein wenig an seinem Wagen herumschraubt (und lesen kann) sollte sich die entsprechenden Gesetzestexte ein wenig zu Gemüte führen. Mir hat das sicher schon ein paar hundert €upos gesparrt (ich hab die kompletten Paragrafen mit einem Freund mitgelernt der jetzt Verkehrspolizist ist).
 
 Es kann auch nie schaden zu versuchen mit dem Beamten der einem intelligenter  (naje sagen wir mal weniger hirntot) scheint zu sprechen meiner Erfahrung nach sind nicht alle Ars********.
 
 Falls ihr betrunken am Steuer erwischt werdet: selber Schuld, vernünftige Menschen machen sowas einfach nicht!
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| Nasenbaer76 Frischfleisch
 
  
 
 
 Anmeldung: 30.04.2004
 Beiträge: 9
 
 
 
 
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| Angehalten worden auf der BAB wegen Nebelscheinwerfern... er: Nebelscheinwerfer (er wrid dabei naß wegen Regen, ich im Trockenen)
 ich: Ja Regen, eingeschränkte Sicht, §19(3) StVO, sinngemäß:" Bei Sichtbehinderungen durch Nebel, Regen oder Schnee...darf mit Nebelscheinwerfern gefahren werden."
 er: Dann dürfen Sie auch nur 50 fahren
 ich: nein, das ist §19(4) betreffend Nebelschlussleuchte
 er: ich schreibe ihnen jetzt einen Strafzettel
 ich: gerne, hab Rechtsschutz, wir sehen uns dann vor Gericht und sie werden definitiv verlieren (ich immer noch trocken, er patschnass)
 er: Ach wissen Sie was, ich hab jetzt keinen Bock mehr (und fährt weg)...
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| Solero1975 Foruminventar
 
  
  
 Alter: 50
 Anmeldung: 12.02.2004
 Beiträge: 1123
 Wohnort: (Nord-)Bayern
 
 
 
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| eXodus Forumkenner
 
  
  
 Alter: 40
 Anmeldung: 11.11.2004
 Beiträge: 209
 Wohnort: Neufahrn bei IKEA
 
 
 
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| hm meine Volvo hat auch Positionslichter in den Blinkern
 die sind weiß
 
 hat bis jetzt noch nie jemand was dagegen gesagt  und das ist Serie bei mir  gibts auch in Gelb.
 nur gut das sich die Polizei mit meinem Wagen Typ so schlecht auskennt
 könnte da alles ändern und die würden es nie erkennen *g
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| SirGroovy2004 CPI Profi
 
  
  
 Alter: 45
 Anmeldung: 27.12.2004
 Beiträge: 4337
 Wohnort: 30km südl v. München
 
 1992  Volkswagen  Golf III
 
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| @ eXodus 
 Des mit dem schlecht auskennen bei bestimmten Wagentypen stimmt echt voll. Die haben mal meinen Onkel in seinem Käfer Kabrio aufgehalten weil sich die gewundert haben, dass des ding 180 ging
  Beim öffnen der der Motorhaube haben die des Porschegebläse und die Weber Doppelvergaser scheinbar glatt übersehen. Und eingetragen ist da nix!      *muahahahadielutscher* |  
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| Hardware: Asrock K7s4GX; AMD Geode 1750+; 512MB Ram; Sirf 3 Star; K90;
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| Megaturtel Fingerwundschreiber
 
  
  
 Alter: 44
 Anmeldung: 21.01.2004
 Beiträge: 492
 Wohnort: OSL
 
 
 
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	  | Nasenbaer76 hat folgendes geschrieben: |  
	  | Angehalten worden auf der BAB wegen Nebelscheinwerfern... er: Nebelscheinwerfer (er wrid dabei naß wegen Regen, ich im Trockenen)
 ich: Ja Regen, eingeschränkte Sicht, §19(3) StVO, sinngemäß:" Bei Sichtbehinderungen durch Nebel, Regen oder Schnee...darf mit Nebelscheinwerfern gefahren werden."
 er: Dann dürfen Sie auch nur 50 fahren
 ich: nein, das ist §19(4) betreffend Nebelschlussleuchte
 er: ich schreibe ihnen jetzt einen Strafzettel
 ich: gerne, hab Rechtsschutz, wir sehen uns dann vor Gericht und sie werden definitiv verlieren (ich immer noch trocken, er patschnass)
 er: Ach wissen Sie was, ich hab jetzt keinen Bock mehr (und fährt weg)...
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 So habe mir mal die Paragraphen rausgeschrieben und ins Handschufach gelegt! Mal kucken wenn das nächste mal einer ankommt! Wobei ich eigentlich nur bei wirklich schlechten Sichtverhältnissen mit Neblern fahre!
 
 Achja war das nen Frischling? Wieviel Pickel hatte der uffer schulter und welche Farbe?
 
 Cu Meg
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| Hardware: Jetway J7F3 Geode@1550Mhz
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| Robbie Forum-Veteran
 
  
  
 Alter: 46
 Anmeldung: 29.06.2004
 Beiträge: 968
 Wohnort: Hasselroth
 
 
 
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| Für das dumm im kopf hätte ich gefragt: "Wie ist ihr Name und Ihr Dienstnummer, ich möchte eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen" - - "Ach übrigens, ICH BIN DER MEINUNG SIE SIND DUMM und außerdem sind sie mir extremst unsympatisch, schönen Abend noch!" 
 Diese Beschwerde kann man wirklich machen und wenn ein Bulle bei einem Einsatz seinen Namen nicht deutlich lesbar an seiner Uniform stehen hat muss man seinen Anweisungen nicht volge leisten.
 Und ganz wichtig, NICHT auf sein Recht bestehen sondern mit den Bemten reden als ob es echte Menschen wären *g*
 Ich babbel mit denen immer ganz locker und das hat sich bis jetzt immer gut bewährt. Gut, 5€ wegen einer fehlenden Lebensrettungsdecke musste ich auch schon blechen.
 
 Gruß Robbie
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| ronmue Foruminventar
 
  
 
 Alter: 61
 Anmeldung: 23.11.2004
 Beiträge: 1311
 Wohnort: Owschlag (Schleswig-Holstein)
 
 
 
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| @Megaturtel 
 So einfach, wie du es geschrieben hast, ist es nicht. Regen reicht nicht aus!
 
 Genau heißt es in §17 StVO:
 
 Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ....
 
 Das ist widerum Auslegungssache.
 
 Grundsätzlich muss man abwarten, ob ein Ordnungswidrigkeitenbescheid erfolgt oder nicht.
 Ausserdem sind Polizisten auch Menschen. Wenn man eben nicht der Meinung des Polizisten ist, kann man ja nach dem Bescheid widersprechen. Zeugen wären dann natürlich gut und auch die Wetterämter führen Statistiken, wieviel Regen wann tatsächlich in dem Gebiet runter gekommen ist.
 
 Meistens ist es aber so: Wenn man sich freundlich mit den Polizisten unterhält, dann sind diese auch mal bereit, die Sache etwas anders auszulegen.
 
 Bis dann
 Ronald
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| sFischle Inputsammler
 
  
 
 
 Anmeldung: 17.09.2004
 Beiträge: 28
 
 
 
 
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| *lol* Hat natürlich auch was |  
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| mcnasty Forumkenner
 
  
  
 
 Anmeldung: 12.07.2004
 Beiträge: 146
 
 
 
 
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| also ich hatte wegen meins m3-aerodynamikpaketes an einem nicht m3 auch schon erhebliche probleme mit der rennleitung! Aber wegen den spiegeln! Konnte sie dann aber doch noch überzeugen dass es ab werk war (war auch ab werk, außer die spiegel  ) Hatte in meiner bedienungsanleitung ne aufliestung mit der ausstattung ab werk und da stand dann auch ein punkt M3-Aerodynamikpaket!!
 
 Aber wegen der ABE, hab mal irgendwo gelesen, dass du die frontschürze nur in verbindung mit den andren m teilen verbauen dürftest (schweller, heck), weiß jetzt aber net ob das stimmt!!
 
 MfG
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| divemarc Stammposter
 
  
  
 Alter: 54
 Anmeldung: 23.09.2004
 Beiträge: 262
 Wohnort: Berlin
 
 1991  BMW  3 Series
 
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| Nein, darfst die Sachen auch einzeln verbauen, laut BMW und TÜVer. Wie ronmue schon richtig festgestellt hat handelt es sich um §17 nicht 19.
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| Bounty_Hunter Forumkenner
 
  
  
 Alter: 39
 Anmeldung: 12.01.2005
 Beiträge: 154
 Wohnort: Traun
 
 
 
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| Abend...  ich spiel schon seit längerem mit dem Gedanken mir die Focus RS Innenausstattung zu besorgen (Sitze u.ä) und einzubaun,  brauch ich da auch irgendeine Bestätigung , ABE oder Gutachten (ich hab nen F. Focus TDDi Bj. 2002) ?? |  
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| divemarc Stammposter
 
  
  
 Alter: 54
 Anmeldung: 23.09.2004
 Beiträge: 262
 Wohnort: Berlin
 
 1991  BMW  3 Series
 
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| Wenn Du nicht grad die Sitze rausschmeisst und Dich statt dessen auf einen Pappkarton setzt, sollte das keine Probleme machen. Frage ist nur, ob das alles so schön passt... Dafür such einfach mal nach nem passenden Fordforum, da kann man Dir das  sicher schnell beantworten.
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| SirGroovy2004 CPI Profi
 
  
  
 Alter: 45
 Anmeldung: 27.12.2004
 Beiträge: 4337
 Wohnort: 30km südl v. München
 
 1992  Volkswagen  Golf III
 
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| @ Bounty Hunter! 
 Vorsicht! In Österreich ist die Typisierung viel Strenger! Du solltest dich da bei deiner Typisierungsstelle erkundigen!
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| Hardware: Asrock K7s4GX; AMD Geode 1750+; 512MB Ram; Sirf 3 Star; K90;
 Software: cPos! 1.0; Windows XP Prof x64 Edition;
 
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| Fabse Stammposter
 
  
 
 
 Anmeldung: 30.01.2005
 Beiträge: 337
 
 
 
 
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| gibts die stvzo als kleines handliches buch? wenn man die schon nich auswendig lernen will, dann kann man die wenigstens immer mit sich führen und im bedarfsfall den polizisten bitten, dass er einem den paragraphen zeigen soll, gegen den man verstoßen hat! |  
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| genius Frischfleisch
 
  
 
 
 Anmeldung: 04.01.2005
 Beiträge: 11
 
 
 
 
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| Wegen dem Blinker! Ich habe mir auch Klarglasblinker mit standlicht funktion gekauft und da waren auch orange standlichtbirnen drin!!
 ISt verboten in deutschland ausnammen gibt es glaub ich wegen amis und so!!
 Aber sonst gilt vorne weiß, seite orange, hinten rot (weiß)
 
 und auf meinen blinkern ist ein E PRüfzeich und somit eintragungs frei!!
 Meiner ist ein E30!!!!
 
 Und bei fragen zu dem Thema hilft www.E30.de
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| Flens_Plopp Frischfleisch
 
  
 
 
 Anmeldung: 17.02.2005
 Beiträge: 1
 
 
 
 
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| @ Robbie: 
 Du meinst also, wenn ein Polizist nicht seinen Namen deutlich lesbar an der Uniform trägt, muss man seinen Aufforderungen nicht nachkommen???
   Das solltest Du nicht unbedingt ausprobieren, könnte böse enden.
 Was sollte Dir das recht geben, die Aufforderungen nicht zu befolgen? Da hat Dir glaube ich jemand ziemlichen Mist erzählt! Sorry!
 Nicht böse gemeint!
 
 
 CU
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