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laorea
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Anmeldung: 22.06.2005
Beiträge: 301



BeitragVerfasst: Mi 13 Jul, 2005 12:57  Titel:  (Kein Titel)
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@ronmue:

alles selbst getippt?



    
krog
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Anmeldung: 30.09.2004
Beiträge: 156
Wohnort: Duisburg


BeitragVerfasst: Mi 13 Jul, 2005 13:41  Titel:  (Kein Titel)
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Lieber Ronald...

Nein ich Spreche von Bildrechten. Das Recht am eigenen Bild (auf das du immer hinauswillst) interessiert mich recht wenig.

ronmue hat folgendes geschrieben:
§§ 1 bis 21 (aufgehoben)

Empfindest du eine solche Darstellung nicht selbst als Frechheit? Aufgehoben kann man dazu wohl kaum sagen. Sie wurden deutlich erweitert und ersetzt. Deine gesamte Ausführung bezieht sich auf eine falsche Auslegung der Tatsachen.

Wenn ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung erbracht wurde, ist das Werk durch das Urheberrecht geschützt. In der Praxis wird heute quasi jedes Foto (z.B. Passfotos ausgenommen) so angesehen. Man hat als Künstler an jedem Schnappschuß den man macht die Urheberrechte.

Und zu deiner Ansicht der Interpretation von Gesetzen. Was ich hier sage sind Erfahrungen aus der Praxis. Bei deinen "kreativen Interpretationen" kann ich keinen besonderen Praxisbezug erkennen.

Bye Jörg

P.S.: Wahrscheinlich brichst du die Diskussion gleich wieder ab, weil ich dich deiner Meinung nach als Lügner bezeichnet habe, obwohl ich hier nur Dinge richtig Stellen und falsche/unvollständige Darstellungen korregieren möchte. Wobei ich finde, dass man eine solch dreiste selektive (und hier falsche) Darstellung der Fakten ruhig als Lüge bezeichnen könnte.

Dazu noch: http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte



    
ronmue
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Alter: 60
Anmeldung: 23.11.2004
Beiträge: 1311
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BeitragVerfasst: Mi 13 Jul, 2005 13:53  Titel:  (Kein Titel)
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@krog

Du bist komisch: ICH habe doch nicht die entsprechenden Paragraphen aufgehoben, sondern der Gesetzgeber - Wie kommst du darauf?

Zitat:

Die Rechte bleiben in jedem Fall beim Künstler (insofern er sie nicht sie nicht veräussert)! Der Künstler muss diese explizit abtreten! ...

Zitatende

Du hast doch das Kunsturheberrecht angesprochen und ich habe nur darauf geantwortet.

Mehr werde ich dazu nicht schreiben, weil aus meiner Sicht du hier versuchst nur KRAWALL zu machen - oder du hast selber deinen eigenen Text nicht gelesen Wink

Lügner? Wenn du der Meinung bist, kann und will ich mich dazu nicht weiter äußern!

Praxiserfahrungen? Na, ja - dann sind diese aber nicht mit meinen Gerichtserfahrungen identisch - müssen ja auch nicht Wink

Diskussion abbrechen? Dazu müsste der Diskussionspartner aber zur Diskussion bereit sein und nicht wieder persönlich beleidigend werden - Oder?

Bis dann
Ronald



    
krog
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Anmeldung: 30.09.2004
Beiträge: 156
Wohnort: Duisburg


BeitragVerfasst: Mi 13 Jul, 2005 14:13  Titel:  (Kein Titel)
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Ich habe das Kunsturheberrecht hier nicht reingebracht (Das Wort Künstler wird noch deutlich öfter in vielen weiteren Zusammenhängen genutzt). Ich habe nur deinen Aussagen widersprochen, dass ein (von mir aus) Urheber eines Bildes nach der Veröffentlichung keine Rechte mehr hat. Das ist absoluter Quatsch.

Daraufhin hast du mir einen Gesetzestext hingehaun der, wie du richtig sagst, so nicht mehr gültig ist und wolltest damit belegen, dass du doch recht hättest, da es das nicht mehr gäbe. Diese Gesetze wurden allerdings nicht einfach abgeschafft, sondern ersetzt und dabei deutlich ausgeweitet.

Ich verstehe einfach nicht, dass du nicht irgendwann mal Einsicht zeigst, wenn du falsch liegst (ist ja nicht der erste Fall hier). Stattdessen flüchtest du mit abwertenden Kommentaren und ziehst die Sache ins lächerliche.



    
ronmue
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Alter: 60
Anmeldung: 23.11.2004
Beiträge: 1311
Wohnort: Owschlag (Schleswig-Holstein)


BeitragVerfasst: Mi 13 Jul, 2005 14:51  Titel:  (Kein Titel)
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Na, gut - Freunde werden wir nicht! Lügner und ähnliches (also PERSÖNLICH angreifende Bemerkungen) habe ich nie gemacht, sondern nur darauf hingewiesen, dass die Gesetzestexte ohne Kommentare fast wertlos sind. Ich habe nur angeregt, dass du dir die entsprechenden Kommentare mal dazu durchlesen solltest, wenn du diese zur Verfügung hast. Was hat diese Aussage denn mit einem abwertetenden Kommentar in deine Richtung zu tun?

Wo habe ich übrigens behauptet, dass nicht andere Gesetze greifen könnten?

Du kannst meinetwegen weiter gegen mich persönlich hetzen, das bleibt dir völlig unbenommen, trotzdem werde ICH dich nicht persönlich angreifen.

Leider nennst du ja keine konkreten Quellen, auf die du dich beziehst, sondern halt nur eine allgemeine Abhandlung mehrerer ungenannten Quellen und Verfasser.

Nenne doch mal konkret (so wie ich es ja hier auch im Gegensatz zu dir - und das ist nur eine Feststellung einer Tatsache, weil du bis jetzt ja noch nicht einen konkreten § genannt hast der in einem bestimmten Gesetzestext aufgeführt wird, sondern nur deine persönliche Meinung wiedergegeben hast) einen Gesetzestext mit dem entsprechenden Paragraphen.

Ansonsten steht auch im Wikipedia Link folgendes:

Zitat:
Als Lichtbilder galten ursprünglich auch Urlaubsfotos und Pressefotos, weil sie, spontan oder unter Zeitdruck angefertigt, nicht als Schöpfung angesehen wurden, doch fasst die Rechtsprechung diese Fotos zunehmend als Lichtbildwerke auf.
Zitatende

Genau das ist der Punkt: Die Rechtssprechung fast es zunehmend, also noch lange nicht als zwingendes Recht auf! Das ist der Punkt, wo eben die Kommentare ins Spiel kommen.

Was soll´s, Audi-freak-83 hat ja erreicht was er wollte und das ist die Hauptsache.

Bis dann
Ronald



    
krog
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Anmeldung: 30.09.2004
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BeitragVerfasst: Mi 13 Jul, 2005 15:08  Titel:  (Kein Titel)
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§ 72 UrhG - Lichtbilder und ähnliche Erzeugnisse

(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Ersten Teils geschützt.

(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.

(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist.

----------------

Die Unterscheidung hat seit 1995 nur noch begrifflich einen Sinn. In diesem Zusammenhang gibt es die Unterscheidung nicht mehr. Teilweise werden übrigens sogar Webseiten mittlerweile als Lichtbild ähnliche Werke angesehen.



    
ronmue
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BeitragVerfasst: Mi 13 Jul, 2005 16:03  Titel:  (Kein Titel)
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@krog

Gut, auf dieser Ebene diskutiere ich sehr gerne mit dir. Razz

Das eigentliche Problem, dass ich hier im konkreten Fall sehe ist die Veröffentlichung durch den Urheber.

Hier greift nämlich

Zitat:

§ 52 UrhG
Öffentliche Wiedergabe
(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrags oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe .....
Zitatende

Da in diesem konkreten Fall der E-Bay Anbieter ja das Geld mit den Heckleuchten, aber nicht mit dem Bild machen will, ist dieser Paragraph nicht zu vernachlässigen, zumal es sich ja um ein veröffentlichtes Bild handelt, was ich von Anfang an ja auch geschrieben habe.

Ich hoffe mal, du verstehst da eben meine Bedenken.

Deine Grundsatzerklärung zu den Bildrechten ist aber (auch durch deinen letzten Beitrag!) völlig richtig, da war ich zu sehr auf den konkreten Fall fixiert und hatte dabei ständig den §52 im Hinterkopf.

Zu den Webseiten: Da gibt es keine 2 Meinungen, weil hier ja ein Programm im Sinne von 69a Abs. 1 vorliegt.

Bis dann
Ronald



    
laorea
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Anmeldung: 22.06.2005
Beiträge: 301



BeitragVerfasst: Mi 13 Jul, 2005 16:08  Titel:  (Kein Titel)
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@all:

ihr hat vergessen den *klugscheißermodus" einzuschaltern Laughing Laughing Laughing



    
csdragon
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Alter: 40
Anmeldung: 29.05.2004
Beiträge: 1059
Wohnort: Winterbach (in der Nähe von Günzburg)


BeitragVerfasst: So 24 Jul, 2005 04:11  Titel:  (Kein Titel)
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LOL aber mal abgesehn von dem Ärger den du damit hattest:

Witzig ist es trotzdem, dass es noch n paar doofe gibt, die sich solche Leuchten kaufen... Die Dinger wird man nämlich aus dem Grund nicht oft auf Treffen sehn, weil man die
1. nicht eingetragen bekommt
und
2. die Betriebserlaubnis vom Auto verliert, wenn man die hinbaut!!!!



    
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