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SirGroovy2004
CPI Profi
Alter: 44
Anmeldung: 27.12.2004
Beiträge: 4337
Wohnort: 30km südl v. München
1992 Volkswagen Golf III
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Muahaha! Der TÜV ist überall. *rofl* Die wollen bestimmt die Weltherrschaft.
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Hardware: Asrock K7s4GX; AMD Geode 1750+; 512MB Ram; Sirf 3 Star; K90; Software: cPos! 1.0; Windows XP Prof x64 Edition;
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JV21
Forumkenner
Alter: 46
Anmeldung: 13.06.2004
Beiträge: 164
Wohnort: Gifhorn/Hannover
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Heute habe ich meine neue Plakette gekriegt.
Sie haben gar nichts gesagt...
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Outatime
Moderator a.D.
Alter: 60
Anmeldung: 18.09.2004
Beiträge: 1102
Wohnort: Düsseldorf
1981 DeLorean DMC-12
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was zu erwarten war....
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SvenHN
Manchmalposter
Alter: 42
Anmeldung: 17.01.2006
Beiträge: 63
Wohnort: Heilbronn
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Bevor Ihr Euch hier jetzt voll den Streß macht würde ich einfach mal sagen wir warten ab bis der erste fall vor das Landgericht kommt.
Natürlich wünsche ich keinem einen Unfall der dann wohl noch vor dem Landgericht endet.
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eddi_loft
Forumkenner
Alter: 44
Anmeldung: 05.07.2005
Beiträge: 214
Wohnort: Ilmenau
2005 Ford Mondeo
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also ich habe den tüv rheinland angeschrieben und der nette herr traf schriftlich die aussage, das ich den rechner auch während der fahrt betreiben darf. diese mail habe ich ausgedruckt und fahre sie mit mir spazieren. (und die haben extra eine abteilung für emv!)
was das ce/e/emv zeichen angeht müsste man nach einem hardwareupdate jedesmal neu eine prüfung durchführen, weil komponenten geändert wurden. das macht auch keiner!
das heist jeder der ein itps an seinen rechner macht ändert somit die störstrahlung und verträglichkeit des systems und müsste es so neu testen lassen um die oben genannten zeichen zu erhalten - macht das einer?!
selbst die, die einen dc-ac wandler drin haben. der wandler mit e-zeichen beinhaltet nicht die geräte, die nach ihm angeschlossen sind also von ihm strom beziehen.
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x3on
Forumjunkie
Alter: 40
Anmeldung: 30.07.2005
Beiträge: 849
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kannst du mir die email zukommen lassen? nur sicherheitshalber.
ja, des mit dem wandler ist mir bekannt, aber wenn du quasi ein netzteil hättest, dass e-prüfzeichen hätte (und wo in der prüfung ausdrücklich die angeschlossenen komponenten mit eingeschlossen wären), würde das ja reichen. ich mein das würde sich ja filtern lassen.
man darf halt dann alles was mit dem auto verbunden ist nur über ein gerät mit e-prüfzeichen mit dem auto verbinden.
quasi:
soundkarte (ohne e) ---> autoradio / endstufe (mit e)
mainboard / laufwerke (ohne e) ---> netzteil (in dem fall mit e)
graka (ohne e) ---> tft (mit e)
So müsste das theoretisch ja erlaubt sein. ein handy hat ja auch kein prüfzeichen, die freisprecheinrichtung dafür allerdings schon. und es ist erlaubt.
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tpk
Manchmalposter
Alter: 39
Anmeldung: 13.03.2005
Beiträge: 59
Wohnort: Salzburg
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FMode hat folgendes geschrieben:
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habs erst jetzt entdeckt das es hier weiter geht...
Meine Reihenfolge gilt weiterhin !
Wenn ein Airbag durch ein Handy aufgeht dann wird:
1. "Nokia" jede Verantwortung ablehnen weil das Auto nicht von Ihnen hergestellt wurde und ihr Handy alle Normen eingehalten hat (GSM900/1800, ...)
2. "VW" wird jede verantwortung ablehnen weil das Airbagsystem im Labor dem vielfachen "Handybeschuss" stand gehalten hat - wie gesagt im Labor...
Das KBA wird daraufhin (vielleicht) Airbagsteuergeräte überprüfen ob es sich um eine Serienstreuung handelt
...
Bleibt weiterhin noch zubemerken das alle Steuergeräte im Auto im Labor dem 1W Handy standgehalten haben und das die "Sendeleistung" durch einen PC geringer ist - einfachst nachzuweisen mit einem Monitor...
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Also ein wenig Mulmig war mir schon, wie ich direkt neben der schönen gelben Airbag Steuerleitung meine PC Kabeln dazugeschmissen habe... aber es funktioniert
(und ich hoffe ich habs jetzt nicht verschrien )
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eddi_loft
Forumkenner
Alter: 44
Anmeldung: 05.07.2005
Beiträge: 214
Wohnort: Ilmenau
2005 Ford Mondeo
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x3 du bist der beste... ich gebs dir "drüben", hihi
du weist doch, teile die speziel für autos zum einbau gebaut werden bekommen so eine prüfung. alles andere ist nicht "typenecht", d.h. es wird nichtmal für sowas konzipert und so bekommt es auch keine prüfung. (wäre ja auch doof, wegen der ganzen asche, die aus dem fenster geworfen wird.)
von daher gibts auch viele bauteile eines pc die keinerlei prüfzeichen haben , weil es halt bauteile sind und nicht ohne ein system von bauteilen funktionieren. setzt man alle bauteile ohne prüfzeichen zusammen bräuchte man streng genommen eine prüfung, damit das gerät wenigstens in dieser konstellation der bauteile in europa zugelassen wird zum verkauf/zum aufstellen am arbeitsplatz oder zum betreiben in vde bereich.
änderst du allerdings im nachhinein eines der bauteile fängt der "spaß" von vorn an...
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x3on
Forumjunkie
Alter: 40
Anmeldung: 30.07.2005
Beiträge: 849
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Ja ne, was ich meinte:
Würden ALLE Schnittstellen zum Auto ein e-Prüfzeichen haben, so könnte es evtl. für den PC selbst (und dessen Komponenten) hinfällig werden.
Wie gesagt, ich kenne kein Handy, das ein e-Prüfzeichen hat, aber man darf es trotzdem im Auto fest verbauen, wenn man eine Freisprecheinrichtung mit e-Prüfzeichen verwendet.
Übertragen auf nen Car-PC mit Soundausgabe hieße das, ich bräuchte ein Netzteil mit e-Prüfzeichen und eine Endstufe mit e-Prüfzeichen (= Freisprecheinrichtung), dann könnte ich mir das e-Prüfzeichen für den PC (= Handy) sparen. Nur is das halt nur Theorie.
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PhreakShow
Stammposter
Alter: 37
Anmeldung: 18.08.2005
Beiträge: 305
Wohnort: Augsburg
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@eddi_loft:
Koenntest du mir das Dokument auch mailen?
Schicks bitte an phreak_show(AT)gmx.de
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KeepCool
Inputsammler
Alter: 41
Anmeldung: 18.01.2006
Beiträge: 29
Wohnort: Landshut
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@eddi_loft:
Ich denke die Mail wird noch viele weitere CarPC Freaks interessieren, inklusive mir
Vielleicht könnte man diese hier unter Downloads einfügen? Nur mal so als Vorschlag, wenn Du da überhaupt damit einverstanden wärest.
Lieben Gruß
Markus
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eddi_loft
Forumkenner
Alter: 44
Anmeldung: 05.07.2005
Beiträge: 214
Wohnort: Ilmenau
2005 Ford Mondeo
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das wäre für mich im prinzip kein problem, nur für den netten mann vom tüv...
(es ist ja sein geistiges eigentum!!!) deshalb habe ich auch jedem nur die antwort geschickt.
und um fragen vorzubeugen,
ich habe bewusst nach der "Richtlinie zur EMV in Kraftfahrzeugen" gefragt. so das keine andere möglichkeit für die leutz besteht. und ich habe den tüv rheinland group ausgewählt, weil die eine extra abteilung für emv haben und somit sich eigentlich damit auskennen müssen.
viele emv prüfhäuser haben auf meine mail garnet reagiert, also war ich schon froh, das es wenigstens einen gab.
selbst wenn man sich unter diesem slogan nichts vorstellen kann (was ich mir beim tüv nicht vortellen kann...) gibt man bei google genau das ein was ich oben geschrieben habe und man wird sofort fündig.
ein prüfhaus schrieb mir im übrigen, das es bei pcs unmöglich wäre eine typengenehmigung zu erlangen, weil erstens kein pc dafür gemacht sei in ein auto zu verbauen und 2. weil jeder seine komponenten anders hat und so jeder einzeln geprüft werden müsse.
im anderen forum war auch mal einer, ich weis nicht ob er hier auch ist, der rechner mit "e" verkauft hat allerdings war das ein abprodukt von der software, die seine firma vertreibt. diese geräte müssen dann aber so gelassen werden wie sie sind.
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-Ice-
Forumjunkie
Anmeldung: 22.10.2005
Beiträge: 815
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thecamper
Forum-Elite
Alter: 36
Anmeldung: 27.11.2005
Beiträge: 1706
1997 Opel Astra F Caravan
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Naja... du kannst die ja auch für deinen PC ne E-Plakette geben lassen... in der fima von Vati (spedition) wird das in regelmässigen abständen mit allen geräten durchgezogen... warum habe ich keinen Plan, aber bei einigen alten rechnern ist das wohl auch besser so...
Also einfach zu nem prüfer rennen... und der klebt die denn dein E-Siegel mit Datum und Unterschrift auf die stelle an der das gerät zu öffnen ist... und schon ist man die Sorge los... nachteil: hardware tauschen is nicht... sonst ist ne neue plakette fällig... und nen Zettel kriste auch noch inne hand...
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jim-jck
Frischfleisch
Alter: 40
Anmeldung: 04.03.2006
Beiträge: 1
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Ich hab meinen Lappi "fest" eingebaut und alles über den laufen. aber so, dass ich ihn einfach raus- und mitnehmen kann.
Also ich wurde schon x-mal von den grünen "raus gezogen". 15" fällt auf. aber das einzige was man so hat is begeisterung. Viele wollen das vorgeführt haben. Auf fragen, ob sowas erlaubt sei, gibt es als antwort "warum nicht" oder "keine ahnung".
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Knight Rider
Forumkenner
Alter: 62
Anmeldung: 24.02.2004
Beiträge: 133
Wohnort: Muenchen
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Ich habe jetzt mehrfach in Google nach "Kraftfahrzeugrichtlinie 72/245/EWG" und "95/54/EG" gesucht.
Aber nirgends habe ich einen Hinweis gefunden, gemäß Aussage von con (siehe seinen Beitrag vom 19.12.2004):
...Der nachträgliche Einbau von EUB, die nicht der Richtlinie 95/54/EG
entsprechen, ist in Fahrzeugen, die vor dem 01.10.2002 erstmals
zugelassen wurden, unschädlich.
(dafür habe ich gefunden, dass die E-Regelung auch für Polizei und deren Funk galt)
Kann mir mal einer bitte einen Link posten, in dem das zu finden ist?
Und die Aussage soll unbedingt in dem Text zu den Richtlinien drinstehen,
es nützt mir nichts, wenn es sich lediglich um eine Aussage handelt.
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x3on
Forumjunkie
Alter: 40
Anmeldung: 30.07.2005
Beiträge: 849
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Das Ding mit Polizei und Funk und so is doch ein PDF. Und genau das steht der Satz von con drin ...
Leider gibts das Autoputer-Forum nicht mehr ... da hab ich damals ne ganze Abhandlung drüber geschrieben
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eddi_loft
Forumkenner
Alter: 44
Anmeldung: 05.07.2005
Beiträge: 214
Wohnort: Ilmenau
2005 Ford Mondeo
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stimmt... da hatten wir uns gut drüber ausgelassen...
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x3on
Forumjunkie
Alter: 40
Anmeldung: 30.07.2005
Beiträge: 849
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Ich find leider die eMail nicht mehr von dem netten TÜV-Beamten. Hab ich dir die damals geschickt @eddi_loft? Wenn ja, kannst mir die nochmal schicken?
Weil die wäre jetzt mal wieder interessant Ich versuch mal an den Text von Autoputer zu kommen und den hier zu posten.
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Ballermann
Frischfleisch
Anmeldung: 12.10.2004
Beiträge: 12
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Entschuldigt wenn ich das Thema wieder aufrolle...
Da ich mich zu einem festeinbau entschlossen habe und die Idee von astro9481 einfach genial halte, wollte ich mal kurz nach eurer Meinung fragen.
Der Einbau des TFT soll, mit div. modifikationen (man will ja was individuelles haben) in etwa so aussehen wie bei astro9481
Link anbei
Da ich mich jetzt durch diesen Threat gequält habe und für mich auf diverse "vielleicht StVO" konforme aussagen gestoßen bin hier meine Fragen.
Gemäß dem unten stehenden Text würde das Display in den Verkehrsraum strahlen ? Und wenn ja, ist das für sagen wir mal "Autoradios" relevant ?
lordi hat folgendes geschrieben:
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.....
dekra sagt:
Zitat:
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.... Das wichtigste ist, dass der Fahrzeugführer während der Fahrt nicht abgelenkt
werden kann. Auch andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht beeinträchtigt
werden (z.B. darf das Display auch nicht für Werbezwecke nach außen strahlen).
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.....
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Ist durch das verbauen des Display eine Sichteinschränkung zu befürchten ?
Gemäß TüV "Schwallblub ... Darf kein Gegenstand die Sicht des Fahrers einschränken"
Vom E-Prüfzeichen sehe ich mal ab, da das Fahrzeug BJ 9/99 und trotz E98 Prüfnummer eigentlich nicht in obig diskutiertes fällt.
Greetz
Ballermann
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