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Robbie
Forum-Veteran
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Alter: 44
Anmeldung: 29.06.2004
Beiträge: 968
Wohnort: Hasselroth


BeitragVerfasst: Mo 06 März, 2006 17:13  Titel:  Unfall mit CarPC, 2 Dinge...
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Servus!

Ich hatte gestern einen leichten Unfall. Bin mit dem Tempomat 135 gefahren und bei Spurwechsel und plötzlich vereister Fahrbarn ist mit der Audi weggegangen. End vom Lied war, bin in weichem Schnee am Fahrbahnrand gelandet und dem Audi wie mir geht es soweit (verhältnissmäßig) gut. Ich denke mal ein paar € an Reperaturen können kommen, aber höchstens 2 oder 300€.
Fazit: Die Polizei hat nicht mal ins Auto reingeschaut (ob ich da evtl DVD's gucken kann oder dergleichen) und, sie hat es in keinster Weise interessiert ob mein Fahrwerk, Auspuff, meine Scheinwerferblenden etc. eingetragen sind. Das einzigste was war: "Ah, Winterreifen, okay, dann is ja gut" 20€ Strafzettel wegen unangepasster Geschwindigkeit.

Frage: Ist der Wagen wenn ich ihn jetzt für 50€ Reaparieren lasse ein Unfallwagen? Ich melde es nicht der Versicherung, das einzige was Kaputt ist, ist eie Platikabdeckung unter dem Auto welche man wieder richten kann, in einer Fachwerkstatt würde die Reperatur aber sicher mehr Kosten als 500€.

Was nu? Hab ich jetzt einen Unfallwagen?



    
x3on
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Alter: 40
Anmeldung: 30.07.2005
Beiträge: 849



BeitragVerfasst: Mo 06 März, 2006 17:45  Titel:  (Kein Titel)
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Hmm, mit der Frage mit dem Unfallwagen kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.

Und was den Car-PC angeht, will ich nur so viel dazu sagen: Im Falle eines kleinen Unfalls interessierts meistens keine Sau. Auch wenn was größeres ist, auch ned. Ich sag mal in 95% der Fälle interessierts keine Sau.
ABER: Was ist jetzt, wenn beispielsweise Audi mist bauen würde, und dir kämen bei 200 Sachen auf der Autobahn plötzlich die Airbags entgegen (nur mal angenommen). Dann wird da draus ne riesen Story, und das Ende vom Lied ist, Audi ist nicht schuld an dem Unfall, sondern Du, weil Du nen Car-PC drin hast, der kein E-Prüfzeichen hat und der wahrscheinlich ins Steuergerät der Airbags reingestört hat. Dann bleibst Du auf deinem ganzen Schaden sitzen, und evtl zahlt deine Versicherung auch ned, weil Du ja grob fahrlässig gehandelt hast, indem Du dein Auto so verändert hast, dass Du damit eigentlich nicht fahren dürftest.

Klar, die wahrscheinlichkeit, dass so ein Fall eintritt ist relativ gering. Aber wenn, dann bist für dein Leben gef****, nur wegen einem Car-PC. Wenn sich deine Versicherung wehrt und 500 Euro nicht zahlen will, na und? Tut sie des aber bei nem Schaden von 5 Mio. oder mehr, dann zahlst die nicht mehr so leicht aus der Tasche. Und Unfälle mit solchen schadenssummen oder mehr, das sind dann die, wo nachgeforscht wird, warum das alles passiert ist. Und wenn dein Auto mal beschlagnahmt ist, wegen nem Unfall, dann finden sie den Car-PC sicher auch Wink

Ne, aber ich hör jetzt wieder auf. Ich will keinem das Thema schlecht machen und ich hab auch selber nen Car-PC drin, also so gesehen...



    
wundama
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Alter: 41
Anmeldung: 26.06.2005
Beiträge: 102
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2005 Citroen C2
BeitragVerfasst: Mo 06 März, 2006 17:49  Titel:  (Kein Titel)
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an und für sich hast du nen unfall wagen, denn du hattest damit ja eine unfall

aber wenn die karosserie noch top in ordnung is und nur die frontschürze zB kaputt ist und diese einfach ausgetauscht werden kann durch ein original ersatzteil interessiert das keine sau und wird auch nie jemand merken

wenn nun aber die karosserie nur minimal verzogen is merkt das gleich jeder sachverständiger. auch wenn sie gerichtet worden is.
dann musst du den wagen als unfallwagen verkaufen.
wenn dus nich angibst und die finden es heraus und können dir nachweisen, dass du es wissen musstet (wenn du zB erstbesitzer warst) machst du dich strafbar.


ich hatte vor.. hmm.. 2 jahren etwa nen unfall als ich beim recht "zügigen" ausparken und gleichzeitigem labern mit freundin nem anderen parkenden auto drauf gefahren bin.. es war ein riesen loch in der heckschürze und der eigentliche stoßfänger unter der heckschürze war auch verbogen.

beide teilen wurden vom lackierer abgebaut, neu bestellt und lackiert.

hab das auto letztes jahri m juni zurück an meinen händler verkauft.
als kein unfallwagen.
das auto wurde von der werkstatt komplett durchgechecked und sieh aben nix gesehen oder gemerkt.
oder sie hats einfach nich interessiert Wink
wie auch immer.

wenn nix groß kaputt is dann interessierts niemand

wenn ich was falsches von mir gebe bitte um korrektur. (außer tippfehler) Wink


gruß
wundama



    
BBS99
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Alter: 39
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Beiträge: 161
Wohnort: Amberg


BeitragVerfasst: Mo 06 März, 2006 18:28  Titel:  (Kein Titel)
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So gings mir mit meinem Golf.
Golf als drangabe fürs neue Auto und einen Monat später, als der Golf dann vom Autohaus verkauft wurde hatte ich eine Nachzahlung von 1000€ oder Strafanzeige an der Backe!
Und das alles nur weil der Händer der mir den Golf verkaufte angegeben hat, dass die Besitzerin einmal rückwärts in den Graben gefahren ist und ja nur so ein Blech verbogen war.
Naja ende vom Lied war, dass ich 1000€ nachzahlen durfte weil ich eben das ganze nicht als Unfallwagen angegeben hab.



    
el-M
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Anmeldung: 28.07.2005
Beiträge: 149
Wohnort: Hannover


BeitragVerfasst: Mo 06 März, 2006 19:56  Titel:  (Kein Titel)
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Ein Auto gilt erst als Unfallwagen, wenn relevante Teile beschädigt worden sind. Einen ausgetauschten Kotflügel, Stosstange oder eine Tür brauchst Du nicht angeben.

Sobald aber gravierendere Sachen gemacht worden sind, wie z.b. Abschlussblech vorne, oder hinten erneuert,
Seitenteil instandgesetzt,
Längsträger gerichtet,
Bodengruppe instandgesetzt,
verzogene Blechteile erneuert (eingeschweisst)
usw,....

dann ist es ein Unfallwagen Wink

allerdings bist Du mit ca. 135 Km/H von der Fahrbahn abgekommen und da bestimmt mehr daran, als nur ein paar kleine Blessuren.

Mach doch mal Fotos davon und stelle sie hier rein, dann könnte man evtl. mehr dazu sagen.



    
Scyn
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Beiträge: 275
Wohnort: Mühlheim(a.M.) / Mannheim

1996 Honda Civic
BeitragVerfasst: Mo 06 März, 2006 20:07  Titel:  (Kein Titel)
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Jo, Beispiel :
Wenn du nen Kratzer irgendwo aussen abbekommst und den nicht rauspoliert kannst sondern das Teil nachlackiert wird ist das ja noch kein Unfallwagen. Aber es ist vielleicht sogar ein ziemlich großes Karosserieteil nachvollziehbar nachlackiert worden.

-> Nicht bei jedem kleinen Mangel wirds/ists gleich ein Unfallwagen



    
Tomek81
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Beiträge: 712
Wohnort: Marl


BeitragVerfasst: Mo 06 März, 2006 23:31  Titel:  (Kein Titel)
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wie el-m es schon sagte wenn du mit 135 sachen von der fahrbahm abgekommen bist kann wesentlich mehr kaputt sein als es scheint, mach mal ne achsvermessung dann bist du auf jeden fall etwas schlauer, den wenn da etwas verzogen ist wird sich das bei der achsvermessung schon rausstellen.



    
Robbie
Forum-Veteran
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Alter: 44
Anmeldung: 29.06.2004
Beiträge: 968
Wohnort: Hasselroth


BeitragVerfasst: Di 07 März, 2006 07:46  Titel:  (Kein Titel)
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Tomek81 hat folgendes geschrieben:
wie el-m es schon sagte wenn du mit 135 sachen von der fahrbahm abgekommen bist kann wesentlich mehr kaputt sein als es scheint, mach mal ne achsvermessung dann bist du auf jeden fall etwas schlauer, den wenn da etwas verzogen ist wird sich das bei der achsvermessung schon rausstellen.

war gestern abend in meiner werkstatt und wir haben uns das auto zusammen angeschaut. es ist zwar eine querstrebe verbogen gewesen, aber das lies sich mit einer zange wieder richten. diese querstrebe ist wohl nur ein kleiner teil der achsstabilisierung und ist auch nicht wirklich stark beschädigt. der werkstattmeister meinte nur, er würde von einer achsvermessung absehen weil sie bei dem leichten schaden eher rausgeschmissenes geld ist. ich werd sie aber wohl trotzdem machen weil wenn was schepp ist, kann mans gleich richten und ein einseitigen verschleiß der reifen verhindern.
ach, wenn ich mein lenkrad bei z.b. 120 los lassen, fährt er immer noch geradeaus und wenn ich dann noch "ohne" es nur ein bissel zu berühren auf die bremse steige bis das ABS reagiert und erst ab 30 wieder die bremsen löse ist er auch noch auf der gedachten und erhofften linie ohne die kleinse abweichung. von daher, was fatales kanns nicht mehr sein.

denke ich ma^^



    
Sevensworld
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Alter: 53
Anmeldung: 21.03.2005
Beiträge: 418



BeitragVerfasst: Di 07 März, 2006 09:50  Titel:  (Kein Titel)
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Mit "ich denke" oder "ich glaube" ist leider niemandem geholfen. Das Dumme an der Sache ist leider, das selbst das Gesetz keine 100%ige Vorschrift dafür hat. Ich glaube der Artikel hier beschreibt das am besten:

Zitat:

Ist das schon ein Unfallwagen?

Alles ist relativ, auch nach einem Unfall. Was beim Verkauf als Unfallauto bezeichnet werden muss, wird vom Gesetz nicht eindeutig geregelt. Spielregeln stellt die Rechtsprechung auf.

Manche Dinge prägen das ganze Leben. Das gilt auch fürs Auto. Ein Unfallschaden etwa klebt wie Kaugummi am Wagen. Wenn es gekracht hat, sind die Probleme nicht weit. Erst mit der Werkstatt, dann mit der Versicherung – und später beim Verkauf. Denn ab wann ein Auto als Unfallfahrzeug gilt, ist gar nicht so einfach zu beantworten.

"Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt AUTO BILD-Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers. So weit die Theorie. In der Praxis sieht die Sache so aus, dass nicht nur ein Crash zum Unfallschaden führt. Dachlawinen oder starke Hagel- und Sturmschäden können das Blech so deformieren, dass die Werkstatt nur noch Teile austauschen kann. Und schon ist der Wagen ein Unfallauto, und der Verkäufer muss auf diesen Umstand hinweisen, obwohl er vielleicht noch nie in seinem Leben ein anderes Fahrzeug oder Hindernis gerammt hat.

Nicht anders ist der Sachverhalt unter Umständen, wenn ein Radfahrer den geparkten Wagen streift. Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt. Genauso natürlich, wenn nach einem Frontalcrash der Vorderwagen (Kotflügel, Motorhaube und Front) erneuert werden muss – obwohl viele glauben, dass bei einer Reparatur vom Profi mit Originalteilen kein Unfallschaden anzugeben ist, sofern der Rahmen nicht beschädigt wurde. Bei Anbauteilen wie Seitenspiegeln oder Zierleisten verhält es sich wie mit Scheinwerfern und Heckleuchten: Wurde hier einmal getauscht, wird niemand von einem Unfall sprechen.

Grundsätzlich gilt: Verkäufer spielen besser mit offenen Karten. Und zwar nicht nur, weil dies selbstverständlich sein sollte, sondern auch, um Gerichtskosten zu sparen. Wurde einmal eine Reparatur durchgeführt, anerkennt die Rechtsprechung im Kaufvertrag die Klausel „Unfallfreiheit im Übrigen“. Es wird also Unfallfreiheit mit einem Zusatz vermerkt wie: "Frontschaden sach- und fachgerecht behoben" (Oberlandesgericht Düsseldorf) oder auch: "links Unfallschaden, Kotflügel etc. erneuert" (OLG Köln). Damit ist der Verkäufer frei vom Vorwurf der arglistigen Täuschung, denn der Käufer wird wahrheitsgemäß über das Ausmaß der Beschädigung in Unfallautos informiert.

Je mehr im Vertrag steht, desto besser. Ein kurzes Schlagwort bringt weniger Info als ein Foto mit beigelegter Rechnung vom Fachbetrieb. Ein Unfallauto muss nicht immer ein schlechter Kauf sein. Ist der Verkäufer über alle Beschädigungen und bereits erfolgte Reparaturen aufgeklärt, kann er ein Schnäppchen machen, das deutlich unter normalem Marktpreis unfallfreier Fahrzeuge liegt. Doch selbst für den Fachmann ist es nicht immer einfach, das Vorleben eines Autos aufgrund seiner Karosserie nachzuvollziehen.






Zuletzt bearbeitet von Sevensworld am Di 07 März, 2006 12:29, insgesamt einmal bearbeitet
    
Robbie
Forum-Veteran
Forum-Veteran


Alter: 44
Anmeldung: 29.06.2004
Beiträge: 968
Wohnort: Hasselroth


BeitragVerfasst: Di 07 März, 2006 10:45  Titel:  (Kein Titel)
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also, WENN ich ihn verkaufe werde ich wohl den schaden angeben. ABER ich hoffe der bleibt bei mir bis zum totalschaden oder er fällt mir unterm hintern auseinander. wäre mir am liebsten.



    
thecamper

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Alter: 36
Anmeldung: 27.11.2005
Beiträge: 1706


1997 Opel Astra F Caravan
BeitragVerfasst: Di 07 März, 2006 19:34  Titel:  (Kein Titel)
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Wink ...da kann man ja nachhelfen... ne,ne... kleiner schertz so am rande...

aber wenn du nen bissel über den fahrbahnrand rutscht passiert da nicht allzuviel... ausser du hast gleich noch nen paar krasse bodenwellen und löcher mitgenommen...



    
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