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C1500

CPI Profi
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Alter: 51
Anmeldung: 24.05.2004
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Wohnort: Dortmund

2002 Fiat Stilo
BeitragVerfasst: Fr 11 Jun, 2004 13:07  Titel:  (Kein Titel)
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Hi Unomania,

Ich hab mich auch schon mit der Unterbodenbeleuchtung auseinandergesetzt.

So weit mir ein Polizist (ja es gibt auch freundliche) mitgeteilt hat, darf die Beleuchtung nur angehen, solange die Zündung aus ist.
Ist dies der Fall, funktioniert sie wärend der Fahrt ja nicht.
Klar kann man sowas mit einem Versteckten Schalter auch überbrücken.
Man darf sich nur nicht erwischen lassen. Embarassed

Ein Freund von mir hat die Unterbodenbeleuchtung mit der Alarmanlage gekoppelt.
Wenn er jetzt per Funk sein Auto öffnet, geht auch die Unterbodenbeleuchtung mit an. (Nennt sich dann beim TÜV auch "Einstiegshilfe")
Im Auto hat er noch einen Zusatzschalter fürs Standlicht, der aber auch einen Unterbrecher hat, der mit der Zündung geschaltet wird.

Gruß
Peer

Hardware: Jetway NC62K, AMD 5600+, 2Gb DDR800, DVB-T, CAN, uvm.

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Unomania
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Alter: 51
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BeitragVerfasst: Fr 11 Jun, 2004 14:19  Titel:  (Kein Titel)
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Ja genau, nur das ich es halt kenne wenn die Tür auf ist darf es brennen. Eine Tür ist auch nicht beim fahren auf. Ist schon Sch***e das es da keine richtigen Richtlinien gibt. Im Stand finde ich das echt eine geile Sache. Finde es aber auch blödsinn beim fahren an zuhaben. Genauso wie blaue Standlichter und das Zeug Wink

P.S: Was passiert wenn man von einem "unfreundlichen" Polizisten damit angehalten wird Evil or Very Mad



    
C1500

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2002 Fiat Stilo
BeitragVerfasst: Fr 11 Jun, 2004 18:43  Titel:  (Kein Titel)
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Hi,

Als erstet erlischt schon mal die Betriebserlaubniss.

Für Leute mit Führerschein auf Probe, heisst das Lappen WEG!!!
Ich hab es Live mit erlebt, wie in einer Polizeikontolle, ein Lappen wegen grünen Standlichtern eingezogen wurde.
Selbst das ändern auf weise Lampen, hat da nix mehr gebracht.

In so einem Fall sollte man sehr Freundlich um eine Mägelkarte bitten, und sich dann schleunigst mit entferntem Standlich entfernen.
Das ist dann nämlich nur ein defekt, und kein Verstoß.
(natürlich für jeden auf eigene Gefahr und ohne Garantie!!!)

Viel Glück und viel Spaß beim studieren der StVZO... Laughing Laughing

Gruß
Peer

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sonic_blade
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BeitragVerfasst: Sa 07 Aug, 2004 18:14  Titel:  (Kein Titel)
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Hallo Leute,

Ich kann mich C1500 nur anschließen: jeder der ein wenig an seinem Wagen herumschraubt (und lesen kann) sollte sich die entsprechenden Gesetzestexte ein wenig zu Gemüte führen. Mir hat das sicher schon ein paar hundert €upos gesparrt (ich hab die kompletten Paragrafen mit einem Freund mitgelernt der jetzt Verkehrspolizist ist).

Es kann auch nie schaden zu versuchen mit dem Beamten der einem intelligenter (naje sagen wir mal weniger hirntot) scheint zu sprechen meiner Erfahrung nach sind nicht alle Ars********.

Falls ihr betrunken am Steuer erwischt werdet: selber Schuld, vernünftige Menschen machen sowas einfach nicht!



    
Nasenbaer76
Frischfleisch
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Anmeldung: 30.04.2004
Beiträge: 9



BeitragVerfasst: Do 10 Feb, 2005 12:21  Titel:  (Kein Titel)
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Angehalten worden auf der BAB wegen Nebelscheinwerfern...
er: Nebelscheinwerfer (er wrid dabei naß wegen Regen, ich im Trockenen)
ich: Ja Regen, eingeschränkte Sicht, §19(3) StVO, sinngemäß:" Bei Sichtbehinderungen durch Nebel, Regen oder Schnee...darf mit Nebelscheinwerfern gefahren werden."
er: Dann dürfen Sie auch nur 50 fahren
ich: nein, das ist §19(4) betreffend Nebelschlussleuchte
er: ich schreibe ihnen jetzt einen Strafzettel
ich: gerne, hab Rechtsschutz, wir sehen uns dann vor Gericht und sie werden definitiv verlieren (ich immer noch trocken, er patschnass)
er: Ach wissen Sie was, ich hab jetzt keinen Bock mehr (und fährt weg)...



    
Solero1975
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BeitragVerfasst: Do 10 Feb, 2005 12:36  Titel:  (Kein Titel)
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Smile



    
eXodus
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BeitragVerfasst: Do 10 Feb, 2005 12:50  Titel:  (Kein Titel)
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hm
meine Volvo hat auch Positionslichter in den Blinkern
die sind weiß

hat bis jetzt noch nie jemand was dagegen gesagt und das ist Serie bei mir gibts auch in Gelb.
nur gut das sich die Polizei mit meinem Wagen Typ so schlecht auskennt
könnte da alles ändern und die würden es nie erkennen *g



    
SirGroovy2004
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1992 Volkswagen Golf III
BeitragVerfasst: Do 10 Feb, 2005 13:12  Titel:  (Kein Titel)
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@ eXodus

Des mit dem schlecht auskennen bei bestimmten Wagentypen stimmt echt voll. Die haben mal meinen Onkel in seinem Käfer Kabrio aufgehalten weil sich die gewundert haben, dass des ding 180 ging Smile Beim öffnen der der Motorhaube haben die des Porschegebläse und die Weber Doppelvergaser scheinbar glatt übersehen. Und eingetragen ist da nix! Smile Smile Smile *muahahahadielutscher*

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Megaturtel
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BeitragVerfasst: Do 10 Feb, 2005 15:20  Titel:  (Kein Titel)
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Nasenbaer76 hat folgendes geschrieben:
Angehalten worden auf der BAB wegen Nebelscheinwerfern...
er: Nebelscheinwerfer (er wrid dabei naß wegen Regen, ich im Trockenen)
ich: Ja Regen, eingeschränkte Sicht, §19(3) StVO, sinngemäß:" Bei Sichtbehinderungen durch Nebel, Regen oder Schnee...darf mit Nebelscheinwerfern gefahren werden."
er: Dann dürfen Sie auch nur 50 fahren
ich: nein, das ist §19(4) betreffend Nebelschlussleuchte
er: ich schreibe ihnen jetzt einen Strafzettel
ich: gerne, hab Rechtsschutz, wir sehen uns dann vor Gericht und sie werden definitiv verlieren (ich immer noch trocken, er patschnass)
er: Ach wissen Sie was, ich hab jetzt keinen Bock mehr (und fährt weg)...


So habe mir mal die Paragraphen rausgeschrieben und ins Handschufach gelegt! Mal kucken wenn das nächste mal einer ankommt! Wobei ich eigentlich nur bei wirklich schlechten Sichtverhältnissen mit Neblern fahre!

Achja war das nen Frischling? Wieviel Pickel hatte der uffer schulter und welche Farbe?

Cu Meg

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Robbie
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Wohnort: Hasselroth


BeitragVerfasst: Do 10 Feb, 2005 16:49  Titel:  (Kein Titel)
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Für das dumm im kopf hätte ich gefragt: "Wie ist ihr Name und Ihr Dienstnummer, ich möchte eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen" - - "Ach übrigens, ICH BIN DER MEINUNG SIE SIND DUMM und außerdem sind sie mir extremst unsympatisch, schönen Abend noch!"

Diese Beschwerde kann man wirklich machen und wenn ein Bulle bei einem Einsatz seinen Namen nicht deutlich lesbar an seiner Uniform stehen hat muss man seinen Anweisungen nicht volge leisten.
Und ganz wichtig, NICHT auf sein Recht bestehen sondern mit den Bemten reden als ob es echte Menschen wären *g*
Ich babbel mit denen immer ganz locker und das hat sich bis jetzt immer gut bewährt. Gut, 5€ wegen einer fehlenden Lebensrettungsdecke musste ich auch schon blechen.

Gruß Robbie



    
ronmue
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Beiträge: 1311
Wohnort: Owschlag (Schleswig-Holstein)


BeitragVerfasst: Do 10 Feb, 2005 17:28  Titel:  (Kein Titel)
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@Megaturtel

So einfach, wie du es geschrieben hast, ist es nicht. Regen reicht nicht aus!

Genau heißt es in §17 StVO:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ....

Das ist widerum Auslegungssache.

Grundsätzlich muss man abwarten, ob ein Ordnungswidrigkeitenbescheid erfolgt oder nicht.
Ausserdem sind Polizisten auch Menschen. Wenn man eben nicht der Meinung des Polizisten ist, kann man ja nach dem Bescheid widersprechen. Zeugen wären dann natürlich gut und auch die Wetterämter führen Statistiken, wieviel Regen wann tatsächlich in dem Gebiet runter gekommen ist.

Meistens ist es aber so: Wenn man sich freundlich mit den Polizisten unterhält, dann sind diese auch mal bereit, die Sache etwas anders auszulegen.

Bis dann
Ronald



    
sFischle
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Anmeldung: 17.09.2004
Beiträge: 28



BeitragVerfasst: Do 10 Feb, 2005 23:39  Titel:  (Kein Titel)
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*lol* Hat natürlich auch was



    
mcnasty
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Anmeldung: 12.07.2004
Beiträge: 146



BeitragVerfasst: Fr 11 Feb, 2005 01:00  Titel:  (Kein Titel)
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also ich hatte wegen meins m3-aerodynamikpaketes an einem nicht m3 auch schon erhebliche probleme mit der rennleitung! Aber wegen den spiegeln! Konnte sie dann aber doch noch überzeugen dass es ab werk war (war auch ab werk, außer die spiegel Very Happy )
Hatte in meiner bedienungsanleitung ne aufliestung mit der ausstattung ab werk und da stand dann auch ein punkt M3-Aerodynamikpaket!!

Aber wegen der ABE, hab mal irgendwo gelesen, dass du die frontschürze nur in verbindung mit den andren m teilen verbauen dürftest (schweller, heck), weiß jetzt aber net ob das stimmt!!

MfG



    
divemarc
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1991 BMW 3 Series
BeitragVerfasst: Fr 11 Feb, 2005 18:45  Titel:  (Kein Titel)
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Nein, darfst die Sachen auch einzeln verbauen, laut BMW und TÜVer.
Wie ronmue schon richtig festgestellt hat handelt es sich um §17 nicht 19.



    
Bounty_Hunter
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BeitragVerfasst: Sa 12 Feb, 2005 06:13  Titel:  (Kein Titel)
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Abend... ich spiel schon seit längerem mit dem Gedanken mir die Focus RS Innenausstattung zu besorgen (Sitze u.ä) und einzubaun, brauch ich da auch irgendeine Bestätigung , ABE oder Gutachten (ich hab nen F. Focus TDDi Bj. 2002) ??



    
divemarc
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1991 BMW 3 Series
BeitragVerfasst: Sa 12 Feb, 2005 10:54  Titel:  (Kein Titel)
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Wenn Du nicht grad die Sitze rausschmeisst und Dich statt dessen auf einen Pappkarton setzt, sollte das keine Probleme machen. Frage ist nur, ob das alles so schön passt...
Dafür such einfach mal nach nem passenden Fordforum, da kann man Dir das sicher schnell beantworten.



    
SirGroovy2004
CPI Profi
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1992 Volkswagen Golf III
BeitragVerfasst: Sa 12 Feb, 2005 12:39  Titel:  (Kein Titel)
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@ Bounty Hunter!

Vorsicht! In Österreich ist die Typisierung viel Strenger! Du solltest dich da bei deiner Typisierungsstelle erkundigen!

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Fabse
Stammposter
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Anmeldung: 30.01.2005
Beiträge: 337



BeitragVerfasst: Mo 14 Feb, 2005 15:55  Titel:  (Kein Titel)
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gibts die stvzo als kleines handliches buch? wenn man die schon nich auswendig lernen will, dann kann man die wenigstens immer mit sich führen und im bedarfsfall den polizisten bitten, dass er einem den paragraphen zeigen soll, gegen den man verstoßen hat!



    
genius
Frischfleisch
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Anmeldung: 04.01.2005
Beiträge: 11



BeitragVerfasst: Do 17 Feb, 2005 17:46  Titel:  (Kein Titel)
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Wegen dem Blinker!
Ich habe mir auch Klarglasblinker mit standlicht funktion gekauft und da waren auch orange standlichtbirnen drin!!
ISt verboten in deutschland ausnammen gibt es glaub ich wegen amis und so!!
Aber sonst gilt vorne weiß, seite orange, hinten rot (weiß)

und auf meinen blinkern ist ein E PRüfzeich und somit eintragungs frei!!
Meiner ist ein E30!!!!

Und bei fragen zu dem Thema hilft www.E30.de



    
Flens_Plopp
Frischfleisch
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Anmeldung: 17.02.2005
Beiträge: 1



BeitragVerfasst: Do 17 Feb, 2005 18:19  Titel:  Wer hat dir denn sowas erzählt, Robbie
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@ Robbie:

Du meinst also, wenn ein Polizist nicht seinen Namen deutlich lesbar an der Uniform trägt, muss man seinen Aufforderungen nicht nachkommen??? Question
Das solltest Du nicht unbedingt ausprobieren, könnte böse enden.
Was sollte Dir das recht geben, die Aufforderungen nicht zu befolgen? Da hat Dir glaube ich jemand ziemlichen Mist erzählt! Sorry!
Nicht böse gemeint!


CU



    
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